Das Amtsgericht Freiberg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von insgesamt 25 Amtsgerichten im Freistaat Sachsen.
Gerichtssitz und -bezirk
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Freiberg umfasst den Bezirk des ehemaligen Landkreises Freiberg (§ 1 Abs. 4, Anlage Nr. 10 Sächsisches Justizgesetz)
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Freiberg ist das Landgericht Chemnitz unmittelbar übergeordnet. Das zuständige Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Dresden.
Geschichte
In Freiberg bestand bis 1879 das Gerichtsamt Freiberg als Eingangsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 im Königreich Sachsen die Gerichtsämter aufgehoben und Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Freiberg, geschaffen. Der Sprengel des Amtsgerichts bestand aus Freiberg, Bräunsdorf mit Feldbuschhäuserm Gehegehäusern und Unterdorf, Conradsdorf mit Hinterhäusern, Erlicht, Falkenberg, Freibergsdorf, Friedeburg, Großschirma mit Churprinz, Großvoigtsberg mit Christbescheerung, Kohlung und Neudörfel, Halsbach mit Kreuzermark, Halsbrücke mit Hals, Neubau und den Halsbrückner Schmelzhütten, Herrndorf, Hetzdorf, Hilbersdorf mit den Muldener Schmelzhütten, Kleinschirma, Kleinvoigtsberg mit alte Hoffnung Gottes und Ursulahäusern, Kleinwaltersdorf mit Rittergut Waltersdorf und auf der Hufe, Krummenhennersdorf mit „im Forst“, Langenrinne mit oberer Pulvermühle, Langhennersdorf, Lichtenberg, Lößnitz, Loßnitz mit Storchenorwerk und Fürstenhof, Naundorf mit Sippenhäusern, Niederbobritzsch mit Juchhöh, Niedercolmnitz mit Folge, Niederschöna, Oberbobritzsch, Obercolmnitz, Oberschaar mit Haida, Oberschöna, Reichenbach bei Siebenlehn mit Forsthäusern, Kohlung und Waldhäuser, Rothenfurth mit Teichhäusern an Hohentanne, Sand mit Gründeburg, Seifersdorf, Sohra, Süßenbach, Tuttendorf, Wegefarth, Weißenborn mit Buschhäusern, Wüsthetzdorf mit Hutha und Neuwüsthetzdorf, Zug (Nieder- und Ober-) mit Bescheert Glück und Kröner Fundgrube sowie dem Reichenbacher und dem Loßnitzer Forstrevier. Das Amtsgericht Freiberg war eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Freiberg. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste danach 60.308 Einwohner. Das Gericht hatte damals fünf Richterstellen und war das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.
Mit der Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951 wurde die Gerichtsbezirke in der DDR an die Landkreise angepasst. Der Sprengel des Amtsgerichts Freiberg war damit der Kreis Freiberg. Mit der Verwaltungsreform von 1952 wurde das Amtsgericht Annaberg aufgehoben und das Kreisgericht Freiberg an seiner Stelle neu geschaffen. Gerichtssprengel blieb der Kreis Freiberg.
Nach der Wende wurde 1992 das Amtsgericht Freiberg mit dem Sächsischen Gerichtsorganisationsgesetz neu eingerichtet, war aber nun dem Landgericht Chemnitz zugeordnet.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend vom 28. Juli 1879 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1879, S. 283, Link zum Digitalisat in der Staats- und Universitätsbibliothek Dresden)
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 422 online
- ↑ Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951; GBl. DDR 1951, S. 404
Koordinaten: 50° 54′ 59,32″ N, 13° 20′ 17,8″ O