Als Eurozone (amtlich auch Euro-Währungsgebiet oder Euroraum) wird die Gruppe der EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung besitzen. Die Eurozone besteht aus 20 EU-Staaten und wird deswegen als Euro-20 bezeichnet. Zuletzt übernahm Kroatien am 1. Januar 2023 den Euro als offizielle Währung.

Die 20 Staaten der Eurozone sind:

Von den übrigen sieben EU-Staaten sind sechs verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Dänemark kann den Euro einführen, muss es jedoch nicht, das heißt, es hat de jure eine Ausstiegsoption. Dasselbe galt für das ehemalige EU-Mitglied Vereinigtes Königreich.

Für die Geldpolitik der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zuständig und verantwortlich. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone bildet sie das Eurosystem. Im Rahmen der Euro-Gruppe stimmen die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik untereinander ab, allerdings ohne formale Entscheidungsbefugnis.

Begriffsverwendung und Abgrenzung zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion

In den Gründungsverträgen der Europäischen Union kommt der Begriff Eurozone selbst nicht vor; ihre Mitglieder werden nur als „Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist“ (Art. 136ff. AEU-Vertrag) bezeichnet. Auch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union gebraucht den Begriff nicht, sondern nutzt stattdessen Euro-Währungsgebiet oder Euroraum, um „die am Euro teilnehmenden Länder als Ganzes“ zu bezeichnen. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich im Deutschen jedoch die Bezeichnung Eurozone etabliert.

Synonym dazu wird bisweilen der Ausdruck Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) verwendet. Allerdings kennzeichnet dieser Ausdruck einen Politikbereich der EU allgemein. Mitglieder der EWWU sind formal alle EU-Mitgliedstaaten, wobei diejenigen Länder, die den Euro nicht eingeführt haben, im Vertragstext als „Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt“ (Art. 139ff. AEU-Vertrag) bezeichnet werden.

Bisweilen wird Eurozone auch im weiteren Sinn für alle Staaten verwendet, die den Euro nutzen, auch wenn sie keine EU-Mitglieder sind. Diese haben entweder ein Währungsabkommen mit einem EU-Mitgliedstaat, den Euro einseitig als Währung eingeführt oder den Kurs ihrer Währung an die Leitwährung Euro gekoppelt.

Eurozone im engeren Sinn

Der Euroraum

Im engeren Sinn umfasst die Eurozone diejenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den Euro als Währung eingeführt haben. Dafür mussten sie die EU-Konvergenzkriterien erfüllen, die die Eurozone wirtschaftspolitisch harmonisieren sollen. Diese Kriterien erfüllten am 1. Januar 1999, als der Euro als Buchgeld eingeführt wurde, zunächst elf der damals fünfzehn Mitgliedstaaten. Griechenland gab 2000 an, die Kriterien ebenfalls zu erfüllen, und trat der Eurozone am 1. Januar 2001 bei.

Euroeinführung mit Euromünzen und Eurobanknoten als offizielle Währung

Allerdings gibt es einige Gebiete der Mitgliedstaaten, die den Euro nicht oder nur eingeschränkt gebrauchen. Dies gilt etwa für Büsingen, eine deutsche Exklave in der Schweiz, wo der Euro zwar offizielle Währung ist, faktisch jedoch der Schweizer Franken verwendet wird.

Eine andere Exklave in der Schweiz ist die italienische Gemeinde Campione d’Italia. Campione ist wirtschaftlich stark in die Schweiz integriert. Der Schweizer Franken ist die amtliche Währung.

Zudem verwendet keines der Außengebiete der Niederlande (ehemalige Niederländische Antillen) den Euro, sondern den US-Dollar oder daran gebundene lokale Währungen. Einige französische Außengebiete im Pazifik nutzen den CFP-Franc, der allerdings fest an den Euro gebunden ist.

