Das Amtsgericht Runkel war ein von 1867 bis 1968 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Runkel.

Geschichte

Vorgeschichte

Im Herzogtum Nassau wurde die Rechtsprechung in Zivilsachen erster Instanz durch die Ämter, hier also dem Amt Runkel, vorgenommen. Rechtsprechung und Verwaltung waren nicht getrennt.

Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft. Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Runkel wurden vom Kreisamt Limburg wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Runkel. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.

Richter waren in dieser Zeit:

  • Cuntz (Justizamtsverwalter) 1849–1851
  • Wilhelm Usener (1851 Justizamtsverwalter) 1851–1854

Amtsgericht

Nach der Annektierung des Herzogtums Nassau durch den preußischen Staat erging im Juni 1867 eine königliche Verordnung, welche die bisherigen nassauischen Gerichtsbehörden, die teilweise auch administrative Funktionen ausübten, aufhob und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzte. Daraufhin ordnete das preußische Justizministerium zum 1. September 1867 die Errichtung eines Amtsgerichts zu Runkel an, dessen Bezirk aus dem Amt Runkel gebildet wurde und somit aus der Stadt Runkel und den Dörfern Arfurt, Aumenau, Blessenbach, Ennerich, Eschenau, Falkenbach, Gaudernbach, Heckholzhausen, Hofen, Langhecke, Laubuseschbach, Münster, Obertiefenbach, Schadeck, Schupbach, Seelbach, Steeden, Villmar, Weyer, Wirbelau und Wolfenhausen.

Gehörte dieses Gericht zunächst noch zum Bezirk des Kreisgerichts Limburg, kam es aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetz mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 zum Wechsel in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Limburg, der Bezirk des Amtsgerichts selbst änderte sich jedoch nicht.

Mit Wirkung zum 1. Januar 1933 wurde aus dem Bezirk des Amtsgerichts Hadamar die Gemeinde Niedertiefenbach zugewiesen.

Am 1. Juli 1968 wurde das Amtsgericht Runkel aufgelöst und sein gesamter Bezirk dem Amtsgericht Weilburg zugelegt.

Gerichtsgebäude

Das Gericht befand sich an der Burgstraße 4 in Runkel. Der große Blankziegelbau wurde von 1883 bis 1887 nach dem Entwurf des königlichen Baurates Max Spinn errichtet und dient heute, nachdem es nach der Auflösung des Gerichts zunächst einige Jahre von dem Filmleuchtenhersteller Otto Hedler genutzt wurde, als Rathaus der Stadt.

Commons: Ehemaliges Gerichtsgebäude in Runkel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Gesetz vom 4. April 1849 (VBl S. 87); Gesetz, die Vollziehung des Gesetzes über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz betreffend vom 31. Mai 1849, (VBl S. 409)
  2. Gesetz vom 24. Juli 1854 (Bvl. S. 160)
  3. Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094)
  4. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen, mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim, zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 218–220)
  5. 21. Herzoglich Nassauisches und Fürstlich Wiedisches Amt Runkel, mit der Gräflich Leiningen-Westerburgischen Herrschaft Schadeck. In: Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau für das Jahr 1866. Stein, Wiesbaden, S. 153–156.
  6. Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275)
  7. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (PrGS 1879, S. 549)
  8. Zweite Verordnung über Änderungen in der Abgrenzung von Amtsgerichtsbezirken vom 24. November 1932 (PrGS 1932, S. 353)
  9. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 5 c) und Artikel 2, Abs. 7 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  10. Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Ehem. Amtsgericht In: DenkXweb, Online-Ausgabe von Kulturdenkmäler in Hessen
  11. Historie des Kreises (Memento vom 4. November 2012 im Internet Archive)

Koordinaten: 50° 24′ 20,2″ N,  9′ 17,1″ O

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