Das Amtsgericht Ueckermünde war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern zuletzt im Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg. Durch die Gerichtsstrukturreform wurde das Amtsgericht Ueckermünde am 1. Dezember 2014 aufgehoben.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Ueckermünde.

Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.

  • Ahlbeck,
  • Altwarp,
  • Altwigs­hagen,
  • Eggesin,
  • Ferdi­nandshof,
  • Grambin,
  • Hammer an der Uecker,
  • Heinrichs­walde,
  • Hinter­see,
  • Leopolds­hagen,
  • Liep­garten,
  • Lübs,
  • Luckow,
  • Meier­berg,
  • Mönke­bude,
  • Rothe­mühl,
  • Torgelow,
  • Uecker­münde,
  • Vogel­sang-Warsin und
  • Wilhelms­burg

Durch die Auflösung des Gerichtes wurden sämtliche Städte und Gemeinden in den Bezirk des Amtsgerichtes Pasewalk eingegliedert.

Mit Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform wurde das Amtsgericht Anklam in eine Zweigstelle im Bezirk des Amtsgerichts Pasewalk umgewandelt. Diese ist in bestimmten Angelegenheiten auch für Städte und Gemeinden des früheren Amtsgerichtsbezirkes Ueckermünde zuständig.

So ist seit dem 6. Oktober 2014 unter anderem im Gebiet der Städte und Gemeinden

  • Altwigshagen,
  • Ferdinandshof,
  • Grambin,
  • Heinrichswalde,
  • Leopoldshagen,
  • Liepgarten,
  • Lübs,
  • Meiersberg,
  • Mönkebude,
  • Ueckermünde und
  • Wilhelmsburg

die Zweigstelle Anklam für Jugendstrafsachen, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen sowie in Angelegenheiten der Beratungshilfe und Betreuungssachen ausschließlich zuständig.

In Grundbuchsachen sowie Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen ist die Zweigstelle Anklam für den gesamten Bezirk des Amtsgerichts Pasewalk und somit seit dem 1. Dezember 2014 auch für sämtliche Städte und Gemeinden des früheren Amtsgerichtsbezirks Ueckermünde zuständig.

Gebäude

Das Gericht war unter der Adresse Gerichtsstraße 16 in Ueckermünde untergebracht. Das denkmalgeschützte Gebäude wurde in den Jahren 1908 und 1909 erbaut.

Geschichte

Das königlich preußische Amtsgericht Ueckermünde wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stettin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichts war Ueckermünde.

Sein Gerichtsbezirk umfasste Kreis Ueckermünde ohne die Teile, die den Amtsgerichten Neuwarp (Stadtbezirk Neuwarp, die Amtsbezirke Altwarp, Forstgut Mützelburg, Rieth, Wahrlang, Ziegenort und Forstgut Ziegenort sowie aus dem Amtsbezirk Haff der vorlängst der Landgrenze des Gerichtsbezirks gelegene Teil) und Pasewalk (Stadtbezirk Pasewalk, die Amtsbezirke Belling, Coblentz, Ferdinandshof, Jatznick, Neuenkrug und Rothemühl sowie aus dem Amtsbezirk Torgelow die Gemeindebezirke Hammer a. d. Uecker und Liepe) zugeordnet waren.

Am Gericht bestand 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.

1945 wurde der größte Teil Pommerns unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete die Geschichte des Stettiner Landes- und Oberlandesgerichtes. Das Amtsgericht Ueckermünde befand sich westlich der Oder-Neiße-Grenze und blieb daher erhalten, wurde aber nun dem Landgericht Greifswald und dem Oberlandesgericht Schwerin nachgeordnet. 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und durch Kreisgerichte ersetzt. Für den Kreis Ueckermünde entstand das Kreisgericht Ueckermünde.

Nach der Wende wurden die Amtsgerichte wieder neu eingerichtet. Das Amtsgericht Ueckermünde wurde neu gebildet. Ihm war zunächst das Landgericht Stralsund übergeordnet. 1994 wechselte die Zuständigkeit zum Landgericht Neubrandenburg.

Übergeordnete Gerichte

Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.

Siehe auch

Commons: Amtsgericht Ueckermünde – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Internetpräsenz des Amtsgerichts Ueckermünde. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 3. April 2014; abgerufen am 1. Dezember 2014.
  • Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Ueckermünde. Abgerufen am 1. Dezember 2014.

Einzelnachweise

  1. Informationen zur Gerichtsstrukturreform. (Nicht mehr online verfügbar.) Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, archiviert vom Original am 16. Dezember 2015; abgerufen am 5. November 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
  3. I. e) der Anlage zu § 4 Abs. 2, S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
  4. § 4 Abs. 7 Nr. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
  5. § 2 Abs. 1 lit. b–e der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen und weitere Vorschriften zur Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes (Zweigstellenverordnung – ZweigstVO M-V), GVOBl. M-V 2014, S. 29.
  6. § 2 Abs. 1 lit. f–h ZweigstVO M-V.
  7. Denkmalliste des Kreises Uecker-Randow, (PDF; 934 kB), unter der Identitätsnummer 987.
  8. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 440, Digitalisat
  9. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 465 online
  10. § 3 Abs. 5 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103. (PDF; 684 kB).
  11. Art. 1 Nr. 1 des ersten Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes (Gerichtsstrukturänderungsgesetz – GStrukÄndG) vom 28. Juni 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 657. (PDF; 698 kB).

Koordinaten: 53° 44′ 24″ N, 14° 2′ 29″ O

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