Mitglieder

Als Bezeichnung für statistische Bemessungen sind amtlich:

  • EA-11: Erstländer 1999/2000 (AT, BE, DE, ES, FI, FR, IE, IT, LU, NL, PT)
  • EA-12: Erstländer 2001 und bei der Bargeldeinführung 2002 (EA-11 + GR)
  • EA-13: ab 2007 (EA-12 + SI)
  • EA-15: ab 2008 (EA-13 + CY, MT)
  • EA-16: ab 2009 (EA-15 + SK)
  • EA-17: ab 2011 (EA-16 + EE)
  • EA-18: ab 2014 (EA-17 + LV)
  • EA-19: ab 2015 (EA-18 + LT)
  • EA-20: ab 2023 (EA-19 + HR)

Es ist auch Euro-11 usw. üblich, seit 2023 Euro-20

Euro-20
LandEinführungEinwohner Ausnahmen1
 Belgien (BE)1. Januar 1999 11.467.923 (2019)
 Deutschland (DE) 83.019.214 (2019)Büsingen am Hochrhein (faktisch)2
 Estland (EE)1. Januar 2011 1.324.820 (2019)
 Finnland (FI)1. Januar 1999 5.517.919 (2019)
 Frankreich (FR) 67.028.048 (2019)  Französisch-Polynesien3
 Neukaledonien3
 Wallis und Futuna3
 Griechenland (GR)1. Januar 2001 10.722.287 (2019)
 Irland (IE)1. Januar 1999 4.904.226 (2019)
 Italien (IT) 60.359.546 (2019)Campione d’Italia2
 Kroatien (HR) 1. Januar 20233.888.529 (2021)
 Lettland (LV)1. Januar 2014 1.919.968 (2019)
 Litauen (LT)1. Januar 2015 2.794.184 (2019)
 Luxemburg (LU)1. Januar 1999 613.894 (2019)
 Malta (MT)1. Januar 2008 493.559 (2019)
 Niederlande (NL)1. Januar 1999 17.282.163 (2019) ehemalige Niederländische Antillen:4
 Österreich (AT) 8.858.775 (2019)
 Portugal (PT) 10.276.617 (2019)
 Slowakei (SK)1. Januar 2009 5.450.421 (2019)
 Slowenien (SI)1. Januar 2007 2.080.908 (2019)
 Spanien (ES)1. Januar 1999 46.934.632 (2019)
 Zypern (CY)1. Januar 2008 875.898 (2019) Türkische Republik Nordzypern5
Eurozoneca. 341.925.000
1 
Unter der Souveränität des jeweiligen Eurozonestaates stehendes (bzw. von diesem beanspruchtes) Gebiet, das jedoch den Euro nicht verwendet.
2 
Exklave eines Eurozonenstaates in der Schweiz. Die Orte sind stark in die Wirtschaft der Schweiz eingebunden, so dass der Schweizer Franken dort in der Praxis als Währung verwendet wird. Rein rechtlich ist jedoch der Euro die offizielle Währung.
3 
Die französischen Überseegebiete im Pazifik verwenden den CFP-Franc, der mit einem festen Wechselkurs an den Euro gebunden ist.
4 
Die Gebiete der ehemaligen Niederländischen Antillen waren seit 1954 autonom und wurden weder Teil der EU noch verwendeten sie den Euro. Seit der Auflösung des Gebietes (2010) haben die Inseln unterschiedliche Grade der Autonomie, aber keine verwendet den Euro. Aruba verwendet den Aruba-Florin, Curaçao und Sint Maarten verwenden den Antillen-Gulden, beide sind an den US-Dollar gebunden. Die BES-Inseln benutzen den US-Dollar.
5 
Die Türkische Republik Nordzypern wird von der EU nicht anerkannt und verwendet die Türkische Lira. Das Gebiet wird von der Republik Zypern beansprucht. Der Euro ist als Zweitwährung im Umlauf.

