Der General ist ein Dienstgrad zahlreicher moderner und früherer Streitkräfte, unter anderem auch der Bundeswehr, des Bundesheeres und der Schweizer Armee. Im Wachkörper Österreichs ist der General eine Verwendungsbezeichnung. In einigen Streitkräften ist der General der ranghöchste Dienstgrad.

In einigen weiteren (auch früheren) Streitkräften werden vergleichbare Dienstgrade auch als Armeegeneral, Generaloberst oder ähnlich bezeichnet. Die ranghöchsten Dienstgrade einer Armee werden mitunter in der Dienstgradgruppe Generale zusammengefasst. Die Gesamtheit aller Träger dieser Dienstgrade wird mitunter als Generalität bezeichnet.

Etymologie

„General“ geht zurück auf das lateinische generalis (deutsch: „allgemein“ oder „gemein“). Über das kirchenlateinische generālis abbās wurde der Begriff Teil einer Postenbeschreibung. generālis abbās (in der deutschen Übersetzung: „allgemeiner Abt“ oder in entsprechendem Kontext Generalabt) bezeichnete anfangs das Oberhaupt einer (katholischen) Ordensgemeinschaft. Der generalis abbas war also der für allgemeine Belange zuständige Vorsteher, der über dem specialis (lateinisch für „Spezieller“ oder „Besonderer“) stand, der kleineren (auf einen Aufgabenbereich spezialisierten) Gruppen vorstand. Durch Verkürzung wurde aus generālis abbās, das bereits im Lateinischen oft verkürzt als generalis vorkam, das mittelhochdeutsche general.

Im 13. bzw. 14. Jahrhundert wird der Begriff „General“ dann unter Einfluss des französischen Begriffs capitaine général (deutsch in etwa: „allgemeiner Kapitän“ oder „allgemeiner Hauptmann“) in das deutsche Heerwesen übernommen. Ursprünglich war „General“ also nach französischem Vorbild die Bezeichnung für eine Verwendung als Befehlshaber einer größeren Truppenformation. Erst mit der Herausbildung einer festen militärischen Rangordnung nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde „General“ zum Teil mehrerer Dienstgradbezeichnungen (nach heutigem Verständnis Dienststellungen). Dem General(-feldhauptmann) stand der Generalleutnant zur Seite, für die wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten der Armee war der Generalfeldwachtmeister (später Generalmajor) zuständig. Diesem Verhältnis entsprach auf Ebene des Regiments Obrist(-feldhauptmann), Obristleutnant und Obristfeldwachtmeister (später Major), auf Kompanieebene (Feld-)Hauptmann, Leutnant und Feldwebel. Für Befehlshaber größerer Truppenformationen bestimmter Waffengattungen etablierten sich die Dienststellenbeschreibungen „General über das Fußvolk“, „General über die Reiterei“, „General über die Artillerie“ usw. Im 17. und 18. Jahrhundert wurden daraus in den preußischen Streitkräften die Dienstgrade „General der Infanterie“ und „General der Artillerie“ usw. (vgl. dazu →„Generale mit beschreibendem Zusatz der Waffengattung“). Der Dienstgrad „General“ (als einzeln stehende Dienstgradbezeichnung) konnte sich, jetzt als höchster Dienstgrad, in modernen deutschen Streitkräften erst in Folge der Angleichung an die Rangstruktur der NATO etablieren. Zuvor war „Generale“ vorwiegend ein Sammelbegriff für alle zuvor genannten Dienstgrade (vgl. unten). Der mit dem General der Bundeswehr vergleichbare Dienstgrad früherer deutscher Streitkräfte war dagegen meist eher der Generaloberst, der in der Bundeswehr entfiel.

Da die Dienstgradabzeichen eines Generals in vielen Streitkräften, darunter die Bundeswehr oder die Streitkräfte der Vereinigten Staaten, häufig vier Sterne zeigen, wird der General umgangssprachlich häufig auch als „Vier-Sterne-General“ bezeichnet.

