Strukturformel
Allgemeines
Name 4-Hydroxybenzoesäurepropylester
Andere Namen
  • p-Hydroxybenzoesäurepropylester
  • PHB-Propylester
  • Propylparaben
  • Propyl-4-hydroxybenzoat (IUPAC)
  • Propyl-para-hydroxybenzoat
  • E 216 (bis 2006)
  • PROPYLPARABEN (INCI)
Summenformel C10H12O3
Kurzbeschreibung

farbloses, fast geruchloses, kristallines Pulver

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 94-13-3
EG-Nummer 202-307-7
ECHA-InfoCard 100.002.098
PubChem 7175
ChemSpider 6907
DrugBank DB14177
Wikidata Q511627
Eigenschaften
Molare Masse 180,2 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,28 g·cm−3 (20 °C)

Schmelzpunkt

95–98 °C

Siedepunkt

ab 310 °C

Dampfdruck

3,24·10−2 Pa (50 °C)

Löslichkeit
  • wenig löslich in Wasser (0,4 g·l−1 bei 25 °C)
  • Methanol, Ethanol, Aceton, Propylenglycol, Diethylether
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine GHS-Piktogramme

H- und P-Sätze H: keine H-Sätze
P: keine P-Sätze
Toxikologische Daten

6332 mg·kg−1 (LD50, Maus, oral)

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

4-Hydroxybenzoesäurepropylester, auch para-Hydroxybenzoesäurepropylester (PHB-Propylester), ist der Propylester der aromatischen Carbonsäure 4-Hydroxybenzoesäure und gehört zu den Parabenen.

Eigenschaften

4-Hydroxybenzoesäurepropylester ist eine farblose, geruchlose, kristalline Substanz, die einen leicht brennenden Geschmack besitzt und schwach anästhesierend wirkt. Der Schmelzpunkt liegt bei 96,1 °C mit einer Schmelzenthalpie von 150,7 J·g−1. Der Flammpunkt liegt bei 180 °C.

Die Verbindung kristallisiert in einem monoklinen Kristallgitter mit der Raumgruppe P21/c (Raumgruppen-Nr. 14)Vorlage:Raumgruppe/14. Die Dampfdruckfunktion ergibt sich nach August entsprechend ln(P) = −A/T+B (P in Pa, T in K) mit A = 42,6 ±0,2 und B = 14883 ±77 im Temperaturbereich von 46 °C bis 60 °C. Aus der Dampfdruckfunktion lässt sich eine molare Sublimationsenthalpie von 123,7 kJ·mol−1 ableiten. Sie löst sich wenig in Wasser (0,5 g/l bei 25 °C), aber gut in organischen Lösungsmitteln wie Aceton, Chloroform, Ethanol und Ether. In alkalischen Lösungen bildet sich das Phenolat (Natriumpropyl-p-hydroxybenzoat).

Löslichkeit in verschiedenen Lösungsmitteln (bei 25 °C, in g/100 g Lösungsmittel)
Lösungsmittel WasserWasser (80 °C)MethanolEthanolPropylenglycolAcetonDiethyletherErdnussöl
Löslichkeit 0,050,301249526105501,5

Der 4-Hydroxybenzoesäurepropylester bildet mit anderen 4-Hydroxybenzoesäureestern eutektisch schmelzende Mischungen.

Eutektika bei Mischungen von 4-Hydroxybenzoesäureestern
MethylparabenEthylparabenButylparaben
Molanteil Propylparaben 0,650,600,33
Eutektischer Schmelzpunkt 77,8 °C76,0 °C54,6 °C

Verwendung

4-Hydroxybenzoesäurepropylester ist ein Konservierungsmittel beispielsweise für Shampoos, Duschgels und andere kosmetische Produkte, in denen es in Konzentrationen bis 0,14 % (bei einzelner Verwendung oder in Summe zusammen mit anderen PHB-Estern; berechnet als Säure) als sicher angesehen wird. Es war ferner in der EU bis 2006 als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 216 zugelassen. Wegen besserer Löslichkeit wurde meist das Natriumsalz (Natriummpropyl-p-hydroxybenzoat, E 217) verwendet.

Nachdem in Rattenversuchen Auswirkungen auf die Sexualhormone und die männlichen Fortpflanzungsorgange beobachtet worden waren und die EFSA für den Menschen keine sichere Tageshöchstdosis festzulegen vermochte, untersagte die EU 2006 die Verwendung in Lebensmitteln. Seit 2015 ist zusätzlich die Verwendung in nicht abzuspülenden Produkten (Leave-on-Präparate) zur Anwendung im Windelbereich von Kindern unter drei Jahren nicht mehr erlaubt.

Gesundheitsgefahren

4-Hydroxybenzoesäurepropylester wurde 2015 von der EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) im Rahmen der Stoffbewertung in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft (CoRAP) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des Stoffs auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von 4-Hydroxybenzoesäurepropylester waren die Besorgnisse bezüglich Verbraucherverwendung, Umweltexposition, Exposition empfindlicher Bevölkerungsgruppen und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahr durch reproduktionstoxische Eigenschaften sowie als potentieller endokriner Disruptor. Die Neubewertung läuft seit 2015 und wird von Belgien durchgeführt. Um zu einer abschließenden Bewertung gelangen zu können, wurden weitere Informationen nachgefordert.

Einzelnachweise

  1. Durch Richtlinie 2006/52/EG wurde die Zulassung zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in der EU gestrichen.
  2. Eintrag zu PROPYLPARABEN in der CosIng-Datenbank der EU-Kommission, abgerufen am 23. Oktober 2021.
  3. 1 2 3 Eintrag zu Propyl-4-hydroxybenzoat in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 9. Juli 2016. (JavaScript erforderlich)
  4. 1 2 3 4 5 Giordano, F.; Bettini, R.; Donini, C.; Gazzaniga, A.; Caira, M.R.; Zhang, G.G.Z.; Grant, D.J.W.: Physical properties of parabens and their mixtures: Solubility in water, thermal behavior, and crystal structures in J. Pharm. Sci. 88 (1999) 1210–1216, doi:10.1021/js9900452.
  5. 1 2 3 4 Datenblatt Propyl 4-hydroxybenzoate bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 9. Mai 2017 (PDF).
  6. 1 2 3 Perlovich, G.L.; Rodionov, S.V.; Bauer-Brandl, A.: Thermodynamics of solubility, sublimation and solvation processes of parabens in Eur. J. Pharm. Sci. 24 (2005) 25–33, doi:10.1016/j.ejps.2004.09.007.
  7. 1 2 Eintrag zu 4-Hydroxybenzoate. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 10. Juli 2016.
  8. Nippon Eiseigaku Zasshi, 28, 463, 1973.
  9. Datenblatt n-Propyl 4-hydroxybenzoate bei Alfa Aesar, abgerufen am 9. März 2013 (PDF) (JavaScript erforderlich).
  10. Richtlinie 2006/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Änderung der Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel sowie der Richtlinie 94/35/EG über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen. (PDF) Amtsblatt der Europäischen Union, S. 13, 3. a)i), 26. Juli 2006.
  11. Verbraucher: Kommission verbessert Sicherheit von Kosmetika, Pressemitteilung der Europäischen Kommission, Brüssel, 26. September 2014.
  12. Community rolling action plan (CoRAP) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA): propyl 4-hydroxybenzoate, abgerufen am 26. März 2019.
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