Wirtschaft der Eurozone

Harmonisierter Verbraucherpreisindex in der Eurozone
Jahr (jeweils Mitte)1998199920002001200220032004200520062007
Harmonisierter Verbraucherindex 1,0 %2,0 %2,8 %1,9 %1,9 %2,5 %2,0 %2,5 %1,9 %
Steigerung auf Basis eines Euros 1998 1,00 1,01 1,03 1,06 1,08 1,10 1,13 1,15 1,18 1,20 €
Jahr (jeweils Mitte)2008200920102011201220132014201520162017
Harmonisierter Verbraucherindex 4,0 %−0,1 %1,5 %2,7 %2,4 %1,6 %0,5 %0,0 %0,2 %1,5 %
Steigerung auf Basis eines Euros 1998 1,25 1,25 1,27 1,30 1,34 1,36 1,36 1,36 1,36 1,38 €
Jahr (jeweils Mitte)20182019202020212022
Harmonisierter Verbraucherindex 1,8 %1,2 %0,3 %2,6 %8,4 %
Steigerung auf Basis eines Euros 1998 1,40 1,42 1,43 1,46 1,59 €

Eurozone im weiteren Sinn

Staaten und Gebiete außerhalb der EU, die den Euro als Währung nutzen

Auch außerhalb der Europäischen Union benutzen einige Staaten den Euro als Währung. Diese meist sehr kleinen Staaten hatten teilweise zum Zeitpunkt der Euro-Einführung Abkommen mit einem EU-Mitgliedstaat über eine Währungsunion; teilweise verzichteten sie einseitig auf die Einführung einer eigenen Währung und ließen stattdessen den Euro als Fremdwährung in Umlauf bringen (sog. Euroisierung). Die Staaten, die den Euro außerhalb der EU verwenden, nehmen nicht am Eurosystem oder der Euro-Gruppe teil. Auch wird die wirtschaftliche Lage in diesen Ländern von der Europäischen Zentralbank bei der Festlegung ihrer Geldpolitik formell nicht berücksichtigt.

Mit formellen Abkommen

Staat / GebietEinführungAbkommenEinwohner
 Andorra(1. Jan. 1999)
1. April 2012
30. Juni 2011
26. Jan. 2016
76.177 (2019)
 Monaco1. Jan. 1999 24. Dez. 2001
13. Okt. 2012
38.300 (2019)
 Saint-Barthélemy 1. Jan. 1999 29. Okt. 2010 9.793 (2016)
 Saint-Pierre und Miquelon1. Jan. 1999 31. Dez. 1998 6.008 (2016)
 San Marino1. Jan. 1999 29. Nov. 2000
27. März 2012
34.590 (2019)
 Vatikanstadt1. Jan. 1999 29. Dez. 2000
17. Dez. 2009
605 (2017)

Mehrere Staaten und abhängige Gebiete außerhalb der EU benutzen den Euro als ihre offizielle Währung. Für eine Einführung, die das Recht auf Prägung eigener Münzen umfasst, muss ein Abkommen mit der EU und einem Staat der Eurozone geschlossen werden.

Monaco, San Marino und Vatikanstadt

Diese Länder benutzten bis zur Euroeinführung ihre eigenen Währungen, die im Verhältnis 1:1 an die Währung des jeweiligen Nachbarlandes gebunden und dort auch gleichberechtigt im Umlauf waren. San Marino und der Vatikan hatten ihre Währungen an die italienische Lira gebunden und Monaco benutzte den monegassischen Franc, der an den französischen Franc gebunden war.

Diese Länder haben Vereinbarungen mit der EU und den Mitgliedstaaten: San Marino und der Vatikan mit Italien sowie Monaco mit Frankreich, die ihnen die Nutzung und Prägung einer begrenzten Zahl von Euromünzen (mit ihren eigenen nationalen Motiven auf der Rückseite) gestattet. Ihre Münzen gelten in der gesamten Eurozone. Sie haben jedoch keine Erlaubnis, Banknoten zu drucken.