Sammelbezeichnung

Der Plural von „General“ ist gemäß DudenGenerale“ oder „Generäle“. In der Dienstgradgruppe der Generale werden in vielen Streitkräften formal oder informell die Dienstgrade der höchsten Offiziere und mitunter deren Träger zusammengefasst. Alle Soldaten dieser Dienstgradgruppe bilden die Generalität. Je nach Kontext bezeichnet „Generale“ aber auch einfach mehrere Soldaten im Dienstgrad General.

Bundeswehr

General

Dienstgradabzeichen
Dienstgradgruppe Generale
NATO-Rangcode OF-9
Dienstgrad Heer/Luftwaffe General
Dienstgrad Marine Admiral
Abkürzung (in Listen) Gen (GEN)
Besoldungsgruppe B 10 oder B 10mA nach BBesO

Der Dienstgrad General wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten auf Grundlage des Soldatengesetzes festgesetzt.

Befehlsbefugnis und Dienststellungen

In der Bundeswehr ist der General ein Offiziersdienstgrad, der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Generale zählt. Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Generale können Soldaten im Dienstgrad General auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppen Mannschaften, Unteroffizieren ohne und mit Portepee, Leutnanten, Hauptleuten und Stabsoffizieren Befehle erteilen.

Der Dienstgrad bleibt nur sehr wenigen Offizieren vorbehalten. General ist der Generalinspekteur der Bundeswehr. In der NATO sind außerdem deutsche Generale als Oberbefehlshaber Allied Joint Force Command und als Chef des Stabes des SHAPE vorgesehen. Aufgrund der geschilderten und ähnlicher Dienststellungen können Soldaten im Dienstgrad General in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen. Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist seit dem Dresdner Erlass truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten und daher wie ein Einheitsführer Disziplinarvorgesetzter aller ihm truppendienstlich unterstellten Soldaten gemäß Wehrdisziplinarordnung.

Ernennung, Besoldung und Altersgrenze

Gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum General setzt die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Im Detail sind die Laufbahnen dort aber nur bis zum Dienstgrad Oberst reglementiert. Die Ernennung zum General ist dagegen im Wesentlichen eine vom Dienstherrn aufgrund der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung des Soldaten zu treffende Entscheidung, die kaum weiteren Voraussetzungen unterliegt. Zum General werden in der Praxis üblicherweise nur Berufsoffiziere ernannt. Nach der Soldatenlaufbahnverordnung gilt sinngemäß, dass die Dienstgrade in der Anordnung des Bundespräsidenten beschriebenen Reihenfolge regelmäßig durchlaufen werden sollten und eine Mindestdienstzeit im vorangehenden Dienstgrad von mindestens einem Jahr die Regel sein sollte; in der Praxis war ein General zuvor mehrere Jahre Generalleutnant, außerdem haben die meisten Generale den Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst an der Führungsakademie der Bundeswehr absolviert.

Generale werden nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) im Allgemeinen mit B 10 besoldet; der Generalinspekteur der Bundeswehr erhält eine Amtszulage.

Als besondere Altersgrenze für Generale wurde die Vollendung des 62. Lebensjahres festgesetzt.

Dienstgradabzeichen

Heer
Luftwaffe
Uniformträgerbereich

Das Dienstgradabzeichen für Generale zeigt goldenes Eichenlaub und vier goldene Sterne als Schulterabzeichen. Die Unterlagen der Schulterklappen (bei Heeresuniformträgern entsprechend auch die Flachlitzen) sind hochrot.

Geschichte

Mit der Aufstellung der Bundeswehr wurde die Dienstgradreihenfolge infolge der Vereinheitlichung dem NATO-Rahmen angepasst. Der althergebrachte Rang Generaloberst und die ranghöheren Dienstgrade der Wehrmacht entfielen. An Stelle dieser bisher höchsten Dienstgrade trat durch die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 7. Mai 1956 der neu geschaffene Dienstgrad General, der nach Vorbild der Streitkräfte der Vereinigten Staaten und der British Army adaptiert wurde.

Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade

Den Dienstgrad General führen nur Heeres- und der Luftwaffenuniformträger. Marineuniformträger derselben Rangstufe führen den Dienstgrad Admiral. In den Streitkräften der NATO ist der General zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OF-9 äquivalent.

