Autorität (lateinisch auctoritas) ist eine Größe, auf deren Grundlage individuelle Personen und überindividuelle Instanzen (z. B. gesellschaftliche Institutionen), ohne Zwang auszuüben oder Überzeugungsarbeit zu leisten, Gehorsam beanspruchen und einwerben. Voraussetzung der Autorität ist eine Hierarchie, in welcher der Befehlende dem Gehorchenden im Bezug auf die Inhalte des Befohlenen übergeordnet ist. Die Begründung der Autorität liegt – anders als die Begründung von Macht – in der Tradition, also in der Berufung beispielsweise auf das Naturrecht, auf göttliche Gebote, auf Gründerväter oder auf alte Bräuche.

Das Konzept wurde von Platon im 4. Jahrhundert v. Chr. theoretisch entworfen und in der Römischen Republik als auctoritas ins Recht und erstmals auch in politische Praxis überführt. Das Christentum, als wichtigster geistiger Erbe des Römischen Reiches, war von Anfang an von Traditionalisierung und Normierung der regula fidei geprägt und mit der Idee anerkannter auctoritates untrennbar verbunden.

In der christlichen Theologie, der politischen Philosophie, der Soziologie der Herrschaft und der Pädagogik haben Theoretiker sich mit Autorität seitdem vielfach beschäftigt, wobei um den Begriff oft auch gestritten wurde. Weil der Begriff im deutschen Sprachraum eine zum Teil eigenständige Geschichte hat, gehört er zu denjenigen Fachtermini, die in anderen Ländern eine von der deutschen mehr oder weniger abweichende Bedeutung haben. So versteht man etwa im englischsprachigen Raum unter authority zuallererst die legitime Amtsmacht einer staatlichen Behörde, während die elterliche Federführung eher als parental control denn als authority bezeichnet wird.

In einem übertragenen Sinne versteht man unter einer „Autorität“ auch eine Persönlichkeit, die Autorität ausübt.

Definition

Eine der genauesten Definitionen des Autoritätsbegriffs hat Hannah Arendt in den 1950er Jahren in ihrem Essay Was ist Autorität? geliefert. Arendt kritisiert darin die in den zeitgenössischen Sozialwissenschaften verbreitete Praxis, Autorität – weil sie Gehorsam hervorbringt – mit Macht, Gewalt und Zwang gleichzusetzen. Anhand der politischen Philosophie Platons und der praktischen Politik in der Römischen Republik und der christlichen Kirche (als geistiger Erbin Roms) weist sie auf, dass Autorität eben nicht auf Zwang beruht, sondern auf Hierarchie, die wiederum auf Tradition basiert, also etwa auf dem Naturrecht, den Geboten Gottes oder uralten Bräuchen: Quellen also, die nicht von denjenigen geschaffen wurden, die Autorität gerade ausüben. Arendt spricht von einer „Trinität von Religion, Autorität und Tradition“, die einander wechselseitig bedingen und ohne einander langfristig keinen Bestand haben können.

Begriffsgeschichte

Antike

Griechenland: Platon

Platon gilt, obwohl in Griechenland noch nicht einmal ein Wort dafür existierte, als theoretischer Begründer der Autorität. Hintergrund war seine Kritik an einer Verwahrlosung der Athenischen Polis im 4. Jahrhundert, der er in seinem Werk Politeia eine alternative Regierungsform entgegenzusetzen suchte: eine Philosophenherrschaft, die er nach dem Vorbild von Hierarchien zu modellieren versuchte, die er der Sphäre dessen entnahm, was in Griechenland als privat angesehen wurde, etwa der Beziehung zwischen dem Steuermann eines Schiffes und den Passagieren. Weil Platons Vorschläge an der Realität der griechischen politischen Strukturen vorbeigeplant waren, blieben sie dort Utopie, ihr Autor wurde ignoriert.

Rom

Erst die Römer, die – anders als die Griechen – Verehrung der Ahnen und der Älteren und den Begriff der Tradition kannten, ihr Reich auf einen Gründungsmythos aufgebaut und Platon dabei zu einem ihrer Gründerväter erklärt hatten, implementierten seine Ideen u. a. in Gestalt der auctoritas senatus des Römischen Senats, wobei die auctoritas von der potestas unterschieden wurde, der eigentlichen Macht, die in der Römischen Republik bei der Magistratur lag.

Eine essentielle Rolle spielte der Begriff auctoritas in der Sprache des römischen Rechts. Von dort ausgehend, wo er nur auf individuelle Situationen bezogen wurde (als Autorisierung, d. h. als maßgebliches und wirkungsvolles Gutheißen eines von anderen getroffenen Entschlusses durch einen auctor), nimmt der Begriff in Rom metonymisch die Bedeutung einer dem auctor anhaftenden dauernden Eigenschaft an, nämlich die der Eignung, maßgeblichen Einfluss auf die Entschließungen der anderen kraft überlegener Einsicht auszuüben, und zwar in der politischen Sphäre ebenso wie in der privaten; Kollektive (wie etwa der Senat) können ebenso Autorität ausüben wie individuelle Personen.

Cicero verstand auctoritas als dasjenige Ansehen einer Person, das bewirkt, dass andere sich dem Betreffenden freiwillig unterordnen. In seiner 44 v. Chr. entstandenen Topica schrieb er: „Auctoritas verleihen entweder die Natur oder die Zeit. Die auctoritas, die aus der Natur stammt, besteht hauptsächlich in der Tugend; in der Zeit aber sind es viele Umstände, die auctoritas verleihen: Begabung, Reichtum, Alter, (Glück), Können, Erfahrung, Zwang, manchmal auch das Zusammentreffen von zufälligen Umständen.“

Nachdem er im Anschluss an die Einführung des Prinzipats der erste römische Kaiser wurde, erhob Augustus Anspruch auf die Autorität, die bis dahin dem Senat zugesprochen worden war, wobei die neue auctoritas principis eine freiwillige Unterwerfung des römischen Volkes suggerierte, welche aber tatsächlich erzwungen war. Insbesondere in der Kaiserzeit konnte auctoritas damit zu einem festgeschriebenen Prinzip werden, ihr Träger konnte auch unabhängig vom Zuspruch des autoritas-Empfängers handeln.

Die Kirche als Erbin Roms

In den christlichen Sprachgebrauch wurde der auctoritas-Begriff an der Wende vom 1. zum 2. Jahrhundert von Tertullian eingeführt. Zu verstehen ist dies vor dem Hintergrund, dass die christlichen Schriften zuvor auf Griechisch verfasst worden waren und Tertullian als Erster die lateinische Sprache seiner Umwelt verwendete; als Quelle für seine Begrifflichkeit im Allgemeinen und für den auctoritates-Begriff im Besonderen diente ihm und vielen der nachfolgenden Theologen zunächst vor allem die römische Rechtssprache. Die römischen Gottheiten waren nie als auctoritates verstanden worden, sodass auctoritas im traditionell-römischen Sprachgebrauch einen rein profanen Charakter hatte. Tertullian schuf den Begriff der auctoritas divina („Autorität Gottes“), um auszudrücken, dass der Wille des christlichen Gottes den Menschen zu sittlichen Handeln leiten soll, die Unterwerfung des Menschen unter diesen Willen – den römisch geprägten Konnotationen des Wortes auctoritas entsprechend – freiwillig erfolge (wobei die Gefolgschaft dann aber nicht mehr aufgekündigt werden dürfe). Tertullian ist auch der erste, der von der auctoritas divina andere Formen der auctoritas ableitet, wie etwa die der Apostel (auctoritas apostolica) und von dieser die der Heiligen Schrift, der Bischöfe und der Kirche, die allein die Schrift richtig auszulegen vermöge.

Cyprian, der in einer Zeit innerkirchlicher Auseinandersetzungen nicht zuletzt seine eigene Position als Bischof zu sichern versuchte, entwickelte Tertullians Theologie weiter, wobei insbesondere die Autorität der Bischöfe (auctoritas episcopalis) an Gewicht gewann. Nachdem die Gemeinde noch zur Zeit Tertullians durch Matthäus 18,20  („wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind“) bestimmt gewesen war, lehrte Cyprian im 3. Jahrhundert, dass die Einheit der Kirche nur durch das Band der Bischöfe bewahrt werde, die von Gott eingesetzt seien und nun zu den alleinigen Trägern der auctoritas ecclesiae wurden. Cyprians Verständnis des bischöflichen Amtes war, wenngleich hier auch eine theologische Dimension hinzukam, eng ans römische Staatsrecht und dessen Verständnis des Senats bzw. des Princeps angelehnt. Eine Aufwertung erhielt bei Cyprian auch die Bischofssynode.

Augustinus kommt, wie Hannah Arendt aufgewiesen hat, das Verdienst zu, die römischen Ideen von Gründung und Tradition ins Christliche übertragen zu haben, wobei die Apostel von bloßen Zeugen von Leben, Tod und Auferstehung Christi zu Gründern wurden, „von denen die Kirche ihre eigene Autorität bezieht, solange sie ihr Zeugnis als Tradition von Generation zu Generation weitergibt.“ Bereits in seinen frühen Schriften De Ordine (386) und De utilitate credendi (391) hat Augustinus auf den Prinzipien auctoritas und ratio (Vernunft) seine Erkenntnislehre begründet: Auctoritas führe zum Glauben an die Wahrheit, ratio zu ihrer Erkenntnis. Zwar besitzt die ratio, da die christliche Lehre darauf basiere, für Augustinus von den beiden das größere Gewicht, doch stehe diese nur wenigen Gebildeten zu Gebote, und Verbreitung könne die Lehre erst durch auctoritas finden. Denn die Ungläubigen, die zum christlichen Glauben geführt werden sollen, seien infolge des Sündenfalls von Natur aus unvollkommen und auf auctoritas, die Augustinus als göttliche Hilfe verstand, angewiesen. Im Kern ist auctoritas für Augustinus eine „zur Nachahmung rufende Veranschaulichung einer Lehre“, wobei Jesus Christus als Vermittler der divina auctoritas die wahre, sichere und höchste Instanz bilde, gefolgt von der Bibel (als demjenigen Instrument, mit dem die christliche Lehre tradiert wird) und der Kirche (auctoritas ecclesiae). Als ethische und intellektuelle exempla können auch individuelle Persönlichkeiten Autorität ausüben. Dass Autorität bei Augustinus nicht politisch oder pädagogisch, sondern erkenntnistheoretisch begründet ist, schließt aus, dass sie bedingungslos anerkannt werden muss; Ernst Dassmann hat Augustinus’ Verständnis des Begriffs darum so auf den Punkt gebracht: „Autorität im augustinischen Sinn ist etwas, das Sicherheit gibt, ein Ziel anbietet und doch die Freiheit der Entscheidung offenläßt, denn Autorität lebt davon, daß sie nicht Zwang ausübt, sondern zu überzeugen vermag.“

Papst Gelasius I. regelte 494 die Leitung der Christenheit neu, indem er diese in zwei Bereiche einteilte, die regalis potestas (= die Macht des Kaisers) und die auctoritas sacrata pontificum (= die geweihte Autorität der Bischöfe). Die „gelasianische Zweigewaltenlehre“ sah vor, dass der byzantinische Kaiser, dem die potestas zugeordnet wurde, das Christentum ausschließlich auf der weltlichen Ebene schützen sollte, während dem Papst und den Bischöfen, denen die auctoritas zukam, die Leitung von allem oblag, was Glaubensfragen und -lehre betraf. Eine weitere Neuerung, die traditionell Gelasius zugeschrieben wird, vermutlich tatsächlich aber auf einen früheren Papst, Damasus, zurückgeht, ist die auf Grundlage von Matthäus 16,18  im Decretum Gelasianum festgeschriebene Bestimmung, dass der Bischof von Rom Vorrang vor allen anderen Bischöfen habe – eine Voraussetzung, auf der später das Papsttum errichtet wurde. Die wichtigste noch in der Antike erfolgte Ergänzung hat im ausgehenden 6. Jahrhundert Gregor der Große beigetragen, indem er das Verständnis von auctoritas als bischöfliche Amtsgewalt im machtpolitischen Sinne um den seelsorgerischen Amtscharakter erweitert hat, der dessen moralische Verantwortung einschloss; Hintergrund dieser Bemühung war die Tatsache, dass der Autoritätsbegriff sich als Ausdruck für die Herrschaft der Bischöfe schon derartig gefestigt hatte, dass Gregor Amtsmissbrauch zu unterbinden suchte.

Mittelalter

Wie sich anhand von zeitgenössischen Königsurkunden belegen lässt, haben im Frühmittelalter auch die Monarchen des bedeutendsten Nachfolgestaates des Weströmischen Reiches, des Fränkischen Reichs, auctoritas (auctoritas regia) beansprucht, wobei sie bzw. ihre Schreiber die Terminologie aus römisch-kaiserlichen Reskripten übernommen haben und der Begriff eine in erster Linie juristische Bedeutung hatte. Die auctoritas wurde hier als die rechtliche Form herrscherlicher Gewalt verstanden, die in ein Schriftstück übertragen werden konnte, das damit selbst zu einer auctoritas wurde. Eine entsprechende Doppelbedeutung hat im frühen Mittelalter auch die auctoritas des Papstes; im Frankenreich hatte dieser ein Beratungsrecht, das mit dem der römische Senatoren verglichen worden ist.

