Die Grenzübergänge in Berlin sind durch die Teilung Deutschlands entstanden. Ab 1952 gab es an der Außengrenze zwischen West-Berlin und dem DDR-Umland Grenzsicherungsanlagen und Übergänge bzw. Kontrollbahnhöfe. Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 kamen Übergänge innerhalb des Stadtgebiets der Viersektorenstadt Berlin, zwischen Ost-Berlin (sowjetischer Sektor) und West-Berlin (Sektoren der drei Westalliierten) hinzu. Anfangs waren es sehr wenige, im Laufe der Zeit wurde ihre Zahl aber nach zähen Verhandlungen ausgebaut. Die DDR-Bezeichnung für die Übergänge des kontrollierten Grenzverkehrs war Grenzübergangsstelle, GüSt oder GÜSt.

Beim Grenzübertritt gab es keinen Unterschied zwischen Ost-Berlinern und DDR-Bürgern: Ost-Berliner waren nach DDR-Sichtweise DDR-Bürger. Von westlicher Seite wurde der sowjetische Sektor von Groß-Berlin (Ost-Berlin) besatzungsrechtlich nicht als Bestandteil der DDR angesehen, wenngleich Ost-Berlin als Bezirk nach DDR- und sowjetischer Ansicht territorial zur DDR gehörte und deren Hauptstadt war. Aus westlicher Sichtweise gab es lediglich eine einheitliche deutsche Staatsbürgerschaft für die in der Bundesrepublik, in der DDR, in West-Berlin und in Ost-Berlin lebenden Bürger. Deswegen erhielten auch DDR-Bürger, wenn sie zu Besuch in der Bundesrepublik waren, ohne Probleme einen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt.

Kontrollen auf Ost-Berliner Seite

Zwischen den beiden Stadthälften und an der Stadtgrenze von West-Berlin zur DDR wurden die Grenz- und Transitübergänge auf der DDR-Seite stark ausgebaut. Es wurde bei der Ein- und Ausreise von den Grenzorganen und dem Zoll äußerst scharf kontrolliert. Die äußere Grenzsicherung und Sicherung der Grenzübergangsstellen übernahmen spezielle Sicherungskompanien der Grenztruppen der DDR (SiK).

Die eigentliche Personen- und Fahrzeugkontrolle wurde von den Passkontrolleinheiten (PKE) vorgenommen. Die PKE unterstanden organisatorisch nicht den Grenztruppen der DDR und damit dem Verteidigungsministerium, sondern dem Ministerium für Staatssicherheit (Hauptabteilung VI/Abteilung 6, Passkontrolle). Die PKE trugen während des Dienstes auf der GÜSt die Uniform der Grenztruppen. Ausschließlich speziell ausgebildete Kräfte wurden für die Personenkontrolle eingesetzt. Die Pässe, Ausweise usw. konnten zuletzt mittels Videosignal von den Kontrollstationen in einen zentralen Fahndungsraum übertragen und bei Bedarf aufgezeichnet werden. Dort erfolgte die Überprüfung der Personalien in den vorhandenen Fahndungsbeständen. Mittels Zahlencodeanzeige konnte ggf. eine Befehlsübermittlung an den Kontrolleur erfolgen, z. B. weiterblättern, zusätzliche Dokumente anfordern, Abfertigung verlangsamen, vordefinierte Fragen stellen. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland (Visaerteilung über die Botschaften) erfolgte die Erteilung von erforderlichen Visa (Transit- und Einreisevisa) zum überwiegenden Teil an den Grenzübergangsstellen der DDR. Damit verbunden war ein erheblicher personeller und organisatorischer Aufwand, der auch die zahlenmäßige Stärke der Passkontrolleinheiten und die räumlichen Dimensionen mancher GÜSt (Transitübergänge) erklärt.

West-Berliner mussten mit ihrem „Behelfsmäßigen Berliner Personalausweis“ (Reisepässe der Bundesrepublik wurden von den DDR-Behörden nicht anerkannt, wenn als Wohnsitz Berlin eingetragen war) vorher einen Berechtigungsschein für ein Tages- oder Mehrfachvisum beantragen. Dafür gab es in den West-Berliner Bezirken fünf Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten, also Ost-Büros im Westteil der Stadt. Es wurde zwischen Verwandten- bzw. Bekanntenbesuchen und touristischen Einreisen unterschieden. Mit einem Visum für Ost-Berlin durfte das Berliner Stadtgebiet nicht verlassen werden. Die Mindestumtauschbeträge (Umtausch von DM in Mark der DDR an der Grenze) waren für Ost-Berlin und die übrige DDR von 1974 bis 1980 unterschiedlich (6,50 DM für Ost-Berlin, 13 DM für die übrige DDR), danach einheitlich 25 DM. Zeitweise gab es das Geld bereits abgezählt in Plastiktüten verpackt – ein Beutel für Ost-Berlin, zwei Beutel für die DDR.