Andorra

Andorra hatte bis zum 1. Januar 2002, dem Termin der Einführung des Euro-Bargeldes in der Eurozone, de facto den französischen Franc und die spanische Peseta als Zahlungsmittel, aber nie eine Vereinbarung mit Spanien oder Frankreich. Verhandlungen mit der Europäischen Union über den offiziellen Status des Euro in Andorra wurden bereits 2004 aufgenommen, es konnte aber jahrelang keine Einigung erzielt werden. Größtes Hindernis war dabei das andorranische Bankgeheimnis. Schließlich wurde am 30. Juni 2011 die Währungsvereinbarung unterzeichnet, die am 1. April 2012 in Kraft trat. Erst am 20. November 2013 wurden die im Rahmen der Währungsvereinbarung erforderlichen Dekrete zur Umsetzung europäischer Normen von der andorranischen Regierung verabschiedet. Die EU gab daraufhin Anfang Dezember 2013 grünes Licht für die Prägung andorranischer Euromünzen, deren Erstausgabe erst am 29. Dezember 2014 erfolgte. Das Prägerecht hat einen Umfang von 2,4 Millionen Euro jährlich.

Saint-Pierre und Miquelon, Mayotte

Währungsvereinbarungen wurden auch für zwei französische Überseegebiete geschlossen: Saint-Pierre und Miquelon vor der Küste Kanadas und Mayotte im Indischen Ozean, die zum Zeitpunkt der Euro-Einführung nicht zur EU gehörten, durften dennoch von Anfang an den Euro als Währung benutzen. Sie dürfen jedoch keine eigenen Münzen prägen.

Da Mayotte am 31. März 2011 das 101. Département Frankreichs und am 1. Januar 2014 ein Überseegebiet der Europäischen Union wurde, ist es seitdem auch offiziell Teil der Eurozone.

Saint Barthélemy

Die französische Insel Saint Barthélemy ist ab 1. Januar 2012 als assoziiertes überseeisches Hoheitsgebiet (ÜLG) nicht mehr Teil der Europäischen Union, behält jedoch aufgrund eines Vertrages von Frankreich mit der EU den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel.

Ohne formelle Abkommen

Staat / GebietEin­führungÜber­nahmeEinwohner
 Akrotiri und Dekelia1. Jan. 2008informell 15.500 (2011)
 Kosovo1. Jan. 2002informell 1.798.506 (2018)
 Montenegro1. Jan. 2002informell 622.359 (2018)
  • Mit der Einführung des Euro in der Republik Zypern haben auch die britischen Militärbasen Akrotiri und Dekelia, die vor der Euroeinführung das Zypern-Pfund als Währung benutzten, den Euro als Währung übernommen. Die Militärbasen sind zwar Überseegebiete des Vereinigten Königreiches, waren aber nie Teil der EU, und stehen unter militärischer Jurisdiktion. Unabhängig von ihrem Rechtsstatus wurde die Euroeinführung im Einklang mit dem Rechtsstatus der Republik Zypern vollzogen.
  • Montenegro und der Kosovo benutzen den Euro seit seiner Einführung; davor war ihre Währung jeweils die Deutsche Mark, die den Jugoslawischen Dinar ersetzt hatte. Als die D-Mark vom Euro abgelöst wurde, übernahmen sie den Euro durch einseitige Euroisierung. Eine Vereinbarung mit der EZB über die Verwendung des Euro besteht nicht. Im Kosovo ist außerdem noch der Serbische Dinar im Umlauf, der in Gebieten mit überwiegend serbischer Bevölkerung verwendet wird.
Die Einführung des Euro in Montenegro und im Kosovo brachte wirtschaftliche Vorteile für die Länder. Aus diesem Grund förderte der Kommissar für Wirtschaft und Währung Joaquín Almunia die Einführung des Euro in kleinen Staaten. Der damalige Präsident der Europäischen Zentralbank Jean-Claude Trichet stellte klar, dass die EZB – die die einseitige Einführung des Euro nicht unterstützt – keine Gründe für die Einführung des Euro in anderen Ländern sieht.

