Als Clan-Kriminalität wird eine Form der organisierten Kriminalität in Deutschland und Schweden bezeichnet; als örtliche Schwerpunkte gelten Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Malmö, Göteborg und Stockholm. In Deutschland werden knapp 0,6 Prozent aller aufgenommenen Straftaten der Clan-Kriminalität zugeordnet, in Berlin 0,2 Prozent. Die Täterkreise gehören Großfamilien und Clans an, die oft aus dem arabischen Kulturkreis stammen.

Kriminelle Clans werden durch das BKA definiert als ethnisch abgeschottete Subkulturen, die in der Regel patriarchalisch-hierarchisch organisiert sind und einer eigenen Werteordnung folgen. Damit etablierte sich eine Paralleljustiz im Bereich der Clan-Kriminalität.

Charakteristika

Die Entstehung des Phänomens der Clan-Kriminalität geht bis in die 1980er-Jahre zurück. Infolge des libanesischen Bürgerkriegs emigrierten insbesondere staatenlose arabische und palästinensische Familien nach Deutschland. Da ihnen hier zunächst der Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt blieb und ihre Kinder nicht schulpflichtig waren, förderte dies die Entstehung entsprechender Parallelgesellschaften und deren Delinquenz. Teile der Großfamilien verlegten sich auf illegale Aktivitäten, um ihren Lebensstandard zu heben. Als Tätigkeitsfeld der Clans gelten insbesondere Drogenhandel, Prostitution, Schutzgelderpressung, Raubüberfälle, Einbrüche und Diebstähle. In einigen Stadtbezirken terrorisieren sie die Nachbarschaft und ganze Straßenzüge. 2020 schrieben die Journalisten Thomas Heise und Claas Meyer-Heuer „Mittlerweile sind sie zu einer echten Bedrohung für die deutsche Zivilgesellschaft geworden“.

Eine einheitliche Definition des Begriffs „Clan“ existiert nicht, vielmehr haben die Medien den Begriff durchgesetzt. Das LKA NRW hat Kriterien für einen Clan entwickelt, um eine Zugehörigkeit nach Namen kategorisieren zu können. Dazu gehören:

  • Verwandtschaft als Bedingung der Mitgliedschaft
  • Segmentäre, hierarchische und patriarchalische Organisation nach Abstammung
  • Ablehnung der geltenden Rechtsordnung in Deutschland
  • Ideologische Legitimation des kriminellen Handelns durch Abwertung der Opfer
  • Paralleljustiz durch eigene Autoritäten
  • Strategische Eheschließungen mit Zwangscharakter
  • Nach außen dokumentiertes Machtstreben durch Besetzung des öffentlichen Raums

Solche Clanstrukturen tauchen häufiger auf und sind nicht nur auf den arabischen Raum beschränkt. Nicht jede arabischstämmige Großfamilie gehört zu einem Clan, andererseits kann der verwandtschaftliche Kontext aus einer willkürliche Zuordnung herrühren, die Personen während der Migration selbst vorgenommen haben. Ein Clan umfasst daher oft mehrere hundert Mitglieder, die Zugehörigkeit kann aber nicht zwangsläufig an einem bestimmten Namen festgemacht werden.

Viele Clans stammen aus dem türkischen Gebiet um Mardin und gehören zur sozialen Gruppe der Mhallami. In der Türkei fand kein sozialer Aufstieg statt, es gab keinen Wohlstand. In den 1940er Jahren setzte eine wirtschaftlich bedingte Migration in den Libanon ein, wo aber keine soziale und wirtschaftliche Integration stattfand. Die Mhallami lebten in den Slums und Ghettos um Beirut, obwohl sie eine Arbeitserlaubnis hatten, wurden von der Mehrheitsgesellschaft offen abgelehnt und zu Objekten intensiver staatlicher Repression.

Einige Wissenschaftler wiesen auf eine stigmatisierende Verwendung des Begriffs „Clankriminalität“ hin und erklärten, dass staatliche Maßnahmen gegen Clankriminalität vorrangig politisch motiviert seien und sich negativ auf präventive Maßnahmen und auf die Integration von dem nicht kriminell gewordenen Teil in den Familien auswirken würden.

Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert kriminelle Clans als „ethnisch abgeschottete Subkulturen“, die in der Regel patriarchalisch-hierarchisch organisiert sind und einer „eigenen Werteordnung“ folgen. Für das Landeskriminalamt (LKA) Berlin ist der Bereich Clan-Kriminalität „in weiten Teilen von einer arabischstämmigen Community bestehenden Parallelgesellschaft geprägt und geht einher mit einer mangelnden Akzeptanz oder sogar Ablehnung des in Deutschland vorherrschenden Werte- und Normensystems“. Zu den »weitgehend abgeschotteten Gemeinschaften, die sich deutlich von wesentlichen Werten pluralistischer, liberaler Gesellschaftsformen abgrenzt« gehören laut dem BKA auch nach Europa ausgewanderte kriminell auffällige Tschetschenen, die einen »engen Zusammenhalt« aufweisen. Während das BKA bei den tschetschenischen Kriminellen in Europa von Bandenkriminalität spricht, findet diese Differenzierung in den Medien nicht immer statt, da die Kriminellen unter den nach Europa ausgewanderten Tschetschenen, wenn auch nicht untereinander verwandt, so doch aber die Charakteristiken mit arabischen Clans teilen, die Gesetze des Landes nicht anzuerkennen, sondern islamische Gesetze als maßgebend zu betrachten und Paralleljustiz zu begehen.

Seit der Flüchtlingskrise in Deutschland 2015/2016 begannen Clans nach Aussage von Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), auch Flüchtlinge des syrischen Bürgerkriegs und aus dem Irak für den Drogenverkauf an Endkunden anzuwerben. Fiedler äußerte die Besorgnis, dass auch hier kriminelle Gefüge entstehen, die durch die hohe Zahl der Angeworbenen zum Problem werden könnten.

Nach einer Analyse des Polizeipräsidiums Duisburg aus dem Jahr 2015 sind die aktiven Mitglieder der dortigen Clans männlich, jung und in den Jahren zwischen 1990 und 1998 geboren worden. Sie treten demnach häufig in großen Gruppen auf, um Stärke zu demonstrieren – wegen dieses Phänomens ist polizeiintern auch von einer „Street Corner Society“ die Rede. Laut Polizeipräsidium Duisburg treten die Clan-Mitglieder in der Öffentlichkeit je nach der zahlenmäßigen Stärke ihrer Gruppe beziehungsweise der eingesetzten Polizeibeamten unterschiedlich auf. Je größer die eigene Gruppe und je kleiner die Anzahl der Polizeikräfte, desto unangepasster agierten die Clan-Mitglieder.

Laut einem Lagebild des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts zur organisierten Kriminalität sieht sich die Polizei in Bezug auf die sogenannte Clan-Kriminalität mit kriminellen, ethnisch abgeschotteten Gruppierungen insbesondere im Bereich der Rauschgift-, Gewalt- und der Straßenkriminalität konfrontiert. Sie treffe im Einsatzgeschehen häufig auf Respektlosigkeit und ein erhebliches Aggressionspotenzial, welches in gewalttätige Angriffe auf Polizeibeamte eskalieren kann. Laut dem Landeskriminalamt üben vor allem als Problemstadtteile geltende Viertel mit hoher Arbeitslosigkeit und niedrigen Mieten wie Essen-Altenessen oder in Duisburg-Marxloh eine hohe Anziehungskraft auf Clan-Angehörige aus. Neben illegalen Aktivitäten würden sich die Großfamilien auch durch legale Quellen wie den Verkauf und die Vermietung von Pkw, Schlüsseldienste sowie Sozialleistungen finanzieren. Seit 2018 setzt die Polizei dem „Eroberungsgedanken“ der Clans, der „vor allem durch Gewalt und Grenzüberschreitungen geprägt“ sei, eine Strategie der „1000 Nadelstiche“ entgegen. Dabei würden bei Einsätzen mehr Kräfte geschickt und Kontrollen und Razzien von Hundertschaften durchgeführt. Ein Sprecher des Bundes Deutscher Kriminalbeamter behauptete, dass „kurdisch-libanesische“ Clans zunehmend versuchten, Ausländerämter, Zulassungsstellen oder Jobcenter zu unterwandern und durch Schmiergelder Einfluss auf die öffentliche Verwaltung zu nehmen, konnte seine These aber nur mit Beispielen aus der italienischen ’Ndrangheta belegen. Es wird daher gefordert, spezielle Strafkammern mit spezialisierten Richtern zu etablieren, die etwa die Familienstrukturen der Clans kennen und das komplizierte Personengeflecht durchblicken, aber auch mit „dem Umstand, dass viele kurdisch-libanesische Sippen Dutzende unterschiedliche Namen“ führen, vertraut sind.