Die Ausreise von Bürgern, die mit einem Reisepass der Bundesrepublik eingereist waren, musste bis spätestens 24 Uhr erfolgen und eine erneute Einreise war erst ab 6 Uhr gestattet. Eine Übernachtung in Ost-Berlin war mit einem Tagesvisum somit nicht möglich.

Für West-Berliner mit einem Mehrfachberechtigungsschein galt eine andere Regelung. Hier musste die Ausreise bis 2 Uhr des Folgetages erfolgen und die Einreise konnte ab 0 Uhr geschehen. Es war somit mit einem Mehrfachvisum, welches für zwei oder mehrere aufeinerfolgende Tage ausgestellt war, problemlos möglich, nach Mitternacht auszureisen, in West-Berlin zu Fuß oder mit dem Pkw die Wende zu machen, um wenige Minuten später über die gleiche Grenzübergangsstelle wieder in die DDR einzureisen. Auf diese Weise waren Übernachtungen für West-Berliner in der DDR offiziell durchführbar.

Kontrollen auf West-Berliner Seite

Auf West-Berliner Seite hatten die Polizei und der Zoll Posten. Dort gab es in der Regel keine Kontrollen im Personenverkehr.

  • Nach Auffassung der westlichen Politik war es keine Grenzkontrolle, da die Sektorengrenze keine Staatsgrenze war, sondern nur Besatzungssektoren teilte. Berlins äußere Stadtgrenze zur DDR dagegen war auch nach westlicher Auffassung völkerrechtlich bedeutsam, sodass dort Kontrollen möglich waren. Sie wurden jedoch nur gelegentlich im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen durchgeführt.
  • An den Transitübergängen wurden die Reisenden statistisch erfasst (Befragung nach dem Ziel), gelegentlich bei entsprechendem Anlass zur Strafverfolgung auch kontrolliert (Ringfahndung).
  • In den ersten Jahren wurde auch nach Personen- und Fahrzeugpapieren gefragt, um die Reisenden vor Schwierigkeiten bei den Kontrollorganen der SBZ/DDR zu bewahren. Die Identität wurde jedoch nur überprüft, wenn es einen begründeten Verdacht gab.
  • Der Gütertransport unterlag im Auslandsverkehr der Zollabfertigung. Im Verkehr mit der Bundesrepublik wurden nur statistische Erhebungen gemacht und ggf. die Ladung plombiert.
  • Am Checkpoint Bravo (Dreilinden) und Checkpoint Charlie (Friedrichstraße) hatten die alliierten Besatzungsmächte Kontrollpunkte eingerichtet, die jedoch für den normalen Reise- und Besuchsverkehr ohne Bedeutung waren. Sie dienten der Abfertigung militärischer Einheiten und zur politischen Demonstration. Die ihnen zustehenden Befugnisse zu weitergehenden Kontrollen haben sie nur äußerst selten wahrgenommen.
  • Mit Hilfe von Schildern auf westdeutscher Seite wurden Transitreisende aufgefordert, verdächtige Ereignisse während des Transitverkehrs durch die DDR zu melden – damit sollten z. B. Informationen über die Festnahmen von Bundesbürgern erlangt werden.

Grenzübergänge bis 1990

Straßen- und Fußgängerübergänge

West-Berlin – Ost-Berlin

Zwischen West- und Ost-Berlin gab es folgende Grenzübergänge (Straße):

  • für West-Berliner, Bundesbürger, Ausländer, Diplomaten, Transitreisende und DDR-Bürger (ganz in Ost-Berlin gelegen, aus dem Westteil mit S-Bahn, U-Bahn oder Fernbahn erreichbar)

West-Berlin – äußere Stadtgrenze zur DDR

sowie die im folgenden Abschnitt genannten Transitübergänge, die auch für den Verkehr in die und aus der DDR zugelassen waren.

Übergänge für den Transitverkehr

Straßenübergänge

Diese Übergänge konnten für den Transitverkehr auf den vorgeschriebenen Transitstrecken und den Reiseverkehr in die DDR genutzt werden.

Grenzbahnhöfe

Grenzübergänge an den Wasserstraßen

Die zahlreichen Grenzübergänge an den Wasserstraßen (z. B. Spree, Havel, Teltowkanal) waren nur für den gewerblichen Güterverkehr zugelassen. Sportboote mussten auf Binnenschiffe verladen werden oder im Schlepp die Strecke passieren.