Im Sinne der ZDv 14/5 und der Anordnung des Bundespräsidenten ist der General über dem rangniedrigeren Generalleutnant bzw. Vizeadmiral. Die zum Generalleutnant ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind der Generaloberstabsarzt bzw. der Admiraloberstabsarzt. (Erste Dienstgradbezeichnung jeweils für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; letzte Dienstgradbezeichnung jeweils für Marineuniformträger.) Der General ist neben dem Admiral der höchste in der Bundeswehr vergebene Dienstgrad.

 Offizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad   Höherer Dienstgrad
Generalleutnant
Vizeadmiral
Generaloberstabsarzt
Admiraloberstabsarzt
General
Admiral
-

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Österreichisches Bundesheer und Wachkörper

General

Anzug 75 / 03 | Rockkragen | Tellerkappe
Dienstgradgruppe Offiziere
NATO-Rangcode OF-9
Dienstgrad Heer/Luftwaffe General
Dienstgrad Marine
Abkürzung (in Listen) Gen
Besoldungsgruppe

Im ersten Bundesheer der Ersten Republik gab es zunächst den Titel „General“. Später wurde bei den Generälen die Differenzierung „… der Infanterie“ und „… der Artillerie“ vorgenommen. Im Bundesheer der Zweiten Republik wurde nach 1955 der Titel „General“ weitergeführt. An Waffengattungsbezeichnungen bei den Generälen gab es schließlich solche „… der Infanterie“, „… der Artillerie“, „… der Panzertruppe“ und „… der Fliegertruppe“. Am 1. Juli 1980 erfolgte folgende Neuordnung der Ränge. General (ohne Zusatz) war der Amtstitel für den ranghöchsten Dienstgrad, also einen Offizier der IX. Dienstklasse.

Außerdem wird die Verwendungsbezeichnung General für Leitende Beamte (E1) der Exekutive in Österreich, dazu gehören Bundespolizei und Justizwache, verwendet. Da es sich bei den genannten Wachkörpern um zivile Körperschaften handelt, die lediglich nach militärischem Muster organisiert sind, handelt es sich jedoch nicht um „Polizeioffiziere“, sondern sie führen lediglich Offiziersränge als Verwendungsbezeichnung. Im Übrigen ist ein direkter Vergleich mit den Dienstgraden des Bundesheeres nicht möglich, da in der Bundespolizei Aufgaben, die im militärischen Bereich einem niedrig-rangigen Offizier zukommen, von hochrangigen dienstführenden Beamten (E 2a), also Angehörigen der mittleren Laufbahnebene, wahrzunehmen sind.

Schweizer Armee

General

Gradabzeichen
Schulterschlaufe / Käppi
Dienstgradgruppe Oberbefehlshaber der Armee
NATO-Rangcode OF-9
Dienstgrad Heer/Luftwaffe General
Dienstgrad Marine -
Abkürzung (in Listen) Gen
Besoldungsgruppe

In der Schweiz wird nur bei einer Kriegsmobilmachung ein General als Oberbefehlshaber der Armee eingesetzt. Dieser wird von der Bundesversammlung gewählt und bleibt auch nach der Wahl dem Bundesrat unterstellt. Im Frieden befehligt der Chef der Armee (CdA) die Truppen. Zuweilen wird der Oberbefehlshaber der Armee als Vier-Sterne-General bezeichnet. Das Dienstgradabzeichen zeigt bei der Schweizer Armee vier mit goldenem Lorbeerlaub eingefasste Sterne auf den Achselschlaufen und einen Lorbeerkranz mit einem schmalen Streifen am oberen Rand und einem zweiten kleineren Lorbeerkranz am unteren Rand auf dem Uniformkäppi.

Polnische Streitkräfte

General


Heer    /    Luftwaffe   |   Barett

Dienstgradgruppe Offiziere
NATO-Rangcode OF-9
Dienstgrad Heer/Luftwaffe General
Dienstgrad Marine
Abkürzung (in Listen) Gen
Besoldungsgruppe

In den polnischen Streitkräften ist der mit dem deutschen General phonetisch und funktional vergleichbare Generał der höchste Dienstgrad, zu dem ein Offizier in Friedenszeiten befördert werden kann.