Viele Clan-Mitglieder verfügen nach Polizeiangaben nur über ein geringes Bildungsniveau und besitzen keinen Schulabschluss. Als charakteristisch wird auch ein gewisses Imponiergehabe der Clan-Mitglieder bezeichnet, das ein Beamter des Landeskriminalamts wie folgt beschreibt: „Sie stellen ihre Besitztümer gern öffentlich zur Schau: Man zeigt und ist, was man hat.“ Auch Shisha-Bars, die häufig für Geldwäsche und den Verkauf von unversteuertem Tabak genutzt würden, spielen demnach eine Rolle. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul erklärte, „dass das Umfeld dieser Bars in Nordrhein-Westfalen der Boden für Clan-Kriminalität ist“. Das Bundeskriminalamt schätzt das Personenpotenzial der Clans auf bis zu 200.000 Familienmitglieder, wobei nicht alle davon kriminell sind.

Regionale Verbreitung

Als Schwerpunkte der Clan-Kriminalität in Deutschland gelten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie die Stadtstaaten Berlin (Clan-Kriminalität in Berlin) und Bremen. Viele Täter gehören einem Clan oder großen Familie an, der oder die ursprünglich aus Kleinasien und der Arabischen Welt stammen.

Im deutschsprachigen Raum sind unter anderem Mitglieder des Abou-Chaker-Clans, des Miri-Clans, des Remmo-Clans und der Al-Zein-Großfamilie kriminell auffällig geworden.

Kriminelle Großfamilien siedeln sich vor allem in Ballungszentren an. Als besonders betroffen gilt Berlin, wo die Polizei von 15 bis 20 entsprechenden Clan-Gruppierungen ausgeht, wozu auch der bekannte Abou-Chaker-Clan und die Rammo oder Remmo(s) zählen. In der Hauptstadt wird mindestens ein Fünftel der organisierten Kriminalität Clan-Strukturen zugerechnet. Als weitere Schwerpunkte gelten die Bundesländer Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In NRW ist das Phänomen dabei vor allem im Ruhrgebiet und dort in Städten wie Duisburg, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen verbreitet. In Niedersachsen sind 13 Städte bekannt, in denen sich Angehörige von Großfamilien niedergelassen haben. In Baden-Württemberg, Sachsen, Hamburg und dem Saarland ist Clan-Kriminalität weniger ausgeprägt, die Protagonisten stammen zudem zumeist nicht aus dem arabischen Bereich, sondern vom Balkan oder aus Osteuropa. Keinerlei Clan-Aktivitäten sind dagegen in Bayern und Schleswig-Holstein sowie den ostdeutschen Bundesländern Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bekannt.

In Nordrhein-Westfalen wurden bis Anfang 2019 rund 100 verschiedene kriminelle Clans dokumentiert. Zwischen 2016 und 2018 registrierte die Polizei in NRW mehr als 14.225 Straftaten mit rund 6449 tatverdächtigen Clanmitgliedern. Von den 6400 Tatverdächtigen sind 360 Intensivtäter für ein Drittel aller Straftaten verantwortlich. Jeder fünfte Verdächtige war weiblich. Unter den 14.225 Straftaten waren 26 Tötungsdelikte oder versuchte Tötungsdelikte, 5600 Gewaltdelikte, 2600 Betrugsfälle, 2600 Eigentumsdelikte und 1000 Drogendelikte. Von den tatverdächtigen Clanmitgliedern leben 1227 in Essen, 648 im Kreis Recklinghausen, 570 in Gelsenkirchen, 402 in Duisburg, 399 in Dortmund und 378 in Bochum. Von Sommer 2018 bis Januar 2019 wurden in NRW über 100 Razzien durchgeführt. In dieser Zeit durchsuchte die Polizei mehr als 1000 Gebäude. Es kam zu über 100 Festnahmen und zur Schließung von 60 Shisha-Bars.

Im Mai 2019 wurde in NRW das bundesweit erste Lagebild zur Clan-Kriminalität von NRW-Innenminister Herbert Reul vorgestellt. Unter den von 2016 bis 2018 festgestellten rund 14.000 Straftaten mit Clan-Hintergrund waren 26 versuchte und vollstreckte Tötungsdelikte. Rund 30 Prozent der erfassten Straftaten wurden zehn Clans zugeordnet. 36 Prozent der Verdächtigen mit Clan-Hintergrund sind deutsche Staatsbürger, 31 Prozent Libanesen, 15 Prozent Türken und 13 Prozent Syrer.

