Der Landkreis Worbis war ein Landkreis, der in Preußen von 1816 bis 1945 bestand. Er umfasste 1939 die Stadt Worbis und weitere 48 Gemeinden.
Verwaltungsgeschichte
Königreich Preußen
Im Rahmen der preußischen Verwaltungsreformen nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. April 1816 der neue Kreis Untereichsfeld im Regierungsbezirk Erfurt in der Provinz Sachsen eingerichtet. Sein Name wurde später in Kreis Worbis abgeändert. Dem Kreis Worbis wurden dabei einige ehemals schwarzburgische und hohnsteinische Orte zugeschlagen. Das Landratsamt wechselte zunächst von Großbodungen nach Haynrode, um dann endgültig in Worbis zu verbleiben.
Norddeutscher Bund / Deutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Worbis entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle selbständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zum 1. Oktober 1932 wurde die Landgemeinde Epschenrode – ein Gebietsausschluss – aus dem Kreis Worbis in den Kreis Grafschaft Hohenstein umgegliedert. Zum 1. Januar 1939 erhielt der Kreis Worbis entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zwar weiter zum Land Preußen, war aber nunmehr – in Angleichung an die Reichsverteidigungsbezirke – der Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar unterstellt. Im April 1945 wurde das Kreisgebiet zunächst durch die amerikanischen Streitkräfte besetzt. Am 6. Juli 1945 folgten die sowjetischen Besatzungstruppen. Am 8. August 1945 wurde der Landkreis mit dem Landkreis Heiligenstadt zum Landkreis Eichsfeld mit Sitz in Heiligenstadt zusammengelegt.
Kommunalverfassung
Der Landkreis Worbis gliederte sich in eine Stadt, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung im Jahre 1929 – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Die Verwaltung für den Landkreis Worbis gliederte sich neben der Stadt Worbis in folgende Amtsbezirke bzw. Ortspolizeibezirke:
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Amtsgerichte bestanden in Worbis und Großbodungen.
Einwohnerentwicklung
Jahr | Einwohner | Quelle |
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1816 | 29.337 | |
1843 | 41.190 | |
1871 | 39.883 | |
1890 | 41.375 | |
1900 | 40.204 | |
1910 | 44.775 | |
1925 | 48.120 | |
1933 | 48.276 | |
1939 | 46.978 |
Landräte
- 1828 Reiche (zu Großbodungen)
- 1834–1845 Karl von Bültzingslöwen
- 1845–1848 Carl Hugo von Hagen
- 1848–1888Albrecht Bernhard Frantz
- 1888–1912 Gustav Wilhelm Benno Frantz
- 1912–1936Burghard Bock von Wülfingen
- 1936–1945 Lothar von Perfall
Städte und Gemeinden
Stand 1939
Der Landkreis Worbis umfasste im Jahre 1939 eine Stadt und weitere 48 Gemeinden:
Vor 1939 aufgelöste oder ausgeschiedene Gemeinden
- Epschenrode, 1932 zum Landkreis Grafschaft Hohenstein
- Weißenborn und Lüderode, 1928 zu Weißenborn-Lüderode zusammengeschlossen
Bis 1928 bestehende Gutsbezirke
Im Landkreis bestanden bis 1928 folgende selbständige Gutsbezirke (Stand 1908): Adelsborn, Beuren, Bleckenrode, Bockelnhagen I,II,III,IV,V, Bodenstein, Deuna Hinterhof, Deuna Vorderhof, Gerode Domäne, Gerode Forst, Hahn Forst, Hüpstedt, Leinefelde Oberförsterei, Oberorschel, Reifenstein, Rüdigershagen, Silkerode I,II, Tastungen, Teistungen Unterhof, Teistungenburg, Vollenborn, Wehnde, Wintzingerode, Zaunröden.
Literatur
- Friedrich Polack: Der Kreis Worbis in den hundert Jahren preussischer Herrschaft von 1802 bis 1902. Verlag Müller Worbis 1902
- Friedrich Polack: Heimatkunde des Kreises Worbis. Worbis 1903
- Walter Rassow: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Worbis. Heiligenstadt 1994, 320 Seiten, zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen, 1 Karte, ISBN 3-929413-15-9
Weblinks
- Landkreis Worbis auf der Internetseite von www.territorial.de
Einzelnachweise
- ↑ Zweite Verordnung über die Kreiseinteilung des Landes Thüringen vom 8. August 1945
- ↑ Gemeindeverzeichnis auf der Internetseite territorial.de
- ↑ Christian Gottfried Daniel Stein: Handbuch der Geographie und Statistik des preußischen Staats. Vossische Buchhandlung, Berlin 1819, Der Regierungsbezirk Erfurt, S. 357 (Digitalisat [abgerufen am 5. Januar 2017]).
- ↑ Handbuch der Provinz Sachsen. Rubachsche Buchhandlung, Magdeburg 1843, S. 320 (Digitalisat [abgerufen am 6. Juli 2016]).
- ↑ Königlich Statistisches Büro Preußen (Hrsg.): Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung. Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Sachsen. Verlag d. Königl. Statist. Bureaus, Berlin 1873 (Digitalisat [abgerufen am 5. Juli 2016]).
- 1 2 3 4 5 6 7 Michael Rademacher: Landkreis Worbis. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
- ↑ Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat: für das Jahr 1928. verlegt von der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei Berlin, Seite 342