Staaten und Gebiete, die ihre Währung an den Euro gebunden haben

Einige Staaten haben ihre Währung zu einem festen Wechselkurs an den Euro gebunden. Wirtschaftlich hat das ähnliche Auswirkungen wie eine einseitige Einführung des Euro, durch die Fortexistenz einer nominal eigenen Währung ließe sich diese Bindung jedoch etwa bei einer währungspolitischen Neuorientierung leichter aufheben.

Mit Bulgarien hat auch ein EU-Mitgliedstaat seine Währung in einem festen Wechselkurs an den Euro gebunden. Der Lew, die bulgarische Währung, wurde 1999 im Verhältnis 1:1 an die Deutsche Mark gekoppelt, so dass die Währung heute einen festen Umrechnungskurs von 1,95583 BGN = 1 EUR hat. Die frühe Einführung des Euro selbst scheiterte jedoch an der bulgarischen Inflation, die in den ersten Jahren der EU-Mitgliedschaft zu hoch für die Erfüllung der EU-Konvergenzkriterien war. Der Beitritt zum Wechselkursmechanismus II, eine Voraussetzung für eine Euro-Einführung, erfolgte am 10. Juli 2020.

Staaten der EU, die ihre Währung mit bestimmten Wechselkursbandbreiten an den Euro gebunden haben

Einige EU-Mitgliedstaaten haben ihre Währung innerhalb einer bestimmten Wechselkursbandbreite an den Euro gebunden. Sie nehmen an einem Verfahren teil, nach dem ihre Zentralbanken intervenieren müssen, wenn der Wechselkurs um mehr als einen bestimmten Prozentsatz von einem zuvor festgelegten Leitkurs abweicht. Dabei handelt es sich um den sogenannten Wechselkursmechanismus II (WKM II), der bei der Euro-Einführung 1999 als Nachfolger des 1979 gegründeten Europäischen Währungssystems eingeführt wurde. Die mindestens zweijährige Teilnahme eines Landes am WKM II ist eine Vorbedingung zur Einführung des Euro.

Von Januar 2015 bis Juli 2020 hatte nur noch Dänemark seine nationale Währung über den WKM II an den Euro gekoppelt (Schwankungsbereich: ± 2,25 %). Im Juli 2020 kamen Bulgarien und Kroatien hinzu.

Indirekt partizipieren damit auch mit Grönland und den Färöer zwei Nicht-EU-Mitglieder am WKM II. In Grönland wird die dänische Krone verwendet, auf den Färöern die färöische Krone, die 1:1 an die dänische Krone gebunden ist. Am 29. März 2005 wurde in einer Erklärung der dänischen Regierung klargestellt, dass im Falle des Beitritts Dänemarks zur Eurozone die Färöer (analog zu Grönland) die Krone behalten können, wenn sie es so beschließen. Es könnte jedoch nach dem Willen der Partei Sjálvstýrisflokkurin umgekehrt kommen: Während sich die Dänen gegen den Beitritt zur Euro-Zone aussprachen, beantragten die Färöer im August 2009 ihren Beitritt.

Mitglieder im Wechselkursmechanismus II
Land Währung ISO 4217 Leitkurs
(1 EUR =)
Garantierte
Wechselkursbandbreite
WKM-II-Beitritt Sperrfrist für
Euro-Einführung
(Geplante)
Euro-Einführung
Bulgarien Bulgarien Bulgarischer Lew BGN 1,95583 ± 15 % (beidseitig) 10. Juli 2020 abgelaufen 1. Januar 2025
Danemark Dänemark Dänische Krone DKK 7,46038 ± 2,25 % (beidseitig) 1. Januar 1999 abgelaufen keine aktuellen Pläne

Nicht-EU-Staaten, die ihre Währung in der Vergangenheit über Wechselkursgrenzen an den Euro banden (Schweiz und Liechtenstein)

Von 2011 bis 2015 wendete die Schweiz, zusammen mit dem ebenso den Schweizer Franken nutzenden Liechtenstein, einen eigenständigen Weg an, die eigene Währung nicht zu sehr erstarken zu lassen.