Aufsehenerregende Straftaten

Spektakuläre kriminelle Aktivitäten durch Clan-Angehörige sind Anlass für überregionale und internationale Berichterstattung. In Berlin sorgten für Aufsehen:

  • 2003 die Erschießung des SEK-Beamten Roland Krüger durch ein Clan-Mitglied. Krüger und sein Team sollten nach einer Messerstecherei in einer Discothek einen Clan-Angehörigen festnehmen, dieser eröffnete jedoch das Feuer und verletzte Krüger tödlich.
  • 2010 ein Überfall auf ein Pokerturnier im Hyatt-Hotel.
  • 2014 ein Raubüberfall auf die Schmuckabteilung des Kaufhaus des Westens.
  • 2017 der Diebstahl einer Goldmünze im Wert von rund 3,75 Millionen Euro aus dem Bode-Museum.
  • 2018 der Überfall auf einen Geldtransporter in Berlin-Mitte, der mit Clan-Kriminalität in Verbindung gebracht wird. Hierbei nahmen die Täter einen verfolgenden Streifenwagen mit einem automatischen Sturmgewehr vom Typ Kalaschnikow unter Beschuss und zwangen ihn zum Abbrechen der Verfolgung.
  • 2019 der Diebstahl eines Kunstwerks aus Gold aus der Grundschule am Fuchsberg.
  • 2019 der Juwelendiebstahl im Dresdner Grünen Gewölbe.

Schweden

Der Al-Zein-Clan und die Familie Ali Khan und der Fakhro-Clan sind auch in Schweden kriminell aktiv.

Maßnahmen des Staates

Den Kampf gegen kriminelle Familienclans erwähnt das Bundeskriminalamt seit Mai 2019 auch in seinen Bundeslagebildern. Im Rahmen einer Null-Toleranz-Strategie werden auch kleinere Vergehen verfolgt, wobei durch Ermittlungsmaßnahmen sowie Durchsuchungen schwerwiegendere Straftaten aufgedeckt werden sollen. Diskutiert wurde in Berlin auch der Vorschlag, Kinder aus kriminellen Großfamilien zu nehmen und diesen so den Nachwuchs zu entziehen. In Niedersachsen ist seit dem 1. März 2018 eine Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Kraft. Zudem existiert seit dem 1. Juli 2017 bundesweit, mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, die Möglichkeit, Vermögen aus Straftaten einzuziehen. Am 20. Juli 2018 beschlagnahmte die Polizei in Berlin aufgrund dieser neuen Gesetzeslage 77 Immobilien im Wert von 10 Millionen Euro, die dem Berliner Remmo-Clan zugerechnet werden.

In Berlin gab es im Jahr 2019 insgesamt 382 Polizeieinsätze gegen Clankriminalität und damit im Durchschnitt täglich etwa einen Einsatz. Insgesamt gingen fast 1000 Strafanzeigen und mehr als 5900 Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten ein. Kontrolliert wurden mehr als 700 Objekte, darunter rund 300 Cafés und Bars, fast 200 Shishabars sowie Wettbüros, Spielstätten, Barbershops und Juweliere. Beschlagnahmt wurden nahezu 35.000 Euro aus Drogengeschäften, etwa 970 Verkaufseinheiten Betäubungsmittel, mehr als 30.000 unversteuerte Zigaretten, rund 550 Kilo unversteuerter Wasserpfeifentabak, 104 Waffen sowie 123 Autos und 2 Motorräder.

Eine 2020 durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) in Auftrag gegebene, interne Studie der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) wirft Fragen um Defizite sowie die Recht- und Verhältnismäßigkeit des behördlichen Vorgehens auf. Nach Aussagen von Mitarbeitenden der Gewerbeaufsicht und des Landeskriminalamtes (LKA) stelle das Vorgehen „migrantisierte Kleinbetriebe unter Generalverdacht“, bevor sich dieser im Einzelfall profund erhärtet habe. Die Studie legt zudem nahe, dass die medienwirksamen Maßnahmen wesentlich durch politischen Druck und weniger durch Ergebnisse motiviert seien, während andere Betriebe aufgrund der Personalbindung „gar nicht überwacht“ würden.

Rezeption und Kritik

Der Begriff der Clan-Kriminalität ist politisch stark aufgeladen und auch wissenschaftlich wegen seiner Unschärfe umstritten. So bezeichnen Thomas Feltes und Felix Rauls die „Auseinandersetzung mit dem Thema […] ohne eine verlässliche Definition“ als pseudowissenschaftlich und Phänomen der German Angst, wodurch es „immer wieder zu (bewusst oder unbewusst) falschen Erfassungen von Straftaten“ komme. Dies sei die Stigmatisierung einer ganzen Bevölkerungsgruppe und habe das Potential, „mittel- bis langfristig ein Legitimationsverlust polizeilichen Handelns und eine Schwächung der Akzeptanz der Strafverfolgungsorgane insgesamt“ zu führen. Andere kritisieren, der Begriff stelle damit unbeteiligte Angehörige von Straffälligen unter Generalverdacht, was Entwicklungschancen im rechtstreuen Rahmen einschränken könne. Toralf Nöding problematisierte am Begriff mögliche Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Die polizeiliche Berufsvereinigung PolizeiGrün lehnt den Begriff deshalb ab.