Ein Grundzug der mittelalterlichen christlichen Scholastik war der ständige Rückgriff auf die Autorität ererbter Lehrmeinungen und Texte, beginnend mit den heidnischen Philosophen (besonders Platon), über die Bibel, bis hin zu den Schriften der Kirchenväter und der Konzile. Schon im 6. Jahrhundert war das (Papst Gelasius wohl fälschlich zugeschriebene) Decretum Gelasii de libris recipiendis et non recipiendis zusammengestellt worden, eine Liste von autoritativen (kanonischen) Schriften, die für christliche Theologen als verbindlich erachtet wurden und der – vor allem im 11. und 12. Jahrhundert – weitere, ähnliche folgten. Eine Neuerung des Hochmittelalters war, dass auch die zeitgenössischen Theologen, die magistri, an Ansehen gewannen und in die Listen aufgenommen wurden, etwa in den berühmten Liber pancrisis (etwa Mitte des 12. Jahrhunderts).

Autoren wie Thomas von Aquin, dem wie kaum einem anderen christlichen Denker zuvor an rationaler Plausibilität gelegen war, haben diese Listen gelegentlich kritisch durchgesehen und Apokryphes ausgesondert; wie die seiner Vorgänger war jedoch auch Thomas’ gesamte Exegese vom Bestreben geprägt, die Wahrheit spezifisch in der Philosophie der Alten zu eruieren. Während Tradition und Autorität in der Philosophie nur eine Hilfsfunktion erfüllen, sei es, so meinte Thomas, der Theologie als Wort Gottes (sermo Dei) in höchstem Maße zu eigen, von Autoritäten her zu argumentieren. Das uti auctoritatibus wird bei Thomas zum Alleinstellungsmerkmal der christlichen Theologie, das sie von allen anderen Wissenschaften unterscheidet.

Zur Staatstheorie hatte Johannes von Salisbury bereits 1156–1159 den ursprünglich als Fürstenspiegel geplanten Traktat Policraticus de nugis curialium verfasst, in dem er seine Auffassung dargelegt hatte, dass ein Fürst nur durch Autorität Fürst sei und durch unrechtes Verhalten zum Tyrannen werde, mit der Folge, dass die Beherrschten ein ius resistentiae erlangen. Thomas schloss sich dieser Auffassung später an.

Renaissance und Reformation

Für Martin Luther, der in seinen Schriften statt des lateinischen auctoritas vielfach das deutsche Wort Autorität verwendete, brachen unter dem Gewicht der einen auf die Heilige Schrift konzentrierten Autorität des Wortes Gottes alle Autoritäten der Tradition zusammen. Besonders vehement verneinte er eine Autorität des Klerus über die Seele des Menschen. Luther unterschied die Autorität der kanonischen Kirchenlehrer (auctoritas patrum) von der Autorität der Heiligen Schrift (auctoritas sacrae scripturae), wobei er unterstrich, dass die erstere nicht selbstständig neben der letzteren bestehe, sondern dass die Väter vielmehr alles, was sie theologisch sachgemäß lehren, letztlich der Heiligen Schrift verdanken. Er berief sich auf die auctoritas patrum für die Entwicklung seiner eigenen theologischen Lehre, wies aber auch Widersprüche zwischen den Aussagen der Väter und den Grundaussagen der Heiligen Schrift auf. Auf Luther – insbesondere auf seine 1523 erschienene Schrift Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei – geht weiterhin die Zwei-Reiche-Lehre zurück, nach der ein Christ mit seiner Seele Gott, mit seinem Leib aber der Obrigkeit untertan sei, wobei gegen die Letztere, wenn sie zur Sünde verführe, nach Apg 5,29  allerdings Widerstand zu leisten sei. Johannes Calvin hat dieser Lehre in seiner Institutio Christianae Religionis (1559) widersprochen und gefordert, dass die weltliche Obrigkeit die Gottesverehrung schützen solle. Die Himmelfahrt Christi bedeutete für Calvin, dass der Auferstandene seine Königsherrschaft bereits angetreten habe – eine Vorstufe zum Endziele des Reiches Gottes.

Neuzeit

Der säkularisierte Autoritätsbegriff verschmilzt mit dem der Macht

16. bis 19. Jahrhundert

In der Staatstheorie wurde über Autorität im 16. Jahrhundert erneut nachgedacht, als die Juristen des französischen Königs vor dem Hintergrund der Hugenottenkriege vor die Aufgabe gestellt waren, ihren Monarchen über die religiösen Streitigkeiten zu stellen. Jean Bodin formulierte in diesem Zusammenhang in seinen Sechs Büchern über den Staat (1576) als erster das Konzept der Souveränität, das den König von der Unterwerfung unter fremde Autorität (einschließlich der Kirche) vollständig befreite, sodass er zum absoluten Herrscher werden konnte. Bodin verwendet den Begriff der Autorität zwar noch, grenzt ihn gegen die Begriffe Souveränität und Macht (puissance) jedoch nicht mehr ab.

René Descartes fand, wie Friedrich Nietzsche es etwas überspitzt formuliert hat, „daß alle Autorität nur in der Vernunft sei.“ Descartes’ philosophische Leistung liegt u. a. darin, dass er für die Erkenntnis einen völlig autoritätsfreien geschichtslosen Nullpunkt postuliert hat („Cogito ergo sum“; Meditationes de prima philosophia, 1641). Er blieb dem christlichen Glauben treu und verwarf die Autorität nicht, sah sie aber überboten durch die Übermacht der Evidenz, die für ihn einer neuen Autorität gleichkam.

Von Bodin stark beeinflusst war Thomas Hobbes, der über Autorität unter anderem in seinem Hauptwerk Leviathan (1651) schrieb. Darin wandte er sich gegen den noch von Johannes von Salisbury und Thomas von Aquin vertretenen Gedanken, dass Macht ohne Autorität Willkür und Tyrannei sei, erklärte, dass Macht unabhängig von jeder übergeordneten Instanz sein müsse, verwarf das Konzept der Auctoritas und integrierte sie in der Macht.

Der Schweizer Mediziner Albrecht von Haller, ein Pionier der modernen experimentellen Physiologie, schrieb 1750: „Auctoritas olim late dominans, nunc tamen tota obsoleta“ (deutsch: „Eine einst herrschende Autorität, die nun endlich obsolet ist“).

Immanuel Kant behielt das protestantische Sola scriptura als Prinzip bei, anerkannte die absolute Autorität der Vernunft aber dadurch, dass er als alleinigen Ausleger der Schrift die Vernunftreligion zusammen mit der Schriftgelehrsamkeit zuließ.

Johann Gottlieb Fichte ging in seiner Kritik der traditionellen Autorität noch weiter als Kant, als er seine gesamte Ethik auf den Gewissensbegriff gründete (während im Zentrum von Kants Ethik der kategorische Imperativ steht) und ausschloss, dass jemand, der auf Autorität handelt, gleichzeitig auch nach seinem Gewissen handeln könne. Für ebenso unvereinbar hielt er fremde Autorität und selbstständiges Nachdenken, was Horkheimer später zu der Bemerkung veranlasste, die Vernunft sei bei Fichte „wesentlich als Gegensatz zur Autorität bestimmt“.

Georg Wilhelm Friedrich Hegel hat sich mit der Autorität unter anderem in seinen Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte (gehalten 1821–1831, gedruckt postum 1832) beschäftigt, wo er als wesentlichen Inhalt der Reformation die Einsicht nennt, dass „der Mensch […] durch sich selbst bestimmt [ist], frei zu sein.“ „Der Widerstreit Luthers aber […] betraf nicht bloß einzelne Aussprüche des Papstes und der Konzilien, sondern die ganze Art und Weise solchen Entscheidens überhaupt, endlich die Autorität der Kirche. Luther hat diese Autorität verworfen und an ihre Stelle die Bibel und das Zeugnis des menschlichen Geistes gesetzt. Daß nun die Bibel selbst die Grundlage der christlichen Kirche geworden ist, ist von der größten Wichtigkeit: Jeder soll sich nun selbst daraus belehren, jeder sein Gewissen daraus bestimmen können. Dies ist die ungeheure Veränderung im Prinzip, die ganze Tradition und das Gebäude der Kirche wird problematisch und das Prinzip der Autorität der Kirche umgestoßen.“ Gleichzeitig sah Hegel aber auch, wie die Autorität im Abwehren der Reformation in vielen Ländern sehr erfolgreich blieb.

Unter dem Eindruck der im Jahr zuvor begonnenen Französischen Revolution publizierte der irisch-britische Staatsphilosoph Edmund Burke 1790 seine Reflections on the Revolution in France, die zu einem Manifest des Konservatismus wurden und in denen er die Autorität, als eine Größe, der das Vereinigte Königreich seine Stabilität verdanke, glühend verteidigte. Ähnlich zeichnete auch der savoyische politische Philosoph Joseph de Maistre die Autorität, deren Quelle im Papsttum liege, als Heilmittel für Frankreich (Considérations sur la France, 1796; Du Pape, 1819). Der französische Staatstheoretiker Louis-Gabriel-Ambroise de Bonald warb aus denselben Gründen für eine Vereinigung von Staat und Kirche (Théorie du Pouvoir, 1796). Die Stoßrichtung all dieser drei Autoren war der Kampf gegen das, was sie als Anarchie und Gesetzlosigkeit erkannten. Wie Fritz Strich gezeigt hat, warb wenig später auch die deutsche Romantik (Friedrich Schleiermacher, Friedrich Schlegel) für Autorität, aber nicht so sehr, um der Anarchie Einhalt zu gebieten, als vielmehr in einer Abwehr der gleichmachende Vernunft und ihrer Gesetze, und um den Glauben an das nicht zu beweisende, göttliche Recht von Königtum und Kirche wieder einzusetzen.

Wende zum 20. Jahrhundert

Gustave Le Bon nannte 1895 in seinem Hauptwerk Psychologie der Massen als zwei der Haupteigenschaften der Masse die Intoleranz und den Autoritätsglauben: „Sobald eine gewisse Zahl lebender Wesen vereinigt sind, einerlei ob eine Herde Tiere oder eine Menschenmenge, stellen sie sich instinktiv unter die Autorität eines Oberhauptes.“ „Der Typus des von den Massen verehrten Helden wird stets den Caesarencharakter aufweisen. Sein Helmbusch verführt sie, seine Autorität imponiert ihnen, und sein Schwert schüchtert sie ein.“ Die grundlegende Eigenschaft jedoch, mit der ein Führer sich die Gefolgschaft der Masse sichert, ist für Le Bon dessen Prestige.

Georg Simmel hat sich mit Autorität im Kapitel Über- und Unterordnung seiner 1908 erschienenen Soziologie beschäftigt. Er unterschied Autorität explizit von Zwang: „Was man z. B. »Autorität« nennt, setzt in höherem Maße, als man anzuerkennen pflegt, eine Freiheit des der Autorität Unterworfenen voraus, sie ist selbst, wo sie diesen zu "erdrücken" scheint, nicht auf einen Zwang und ein bloßes Sich-Fügen-Müssen gestellt.“ Simmel beschrieb zwei Arten der Genese von Autorität: Erstens das Autoritativ-Werden einer Persönlichkeit, die in ihrer Umgebung mit ihren Meinungen Glauben und Vertrauen erwirbt, und zweitens das Autoritativ-Machen einer Persönlichkeit durch eine anerkannte überindividuelle Instanz. Wichtig war Simmel, Autorität von Prestige zu unterscheiden, das eine rein persönliche Eigenschaft sei und ein „Mitreißen“ der Gefolgschaft bewirke, während Autorität einen gleichzeitig höheren und kühleren Normcharakter habe und der Gefolgschaft eher als Prestige auch Kritik erlaube.

Weber

Max Weber hat sich mit dem Autoritätsbegriff u. a. in seinem soziologischen Hauptwerk Wirtschaft und Gesellschaft (1919–1920, postum) beschäftigt. Seine Beiträge zum Thema gelten als die für das heutige, soziologische Verständnis von Autorität wichtigsten. Insbesondere geht auf Weber der Gedanke zurück, dass Autorität nicht, wie die Theologie dies konzipiert, durch eine höhere Instanz (Gott) objektiv begründet wird, sondern dass sie ausschließlich als Zuschreibungsphänomen zu sehen sei. Sie bestehe nur, solange sie von den Personen, die ihr unterworfen sind, anerkannt werde und diese den Anweisungen wenigstens bis zu einem gewissen Grade freiwillig gehorchen. Weber setzt Autorität weitgehend mit Herrschaft gleich, wobei er sie – eher beiläufig – als „ein unabhängig von allem Interesse bestehendes Recht auf »Gehorsam« gegenüber den tatsächlich Beherrschten“ definiert. Herrschaft definiert er als „die Chance […], für spezifische (oder: für alle) Befehle bei einer angebbaren Gruppe von Menschen Gehorsam zu finden.“

Der Begriff der Autorität ist bei Weber eng mit dem der Legitimität verknüpft, also der Tatsache, dass eine Herrschaft formal korrekt zustande gekommen ist und dass das Gehorchen wenigstens bis zu einem gewissen Grade im Interesse der Beherrschten ist und dass diese wenigstens bis zu einem gewissen Grade gehorchen wollen. Je nach den Motiven, die einem solchen Gehorchenwollen zugrunde liegen, unterscheidet Weber drei Formen legitimer Herrschaft: eine traditionale (Beispiel: die auctoritas der römischen Kaiser), eine rationale bzw. legale (in Reinform oft in einer Bürokratie, wo jeder dem jeweiligen Vorgesetzten gehorcht) und eine charismatische (die auctoritas der römischen Senatoren). Wie gelegentlich kritisiert worden ist, lässt Weber offen, ob Herrschaft für ihn immer legitime Herrschaft ist oder ob illegitime Herrschaft ihn in dem Kontext, in dem er sich damit beschäftigt hat, lediglich nicht interessiert hat. In klarer Abgrenzung zu Herrschaft definiert er Macht jedoch als „jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“

Webers Gedanke, dass Autorität weder von Gott noch von Natur aus gegeben sei, sondern allein auf Anerkennung und Achtung beruhe, wurde später u. a. von Wolfgang Sofsky und Rainer Paris weiter ausgearbeitet.