Dienstgrad
niedriger:
Waffengeneral
(poln. Generał broni)


General
(poln. Generał)
höher:
Marschall von Polen
(poln. Marszałek Polski)

Streitkräfte der Vereinigten Staaten

In der US Army, der US Air Force und im United States Marine Corps ist der General ein Rang, der in der Hierarchie über dem Lieutenant General und unter den Generals of the Army rangiert. Die US-Soldstufe ist O-10. Der NATO-Rangcode ist OF-9. Der Dienstgrad des Generals ist mit bestimmten Dienststellungen verbunden und wird nicht dauerhaft verliehen, so können bspw. der Vorsitzende und die Mitglieder der Joint Chiefs of Staff Generale (alternativ: Admirale) sein. Operativ kann der General auch eine Armee führen oder den Oberbefehl über ein regionales Einsatzgebiet innehaben. Für eine solche Dienststellung, und damit für eine Beförderung über den Dienstgrad eines Generalmajors hinaus, muss der Soldat für den bestimmten Dienstposten vom Präsidenten nominiert und vom Senat mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Die Verwendung auf dem Dienstposten beträgt im Regelfall drei Jahre. Gesetzliche Voraussetzung ist mindestens der Dienstgrad Brigadier General, jedoch wird in der Praxis entweder ein Lieutenant General oder General nominiert. Nach der vorgesehenen Dienstzeit auf dem Dienstposten wird für den Offizier entweder die Nominierung verlängert, er wird für einen neuen Dienstposten vorgeschlagen oder er geht in den Ruhestand. Die früher durchaus übliche Praxis in den Dienstgrad eines Major General zurückzukehren, wird heutzutage nicht mehr durchgeführt.

Erstmals war 1775 George Washington General and Commander-in-chief of the Continental Army. Der Generalsrang wurde nach dem Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg (1775–83) zunächst wieder abgeschafft. Ab 1866 trug General Ulysses S. Grant vier Sterne als Oberbefehlshaber des US-Heeres mit dem neu geschaffenen Rang des General of the Army of the United States; es folgten 1869 William T. Sherman und 1888 Philip Sheridan. John J. Pershing wurde 1917 General und 1919 General of the Armies. Ab dem Ersten Weltkrieg wurde der Rang General auch temporär verliehen an den jeweiligen Generalstabschef (1917/18: Tasker H. Bliss, 1918–1921: Peyton C. March, 1929/30: Charles Pelot Summerall, 1930–1935: Douglas MacArthur, 1935–1939: Malin Craig) und 1939–1944: George C. Marshall.