Laut dem Ethnologen Thomas Zitelmann (Freie Universität Berlin) existierten auch in kriminellen Vereinigungen auf nicht real existierenden Verwandtschaftschaftsverhältnissen beruhende Gründungsmythen, „ohne dass es dafür eine wissenschaftliche Begründung gebe“. Dorothee Dienstbühl (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW) bezeichnet Clan-Kriminalität als „hochgradig komplexes Phänomen, dem sowohl repressiv als auch präventiv auf den unterschiedlichsten Ebenen begegnet werden muss“. Kilian Wegner (Europa-Universität Viadrina) kritisiert Clankriminalität als Kampfbegriff, der in keinster Weise zur Zurückdrängung krimineller Strukturen beitrage. Auch existiere keine Erfassung „deutschstämmiger Clans“ durch das BKA, obwohl in diesem Fall zahlreiche Tätergruppen dessen vage Definition erfüllten. Zudem existierten verschiedene Rechtskonstrukte, die die unter dem Begriff subsummierten Phänomene angemessener beschrieben.

Im Zuge der Maskenaffäre polemisierte Fabio De Masi die Handlungen von Abgeordneten der Unionsfraktion im Bundestag als „legale Clan-Kriminalität“.

Dokumentationen (Auswahl)

  • Mohamed Chahrour, Marcus Staiger (Rundfunk Berlin-Brandenburg, ARD) Podcast 2021: „Clanland“
  • Die Welt der Clans − Verbrechen, Macht und Ehre. TV−Dokumentation in HD von Roman Lehberger, Thomas Heise und Claas Meyer-Heuer; ZDF/ Zdfinfo 2019.
  • Thomas Heise, Claas Meyer-Heuer (Spiegel TV):
    • 2020: Die Macht der Clans.
    • 2018: Die Immobiliengeschäfte arabischer Clans. (27:34 Minuten)
    • 2018: „Meine Familie und meine Eier sind das Gleiche“ – Innenansichten einer arabischen Großfamilie: Die Familie Rammo ist eine der mächtigsten arabischen Großfamilien Berlins. (zwei Folgen)
    • 2016: Arabische Clans in Berlin. (53:20 Minuten)
  • Doris Liebscher: Clans statt Rassen – Modernisierungen des Rassismus als Herausforderungen für das Recht. In: Kritische Justiz. Seite 529–542.
  • Olaf Sundermeyer: Die Clans – Arabische Großfamilien in Deutschland. Rundfunk Berlin-Brandenburg, Deutschland 2018 (27:55 Minuten).

Spielfilme und Serien

Literatur

  • Mohammed Ali Chahrour, Levi Sauer, Lina Schmid, Jorinde Schulz, Michèle Winkler (Hg.): Generalverdacht. Wie mit dem Mythos Clankriminalität Politik gemacht wird. Hamburg: Nautilus, 2023; ISBN 978-3-96054-328-2.
  • Mohamed Ahmad Chahrour, Marcus Staiger: Dakhil – Inside arabische Clans. Ghost Brand Management, Wien 2022, ISBN 978-3-9505244-0-6.
  • Ralph Knispel: Rechtsstaat am Ende. Ullstein, Berlin 2021, ISBN 978-3-550-20088-5.
  • Thomas Heise, Claas Meyer-Heuer: Die Macht der Clans: Arabische Großfamilien und ihre kriminellen Imperien. DVA, München 2020, ISBN 978-3-421-04870-7.
  • Khalil O., Christine Kensche: Auf der Straße gilt unser Gesetz: Arabische Clans – Ein Insider erzählt seine Geschichte. Wilhelm Heyne Verlag, München 2020, ISBN 978-3-453-21800-0
  • Ralph Ghadban: Arabische Clans: Die unterschätzte Gefahr. Econ, Berlin 2018, ISBN 978-3-430-20255-8.
  • Dorothee Dienstbühl, Clankriminalität. Phänomen–Ausmaß–Bekämpfung. Grundlagen. Die Schriftenreihe der «Kriminalistik», Heidelberg 2021, ISBN 978-3-7832-0061-4.
  • dieselbe: Arabische Familienclans. Historie. Analyse. Ansätze zur Bekämpfung. Broschüre der Polizei Essen, September 2020, PDF
  • dieselbe: Die Bekämpfung von Clankriminalität in Deutschland: Verbundkontrollen im kriminalpolitischen und gesellschaftlichen Diskurs, in: Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ) 4/2020, Download als PDF
  • Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis. Heft 5/2019; Schwerpunktthema: Clan-Kriminalität (Inhaltsverzeichnis)
  • Beate Krafft-Schöning: Blutsbande. Wie aus einer arabischen Großfamilie in Deutschland der berüchtigte »Miri-Clan« wurde. Eine Insiderin berichtet. riva, München 2013, ISBN 978-3-86883-314-0.
  • Markus Henninger: „‚Importierte Kriminalität' und deren Etablierung“, in: Kriminalistik 12/2002, S. 714–729.
  • Markus Henninger: „Konsequente Inkonsequenz. Die ,kriminelle Karriere‘ des Mahmoud R. und ihre justizielle Würdigung“, in: Kriminalistik, 8–9/2002, S. 513–523.