Freudomarxismus

Im deutschen Sprachraum und im deutschen Exil in den Vereinigten Staaten nahm der theoretische Diskurs über Autorität unter dem Eindruck des sich anbahnenden Nationalsozialismus, der Psychoanalyse und des Marxismus seit den 1930er Jahren eine Wendung, die für den deutschen Sprachraum bis heute weitgehend spezifisch geblieben ist. Autorität wurde hier einerseits mit Zwang und Machtmissbrauch gleichgesetzt und die Bereitschaft zur Unterwerfung unter Autorität andererseits als ein massenhaft verbreitetes psychisches Syndrom beschrieben, das aus den kapitalistischen Produktionsverhältnissen geboren sei und den Faschismus ermöglicht habe.

Vor dem Freudomarxismus

William McDougall (An Introduction to Social Psychology, 1909) vermutete im Anschluss an Théodule Ribot, dass der Mensch einen angeborenen Instinkt zur Selbsterniedrigung (Self-abasement) bzw. Unterwerfung (Subjection) habe. Ähnlich glaubte auch Alfred Vierkandt (Gesellschaftslehre, 1923) an einen menschlichen Instinkt bzw. Trieb zur Unterordnung; Vierkandt unterschied aber nachdrücklich zwischen einem Gehorsam aus Verehrung für den Befehlenden und einem Gehorsam aus Furcht, wobei er nur den ersteren mit Autorität in Verbindung brachte.

Sigmund Freud (Das Ich und das Es, 1923) hat den Autoritätsbegriff in seinen Schriften nur beiläufig erwähnt, ohne ihm, wie später Wilhelm Reich und Erich Fromm, im Gebäude seiner psychoanalytischen Theorie einen besonderen Stellenwert zu geben. Anders als diese beiden Nachfolger hielt Freud nicht die Unterdrückung der kindlichen Sexualität (Reich) oder die Internalisierung der väterlichen Autorität (Fromm) für den entscheidenden Faktor, durch den die Seele des modernen Menschen bereits in der Kindheit geprägt wird, sondern den Ödipuskomplex.

Reich

Der österreichische Psychoanalytiker, Soziologe und Begründer des Freudomarxismus Wilhelm Reich hat sich mit Autorität in seinem 1933 erschienenen Werk Massenpsychologie des Faschismus beschäftigt. Darin beschreibt er als Erster einen Zusammenhang zwischen autoritärer Triebunterdrückung und faschistischer Ideologie. Reich hielt die „autoritäre Familie“ für die „Struktur- und Ideologiefabrik“ des „autoritären Staat[es]“, wobei er – anders als später etwa Erich Fromm – davon ausging, dass die „autoritäre Strukturierung des Menschen […] zentral durch Verankerung sexueller Hemmung und Angst am lebendigen Material der sexuellen Antriebe“ erfolge. Reichs Gedanke, dass der „Kampf gegen die Sexualität der Kinder und Jugendlichen“ geführt werde, um die junge Generation autoritär abzurichten, wurde später in der 68er-Bewegung aufgegriffen, deren Vertreter zum Teil der Auffassung waren, dass der angestrebte Gesellschaftswandel eine Befreiung der kindlichen Sexualität zur Voraussetzung habe. Vereinzelt, etwa in der Kommune 2, führte dies zu Versuchen, kindliche sexuelle Aktivitäten nicht nur zu tolerieren, sondern sogar aktiv zu fördern.

Horkheimer

Max Horkheimer gab das noch von Simmel vertretene Diktum, nach dem Zwang und Autorität sich per definitionem gegenseitig ausschließen, vollständig auf. In seinem Essay Autorität und Familie, der 1936 in dem Sammelband Studien über Autorität und Familie erschienen ist, hat er Autorität („jene inneren und äusseren Handlungsweisen […], in denen sich die Menschen einer fremden Instanz unterwerfen“) mit Herrschaft zunächst weitgehend gleichgesetzt und dann genauer als „bejahte Abhängigkeit“ definiert, diese anders als Vierkandt aber nicht bedingungslos positiv gesehen, sondern auch den Fall beschrieben, dass der Glaube an den Nutzen eines Gehorsamsverhältnisses auch dann aufrechterhalten wird, wenn dieser gar nicht mehr existiert. Autorität war für Horkheimer insofern „eine zentrale historische Kategorie“, als er überzeugt war, dass sie für die Mentalität der Menschen in der Klassengesellschaft wie kaum ein anderer Faktor prägend sei. Die durch die Autorität der Kirche erzeugte Unfreiheit, die mit der Säkularisierung hatte abgeschafft werden sollen, sei unter der Autorität der modernen Produktionsverhältnisse und ihrer Repräsentanten als Unfreiheit in die Gesellschaft wieder zurückgekehrt. Selbst die Sachautorität z. B. eines Arztes werde in diesem Kontext korrumpiert und zum „Rechtstitel für Macht und Ausbeutung“. Der Protestantismus und die Aufklärung haben vom Gehorsamszwang keine Befreiung gebracht, sondern ihn als vermeintliches Gebot der Vernunft im Gegenteil perpetuiert. Horkheimers Interesse gilt dabei nicht dem Gehorsamsanspruch der Befehlenden (den er mit dem Adjektiv autoritativ belegt), sondern fast ausschließlich der Autoritätsbejahung, die seiner Auffassung nach im Kapitalismus für die Abhängigen charakteristisch wird; das Adjektiv autoritär reserviert er hier – abweichend vom gemeinsprachlichen Wortgebrauch – zur Bezeichnung der Gehorsamsbereitschaft.

Die von den zeittypischen Produktionsverhältnissen geprägte Gehorsamsbereitschaft werde, so schreibt Horkheimer weiter, bereits während der Kindheit in der Familie eingeübt, wobei er allerdings einräumt, dass im Christentum die Aufgabe der Familie schon seit Augustinus darin gesehen worden sei, „zum autoritären Verhalten in der Gesellschaft zu erziehen“. In diesem Zusammenhang verweist er explizit auf den von Erich Fromm geprägten Begriff des autoritären Charakters, als ein mentales Syndrom, welches das Kind durch die Elternhauserziehung – und zwar insbesondere durch die väterliche Erziehung – erwerbe.

In seinem um 1940 geschriebenen Essay Autoritärer Staat hat Horkheimer die globale Tendenz zum Etatismus (Faschismus, Bolschewismus, New Deal) als eine zeittypische Krisenlösungsstrategie des Kapitalismus beschrieben: „Der Staatskapitalismus ist der autoritäre Staat der Gegenwart“. Auch in diesem Text setzt er Autorität mit Zwang gleich: „In all seinen Varianten ist der autoritäre Staat repressiv.“

Fromm

Der Psychoanalytiker Erich Fromm, der mit Horkheimer am Frankfurter Institut für Sozialforschung eng zusammengearbeitet hatte, hat seine Gedanken zur Autorität 1936 in einem Kapitel desselben Gemeinschaftswerks Studien über Autorität und Familie dargelegt, das als Einleitung auch Horkheimers oben genannten Essay enthielt. Grundlage dieses Textes ist die Studie Arbeiter- und Angestellten-Erhebung, die Fromm am Institut für Sozialforschung 1929–1931 durchgeführt hatte und deren Ergebnisse im Anhang des Buches ebenfalls veröffentlicht sind. Während Horkheimers Interesse der sozialen und politischen Dimension der Autorität bzw. der Gehorsamsbereitschaft galt, waren Fromms Kernthema „[d]ie einzelnen Mechanismen, welche bei der autoritären Charakterbildung in der Familie wirksam sind“. Fromm definiert Autorität rein tiefenpsychologisch, nämlich als diejenige außenweltliche Instanz, die bewirke, dass das Individuum ein Über-Ich ausbilde. Hintergrund der Beschäftigung mit dem „autoritären Charakter“ ist die innerhalb des Instituts für Sozialforschung gemachte Beobachtung einer „extreme[n] Autoritätsstruktur“, die „in der neuesten Zeit in Europa sich entwickelt hat“. Obwohl Fromm unter Berufung auf Simmel Autorität und Zwang zunächst explizit unterscheidet, setzt er wie Horkheimer beide später aber doch gleich: „Die Autoritäten als die Vertreter der äusserlichen Gewalt werden verinnerlicht, und das Individuum handelt ihren Geboten und Verboten entsprechend nun nicht mehr allein aus Furcht vor äusseren Strafen, sondern aus Furcht vor der psychischen Instanz, die es in sich selbst aufgerichtet hat.“ Von Freud grenzt Fromm sich ab, indem er betont, dass Prozesse wie die Umwandlung von Autorität in Über-Ich nichts rein Natürliches, sondern „von der Produktionsweise und der daraus resultierenden gesellschaftlichen Struktur jeweils mit bedingt“ seien.

Etabliert werde das Über-Ich, so führt er aus, durch die väterliche Erziehung, wobei für die Pädagogik besonders folgenreich war, dass Fromm überzeugt war, dass fast alle Väter Hass in ihren Kindern säen, indem sie sie ausnutzen, sei es direkt ökonomisch (etwa in Bauernfamilien) oder psychologisch (um sich als Kompensation für frustrierende berufliche Erfahrungen persönlich zu erhöhen). Die Beobachtung, dass die Unterwerfung unter Autorität von vielen Menschen offenbar lustvoll erlebt wird, erklärt Fromm damit, dass hier ein gewisser Masochismus am Werke sei, wobei er sich auf Wilhelm Reich und Karen Horney bezieht. Die masochistische Gehorsamsbereitschaft sei mit starken ambivalenten Gefühlen verbunden, wobei die Hass-Anteile verdrängt und gegen bestimmte Feindbilder (z. B. fremde Völker) kanalisiert bzw. als Grausamkeit gegen Schwächere ausgelebt werden. Der Nutzen der Unterwerfung unter eine Autorität bestehe für Menschen mit autoritärem Charakter darin, dass sie ihnen einerseits Orientierung, gefühlte Sicherheit und Angstlosigkeit und andererseits Partizipation am Glanz der Gewalt verschaffe. Auffällig seien bei diesem Charaktertyp auch anale und homosexuelle Züge.

In seiner Schrift Die Furcht vor der Freiheit (1941) hat Fromm zusätzlich eine Unterscheidung zwischen offener und anonymer Autorität eingeführt; die letztere sei eine konkrete Instanz, die letztere dagegen sei „getarnt als Common Sense, Wissenschaft, seelische Gesundheit, Normalität, öffentliche Meinung“. Weiterhin hat er in diesem Text zwischen rationalen Autoritätsbeziehungen einerseits und hemmenden bzw. irrationalen andererseits unterschieden. Während im Falle der rationalen Autorität Befehlsgeber und -empfänger ein gemeinsames Ziel verfolgen (Beispiel: ein Lehrer, der seinem Schüler etwas beibringt), seien bei der irrationalen Autorität die Beteiligten Gegenspieler (Beispiel: ein Sklavenhalter, der die Arbeitskraft seines Sklaven auseinbeutet).

Adorno

Theodor W. Adorno war mit Horkheimer seit 1922 befreundet und folgte ihm nach der nationalsozialistischen Machtübernahme ins amerikanische Exil, wo beide erst in New York und später in Kalifornien eng zusammenarbeiteten. Ohne Horkheimer, aber mit der Psychoanalytikerin Else Frenkel-Brunswik und weiteren führte Adorno seit 1944 an der UC Berkeley ein Forschungsprojekt zum Antisemitismus durch, dessen Ergebnisse 1950 unter dem Titel The Authoritarian Personality veröffentlicht wurde (deutsche Fassung 1973 postum unter dem Titel Studien zum autoritären Charakter). Die Studie zielte auf eine empirische Erfassung des autoritären Charakters und ging hinsichtlich der Theorie der Autorität über das, was Horkheimer und Fromm bereits geleistet hatten, kaum hinaus.

Antiautoritäre Bewegung

Während die 68er-Bewegung (Studentenbewegung) in den Vereinigten Staaten vorrangig eine Bürgerrechts- and Antikriegsbewegung war, stand in der Bundesrepublik Deutschland das Aufbegehren gegen das Establishment und gegen hierarchische Strukturen in staatlichen Einrichtungen (besonders den Universitäten) sowie die Forderung nach mehr Mitbestimmung, freier (wissenschaftlicher) Entfaltung und nach Abkehr von autoritären Erziehungsmethoden im Mittelpunkt. Konkrete Anlässe zur Formierung der Protestbewegung lagen in Westdeutschland u. a. in der Großen Koalition, mit der parlamentarische Opposition verschwand, und in den Notstandsgesetzen; beide schienen die Demokratie unmittelbar zu bedrohen.