Flugverkehr

Zur Weiterreise im Flugverkehr von/bis zum/vom Flughafen Berlin-Schönefeld

  • Waltersdorfer Chaussee/Rudower Chaussee (Transferbus ab/bis West-Berlin)
An den Flughäfen Berlin-Tempelhof und Berlin-Tegel gab es Grenzübergänge, die von der West-Berliner Polizei und dem Zoll beaufsichtigt wurden. Sie lagen nicht im Einflussbereich der DDR. Neben der Abfertigung für den internationalen Luftverkehr wurden auch die Personaldokumente der Reisenden zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik kontrolliert.

Sonstige Übergänge

Nicht zuverlässig dokumentiert sind alle illegalen bzw. inoffiziellen Grenzübergänge, die

  • von Flüchtlingen und Fluchthelfern meist unterirdisch zwischen Ost und West angelegt wurden. Viele davon wurden entdeckt und wieder zerstört;
  • beispielsweise vom MfS und anderen verdeckten Organisationen beider Seiten angelegt wurden, um Personen und Material unbemerkt zwischen Ost und West auszutauschen.

Chronik

August 1961

Am 13. August 1961 waren zunächst 13 innerstädtische Übergänge für Fahrzeuge und Fußgänger eingerichtet worden: Kopenhagener Straße, Wollankstraße, Bornholmer Straße, Brunnenstraße, Chausseestraße, Brandenburger Tor, Friedrichstraße, Heinrich-Heine-Straße, Oberbaumbrücke, Puschkinallee, Elsenstraße, Sonnenallee, Rudower Straße. Der Übergang Brandenburger Tor wurde bereits am 14. August „wegen andauernder Provokationen“ wieder geschlossen. Am 23. August 1961 wurden die Übergänge Kopenhagener Straße, Wollankstraße, Brunnenstraße, Puschkinallee, Elsenstraße und Rudower Straße geschlossen und der Übergang Invalidenstraße zusätzlich geöffnet. Gleichzeitig wurde festgelegt, welche der Übergänge jeweils von ausländischen Staatsangehörigen, Einwohnern Westdeutschlands und Einwohnern West-Berlins benutzt werden durften.

Erweiterungen 1989/1990

In der Zeit zwischen dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 und der Beseitigung aller Grenzkontrollen am 1. Juli 1990 wurden kurzfristig zahlreiche weitere Grenzübergänge eingerichtet. Die wegen ihres Symbolwertes berühmtesten hiervon waren Glienicker Brücke, Bernauer Straße, Potsdamer Platz und Brandenburger Tor. Letzterer wurde auf Wunsch des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl wegen der Wirksamkeit in den Medien erst am 22. Dezember 1989 feierlich eröffnet. Hunderte von Fernsehteams aus aller Welt warteten auf dieses Ereignis wochenlang.

Es folgt eine chronologische Liste aller in dieser Zeit eröffneten Übergänge. Orts- und Ortsteilzuordnung (Stand: 1990):

Auflösung

Mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurden alle Grenzübergänge aufgegeben. Die Kontrollen entfielen bereits am 1. Juli 1990, dem Tag der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. In den Monaten nach dem Fall der Mauer waren sie nach und nach bedeutungslos geworden. Einige Reste der Anlagen sind noch heute als Mahnmal erhalten.

Bestehende Grenzkontrollen

An den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld (letzterer lag außerhalb des Stadtgebiets) gab es weiterhin Grenzübergänge, die von Bundespolizei und Zoll beaufsichtigt wurden. Die Kontrollen dienten jedoch ausschließlich der Abfertigung im internationalen Luftverkehr und stellten somit keine Besonderheit im Sinne der Geschichte des Kalten Krieges mehr dar. Seit der Schließung des Flughafens Berlin-Tegel im November 2020 besteht dies nur noch am neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER).

Literatur

  • Hans-Dieter Behrendt: Im Schatten der „Agentenbrücke“, GNN Verlag, Schkeuditz 2003, ISBN 3-89819-140-0.
  • Hans-Dieter Behrendt: Guten Tag, Passkontrolle der DDR, GNN-Verlag, Schkeuditz 2008, ISBN 978-3-89819-243-9.
  • William Durie, Dieter Riedel, Friedrich Jeschonnek: Alliierte in Berlin 1945–1994. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2007, 2. Auflage, ISBN 978-3-8305-0397-2.
  • Bernd Kuhlmann: Züge durch Mauer und Stacheldraht, Verlag GVE, Berlin 1998, ISBN 3-89218-050-4.
Commons: Berliner Grenzübergänge – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Westmüll in die DDR – Geschichte der Berliner Mauer und des Mauerfalls. Abgerufen am 27. Oktober 2018.
  2. Neues Deutschland vom 15. Juni 1963, S. 8
  3. Bernd Kuhlmann: Züge durch Mauer und Stacheldraht, S. 106 ff
  4. Neues Deutschland, 13. August 1961, S. 1
  5. Neues Deutschland, 15. August 1961, S. 1
  6. Neues Deutschland, 23. August 1961, S. 2
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