Einzelnachweise

  1. Arnold Schölzel: Faeser besteht auf Sippenhaftung. In: junge Welt, 14. August 2023, S.&nbnsp;1.
  2. 1 2 tagesschau.de: Reportage: Auf den Spuren der Familienclans. Abgerufen am 16. August 2020: „Arabischstämmige Clans beherrschen in einigen deutschen Großstädten Straßenzüge und vor allem das Rotlichtmilieu.“
  3. 1 2 Stuttgarter Zeitung, Stuttgart Germany: Problem Clan-Kriminalität: Bandenkriege in Schweden eskalieren. Abgerufen am 10. September 2020.
  4. 1 2 Ingrid Meissl Årebo Stockholm: Kriminelle Banden terrorisieren und kontrollieren Göteborg. Abgerufen am 10. September 2020.
  5. Das Gesetz der Clans. Abgerufen am 24. April 2021.
  6. FOCUS Online: Clan-Friedensrichter behauptet: Selbst Morde „klären wir innerhalb von zwei Wochen“ - Video. Abgerufen am 24. April 2021.
  7. Andreas Kopietz: Jetzt vermittelt die Parallel-Justiz zwischen Tschetschenen und arabischen Clans. Abgerufen am 24. April 2021.
  8. FOCUS Online: Ärger um „Friedensgipfel“ mit Boxer Charr: Das Protokoll des Berliner Clan-Kriegs. Abgerufen am 24. April 2021.
  9. 1 2 3 Ansgar Siemens, Kate Manchester, Roman Lehberger, Christo Grozev: Ramsan Kadyrows Statthalter in Deutschland: Der Botschafter des Bösen. In: Der Spiegel. Abgerufen am 26. April 2021.
  10. 1 2 3 Clans in den Straßen von Berlin. In: Deutschlandfunk. 18. September 2018, abgerufen am 19. Oktober 2018.
  11. 1 2 Drogen, Prostitution, Schutzgeld - Die Welt der Clans. In: Berliner Morgenpost. 12. November 2017, abgerufen am 19. Oktober 2018.
  12. Nachbarn schikaniert: Urteil im Prozess gegen Remmo-Clan-Mitglied. Ein Film von SPIEGEL TV. In: DER SPIEGEL. Abgerufen am 22. Februar 2021.
  13. Wiebke Ramm: Berlin - Prozess gegen Abdulkadir Osman: »Hier lebt ein Verrückter«. In: DER SPIEGEL. Abgerufen am 22. Februar 2021.
  14. Thomas Heise, Claas Meyer-Heuer: Die Macht der Clans. DVA, München 2020, S. 12.
  15. 1 2 Dorothee Dienstbühl: Clankriminalität. Heidelberg 2021, ISBN 978-3-7832-0061-4, S. 24/25.
  16. Dienstbühl 2021, S. 31
  17. Felix Rauls, Thomas Feltes: Clankriminalität. Aktuelle rechtspolitische, kriminologische und rechtliche Probleme. In: NK Neue Kriminalpolitik. 2021, S. 96–110.
  18. Meldung: NRW führt die meisten Clan-Verfahren. In: n-tv.de. 24. September 2019, abgerufen am 25. September 2019.
  19. Katrin Elger, Thomas Heise, Claas Meyer-Heuer: Kriminelle Clans und ihre Frauen: „Eure Tochter gehört uns“. In: Der Spiegel. 1. Oktober 2020, abgerufen am 5. Oktober 2020 (hinter einer Paywall).
  20. Roman Lehberger: Bandenkriminalität: BKA warnt vor Tschetschenen-Mafia. In: Der Spiegel. Abgerufen am 26. April 2021.
  21. Die „Dienstleister“ wollen nun mehr. (Nicht mehr online verfügbar.) In: rbb. Archiviert vom Original am 26. April 2021; abgerufen am 26. April 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  22. 1 2 Neue Zielgruppe: Die Ameisentaktik der Clans bereitet Ermittlern Sorgen, WeltN24, 12. September 2019.
  23. Drei Familienclans kontrollieren Marxloh. In: Rheinische Post. 30. September 2015, abgerufen am 23. Oktober 2018.
  24. Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen: Organisierte Kriminalität: Lagebild NRW 2016 (PDF; 1,03 MB)