Anmerkungen

  1. Das lateinische abbas und folglich auch das deutsche Wort „Abt“ geht auf das hebräische Wort für „Vater“ zurück. Wörtlich bedeutet generalis abbas daher „allgemeiner Vater“.
  2. Vergleiche dazu auch die etymologische Verwandtschaft von Hauptmann und Kapitän im Abschnitt „Etymologie“ im Artikel „Hauptmann“.
  3. Obwohl so oder ähnlich gebildete Dienstgrade in der Bundeswehr (im Gegensatz zum Bundesheer) nicht weitergeführt wurden, werden in der Bundeswehr einige meist durch Obersten oder Brigadegenerale besetzte Dienststellungen analog bezeichnet. So sind beispielsweise der General der Panzertruppen, der General der Infanterie, der General Spezialkräfte oder der General der ABC-Abwehrtruppe in besonderer Weise für die Weiterentwicklung und Ausbildung „ihrer“ Truppengattung verantwortlich.
  4. Vgl. auch „Einsternegeneral“, „Zweisternegeneral“, „Dreisternegeneral“.
  5. Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger. Rechts: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger.
  6. 1 2 ggf. alternativ Admiral
  7. Zum General können im Grunde Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Reservisten ernannt werden, wobei in der Praxis (zumal im Frieden) nur Berufsoffiziere zum General befördert werden. Beispiele für die Ernennung zum General d. R. sind (im Gegensatz zu →Brigadegeneralen d. R.) in der Bundeswehr nicht bekannt. Generale a. D. sind im Übrigen auch Reservisten. Sie leisten in der Regel aber keine Wehrübungen. In der Praxis ist die Beförderung eines Reservisten zum General zudem ausgeschlossen, weil keine entsprechende Planstellen ausgeplant wurden und daher keine im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung in Verbindung mit der ZDv 20/7 sinngemäß (nicht formal) geforderte Beorderung erfolgen kann. Im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung ist ferner die Zugehörigkeit zur Laufbahngruppe der Offiziere naheliegend, obwohl auch dies nur implizit erschlossen werden kann, denn alle Generale werden im Sinne der Anordnung des Bundespräsidenten weiter zu den Offizieren gezählt. Im Geltungsbereich der Soldatenlaufbahnverordnung sind Beförderungen der Offiziere nur innerhalb einer Laufbahn der Laufbahngruppe der Offiziere möglich. Auch wenn die Laufbahnen der Laufbahngruppe über den Oberst hinausgehend in der Soldatenlaufbahnverordnung nicht näher beschrieben sind, erfolgt die Beförderung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Generale sinngemäß in Fortsetzung einer der Laufbahnen der Offiziere. Praktisch ausgeschlossen ist die Beförderung von Offizieren einer der Laufbahnen des militärfachlichen Dienstes, des Geoinformationsdienstes oder des Militärmusikdienstes. Ihre Beförderung ist in der Praxis ausgeschlossen, da keine entsprechenden Planstellen ausgewiesen werden. Die Laufbahn im militärfachlichen Dienst endet in der Praxis und in der Beschreibung der Soldatenlaufbahnverordnung beim Stabshauptmann. Für Militärmusikoffiziere ist aufgrund der begrenzten Planstellen höchstens der Dienstgrad Oberst zu erreichen. Im Geoinformationswesen ist der oberste Fachvorgesetzte Brigadegeneral.
  8. Mindestdienstzeiten seit Ernennung zu einem vorangehenden Dienstgrad sind formal also keine Voraussetzungen. Theoretisch könnte in den Dienstgrad General ein Oberst, ein Brigadegeneral, ein Generalmajor direkt (unter „Umgehung“ der dazwischen liegenden Dienstgrade) ernannt werden und die Beförderung bereits kurz nach Ernennung zum Oberst, Brigadegeneral, Generalmajor bzw. Generalleutnant ausgesprochen werden; theoretisch möglich ist auch eine Einstellung mit dem Dienstgrad General. Ein seltenes Beispiel für einen dieser „Sonderfälle“, das uneingeschränkt auf Heeres- und Luftwaffenuniformträger und den Dienstgrad General übertragbar wäre, ist Ulrich Weisser, der 1992 zunächst zum Flottillenadmiral ernannt wurde und noch im selben Jahr zum Vizeadmiral ernannt wurde. Weisser übersprang den Dienstgrad Konteradmiral.
  9. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)
  10. Die Altersgrenzen wurden mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz 2009 neu bestimmt, vgl. insbes. Änderungen betreffend § 45 SG und Übergangsbestimmungen gem. § 96 SG. Vgl. Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG). In: Bundesanzeiger Verlag (Hrsg.): BGBl. Teil 1, G 5702. Band 2009, Nr. 7. Bonn 11. Februar 2009, S. 160–275 (BGBl. 2009 I Nr. 7 [abgerufen am 14. November 2014]).
  11. Aus Platzgründen verkürzte Bilduntertitel. Gemeint sind jeweils Heeresuniformträger und Luftwaffenuniformträger. Die neben der Aufschiebeschlaufe für Heeresuniformträger abgebildete hochrote Flachlitze ist bei Heeresuniformträgern stets das Kennzeichen für die Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Generale. Neben den hier auf den Schulterklappen aufgeschoben abgebildeten Aufschiebeschlaufen für die Feldbluse im fünffarbigen Flecktarnmuster gibt es noch etliche weitere Dienstgradabzeichentypen, die im Artikel →„Dienstgradabzeichen der Bundeswehr“ ausführlicher dargestellt werden.