Über die Sicherung der Demokratie hinaus wurde angesichts der Verdrängung der NS-Vergangenheit die Übernahme individuell-biografischer und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung für den Nationalsozialismus gefordert. Die „Nazivergangenheit der Eltern“ ist ein wichtiger Gesichtspunkt der für die 68er-Bewegung charakteristische Abgrenzung von der Lebensweise der Elterngeneration („trau keinem über 30“). Der Widerspruch gegen die überkommenen Werte und Normen – insbesondere gegen die Autorität von Institutionen – war bei den westdeutschen Jugendprotesten so zentral, dass sich für einen ganzen Flügel der Bewegung die Bezeichnung „antiautoritäre Bewegung“ durchgesetzt hat.

Ingrid Gilcher-Holtey berichtete 2008 in ihrer Geschichte der 68er-Bewegung, dass es Rudi Dutschke gewesen sei, der – im Anschluss an die Lektüre von Horkheimers Schrift Der autoritäre Staat – die Begriffe „autoritär“ und „antiautoritär“ in die deutsche Debatte eingeführt habe. Die Kritische Theorie der Frankfurter Schule, die bis dahin wenig rezipiert worden war, kam erst in der Protestbewegung der 1960er Jahre, in der „Theorie“ häufig den Rang eines Kampfbegriffs erlangte, praktisch überhaupt zur Geltung. In Anlehnung an die Faschismus-Theorie der Frankfurter Schule wurden die Wurzeln des Faschismus in der durch repressive Erziehung „verseuchte[n] Psyche“ des Einzelnen gesucht. Dutschke schrieb 1968: „Der heutige Faschismus ist nicht mehr manifestiert in einer Partei oder einer Person, er liegt in der tagtäglichen Ausbildung der Menschen zu autoritären Persönlichkeiten, er liegt in der Erziehung. Kurz, er liegt im bestehenden System der Institutionen.“ Für den antiautoritären Flügel der 68er-Bewegung war das erklärte Ziel die „Erziehung neuer Menschen“. In diesem Zusammenhang sind die Kinderladenbewegung und die theoretische Begründung der verschiedenen Spielarten der antiautoritären Erziehung (einschließlich der Antipädagogik) zu sehen.

Spätere Beiträge und Positionen

Der französische Psychoanalytiker Gérard Mendel hat die Autorität 1971 als „täuschende Maske der Gewalt“ kritisiert, die im Falle unzureichenden oder verweigerten Gehorsams ihr wahres strafendes Gesicht zeige.

Die Essayistin Katharina Rutschky hat den Gedanken, dass die autoritäre Zurichtung moderner Menschen durch eine bestimmte Art von Erziehung erfolge, 1977 erneut ins Psychoanalytische gewendet und dabei gleichzeitig aus dem historischen und politischen Kontext herausgelöst, in dem insbesondere Horkheimer den Autoritätsbegriff gesehen hatte. Rutschkys Schlagwort von der „Schwarzen Pädagogik“ wurde 1980/1981 von Alice Miller weiter popularisiert.

Im Anschluss an Horkheimer hat Heinrich Popitz noch 1986 davor gewarnt, das Verhältnis von Autorität (als innerer Macht, die „als schlechthin rein, liebend, frei beschrieben“ werde) und Macht (als äußerer Macht, die stets mit Zwang einhergehe) als ein polares Verhältnis von Gut und Böse zu vereinfachen: „Autoritätswirkungen können zu Beziehungen und Handlungen ganz gegensätzlicher Art führen, zu blindem, blindwütigem Gehorsam oder zu liebend-hellsichtiger Unterordnung, zu fanatischer Selbstaufgabe oder zu selbstbewußter Geborgenheit.“ Auch wies Popitz auf, dass Autorität mit dem Gebrauch von Zwangsmitteln nicht grundsätzlich unvereinbar sei. Besondere Brisanz sah er darin, dass Autorität – anders als äußere Macht – nicht nur das Verhalten, sondern auch die Einstellungen der Gehorchenden zu beeinflussen vermöge. Popitz war es auch, der im Autoritätsverhältnis dezidierter als andere Autoren vor ihm einen auf Selbstentfremdung hinauslaufenden doppelseitigen Anerkennungsprozess beschrieben hat, der darin bestehe, dass der Gehorchende durch seine Anerkennung nicht nur den Autoritätsstatus seines Gegenübers erst erzeuge, sondern daran anknüpfend auch eine Fixierung seines Anerkennungsstrebens auf solche überlegenen Personen oder Gruppen entwickele.

Jenseits des Freudomarxismus

Die Positionen von Reich, Horkheimer und Fromm haben im deutschen Sprachraum den Diskurs um Autorität oft dominiert, bilden aber nur einen kleinen Ausschnitt des Spektrums der Überlegungen, die zu diesem Thema beigetragen worden sind. Außerhalb des deutschen Sprachraums sind der Freudomarxismus und die Frankfurter Schule sogar wenig rezipiert worden, und ganz andere Autoren stehen im Vordergrund.

Im amerikanischen Exil hat Hannah Arendt (Was ist Autorität?, 1956) implizit gegen Horkheimer und Fromm Stellung bezogen und ihnen vorgeworfen, Autorität sachlich fehlerhaft mit Zwang gleichzusetzen. Ebenso wie nach ihr Theodor Eschenburg, Leonard Krieger, Dolf Sternberger, Thomas Christiano und David Estlund hat Arendt versucht, den durch die Frankfurter kompromittierten Autoritätsbegriff für die Demokratie wiederzugewinnen.

Bertrand de Jouvenel hat in seinem 1963 erschienenen Werk Über Souveränität definiert: „L'autorité est la capacité d'obtenir l'approbation des autres.“ (Übersetzung: „Autorität ist das Vermögen, die Zustimmung anderer zu gewinnen.“) Wie bereits Hannah Arendt aufgewiesen hatte, fehlt bei derartig gefassten Definitionen aber die Trennschärfe sowohl zu Zwang einerseits als auch zu Argumentation und Überredung, wie sie für egalitäre Gesellschaften charakteristisch sind, andererseits. Jouvenel unterschied zwischen einer „natürlichen“ Autorität, die vom Gehorchenden gewählt werde, und einer „gesellschaftlich institutionellen“ Autorität, die den Gehorsam einfordere.

Abweichend von dem, was die Frankfurter Schule unter diesem Wort verstand, hat 1964 der spanische Soziologe und Politologe Juan Linz den Begriff des Autoritarismus geprägt, als Bezeichnung für einen Typus von Diktatur, der nicht totalitär ist. Joseph Bocheński hat sich mit dem Thema in seinem 1974 erschienenen Werk Was ist Autorität? beschäftigt. Darin unterscheidet er zwischen epistemischer und deontischer Autorität: Epistemische Autorität ist die Autorität des Wissenden, der sich in einem Fachgebiet besonders gut auskennt und auf den bei Fragen, die dieses Fachgebiet betreffen, gehört wird. Deontische Autorität bezeichnet die Autorität des Vorgesetzten, der von dieser Position her Weisungen zum Verhalten einer im Rang untergeordneten Person gibt. Einige englischsprachige Autoren vertreten inhaltlich ähnliche Unterscheidungen: „cognitive“ und „administrative“ – „epistemic“ und „executive“ – „by command“ und „by expertise“ (Jean Goodwin, die als dritten Typus die Autorität „by dignity“ vorschlägt).

Der Autoritätsbegriff in individuellen Fachgebieten

Psychologie

Mit der Psychologie der Autorität hat sich unter anderem der österreichische Psychiater Erwin Stransky beschäftigt. In seinem 1928 erschienenen Werk Subordination, Autorität, Psychotherapie beruft er sich hierbei besonders auf Friedrich Nietzsche, der über den menschlichen Willen zur Macht in seinem Werk vielfach nachgedacht hat.

Mehr als der Psychologie der Autorität gilt das Interesse des Faches jedoch der Psychologie des Gehorsams, und hier insbesondere der Frage, wie Testpersonen sich bei Normenkollisionen (d. h. bei unmoralischen Befehlen) verhalten. Das Milgram-Experiment (1961) ist nur eine von vielen empirischen Untersuchungen, die zu diesem Thema durchgeführt worden sind. Siehe Gehorsam#Gehorsam bei Normenkollisionen.

Erziehung

Philosophiegeschichte

Eine implizite Definition für Autorität in der Erziehung hat Kant 1803 in seiner Vorlesung Über Pädagogik formuliert: „Zum Charakter eines Kindes, besonders eines Schülers, gehört vor allen Dingen Gehorsam. Dieser ist zweyfach, erstens: ein Gehorsam gegen den absoluten, dann zweytens aber auch gegen den für vernünftig und gut erkannten Willen eines Führers. Der Gehorsam kann abgeleitet werden, aus dem Zwange, und dann ist er absolut, oder aus dem Zutrauen, und dann ist er von der andern Art. Dieser freywillige Gehorsam ist sehr wichtig; jener aber auch äußerst nothwendig, indem er das Kind zur Erfüllung solcher Gesetze vorbereitet, die es künftighin, als Bürger erfüllen muß, wenn sie ihm auch gleich nicht gefallen.“

Forschung

Erziehungsstilforschung

In der Erziehung wird Autorität unter anderem im Zusammenhang von Erziehungsstilen diskutiert. Unter den Pionieren dieses Diskurses ist besonders Alfred Adler zu nennen, der einen – im weitesten Sinne – autoritären Beziehungsstil bereits in seinem 1930 erschienenen Lehrbuch der Kindererziehung beschrieben hat: eine Erziehung, die gleichzeitig streng und lieblos ist. Adler war überzeugt, dass diese Art von Erziehung „ein Gefühl der Unzulänglichkeit und Minderwertigkeit und – im Zuge der Reaktion – einen Ehrgeiz, der über das Menschenmögliche hinausreicht“ und einen Charakter erzeugt, der hart und von Neid und Hass geprägt ist.

Im Englischen erscheint das Adjektiv authoritarian in der Bedeutung „autoritär“, „der individuellen Freiheit entgegengesetzt“ spätestens im ausgehenden 19. Jahrhundert. Die Sozialpsychologen Kurt Lewin, Ralph K. White und Ronald O. Lippitt (University of Iowa) wählten das Wort 1939, um damit einen Führungsstil in der Jugendarbeit zu bezeichnen, der u. a. dadurch bestimmt ist, dass der Gruppenleiter gruppen- und aktivitätsrelevante Fragen allein entscheidet und seine Planungen und Entscheidungen der Gruppe gegenüber auch nicht transparent macht. Als die amerikanische Entwicklungspsychologin Diana Baumrind 1966 erstmals ihr Modell unterschiedlicher Erziehungsstile vorlegte, übernahm sie bei der Bezeichnung des autoritären Erziehungsstils das Adjektiv „autoritär“ (authoritarian) von Lewin und von Adorno. Eltern, die autoritär erziehen, beschrieb Baumrind als „unbeteiligt und kontrollierend, und etwas weniger warm als andere Eltern“. Als „autoritativ“ (authoritative) bezeichnete sie im Gegensatz dazu eine Erziehung, die gleichermaßen durch hohe Kontrolle wie durch positives Ermutigen gekennzeichnet ist. Eduard Spranger hatte 1951 statt von einem „autoritären“ noch von einem „gebundenen“ Erziehungsstil gesprochen. Bereits 1959 hatte der amerikanische Sozialpsychologe Earl S. Schaefer aufgewiesen, dass Responsivität und Kontrolle zwei unterschiedliche Dimensionen elterlichen Erziehungsverhaltens bilden. In Deutschland schlossen sich ihm 1970 Anne-Marie und Reinhard Tausch an. Weder bei Schaefer noch bei Tausch und Tausch war in diesem Zusammenhang noch von „Autorität“ die Rede: Während Schaefer dem – im englischen Sprachraum generell üblicheren und später etwa auch von Eleanor Maccoby und John Martin verwendeten – Terminus „Kontrolle“ den Vorzug gab, sprachen Tausch und Tausch von einer „Lenkungsdimension“. Ein Grund dafür, dass in der Forschung auf den Gebrauch des Autoritätsbegriffes verzichtet wird, ist die Schwierigkeit bzw. Unmöglichkeit, diesen komplexen Begriff für empirische Zwecke zu operationalisieren.

Auch der Begriff der Kontrolle wurde in der Sozialpsychologie mehrfach neu definiert. Schaefer sah erzieherische Kontrolle 1959 als Gegensatz zu demokratischer Erziehung. Wesley Becker unterschied sie 1964 dagegen von Permissivität. Catherine Lewis wiederum fasste sie 1981 als Gegenpol zu psychologischer Autonomie. Laurence Steinberg widersprach dem und unterschied 1989 strikt zwischen Verhaltenskontrolle einerseits und dem Gewähren psychologischer Autonomie andererseits als zwei voneinander unabhängigen Dimensionen. Wendy Grolnick und Richard Ryan schlugen, ebenfalls 1989, dasselbe vor, sprachen statt von „Kontrolle“ aber von „Struktur“ (engl. structure).