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  29. Clans funktionieren Shisha-Bars um. In: Westfälische Nachrichten. 15. November 2018, abgerufen am 15. November 2018.
  30. Reuls Kampfansage gegen kriminelle Clans. In: Bild. 15. Januar 2019, abgerufen am 25. Januar 2019.
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  33. Arabische und türkische Clans in Großstädten: „Mein einziges Gesetz sind meine Eltern“. 3. August 2018, abgerufen am 13. Januar 2019.
  34. Großfamilie R. – die Berliner Blutsbande. In: Der Tagesspiegel. 15. August 2018, abgerufen am 19. Oktober 2018.
  35. Meldung: Wer regiert wo: Die berüchtigtsten Clans in Deutschland. In: Bild.de. 12. September 2018, abgerufen am 28. Juli 2020.
  36. 1 2 Das sind die Familienclans, die in Deutschlands Städten herrschen. In: Focus. 16. Dezember 2015, abgerufen am 23. Oktober 2018.
  37. Kriminelle Großfamilien: Wo in Deutschland die Clans das Sagen haben. In: Stern. 11. Juli 2019, abgerufen am 26. Juli 2019.
  38. https://www.wz.de/nrw/clan-kriminalitaet-in-nrw-mehr-als-14000-delikte-in-zwei-jahren_aid-35995895 Viel mehr als gedacht: LKA beobachtet rund 100 Clans in NRW WZ vom 30. Januar 2019, abgerufen am 4. Februar 2019
  39. Malte Arnsperger: Innerhalb von drei Jahren: Kriminelle Clans für mehr als 14.000 Straftaten in NRW verantwortlich. In: Focus. 30. Januar 2019, abgerufen am 28. Juli 2020.
  40. Clan-Kriminalität in NRW: Innenminister Reul präsentiert Lagebild – diese Ruhrgebietsstadt ist Clan-Hochburg (Memento des Originals vom 30. November 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. derwesten.de vom 15. Mai 2019, abgerufen am 16. Mai 2019
  41. Tod eines SEK-Beamten - Kollegen leiden noch immer. In: Berliner Morgenpost. 20. April 2013, abgerufen am 19. Oktober 2018.
  42. Polizisten-Mörder kassiert Geld vom Staat. In: Bild. 20. September 2018, abgerufen am 19. Oktober 2018.
  43. Peinliche Polizei-Panne nach Münz-Coup im Bode-Museum. In: BZ. 14. November 2017, abgerufen am 19. Oktober 2018.
  44. Remmo-Clan verantwortlich für Geldtransporter-Überfall? In: Bild. 29. Januar 2019, abgerufen am 29. Januar 2019.
  45. Das verdächtige Treiben der Berliner Clan-Söhne. In: Der Tagesspiegel. 17. Mai 2019, abgerufen am 18. Mai 2019.
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  47. Bluffstädarna som blåste 82-årige Benny utreds för grovt ocker. Abgerufen am 7. Februar 2022 (schwedisch).
  48. Så styr familjen Ali Khan förorten Angered i Göteborg - Göteborgs mäktigaste familj. Abgerufen am 7. Februar 2022 (sv-SE).
  49. S. V. T. Nyheter, Natalie Medic, Fredrik Svenningsson: Här är brödernas nya bluff – driver över 20 hemsidor med påhittade företag. In: SVT Nyheter. 12. März 2022 (svt.se [abgerufen am 14. März 2022]).
  50. Meldung: Ermittlungen gegen Großfamilien: Kampf gegen kriminelle Clan-Szene. In: tagesschau.de 30. Januar 2019, abgerufen am 25. Mai 2020.
  51. Alexander Fröhlich: Berlins Kampf gegen die organisierte Kriminalität: Kinder aus den Clans in Obhut nehmen. In: Der Tagesspiegel. 17. September 2018, abgerufen am 25. Mai 2020.
  52. Hannes Heine: Großfamilie in Berlin-Neukölln: Ermittler beschlagnahmen 77 Immobilien von arabischem Clan. In: Der Tagesspiegel. 20. Juli 2018, abgerufen am 25. Mai 2020.
