Vorbeugende Sicherungsverwahrung
Bei der Vorbeugenden Sicherungsverwahrung handelt es sich um eine Methode, Störenfriede schon vor begangener Tat aus dem Verkehr zu ziehen. Sie stellt die harmlosere Variante der postnatalen Abtreibung dar und wird deshalb sowohl von den Kirchen als auch von Kinderpsychologen befürwortet. In der Vorschule findet bereits die erste Selektion statt. Meist kann man die Störenfriede schon in diesem zarten Alter eindeutig bestimmen und so die Gesellschaft frühzeitig vor ihnen beschützen.
Rechtliche Voraussetzungen

Die Vorbeugende Sicherungsverwahrung muss durch eine Kinderpflegefachkraft (Kindergärtnerin oder Lehrerin) angefordert und anschließend durch einen Richter bestätigt werden. Auch bei bisher unauffälligen volljährigen Bürgern kann die Vorbeugende Sicherungsverwahrung angeordnet werden, wenn Gefahr im Verzug ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGh) hat jedoch kürzlich in einem richtungweisenden Urteil daraufhingewiesen, dass eine nachträgliche Vorbeugende Sicherungsverwahrung nicht zulässig ist.
Anwendung
Die Vorbeugende Sicherungsverwahrung wurde in Deutschland aufgrund der unklaren Rechtslage bisher nur in wenigen Fällen angewendet. Nachdem diese Unklarheiten nun vom EuGH ausgeräumt wurden, kann die Polizei jetzt auch bei uns endlich ordentlich aufräumen. Die einschlägigen Ministerien freuen sich bereits auf den nächsten Castortransport und das Scheitern der Stuttgart 21-Schlichtungsgespräche.