Schon in den 1970er Jahren hat Baumrind beschrieben, wie erzieherische Desiderate wie ein positives Selbstbild, psychosoziale Reife, Selbstkontrolle und Leistungsbereitschaft am ehesten durch einen autoritativen Erziehungsstil hervorgebracht werden, also bei hoher elterlicher Responsivität in Verbindung mit hoher elterlicher Kontrolle („Autorität“). Die Richtigkeit ihrer Beobachtungen konnte seitdem in zahlreichen Studien nachgewiesen werden. Übereinstimmend konnte auch aufgewiesen werden, dass unterbrochene oder schwache elterliche Kontrolle bei der Erziehung präadoleszenter (d. h. pubertierender) Kindern mit späteren Störungen des Sozialverhaltens bis hin zu kriminellem Auffälligwerden assoziiert ist. Wie Steinberg 1989 eingewandt hat, funktioniert autoritative Erziehung aber nur, wenn bei hoher Kontrolle des kindlichen Verhaltens gleichzeitig ein hohes Maß an psychologischer Autonomie oder Demokratie gewährt wird.

Kinder in der Westlichen Welt bewerten elterliche Kontrolle zwiespältig, wobei mehr als 75 % der jüngeren, obwohl sie sich durch die Kontrolle in ihrer Autonomie beeinträchtigt fühlen, einräumen, dass der Grund die elterliche Sorge um ihr Wohlbefinden sei; ältere Kinder dagegen sagen oft, dass sie sich dadurch inkompetent gemacht fühlen.

Kulturvergleichende Forschung

Wie u. a. Gisela Trommsdorff aufgewiesen hat, wird die Ausübung erzieherischer Kontrolle in Deutschland und in den Vereinigten Staaten mit elterlicher Feindseligkeit und Ablehnung in Verbindung gebracht. In Japan und Korea dagegen gilt sie im Gegenteil als Ausdruck elterlicher Anerkennung und Wärme: „Japanische Heranwachsende fühlen sich sogar von ihren Eltern abgelehnt, wenn sie nur wenig elterliche Kontrolle oder ein größeres Maß an Autonomie erleben“.

Populärpädagogik

Der aufgrund seiner Unschärfe in der Forschung kaum noch verwendete Begriff der Autorität spielt bis heute eine umso größere Rolle in der populären Erziehungsratgeberliteratur, deren Autoren elterliche „Autorität“, meist ohne diesen Begriff inhaltlich genau zu bestimmen, entweder gutheißen oder ablehnen.

Vom 18. Jahrhundert bis zur Weimarer Republik

Vor der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet der Terminus Autorität in der an Eltern adressierten Ratgeberliteratur noch kaum Verwendung, wobei oft jedoch außer Zweifel stand, dass es elterliche Autorität war, für die einige Autoren hier warben. Dies gilt etwa für Johann Bernhard Basedow, der sich an John Locke orientierte und nach Johann Friedrich Zückert einer der ersten deutschsprachigen Vertreter des Genres war. 1770 schrieb er: „Die erste kräftige Medizin [für die Heilung der kindlichen Seelenkrankheiten] ist der Gehorsam, oder die Neigung, dem Willen eines Andern ordentlicherweise als einem überwiegenden Beweggrunde zu folgen. Diese Neigung kann bloß aus Liebe und Vertrauen; sie kann auch anfangs aus Furcht vor den besondern Folgen des Unwillens nach und nach entstehn. […] Nur ein solcher beständiger und bereitwilliger Gehorsam (welcher, wenn er gleich nicht blind ist, doch blindlings zu folgen geneigt wäre) ist das große Hülfsmittel der Erziehung, welches ich gerühmt habe.“ Nur unter Vorbehalt kann dagegen Friedrich August von Ammon als Befürworter von Autorität eingestuft werden, denn dessen Ziel war weniger der Gehorsam, als vielmehr die Verhütung kindlicher Verweichlichung. 1827 schrieb er: „Strenge Erziehung in diesem Sinne ist daher ein Segen und eine Ausstattung für alle Tage. Sie richtet dem Kinde sein künftiges Lebensgebiet zu einem Gebirge mit festen, kernigen Umrissen zu, und macht ihm selbst zum kräftigen Gebirgsbewohner, während ein weiches Element in die Ebene verlaufen macht, wo die stumpfen und langsamen Stämme wohnen.“

Zu den ersten populärpädagogischen Autoren, die für elterliche Autorität warben und dieses Wort auch verwendeten, zählt Hermann Klencke. Dieser unterschied 1870 zwischen der väterlichen „mehr gedankenhaften als sichtbaren Autorität des Gesetzes“ einerseits und der mütterlichen „Autorität der Liebe und des Beispiels“, wobei er Müttern zutraute, dass sie durch Geschicklichkeit Gehorsam vielfach auch ohne offensichtlichen Zwang erreichen. Klencke trat hier nachdrücklich der in seiner Zeit noch weit verbreiteten Auffassung entgegen, dass Mütter, weil sie sanfter als die Väter seien, über ihre Kinder keine Autorität ausüben können. Adolf Matthias schrieb 1897 über den Säugling: „Diesem hilflosen Wesen ist Unterwerfung unter Autorität Bedürfnis, ihm ist Gehorsam natürlich; es übt ihn schließlich gern und es fühlt sich glücklich, wenn es ihn üben kann.“ Matthias ging davon aus, dass dieses Bedürfnis auch die weitere Kindheit hindurch fortbestehe, und sah Autorität überall dort am Platze, wo das von „dreiste[m] Übermut“ getriebene Kind entmutigt werden soll, die „Grenzen des Erlaubten“ zu überschreiten. Gleichzeitig riet er Eltern aber auch, ihre Autorität nicht durch exzessive Unnachsichtigkeit zu kompromittieren. Adalbert Czerny vertrat 1908 die Überzeugung, dass Kinder ohne Autorität weder erzogen noch unterrichtet werden können.

Angeregt durch Rousseaus Gebrauch des Ausdrucks „Autorität“ erscheint dieser etwas früher als in der oben genannten apologetischen Literatur bei denjenigen populärpädagogischen Autoren, die ihren Gebrauch in der Erziehung kritisieren. Dabei richtet sich die Kritik hier zunächst meist weniger gegen Eltern- oder Lehrerautorität an sich, als vielmehr gegen ihre missbräuchliche oder erzieherisch unzweckmäßige Verwendung. So schrieb Christian Gotthilf Salzmann 1796: „Freilich weiß ich wohl, daß unerfahrene Schullehrer […] einwenden werden, man dürfe den Kindern nicht zu viel einräumen, man müsse sich bei ihnen in Autorität setzen, allein das beste Mittel, sich bei den Kindern in Autorität zu setzen und ihnen nicht zu viel einzuräumen, ist zuverlässig dieses, daß man sie mit Vernunft behandelt und ihnen nicht eher eine Strafe zuerkennt, bis man sie überzeugt hat, daß sie dieselbe verdient haben. Ich habe Lehrer gekannt, die ihre Schulkinder braun und blau schlugen, um gewisse Absichten zu erreichen, und sie nie erreichten! […].“ Johann Ludwig Ewald verwendet den Terminus in seinen 1808 veröffentlichten Vorlesungen über die Erziehungslehre immer nur da, wo er auf ihren Missbrauch hinweisen will. Heinrich Schulz verstand unter „Autorität“ 1907 „die superkluge, vom Kinde oft ehrlich und mit Recht gehaßte Allmacht und Überlegenheit der Erwachsenen“ und riet Eltern: „[Das Kind] lernt aus eigenem Interesse, freiwillig, ohne das Machtgebot einer Achtung oder gar Furcht gebietenden Autorität. Ziehe daraus eine Lehre. Hülle dich deinen Kindern gegenüber nicht in eine Wolke der Unnahbarkeit; fürchte nicht, die ‚Autorität‘ zu verlieren, wenn du dich kindlich zu deinen Kindern herabneigst, wenn du mit ihnen wie ein Kind spielst, mit ihnen wie ein Kind herumtollst […]“.

Zu den artikuliertesten frühen Kritikern falsch verstandener Autorität zählt Ludwig Gurlitt (1909), der gegen erzieherische Autorität nur da etwas einzuwenden hatte, wo diese sich (in der Schule) „der Jugend wie eine Schranke, als Bildungsschranke gegenüberstellt“ oder (in der Kirche) die Kinder von klein auf „zur Scheinfrömmigkeit und zum Scheinleben“ abrichtet: „Wer um seine Autorität so ängstlich bemüht ist, der beweist damit schon die Schwäche seines Selbstvertrauens. […] Wer der Jugend selbstlos dient, d. h. ohne Rücksicht auf eigene Vorteile und auf Erhaltung alter ihm wertvoller Mächte, der hat selbstverständlich Autorität“. „Eine Autorität, die nicht zugleich Vorbild ist, wirkt demoralisierend, und um so demoralisierender, je moralisierender sie sich gibt. Die schweigsamste Erziehung ist die beste.“ Eine in diesem Sinne integre Autorität hielt Gurlitt für die Grundlage guter Erziehung: „Die Kinder sollen und werden zunächst dem Vorbild und der Autorität ihrer Erzieher folgen. Sie werden mit ihrem Geist sich dahin wenden, wohin sich die Blume wendet, nach der Sonne, von der sie Licht, Wärme und Nahrung empfängt.“ David und Rosa Katz, die das Wort „Autorität“ in ihrem 1925 veröffentlichten Elternratgeber gar nicht verwenden, gingen darin deutlich weiter als Gurlitt, als sie den Gehorsam als Tugend ausdrücklich verwarfen und vom Kind nur eingeschränkt erwarteten: „Vom vorschulpflichtigen Kind, das noch nicht den Bedingungen der Schule unterliegt, braucht Gehorsam nur so weit verlangt zu werden, als es die Organisation der Familie erfordert.“

Vom Nationalsozialismus bis zur Antipädagogik

Der Nationalsozialismus hat kein eigenes, theoretisch ausgewiesenes pädagogisches Konzept hervorgebracht. Nationalsozialistische Erziehungstheoretiker wie Ernst Kriegk und Alfred Baeumler haben den pädagogischen Diskurs der Zeit zwar beeinflusst, aber keine von der Politik anerkannte Theorie nationalsozialistischer Erziehung geschaffen. Mit Ausnahme von Johanna Haarers Buch Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind, dessen knappe pädagogische Aussagen ganz auf die Säuglingspflege beschränkt waren, ist in dieser Zeit auch kein neuer Erziehungsratgeber auf den Markt gekommen, der es an Popularität mit der weiterhin gelesenen Literatur aus der Zeit vor 1933 hätte aufnehmen können.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gewannen – neben Übersetzungen der Bücher amerikanischer Autoren (Benjamin Spock, Rudolf Dreikurs) – zwei neue deutsche Elternratgeber eine besonders breite Leserschaft: Kindheit und Jugend als Erziehungsaufgabe (1951) von Anton Wallenstein und Das Elternbuch (1955) von Heinz Graupner. Trotz ihrer unterschiedlichen Akzente waren beide Bücher an der Reformpädagogik orientiert. Die antiautoritäre Bewegung der späten 1960er und der 1970er Jahre, hat trotz des Generalverdachts, den sie gegen die Mainstreamerziehung hegte, keine eigene Elternratgeberliteratur hervorgebracht. Texte wie Regine Dermitzels Thesen zur antiautoritären Erziehung (1969), die den pädagogischen Diskurs der Zeit beeinflusst haben, boten keine praktische Anleitung zur antiautoritären Erziehung. Johannes A. Stöhrs 1969 erschienener Erziehungsratgeber Hört auf mit dem Erziehen – Gebt uns Kindern endlich eine Chance plädierte zwar für eine bessere, kindgerechtere Erziehung und ist seinem Titel nach ein Zugeständnis an den Zeitgeist, war dem antiautoritären Gedanken aber in keiner Weise verpflichtet.

Die in den 1970er Jahren entstandene Antipädagogik hat ihre Wurzeln nur zum Teil in der antiautoritären Bewegung. Nach der theoretischen Grundlegung dieser Strömung durch Ekkehard von Braunmühl im Jahre 1975 veröffentlichte Hubertus von Schoenebeck einen Elternratgeber Unterstützen statt erziehen (1982), in dem er Anleitung zum Verzicht nicht nur auf Ausübung von Autorität, sondern auf Erziehung insgesamt gab.

Spätes 20. Jahrhundert

Obwohl die Forschung inzwischen gezeigt hatte, dass Erziehungsziele wie ein hohes Selbstwertgefühl, hohe Selbstwirksamkeitserwartung, hohe Selbstständigkeit, hohe psychosoziale Kompetenz und eine günstige psychosoziale Entwicklung insgesamt am ehesten durch eine autoritative Erziehung zu erreichen sind, also dann wenn die Eltern zwar liebevoll erziehen, aber entschieden Federführung übernehmen, wurde das Wort „Autorität“ seit den 1970er Jahren in den Elternratgebern, die für elterliche Kontrolle in der Erziehung warben, gemieden. An seine Stelle traten seit den 1980er Jahren alternative Termini, beginnend bei Andreas Flitner. Flitner, der als der wichtigste Kritiker der Antipädagogik gilt, argumentierte, dass Erziehungsverzicht Menschen vom Schlage eines Kaspar Hauser hervorbringe. 1982 führte er in den pädagogischen Diskurs den neuen Begriff des „Grenzenziehens“ ein. Popularisiert wurde dieser von Jan-Uwe Rogge, dessen 1993 erstmals aufgelegter Elternratgeber Kinder brauchen Grenzen zum Bestseller wurde. Die Botschaft dieses Buches war, dass es Eltern möglich sei, effizient zu erziehen, ohne in stereotype autoritäre Verhaltensweisen zu verfallen.