Angesichts der Abwertung des Euro mit der Schuldenkrise wurde der bis auf 1 Euro = Fr. 1.0451 (10. August 2011) gefallene Kurs als untragbar empfunden, weil es den Export der Schweiz lähmte. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) legte in der Folge am 6. September 2011 einen Mindestkurs fest, der bei Fr. 1.20 liegt. Um das zu erreichen, wurde der Franken in eine vorsätzliche Entwertung getrieben, indem so lange Geld geschöpft und Euro gekauft wurde, bis sich der gewünschte Kurs einstellte. „Die Nationalbank wird den Mindestkurs mit aller Konsequenz durchsetzen und ist bereit, unbeschränkt Devisen zu kaufen“, teilte die SNB mit. Ziel sei „eine deutliche und dauerhafte Abschwächung des Frankens“. Diese Maßnahme war rein national und erfolgte ohne jede Absprache mit der EZB (und war damit keine eigentliche Koppelung). Die Schweiz hatte schon vorher den Euro gestützt, das aber 2010 aufgegeben.

Am 15. Januar 2015 wurde die Politik wieder aufgegeben. Als Grund wurde angegeben, dass der Aufwand wegen des schwachen Euro immer größer geworden sei.

Staaten mit einseitigem Wechselkursfluktuationslimit zum Euro
LandWährungISO 4217Leitkurs
(1 EUR =)
KriteriumZeitraum
 Schweiz
 Liechtenstein
Schweizer FrankenCHF ≥ 1,20Untergrenze SNB6. September 2011 bis 15. Januar 2015

Staaten, die ihre Währung über einen Währungskorb an den Euro gebunden haben

Verschiedene Staaten außerhalb der Europäischen Union haben die Wechselkurse ihrer Währung an Währungskörbe gebunden, an denen neben anderen Währungen auch der Euro beteiligt ist. Dies gilt etwa für den marokkanischen Dirham, dessen Wechselkurs zu 80 % vom Euro und zu 20 % vom US-Dollar abhängig ist.

Auch der russische Rubel war ab 2004 bis mindestens 2010 an einen Währungskorb gebunden, der zu 45 % vom Euro und zu 55 % vom Dollar abhängig war.

In ähnlicher Weise hing der chinesische Renminbi bereits von einem Währungskorb ab, an dem der Euro beteiligt ist, wenn auch zu einem deutlich niedrigeren Anteil als der US-Dollar.

Auch das Sonderziehungsrecht (SZR) des Internationalen Währungsfonds ist an einen Währungskorb gekoppelt, in dem der Euro vertreten ist (neben dem US-Dollar, dem japanischen Yen und dem britischen Pfund als weiteren Währungen), im Zeitraum 2011 bis 2016 mit einem Gewicht von 37,4 % und ab Oktober 2016 mit 30,9 %.