  12. Beachte zur vorschriftswidrigen Trageweise der Waffenfarbe die Anmerkungen im → Kapitel zur Waffenfarbe der Generale im Artikel „Liste der Waffenfarben“
  13. Die Rangordnung und die Dienstgradbezeichnungen der Bundeswehr stehen eindeutig in der Tradition der Wehrmacht und früherer deutscher Streitkräfte. Die Bezeichnungen der Dienstgrade der Generale erfuhren jedoch so deutlich wie in kaum einer anderen Dienstgradgruppe eine Neuordnung, um in das NATO-Rangsystem integriert werden zu können. Vorbild waren insbesondere die Streitkräfte der Vereinigten Staaten und die British Army. Es entfielen die obersten Dienstgrade Reichsmarschall, Generalfeldmarschall (Marine: Großadmiral) und Generaloberst (Marine: Generaladmiral). An deren Stelle trat der neu geschaffene Dienstgrad General. Er vereinte jedoch längst nicht alle Kompetenzen über die die obersten Ränge der Wehrmacht verfügten. (Militär-)Politische Befugnisse wurden in der Bundesrepublik zivilen Politikern und Beamten übertragen; für wichtige militärstrategische Entscheidungen zeichneten sich fortan NATO-Stäbe verantwortlich. Es entfielen ferner die in der Wehrmacht dem Generaloberst folgenden Dienstgrade General der Infanterie, der Artillerie, der Kavallerie usw., die in der Wehrmacht beispielsweise als Kommandierende Generale der Korps verwendet wurden, deren Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr aber großes Potential für die Verwechslung mit der Dienstgradbezeichnung „General“ geboten hätten. An seine Stelle trat in der Bundeswehr nach Vorbild der NATO-Verbündeten der Generalleutnant, der jetzt in der Bundeswehr beispielsweise als Kommandierender General eines Korps eingesetzt wurde, während ein Generalleutnant der Wehrmacht „nur“ Kommandeur einer Division war. Entsprechend rückte der Generalmajor, der wie bereits in der Wehrmacht einen Rang direkt unter dem Generalleutnant rangiert, in der Bundeswehr eine Rangstufe auf. Die Aufgaben des rangniedrigsten Offiziers der Generalität übernahm in der Bundeswehr der neu geschaffene Dienstgrad Brigadegeneral, der die in der NATO vorgesehenen, aber in der Wehrmacht unbekannten, Brigaden kommandieren sollte.
Wiktionary: General – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte. 1. Auflage. Militärverlag der DDR (VEB), Berlin 1985, Dienstgradabzeichen 29/30, S. 145 (Liz.5, P189/84, LSV:0547, B-Nr. 746 635 0).
  2. General, der. In: Duden. Bibliographisches Institut GmbH, 2013, abgerufen am 9. November 2014.
  3. 1 2 3 4 Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996). Digitalisat (Memento vom 19. September 2014 im Internet Archive)
  4. 1 2 3 Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  5. 1 2 Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes - 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
  6. 1 2 3 4 5 6 7 8 Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  7. Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr - Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
  8. Datenbanken für Terminologie und Abkürzungen der Bundeswehr. (mdb) In: bundeswehr.de. Planungsamt der Bundeswehr, 9. Oktober 2022, abgerufen am 9. Oktober 2022 (Offline-Datenbank für Abkürzungen; herunterladbar als Microsoft Access Datenbank).
  9. 1 2 Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  10. 1 2 Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (Nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV)).
  11. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  12. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV). 4. Juni 1956 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  13. Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: Gesetze im Internet. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 16. August 2001, abgerufen am 5. November 2014 (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist).
  14. Hans Ehlert: Ein Leben für die Bundeswehr. Minensucher, Superhirn, graue Eminenz. In: faz.net. 6. Mai 2011, abgerufen am 15. August 2014 (Erstausgabe in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. April 2011. Nr. 97 / Seite 8).
  15. Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV). 19. März 2002 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).
  16. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  17. 1 2 3 Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008). [[Zentrale Dienstvorschrift|ZDv]] 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive)
  18. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, juris GmbH (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG). Bonn 19. März 1956, § 45 Abs. 2 (3) (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 10. November 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  19. BGBl. I S. 422
  20. 1 2 Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).
  21. Schweizerisches Militärgesetz Art. 86
  22. 1 2 10 U.S. Code § 601 - Positions of importance and responsibility: generals and lieutenant generals; admirals and vice admirals
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.