Das Amtsgericht Burgstädt war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ein Amtsgericht in Sachsen mit Sitz in Burgstädt.
Geschichte
In Burgstädt bestand bis 1879 das Gerichtsamt Burgstädt als Eingangsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 im Königreich Sachsen die Gerichtsämter aufgehoben und Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Burgstädt, geschaffen. Der Sprengel des Amtsgerichts Burgstädt umfasste die Stadt Burgstädt und 20 Landgemeinden:
|
|
|
Das Amtsgericht Burgstädt war eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Chemnitz. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste danach 24.151 Einwohner. Das Gericht hatte damals zwei Richterstelle und war damals ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. 1951 wurde das Amtsgericht Burgstädt in ein Zweiggericht des Amtsgerichts Rochlitz umgewandelt. Die Zweiggerichte waren nur noch für die freiwillige Gerichtsbarkeit zuständig, alle anderen Sachen wurden in Rochlitz behandelt. Im Jahr 1952 wurde das Amtsgericht Burgstädt aufgelöst. Nun wurden Kreisgerichte als Eingangsgerichte geschaffen, darunter das Kreisgericht Chemnitz-Land, welches für den Kreis Chemnitz zuständig war.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsamt nutzte zunächst Räume in einem Gebäude zwischen dem alten Schulhaus und dem Rathaus (in der heutigen Rathausgasse). 1877 wurde ein eigenes Gebäude des Gerichtsamts Burgstädt (Ahnataler Platz 1) errichtet. Es steht unter Denkmalschutz. Das Gerichtsgebäude wurde vorher vom Gerichtsamt genutzt.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt von 1879 S. 280, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 421 online
- ↑ Bestand 20117 Amtsgericht Burgstädt im Staatsarchiv Leipzig
Koordinaten: 50° 55′ 6,2″ N, 12° 48′ 39,8″ O