Bereits 1991 war eine deutsche Ausgabe des amerikanischen Erziehungsratgebers How To Discipline Children Without Feeling Guilty (wörtlich: „Wie man Kinder diszipliniert, ohne sich schuldig zu fühlen“) von Harris Clemes und Reynold Bean erschienen, die in der Übersetzung von Karen Diederichsen den Titel Ohne Regeln geht es nicht. Konsequent bleiben in der Erziehung erhielt. Spätere Elternratgeber schlossen sich diesem Sprachgebrauch an: Jedes Kind kann Regeln lernen (Annette Kast-Zahn, 1996), Konsequenz (Hermann Liebenow, 1996), Kindern Grenzen setzen – wann und wie? Mit Liebe konsequent sein (Cornelia Nitsch, Cornelia von Schelling-Sprengel, 2004), Meine Grenze ist dein Halt. Kindern liebevoll Stopp sagen (Nora Imlau, 2022). Auch der in dänischer Sprache schreibende, aber hauptsächlich im deutschsprachigen Raum rezipierte Jesper Juul veröffentlichte 1998 einen Elternratgeber Her er jeg! Hvem er du? Om nærvær, respekt og grænser mellem voksne og børn (deutsch Grenzen, Nähe, Respekt, 2000).

Angeregt durch die britische Reality-TV-Serie Supernanny mit Jo Frost hat RTL Television 2004–2011 eine Fernsehserie Die Supernanny produziert und ausgestrahlt, deren Protagonistin, die Diplompädagogin Katharina Saalfrank, vor der Kamera Familien bei Erziehungsproblemen beriet und trainierte. Wie Lothar Wigger aufgewiesen hat, hat sich Saalfranks pädagogische Botschaft dabei in den ersten fünf Jahren der Sendung deutlich verändert, weg von Disziplin, Autorität und striktem Befolgen von Regeln hin zu mehr Empathie und einer verbesserten Kommunikation, wobei Strukturierung und Konsequenz aber wichtig blieben.

Frühes 21. Jahrhundert

Ein neues Genre von populärpädagogischer Literatur, das weniger auf Elternberatung, als vielmehr auf Elternkritik und auf die Anfeuerung emotional geführter gesellschaftlicher Diskurse zielte, fand an der Wende zum 21. Jahrhundert seinen ersten Vertreter in Albert Wunsch. Dieser warnte 2000 vor der Verwöhnungsfalle und plädierte in seinem 2003 erschienenen Buch Abschied von der Spaßpädagogik statt Erziehungstipps zu geben „[f]ür einen Kurswechsel in der Erziehung“ (so der Untertitel). Eher beiläufig warb Wunsch in beiden Büchern – so wie auch sämtliche vorgenannten Autoren dies getan hatten – für einen autoritativen Erziehungsstil. Umso breiteren Raum nahm die Kritik an menschlichem Hedonismus, an Werbepsychologen, an den Medien und am Sozialstaat ein, die der Autor für eine von ihm selbst festgestellte gesellschaftliche Erziehungsmisere verantwortlich machte. Wunsch hatte auch keine Scheu, erneut das – von den vorgenannten Ratgeberautoren gemiedene – Reizwort „Autorität“ zu verwenden; mit dieser Vokabularentscheidung und mit seiner gewollten Polemik bereitete er den Boden für Bernhard Bueb, der 2006 die Aufmerksamkeit auf die schulische Erziehung richtete. Buebs Lob der Disziplin lieferte Material für eine emotional geführte Kontroverse, und zwar nicht nur, weil der Autor darin offen für „Autorität“ warb: Ebenso wie Wunsch hatte er sein Buch nämlich nicht als sympathisierende Handreichung für ratsuchende Eltern, sondern mit dem Anspruch einer Gesellschaftsdiagnostik geschrieben; statt dem Sozialstaat gab er für die von ihm selbst diagnostizierten gesellschaftlichen Missstände nun aber den Eltern die Schuld, eine Rhetorik, für die der britische Soziologe Frank Furedi die Bezeichnung Parental determinism geprägt hat. Bereits im Untertitel seines Buches (Eine Streitschrift), aber etwa auch in Talkshows und Interviews trat Bueb streitbar und fordernd auf. Auch Michael Winterhoffs 2008 erschienenes Buch Warum unsere Kinder Tyrannen werden war nicht als Elternratgeber, sondern als Thesenbuch und mit dem Anspruch einer Analyse von Erziehungsmisständen geschrieben. In Schweden hat David Eberhard in seinem 2013 veröffentlichten Buch Kinder an der Macht. Die monströsen Auswüchse liberaler Erziehung ähnliche Thesen in den populärpädagogischen Diskurs eingebracht. Bereits 2012 hatte in den USA Pamela Druckerman ihr – in weitaus versöhnlicherem Ton geschriebenes – kulturvergleichendes Buch Warum französische Kinder keine Nervensägen sind beigetragen.

Außerhalb des deutschen Sprachraums

Im englischen Sprachraum, wo die Positionen des Freudomarxismus und der Frankfurter Schule kaum rezipiert worden sind, hat das Wort „Autorität“ (engl. authority) eine andere Bedeutung, als es heute im Deutschen hat; unter anderem fehlen die von Fromm und Horkheimer etablierten Konnotationen von „Machtmissbrauch“. So wird unter „elterlicher Autorität“ (engl. parental authority) auch meist nicht – pädagogisch – die faktische Kontrolle über das Kind, sondern – juristisch – die Gesamtheit der Rechte und Pflichten verstanden, die Eltern gegenüber ihrem Kind haben. Dem deutschen Begriff der elterlichen Autorität entspricht im Englischen am ehesten der Begriff der elterlichen Kontrolle (engl. parental control), wobei dieser ursprünglich juristische Terminus freilich erst seit der Entstehung der Erziehungsstilforschung, also seit den 1960er Jahren, in der Bedeutung von „Autorität“ verwendet wird. Nur selten wurde die erzieherische Federführung der Eltern innerhalb der Populärpädagogik aber so eingehend theoretisch begründet wie bei der Familientherapeutin Wendy Mogel, die in ihrem 2001 erschienenen Elternratgeber The Blessings of a Skinned Knee die Notwendigkeit elterlicher Autorität aus dem jüdischen Schrifttum abgeleitet hat. Amerikanische Elternratgeber werben für autoritative Erziehung heute unter Schlagwörtern und Bezeichnungen wie positive discipline, Parent Effectiveness Training oder character education.

In Israel wirbt seit 2000 der Psychologe Haim Omer in Lehrerratgebern, die auch in Deutschland Popularität erlangt haben, für eine „neue Autorität“ (hebr. הסמכות החדשה), wobei dieser Ausdruck im Kern freilich nichts anderes bezeichnet als eine in schulischen Konfliktsituationen zur Deeskalation gezielt einzusetzende autoritative Erziehung.

Organisations- und Wirtschaftswissenschaft

In der organisations- und wirtschaftswissenschaftlichen Literatur wird spätestens seit den 1970er Jahren zwischen personaler, funktionaler und positionaler Autorität unterschieden. Unter personaler Autorität wird in diesem Zusammenhang eine Autorität verstanden, die mit personengebundenen Merkmalen begründet wird:

„Die personale Autorität kann kraft entwickelter Persönlichkeit erworben werden. Wenn intellektuelle und emotionale Aspekte der Person entwickelt und integriert sind, Überzeugungskraft, Glaubwürdigkeit, Format spürbar werden, gewinnt die Person eine Form von Macht, die als personale Autorität bezeichnet werden kann. Personale Autorität ist persönliche Kraft, Stärke und Macht, die mit Gefühlen von Selbstbewußtsein, Schwung, Einflußfähigkeit und Selbstbestimmung einhergehen. Personale Autorität wird wesentlich durch Bewertung und Beurteilung anderer bestimmt. Immer sind es andere, die über personale Autorität, also das Maß an Wissen und Fähigkeiten, über Persönlichkeitswirkung, Integrität, Überzeugungskraft und Glaubwürdigkeit urteilen. Ist ein Mensch getestet und für glaubwürdig befunden, kann er für seine Entscheidungen und Anweisungen leichter Verstehen und Akzeptanz erreichen, als wenn ihm diese Autorität nicht zugesprochen wird.“

Friederike Heinzel: Management ist nicht nur Menschenführung, S. 38

Funktionale Autorität (auch: professionelle Autorität, Fach-, Experten-, Sachautorität) dagegen beruht auf überlegenem Sachverstand:

„Funktionale Autorität gewinnt man über Wissen, Können, Know-how, also über Fähigkeiten.“

Friederike Heinzel: Management ist nicht nur Menschenführung, S. 38

Positionale Autorität (auch: formale Autorität, institutionelle Autorität, Amtsautorität) ergibt sich aus den in einer Organisationsstruktur festgelegten Entscheidungs- und Weisungsbefugnissen, die einer Person als Organisationsmitglied übertragen wurden:

„Amtsautorität wird einer Person mit der Stellenübernahme übertragen. Sie hängt eng mit der Organisationsmacht eines Systems zusammen. Die Organisation bestimmt, wer als Mitglied angesehen wird und in welchen Rollen diese Mitgliedschaft ausgeübt werden soll. Die Organisation entscheidet ja über Einstellen und Entlassen von Mitgliedern, über Ressouren, Entscheidungsbereiche, Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten der Mitglieder. Das wird auch als Organisationsmacht bezeichnet. Der Repräsentant dieser Organisationsmacht hat Autorität kraft seines Amtes in der Institution.“

Friederike Heinzel: Management ist nicht nur Menschenführung, S. 37

Medizin- und Wissenschaftsgeschichte

Im frühen 21. Jahrhundert hat der Medizinhistoriker Axel W. Bauer als Personalautorität die Auctoritas der antiken, mittelalterlichen und Renaissance-humanistischen bezeichnet und diese von der neuzeitlichen „Sachautorität“ unterschieden. In diesen speziellen Kontext bezeichnet das Wort eine auf einem Fachgebiet anerkannte Person. Die Lehren solcher, idealerweise möglichst alter („antiker“) und bekannter Autoritäten waren grundlegend für das mittelalterliche, auf hierarchischen, patriarchalischen und (christlich geformten) personalautoritativen Prinzipien beruhende Denken.

Die älteste und wirkungsvollste Form von Autorität ist die Personalautorität (auctoritas) der Altvorderen, wie etwa die elterliche Autorität, und stellt eine Instanz dar, vor der sich Wahrheit und Irrtum entscheiden lassen. Mit dem Übergang von der Personalautorität zur Sachautorität wurden die Grenzen des Renaissance-Humanismus überschritten (Vgl. auch die Metapher vom Buch der Natur). Mit der Aufklärung sollte die Autorität von Vernunft und Erfahrung endgültig über die Autorität der Alten gestellt werden.

Verwendung des Begriffs

Wie auch in jüngerer Zeit unter anderem Kim Alings aufgewiesen hat, zählt Autorität zu denjenigen theoretisch aufgeladenen Begriffen, die nicht nur im Alltag, sondern auch in wissenschaftlichen Kontexten oftmals in dem Glauben verwendet werden, „die avisierte Botschaft sei dem Terminus inhärent, ohne dass die innere Aspekte oder die möglichen Funktionen hinterfragt werden müssten.“ Die Verwendungsweise des Begriffs lasse Rückschlüsse auf die kulturelle Verfasstheit ihrer Verwender zu, sodass „das Verständnis und die Verwendung solch theoretisch aufgeladener Termini in unterschiedlichen Gesellschaften und zu unterschiedlichen Zeiten“ sich als selbstständiger Forschungsgegenstand anbiete.

Siehe auch

Literatur

Klassische Schriften zur theoretischen Begründung
  • Theodor Eschenburg: Über Autorität. Suhrkamp, Frankfurt a. M. 1976 (1. Aufl. 1965).

Weitere Titel sind im Abschnitt zur Begriffsgeschichte aufgeführt.