  53. Meldung: Jahresbericht: Knapp 400 Polizeieinsätze in Berlin gegen Clankriminalität. In: Der Spiegel: Panorama. 25. Mai 2020, abgerufen am 25. Mai 2020.
  54. Mohamed Amjahid: Bekämpfung von „Clan-Kriminalität“: Gewerberecht als Türöffner. In: Die Tageszeitung: taz. 20. November 2022, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 21. November 2022]).
  55. Thomas Feltes, Felix Rauls: „Clankriminalität“ und die „German Angst“. In: Sozial Extra. Band 44, Nr. 6, 1. Dezember 2020, ISSN 1863-8953, S. 372–377, doi:10.1007/s12054-020-00332-0.
  56. Nora Burgard-Arp: Kritik am Begriff Clankriminalität: Kriminologe: Es wird so getan, als sei eine ganze Bevölkerungsgruppe kriminell. In: Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag (shz.de). 22. April 2021, abgerufen am 19. Januar 2022.
  57. Felix Rauls, Thomas Feltes: Clankriminalität. Aktuelle rechtspolitische, kriminologische und rechtliche Probleme. In: Neue Kriminalpolitik. Band 33, Nr. 1, 2021, ISSN 0934-9200, S. 96–110, doi:10.5771/0934-9200-2021-1-96.
  58. Johannes Boettner, Helmuth Schweitzer: Was heißt denn hier „Clan“?: Ein Interview mit Kenner_innen der Szene aus Berlin, Essen und Bremen. In: Sozial Extra. Band 44, Nr. 6, Dezember 2020, ISSN 0931-279X, S. 354–363, doi:10.1007/s12054-020-00331-1.
  59. Helmuth Schweitzer: Kriminalität und Kriminalisierung von Menschen aus arabischen Großfamilien. In: Sozial Extra. Band 43, Nr. 6, Dezember 2019, ISSN 0931-279X, S. 427–429, doi:10.1007/s12054-019-00231-z.
  60. Toralf Nöding: Der Kampf gegen die „Clankriminalität“ aus Sicht eines Strafverteidigers Verrät der Rechtsstaat seine Prinzipien? In: Kritische Justiz. Band 54, Nr. 2, 2021, ISSN 0023-4834, S. 232–246, doi:10.5771/0023-4834-2021-2-232.
  61. Sebastian Heinrich: Rassismus oder nicht? Warum ein Post der CDU zu Clankriminalität Streit ausgelöst hat. In: Watson. 18. Februar 2021, abgerufen am 19. Januar 2022.
  62. Torben Lehning: Was bedeutet Clan-Kriminalität? In: tagesschau.de. 15. Januar 2020, abgerufen am 19. Januar 2022.
  63. Dorothee Dienstbühl: Clankriminalität & Prävention. Impulse zur Präventionsarbeit im Kontext Clankriminalität (Teil 1). In: forum kriminalprävention. Vernetzte Prävention, Nr. 1, 2020, S. 3135 (forum-kriminalpraevention.de [PDF]).
  64. Kilian Wegner: Über die sogenannte Clankriminalität: Kurze Kritik eines (Kampf-)Begriffs. In: Verfassungsblog. 11. August 2023 (verfassungsblog.de [abgerufen am 12. August 2023]).
  65. Mirko Schmid: CSU-Maskenaffäre: Ist auch Jens Spahn betroffen? In: Frankfurter Rundschau. 12. Mai 2021, abgerufen am 19. Januar 2022.
  66. Video von Thomas Heise (Journalist), Claas Meyer-Heuer: Die Macht der Clans. In: Spiegel TV. 6. Oktober 2020, abgerufen am 11. Oktober 2020 (44:45 Minuten).
  67. Hilka Sinning: Geschlossene Gesellschaft: Thomas Heise und Claas Meyer-Heuer über „Die Macht der Clans“. (Memento vom 6. November 2020 im Internet Archive) In: ttt – titel, thesen, temperamente. 27. September 2020 (mit Video: 6:08 Minuten; verfügbar bis 27. September 2021).
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