Übersicht

KategorieEinwohnerLänder und Gebiete
EU-Mitglieder, die den Euro benutzen (Euro-20)342 Mio. Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (inkl. zur EU gehörende Überseegebiete), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und die Republik Zypern
Andere europäische Länder und Gebiete, die den Euro benutzen2,6 Mio. Andorra, Kosovo, Monaco, Montenegro, San Marino und Vatikanstadt
Nicht-EU-Gebiete außerhalb Europas, die den Euro benutzen0,02 Mio. Saint-Barthélemy, Saint-Pierre und Miquelon, Französische Süd- und Antarktisgebiete (de jure, da nur von vorübergehend stationiertem Stationspersonal bewohnt) und Clipperton-Insel (de jure, da unbewohnt), Britische ‚Souveräne Basisgebiete‘ Akrotiri und Dekelia
EU-Mitglieder, deren Währung fest an den Euro gebunden ist7,0 Mio. Bulgarien
Andere europäische Länder, deren Währung fest an den Euro gebunden ist3,5 Mio. Bosnien und Herzegowina
Afrikanische Staaten, deren Währung fest an den Euro gebunden ist176 Mio.CFA-Franc BEAC/BCEAO: Benin, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Elfenbeinküste, Äquatorialguinea, Gabun, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Republik Kongo, Senegal und Togo
1,6 Mio.Kap Verde, Komoren und São Tomé und Príncipe
Ozeanische Gebiete, deren Währung fest an den Euro gebunden ist0,6 Mio.CFP-Franc: Französisch-Polynesien, Neukaledonien und Wallis und Futuna
EU-Mitglieder, deren Währung mit Wechselkursbandbreiten an den Euro gebunden ist10,0 Mio.Dänemark
Summe543 Mio.46 Staaten und 8 Gebiete

Mögliche Erweiterungen der Eurozone

Erweiterungen über den WKM II

Von den 27 EU-Ländern haben 20 den Euro als Währung eingeführt, zwei Länder (Bulgarien und Dänemark) nehmen derzeit am WKM II teil. Somit verbleiben fünf Länder als zukünftige Kandidaten für eine Teilnahme am WKM II.

Künftige Mitglieder zum Wechselkursmechanismus II
Staat Währung ISO 4217 Umrechnungskurs
(1 EUR =)
Planung / Einschätzung
Polen Polen Polnischer Złoty PLN 4,4733 Beitritt mittelfristig nicht geplant
Rumänien Rumänien Rumänischer Leu RON 4,965 Euro-Beitritt für 2029 geplant, d. h. Beitritt zum WKM II bis spätestens 2027
Schweden Schweden Schwedische Krone SEK 11,5375 Beitritt mittelfristig nicht geplant
Tschechien Tschechien Tschechische Krone CZK 24,664 Beitritt mittelfristig nicht geplant
Ungarn Ungarn Ungarischer Forint HUF 387,05 Beitritt mittelfristig nicht geplant

Bis auf Dänemark sind alle EU-Länder verpflichtet, den Euro einzuführen und damit auch zuvor dem WKM II beizutreten. Das Vereinigte Königreich war vor seinem Austritt aus der EU ebenfalls von der Beitrittspflicht zum Euro ausgenommen und war auch zu keinem Zeitpunkt Teilnehmer am WKM II.

Ein Sonderfall ist das potenzielle Mitglied Schweden, welches bis auf weiteres absichtlich eines der Konvergenzkriterien verletzt. Obwohl die anderen Konvergenzkriterien eine Einführung des Euro zulassen würden, verweigert Schweden die Mitgliedschaft im WKM II. Es wurde angekündigt, erst nach einem positiven Referendum den Euro einführen zu wollen. Dieses Verhalten verletzt strenggenommen den Vertrag von Maastricht, da Schweden, anders als Dänemark, kein offizielles Opt-out hat. Dennoch wird es von der EU-Kommission stillschweigend toleriert, da der Euro erst 1999 eingeführt wurde, Schweden aber schon 1995 der EU beigetreten ist. Die Kommission hat jedoch auch zu verstehen gegeben, dass für die Länder, die erst nach 1999 der EU beigetreten sind, die Einführung des Euro „Teil des Gesamtpakets“ gewesen sei und daher ein „inoffizielles Opt-out“ nach schwedischem Vorbild nicht akzeptiert werden würde.

Sonderfall Türkische Republik Nordzypern

Ein Sonderfall ist die Türkische Republik Nordzypern, die sich als unabhängigen Staat betrachtet und offiziell die Türkische Lira benutzt, während sie aus Sicht der EU Teil der Republik Zypern und damit der Eurozone ist. Faktisch kursieren beide Währungen, wobei der Euro als Mittel zur Förderung des innerzyprischen Handels und zur Reduzierung der Abhängigkeit von der Türkei gesehen wird.