Pädagogische Perspektive
  • Alfons Mandorfer: Autorität heute. In: Öffentliches Stiftsgymnasium Kremsmünster, Jahresbericht. 116, 1973, S. 7–29.
  • Gérard Mendel: Plädoyer für die Entkolonisierung des Kindes. Sozio-Psychoanalyse der Autorität. Walter-Verlag, Olten/Freiburg 1973, ISBN 3-530-56401-X.
  • Haim Omer: Neue Autorität in Familie, Schule und Gemeinde. Vandenhoeck & Ruprecht, 2010, ISBN 978-3-525-40203-0.
  • Erich Weber: Autorität im Wandel – Autoritäre, antiautoritäre und emanzipatorische Erziehung. Verlag Ludwig Auer, Donauwörth 1974, ISBN 3-403-00490-2.
Sonstige
  • Walter Gerlach: Die Kapazität hat das Wort. In: G. Lehner (Hrsg.): Autorität – was ist das heute? Umstrittene Machtansprüche in Staat, Gesellschaft und Kultur. München 1965, S. 121–135.
  • Heinz Hartmann: Funktionale Autorität. Enke, Stuttgart 1964.
  • Walter Kerber: Sozialethik. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1998, Rn. 141–169.
  • Ralph Kray, Karl Ludwig Pfeiffer, Thomas Studer (Hrsg.): Autorität: Spektren harter Kommunikation. Westdeutscher Verlag, Opladen 1992, ISBN 978-3-322-83900-8.
  • Jürgen Miethke: Autorität I. In: G. Krause, G. Müller (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Band 5. Berlin/ New York 1980, S. 17–32.
  • Thomas Petersen: Autorität in Deutschland. Eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach. Gedanken zur Zukunft 20, Herbert Quandt-Stiftung. Bad Homburg v.d. Höhe 2011, ISBN 978-3-937831-18-3
  • Richard Sennett: Autorität. S. Fischer, Frankfurt a. M. 1985
  • Frieder Otto Wolf: Autorität. (PDF) In: Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus, Bd. 1, Argument-Verlag, Hamburg, 1994, ISBN 3-88619-431-0, Sp. 784–800.
  • Robert Papazian Essay-Preis: vier philosophische Artikel über Autorität im International Journal of Philosophical Studies. Band 23, Nr. 2, 2015.
Commons: Autorität – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Autorität – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 232f, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  2. authority. In: dictionary.cambridge.org. Abgerufen am 5. September 2023.
  3. Nacy E. Suchman, Brude Rounsaville, Cindy DeCoste, Suniya Luthar: Parental control, parental warmth, and psychosocial adjustment in a sample of substance-abusing mothers and their school-aged and adolescent children. In: Journal of Substance Use & Addiction Treatment. Band 32, Nr. 1, Januar 2007, S. 1–10, doi:10.1016/j.jsat.2006.07.002.
  4. Autorität. In: www.duden.de. Abgerufen am 25. Juli 2023.
  5. Was ist Autorität? In: Hannah Arendt (Hrsg.): Fragwürdige Traditionsbestände im Politischen Denken der Gegenwart. Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1957, S. 117–168. Online. (PDF) Abgerufen am 2. Juli 2023.
  6. Hannah Arendt: Was ist Autorität? (PDF) S. 172, abgerufen am 3. Juli 2023.
  7. 1 2 Hannah Arendt: Was ist Autorität? (PDF) S. 164, 167, 180f, 184, abgerufen am 3. Juli 2023.
  8. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 71, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  9. Rafael Domingo: Das Binom auctoritas-potestas im römischen und modernen Recht. In: Orbis Iuris Romani. Band 4, 1998, S. 7–18 (Online).
  10. Richard Heinze: Auctoritas. In: Hermes. Band 60, 1925, S. 348–366, hier: S. 350–354 (online).
  11. 1 2 Ulrich Horst: Das Wesen der "auctoritas" nach Thomas von Aquin. In: Münchener Theologische Zeitschrift, Band 13, Nummer 3. 30. September 1962, S. 155, abgerufen am 2. August 2023.
  12. M. Tullius Cicero: Topica 19.73. Abgerufen am 26. Juli 2023.
  13. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 33, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  14. Augustus: Res gestae, Abschnitt 34.
  15. Lea Yvonne Cantor: Augustus and Auctoritas. (PDF) In: Berkeley Undergraduate Journal of Classics. 2015, abgerufen am 27. Juli 2023.
  16. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 229f, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  17. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 38, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  18. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 69–71, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  19. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 40–42, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  20. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 44–48, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  21. Hannah Arendt: Was ist Autorität? (PDF) S. 185f, abgerufen am 25. Juli 2023.
  22. Karl-Heinz Lütcke: „Auctoritas“ bei Augustin. W. Kohlhammer, Stuttgart 1968.
  23. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 76f, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  24. Karl-Heinz Lütcke: „Auctoritas“ bei Augustin. W. Kohlhammer, Stuttgart 1968, S. 72.
  25. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 77–79, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  26. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 80, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  27. Ernst Dassmann: Augustinus. Heiliger und Kirchenlehrer. Kohlhammer, 1993, ISBN 3-17-012468-4, S. 100.
  28. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 52f, 72, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  29. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 63, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  30. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 68, 232, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  31. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 95, 120, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  32. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 135, 140, 150, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  33. Gelasius I. In: www.biblicalcyclopedia.com. Abgerufen am 3. August 2023.
  34. Gelasius I. In: theodora.com. Abgerufen am 3. August 2023.
  35. Ulrich Horst: Das Wesen der "auctoritas" nach Thomas von Aquin. In: Münchener Theologische Zeitschrift, Band 13, Nummer 3. 30. September 1962, S. 156, abgerufen am 2. August 2023.
  36. Roque Losada Cosme: La teoría de las fuentes del Derecho eclesiástico en la renascencia jurídica de principios del siglo XII. In: Revista spañola de derecho canónico. Band 15, Nr. 44, 1960, S. 317–370 (Online bietet eine Übersicht über diese Listen).
  37. Ulrich Horst: Das Wesen der "auctoritas" nach Thomas von Aquin. In: Münchener Theologische Zeitschrift, Band 13, Nummer 3. 30. September 1962, S. 156f, abgerufen am 2. August 2023.
  38. Odon Lottin: Un nouveau témoin du "Liber pancrisis". In: Recherches de théologie ancienne et médiévale. Band 23, Januar 1956, S. 114–118, JSTOR:26186345.
  39. Ulrich Horst: Das Wesen der "auctoritas" nach Thomas von Aquin. In: Münchener Theologische Zeitschrift, Band 13, Nummer 3. 30. September 1962, S. 158f, abgerufen am 2. August 2023.
  40. Ulrich Horst: Das Wesen der "auctoritas" nach Thomas von Aquin. In: Münchener Theologische Zeitschrift, Band 13, Nummer 3. 30. September 1962, S. 162f, abgerufen am 2. August 2023.
  41. 1 2 Edgar Straehle: Thomas Hobbes and the Secularization of Authority. In: Anna Tomaszewska, Hasse Hämäläinen (Hrsg.): The Sources of Secularism. Enlightenment and Beyond. Palgrave Macmillan, New York 2017, ISBN 978-3-319-65393-8, S. 101–120, doi:10.1007/978-3-319-65394-5_6.
  42. Beispiel: Martin Luther: 28. März bis 27. Mai 1537, Nr. 3578B. In: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe. Tischreden. 3. Band. Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1914, S. 427 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  43. Gerhard Ebeling: Wort und Glaube. Band 2. J. C. B. Mohr/Paul Siebeck, Tübingen 1969, S. 152 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  44. Martin Luther: Von der Freyheyt eyniß Christen menschen. 1520, abgerufen am 6. Oktober 2023 (besonders die Punkte 17 und 28).
  45. Karl-Heinz zur Mühlen: Reformatorische Prägungen. Studien zur Theologie Martin Luthers und zur Reformationszeit. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2011, ISBN 978-3-525-55010-6, S. 44 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  46. Martin Luther: Von den Konziliis und Kirchen. 1539 (Online in englischer Übersetzung [PDF]).
  47. Institutes of the Christian Religion. Book 4, Chapter 20. Abgerufen am 7. Oktober 2023.
  48. Calvin - der fremde Reformator. Abgerufen am 7. Oktober 2023.
  49. Souveraineté et autorité royale: définition, formation… Abgerufen am 9. August 2023.
  50. Jean Bodin: Les six livres de la république. Jean de Tournes, Lyon 1579 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  51. Friedrich Nietzsche: Die Fragmente von Frühjahr 1884 bis Herbst 1885, Band 5. In: Projekt Gutenberg. Abgerufen am 7. Oktober 2023.
  52. Karl Jaspers: Descartes und die Philosophie. Walter de Gruyter, Berlin 1966, S. 75 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  53. Gerhard Ebeling: Wort und Glaube. Band 2. J. C. B. Mohr/Paul Siebeck, Tübingen 1969, S. 152 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  54. Weitere Werke, in denen Hobbes sich mit Autorität beschäftigt hat, sind u. a.: De cive. 1641. De corpore. 1655. De homine. 1658.
  55. Albrecht von Haller: Elementa Physiologiae Corporis Humani. Band 8. Berlin, Lausanne, S. 563 (die Buchreihe wurde 1757–1766 veröffentlicht).
  56. Zitiert nach: Richard Toellner: Medizingeschichte als Aufklärungswissenschaft. Beiträge und Reden zur Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin vom 16.–21. Jahrhundert. Berlin 2016, ISBN 978-3-643-12813-3, S. 254 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  57. Vgl. Richard Toellner: Zum Begriff der Autorität in der Medizin der Renaissance. In: Deutsche Forschungsgemeinschaft (Hrsg.): Humanismus und Medizin. Wiley-VCH, Weinheim 1984, ISBN 3-527-17011-1, S. 159–179, hier: S. 164–165, 171–175, 178–179.
  58. Friedemann Stengel: Kant – „Zwillingsbruder“ Swedenborgs? In: derselbe (Hrsg.): Kant und Swedenborg. Zugänge zu einem umstrittenen Verhältnis. Niemeyer, Tübingen 2008, ISBN 978-3-484-81038-9, S. 35–98, hier S. 77 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  59. Oswald Bayer: Autorität und Kritik. Zur Hermeneutik und Wissenschaftstheorie. J. C. B. Mohr/Paul Siebeck, Tübingen 1991, ISBN 3-16-145742-0, S. 74 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  60. Jacob Hermann Obereit: Die verzweifelte Metaphysik. 1787 (Vollansicht in der Google-Buchsuche).
  61. Johann Gottlieb Fichte: Das System der Sittenlehre nach den Principien der Wissenschaftslehre. Christian Ernst Gabler, Jena, Leipzig 1798, S. 229 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  62. Johann Gottlieb Fichte: Das System der Sittenlehre nach den Principien der Wissenschaftslehre. Christian Ernst Gabler, Jena, Leipzig 1798, S. 333 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  63. Studien über Autorität und Familie. S. 28, abgerufen am 8. Oktober 2023.
  64. G. W. F. Hegel: Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte. Die Reformation. In: Projekt Gutenberg. Abgerufen am 9. Oktober 2023.
  65. s:en:Reflections on the Revolution in France
  66. Horst Stephan: Vierter Teil. Die Neuzeit. In: Gustav Krüger (Hrsg.): Handbuch der Kirchengeschichte für Studierende. J. C. B. Mohr/Paul Siebeck, Tübingen 1909, S. 132 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  67. s:fr:Considérations sur la France (französisches Original bei Wikisource)
  68. Du pape, 1. Band, Vollansicht (französisches Original) in der Google-Buchsuche
  69. Du pape, 2. Band, Vollansicht (französisches Original) in der Google-Buchsuche
  70. Louis-Gabriel-Ambroise de Bonald: Théorie du Pouvoir. In: gallica.bnf.fr. Abgerufen am 10. Oktober 2023.
  71. Fritz Strich: Die Romanik als europäische Bewegung. In: Festschrift Heinrich Wölfflin. Hugo Schmidt, München 1921, S. 47–62, hier S. 52 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  72. Fritz Strich: Die Romanik als europäische Bewegung. In: Festschrift Heinrich Wölfflin. Hugo Schmidt, München 1921, S. 47–62, hier S. 52 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  73. Gustave Le Bon: Psychologie der Massen. S. 33f, 83, 93, abgerufen am 15. September 2023.
  74. Georg Simmel: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Kapitel III: Über- und Unterordnung (S.101-185). 1908, S. 103, abgerufen am 24. Juli 2023.
  75. 1 2 Autorität. In: www.staatslexikon-online.de. Abgerufen am 8. August 2023.
  76. Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Erster Teil. Kapitel III. Die Typen der Herrschaft. 1. Die Legitimitätsgeltung. In: zeno.org. 1921, abgerufen am 8. August 2023.
  77. Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Zweiter Teil. Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft. 1. Abschnitt. § 1. In: zeno.org. 1921, abgerufen am 8. August 2023.
  78. Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Erster Teil. Kapitel III. Die Typen der Herrschaft. 1. Die Legitimitätsgeltung. In: zeno.org. 1921, abgerufen am 8. August 2023.
  79. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 230, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  80. Legale Herrschaft: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Erster Teil. Kapitel III. Die Typen der Herrschaft. 2. Die legale Herrschaft mit bureaukratischem Verwaltungsstab. In: zeno.org. 1921, abgerufen am 8. August 2023.
  81. Amitai Etzioni: A comparative analysis of complex organizations. The Free Press, New York 1975, S. 14 ff.
  82. Peter Baumann: Die Motive des Gehorsams bei Max Weber: eine Rekonstruktion. Oktober 1993, S. 356, abgerufen am 8. August 2023.
  83. Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Erster Teil. Kapitel I. Soziologische Grundbegriffe. In: zeno.org. 1921, abgerufen am 8. August 2023.
  84. Wolfgang Sofsky, Rainer Paris: Figurationen sozialer Macht. Autorität, Stellvertretung, Koalition. Suhrkamp, Frankfurt/M. 1994, ISBN 3-322-97218-6.
  85. William McDougall: An Introcution to Social Psychology. (PDF) S. 51, 95, abgerufen am 16. September 2023.
  86. Théodule Ribot: La psychologie des sentiments. Felix Alcan, Paris 1896.
  87. Alfred Vierkandt: Gesellschaftslehre. Hauptprobleme der philosophischen Soziologie. Ferdinand Enke, Stuttgart 1923, S. 68, 73 ff., 78, 126 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  88. Heinrich Popitz: Phänomene der Macht. 2. Auflage. J. C. B. Mohr/Paul Siebeck, Tübingen 1992, S. 105 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche erstmals 1986).
  89. Sigmund Freud: Das Ich und das Es. III. Das Ich- und das Über-Ich (Ichideal). Abgerufen am 16. September 2023.
  90. Wilhelm Reich: Massenpsychologie des Faschismus. (PDF) Abgerufen am 7. September 2023.
  91. Wilhelm Reich: Massenpsychologie des Faschismus. (PDF) S. 31, abgerufen am 7. September 2023.
  92. Wilhelm Reich: Massenpsychologie des Faschismus. (PDF) S. 46, abgerufen am 7. September 2023.
  93. Christin Sager: Das Ende der kindlichen Unschuld. Die Sexualerziehung der 68er-Bewegung. (PDF) Abgerufen am 15. September 2023.
  94. 1 2 Max Horkheimer: Autorität und Familie. (PDF) S. 23, abgerufen am 11. August 2023.
  95. Max Horkheimer: Autorität und Familie. (PDF) S. 23–25, abgerufen am 11. August 2023.
  96. Max Horkheimer: Autorität und Familie. (PDF) S. 31–40, abgerufen am 11. August 2023.
  97. Max Horkheimer: Autorität und Familie. (PDF) S. 46, abgerufen am 11. August 2023.
  98. Max Horkheimer: Autorität und Familie. (PDF) S. 51, abgerufen am 11. August 2023.
  99. Max Horkheimer: Autorität und Familie. (PDF) S. IX, abgerufen am 11. August 2023.
  100. Max Horkheimer: Autorität und Familie. (PDF) S. 49f, abgerufen am 11. August 2023.
  101. Max Horkheimer: Autorität und Familie. (PDF) S. 57–61, abgerufen am 11. August 2023.
  102. Max Horkheimer: Autoritärer Staat. (PDF) S. 44f, abgerufen am 5. September 2023.
  103. Max Horkheimer: Autoritärer Staat. (PDF) S. 49, abgerufen am 5. September 2023.
  104. Studien über Autorität und Familie. (PDF) S. 77–135, abgerufen am 30. August 2023.
  105. Studien über Autorität und Familie. (PDF) S. 239–271, abgerufen am 30. August 2023.
  106. Max Horkheimer: Autorität und Familie. (PDF) S. 58, abgerufen am 11. August 2023.
  107. Studien über Autorität und Familie. (PDF) S. 80f, abgerufen am 30. August 2023.
  108. Studien über Autorität und Familie. (PDF) S. 132, abgerufen am 30. August 2023.
  109. Studien über Autorität und Familie. (PDF) S. 79, abgerufen am 30. August 2023.
  110. Studien über Autorität und Familie. (PDF) S. 80f, 84, abgerufen am 30. August 2023.
  111. Studien über Autorität und Familie. (PDF) S. 92, abgerufen am 30. August 2023.
  112. Studien über Autorität und Familie. (PDF) S. 84–91, abgerufen am 30. August 2023.
  113. Studien über Autorität und Familie. (PDF) S. 112f, abgerufen am 30. August 2023.
  114. Wilhelm Reich: Charakteranalyse. Wien 1933.
  115. Karen Horney: The Problem of feminine Masochism. In: Psychoanalytic Review. Band 22, Nr. 3, 1935.
  116. Studien über Autorität und Familie. (PDF) S. 116f, abgerufen am 30. August 2023.
  117. Studien über Autorität und Familie. (PDF) S. 124f, abgerufen am 30. August 2023.
  118. Studien über Autorität und Familie. (PDF) S. 125f, abgerufen am 30. August 2023.
  119. Erich Fromm: Escape from Freedom. Farrar & Rinehart, New York 1941.
  120. Erich Fromm: Escape from Freedom. (PDF) S. 144, abgerufen am 4. September 2023.
  121. Rainer Funk (Hrsg.): The Erich Fromm Reader. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  122. Erich Fromm: Escape from Freedom. (PDF) S. 141, abgerufen am 4. September 2023.
  123. Theodor W. Adorno u. a.: The Authoritarian Personality. (PDF) S. ix, abgerufen am 6. September 2023.
  124. Heinz-Werner Kubitzka: Geschichte der Evangelischen Studentengemeinde Marburg. Tectum, Marburg 1992, ISBN 3-929019-00-0, S. 253 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  125. Volker Paulmann: Die Studentenbewegung und die NS-Vergangenheit in der Bundesrepublik. In: Stephan Alexander Gliencke, Volker Paulmann, Joachim Perels (Hrsg.): Erfolgsgeschichte Bundesrepublik? Die Nachkriegsgesellschaft im langen Schatten des Nationalsozialismus. Wallstein, Göttingen 2008, ISBN 978-3-8353-0249-5, S. 185–215, hier S. 187 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  126. Meike Sophia Baader: 1968 und die Erziehung. (PDF) S. 5, abgerufen am 18. September 2023.
  127. Gerhard Strauß, Ulrike Haß, Gisela Harras: Brisante Wörter von Agitation bis Zeitgeist. Ein Lexikon zum öffentlichen Sprachgebrauch. De Gruyter, Berlin, New York 1989, ISBN 3-11-012078-X, S. 75 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  128. 1 2 Wie autoritär waren die 68er? In: Deutschlandfunk. 7. Januar 2018, abgerufen am 18. September 2023.
  129. Ingrid Gilcher-Holtey: 1968. Eine Zeitreise. Suhrkamp, Frankfurt/Main 2008, ISBN 978-3-518-12535-9, S. 181.
  130. Zitiert nach: Meike Sophia Baader: 1968 und die Erziehung. (PDF) S. 6, abgerufen am 18. September 2023.
  131. Benedikt Sepp: Das Prinzip Bewegung. Theorie, Praxis und Radikalisierung in der West-Berliner Linken 1961–1972. Wallstein, Göttingen 2023, ISBN 978-3-8353-5324-4, S. 12 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  132. Rolf Wortmann: Zwischen Integration in die „nivellierte Mittelstandsgesellschaft“ und der Suche nach dem revolutionären Subjekt. In: Werner Thole, Leonie Wagner, Dirk Stederoth (Hrsg.): „Der lange Sommer der Revolte“. Soziale Arbeit und Pädagogik in den frühen 1970er Jahren. Springer, Wiesbaden 2020, ISBN 978-3-658-28178-6, S. 29–37, hier S. 30, doi:10.1007/978-3-658-28179-3_3 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  133. Jens Benicke: Von Adorno zu Mao. Über die schlechte Aufhebung der antiautoritären Bewegung. 3. Auflage. ça ira, Freiburg, Wien 2010, ISBN 978-3-924627-83-6, S. 9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  134. Meike Sophia Baader: 1968 und die Erziehung. (PDF) S. 7, abgerufen am 18. September 2023.
  135. Rudi Dutschke: Vom Antisemitismus zum Antikommunismus. In: Uwe Bergmann, Rudi Dutschke, Wolfgang Lefèbre, Bernd Rabehl (Hrsg.): Die Rebellion der Studenten oder die Neue Opposition. Rowohlt, Reinbek 1968, S. 58–85, hier S. 68.
  136. Rudi Dutschke: Die geschichtlichen Bedingungen für den internationalen Emanzipationskampf. 1968, abgerufen am 19. September 2023.
  137. Ingrid Gilcher-Holtey: 1968. Eine Zeitreise. Suhrkamp, Frankfurt/Main 2008, ISBN 978-3-518-12535-9, S. 59.
  138. Meike Sophia Baader: 1968 und die Erziehung. (PDF) S. 8–13, abgerufen am 18. September 2023.
  139. Kathrin Friedrich: Berliner Kinderläden. In: Zweitausend8undsechzig. Berliner Blätter. Nr. 48. Lit Verlag, Münster, Hamburg, Berlin, London 2008, ISBN 978-3-8258-1903-3, S. 71 (hier S. 71#v=onepage eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
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  143. Heinrich Popitz: Phänomene der Macht. 2. Auflage. J. C. B. Mohr/Paul Siebeck, Tübingen 1992, ISBN 3-16-145897-4, S. 110 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche erstmals 1986).}
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  262. Wendy Mogel: The Blessings of a Skinned Knee: Using Jewish Teachings to Raise Self-Reliant Children. Scribner, New York, London, Toronto, Sydney, Singapore 2001, ISBN 0-684-86297-2 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  263. What is positive discipline? Abgerufen am 6. Oktober 2023.
  264. Haim Omer, Arist von Schlippe: Stärke statt Macht. Neue Autorität in Familie, Schule und Gemeinde. Göttingen 2012, ISBN 978-3-525-40203-0 (Hebräische Originalausgabe 2008).
  265. Martin Lemme, Bruno Körner: „Neue Autorität“ in der Schule. Präsenz und Beziehung im Schulalltag. 6. Auflage. Carl-Auer, Heidelberg 2022 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche Originalausgabe 2016).
  266. Haltung & Lehre. In: neue-autorität.ch. Abgerufen am 6. Oktober 2023.
  267. Funktionale Autorität: Klaus W. Lippold: Ansatzpunkte zur systemorientierten Betrachtung des Verbandes. Analyse der deutschen Kolpingsfamilie. Ein Beitrag zur Verbandstheorie. Duncker & Humblot, Berlin 1974, ISBN 3-428-03059-1, S. 38 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  268. Positionale Autorität: Günter Schmelzer: Religiöse Gruppen und sozialwissenschaftliche Typologie. Möglichkeiten der soziologischen Analyse religiöser Orden. Duncker & Humblot, Berlin 1979, ISBN 3-428-04528-9, S. 107 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  269. 1 2 Friederike Heinzel: Management ist nicht nur Menschenführung. Theorie und Praxis der Management und Führungskräfteentwicklung. expert verlag, Renningen-Malmsheim 1996, ISBN 3-8169-1385-7, S. 38 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  270. 1 2 Autorität. In: www.wirtschaftslexikon.gabler.de. Abgerufen am 23. September 2023.
  271. Institutionelle Autorität: Friedrich Heyer: Die Kirche Äthiopiens. Eine Bestandsaufnahme. Walter De Gruyter, Berlin, New York 1971, ISBN 3-11-001850-0, S. 14 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  272. Institutionelle Autorität: Eilert Herms: Systematische Theologie. Das Wesen des Christentums: In Wahrheit und aus Gnade leben. Band 3. Mohr Siebeck, Tübingen 2017, ISBN 978-3-16-153914-5, S. 2425 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  273. Friederike Heinzel: Management ist nicht nur Menschenführung. Theorie und Praxis der Management und Führungskräfteentwicklung. expert verlag, Renningen-Malmsheim 1996, ISBN 3-8169-1385-7, S. 37 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  274. Axel W. Bauer: Die Medizin im Renaissance-Humanismus auf dem Weg von der mittelalterlichen Personalautorität zur neuzeitlichen Sachautorität am Beispiel von Botanik, Anatomie und Chirurgie. In: Medizin in Geschichte, Philologie und Ethnologie. 2003, S. 11–25.
  275. Arne Holtorf, Kurt Gärtner: ‚Autoritäten‘ (gereimt). In: Verfasserlexikon. 2. Auflage. Band 1 (1978), Sp. 557–560, hier: Sp. 559.
  276. Gundolf Keil: Ipokras. Personalautoritative Legitimation in der mittelalterlichen Medizin. In: Peter Wunderli (Hrsg.): Herkunft und Ursprung. Historische und mythische Formen der Legitimation. Akten des Gerda-Henkel-Kolloquiums, veranstaltet vom Forschungsinstitut für Mittelalter und Renaissance der […] Universität Düsseldorf, 13. bis 15. Oktober 1991. Jan Thorbecke, Sigmaringen 1994, S. 157–177. Vgl. auch Richard Toellner: Zum Begriff der Autorität in der Medizin der Renaissance. In: Rudolf Schmitz, Gundolf Keil (Hrsg.): Humanismus und Medizin. Weinheim an der Bergstraße 1984 (= Deutsche Forschungsgemeinschaft. Mitteilungen der Kommission für Humanismusforschung. Band 11), S. 159–179, hier: S. 164–165.
  277. Zu vermeintlichen Autoritäten vgl. auch Joachim Telle: Erfabelte Rezeptautoren. In: Medizinische Monatsschrift. Band 23, 1969, S. 117–121.
  278. Gundolf Keil: Einleitung. In: Gundolf Keil (Hrsg.): Das Lorscher Arzneibuch.; Band 1: Faksimile der Handschrift Msc. Med. 1 der Staatsbibliothek Bamberg. Band 2: Übersetzung […] von Ulrich Stoll und Gundolf Keil unter Mitwirkung von Albert Ohlmeyer. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 1989, ISBN 3-8047-1078-6, Band 2, S. 5–14, hier: S. 7.
  279. Axel W. Bauer: Therapeutik, Therapiemethoden. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/ New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 1388–1393, hier: S. 1388–1389 (Gleichsetzung von auctoritas und antiquitas).
  280. Vgl. dazu Jürgen Miethke: Autorität I. 1980.
  281. Vgl. auch Wolfgang U. Eckart: „Berufungsinstanzen im Gang der neuzeitlichen Wissenschaften“ – Ergebnisse und Tendenzen einer von der DFG geförderten Untersuchung zur Rolle der Autorität als Berufungsinstanz in der Medizin des Humanismus. Vorbemerkung (R. Toellner, Münster i. W.). In: Wolfenbütteler Renaissance Mitteilungen. Band IV, 2, 1980, S. 93–96.
  282. Kim-Kristin Alings: Auctoritas. Semantische Studien zu einem Schlüsselbegriff des frühen Mittelalters. (PDF) 2019, S. 228, abgerufen am 26. Juli 2023 (Dissertation Universität zu Köln).
  283. Search results | Taylor & Francis Online. Abgerufen am 25. März 2017 (englisch).
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