Szenarien eines Austritts aus der Eurozone

In Folge der griechischen Staatsschuldenkrise wurde seit 2012 über einen umgangssprachlichen „Grexit“, also ein Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone, spekuliert. Der Eintritt in die Eurozone ist jedoch nach Art. 140 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union „unwiderruflich“.

Literatur

  • Alexander Schellinger, Philipp Steinberg (Hrsg.): Die Zukunft der Eurozone. Wie wir den Euro retten und Europa zusammenhalten. transcript, Bielefeld 2016, ISBN 978-3-8376-3636-9.
Wiktionary: Eurozone – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Eurozone – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. dpa: Kroatien darf auf den Euro umsteigen
  2. Länder, Sprachen, Währungen. In: Interinstitutionelle Regeln für Veröffentlichungen. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 6. Januar 2011.
  3. Vgl. EUabc.com: Eurozone.
  4. EZB: Erste Bargeldumstellung (2002)
  5. EZB: Die Euro-Bargeldumstellung in Slowenien
  6. EZB: Die Euro-Bargeldumstellung in Malta
  7. EZB: Die Euro-Bargeldumstellung in der Republik Zypern
  8. EZB: Die Euro-Bargeldumstellung in der Slowakei
  9. EZB: Die Euro-Bargeldumstellung in Estland
  10. Informationen der Gemeinde Büsingen zur Währung (Memento vom 24. August 2014 im Internet Archive)
  11. Glossary:Euro area enlargements, Eurostat, epp.eurostat.ec.europa.eu.
  12. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Bevölkerung am 1. Januar (seit 2008), Eurostat, epp.eurostat.ec.europa.eu.
  13. Euro area (changing composition) – HICP – Overall index, Annual rate of change, Eurostat, Neither seasonally or working day adjusted
  14. Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra (PDF; 778 kB), abgerufen am 2. Januar 2012.
  15. Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra , abgerufen am 22. Juli 2016
  16. Währungsvereinbarung zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung Seiner Durchlaucht des Fürsten von Monaco (Memento des Originals vom 16. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 15. April 2014
  17. Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Monaco , abgerufen am 14. April 2014
  18. Währungsvereinbarung zwischen der EU und der Französischen Republik über die Beibehaltung des Euro auf Saint-Barthélemy, abgerufen am 12. Januar 2014
  19. 1 2 3 Legale Populationen ausländischer Kollektivitäten im Jahr 2016, INSEE; abgerufen am 13. August 2019.
  20. Stellungnahme der EZB zur Währungsregelung in den französischen Gebieten Saint-Pierre-et-Miquelon, abgerufen am 12. Januar 2014
  21. Währungsvereinbarung zwischen der Italienischen Republik und der Republik San Marino (Memento des Originals vom 16. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 15. April 2014
  22. Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino , abgerufen am 14. April 2014
  23. Währungsvereinbarung zwischen der Italienischen Republik und dem Staat Vatikanstadt, vertreten durch den Heiligen Stuhl , abgerufen am 15. April 2014
  24. Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt , abgerufen am 14. April 2014
  25. Vite da laici in Vaticano…, Corriere della Sera am 4. Juni 2017 (italienisch); abgerufen am 13. August 2019.
  26. The euro outside the euro area
  27. Amtsblatt der Europäischen Union, 5. Oktober 2012: Inkrafttreten des Währungsabkommens mit dem Fürstentum Andorra (PDF; 604 KB), abgerufen am 1. Januar 2014.
  28. Agreements concerning the French territorial communities
  29. Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010 zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union (2010/718/EU) , abgerufen am 5. Januar 2012
  30. Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Französischen Republik über die Beibehaltung des Euro auf Saint-Barthélemy nach der Änderung seines Status gegenüber der Europäischen Union , abgerufen am 5. Januar 2012
  31. 1 2 3 4 The World Factbook (Memento vom 5. September 2015 im Internet Archive), CIA; abgerufen am 13. August 2019.
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