Ein Ombudsmann bzw. Ombudsfrau oder Ombudsperson erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsperson. Ein Ombudsrat ist ein mit mehreren Personen besetztes Gremium, das entsprechende Aufgaben wahrnimmt. In den 1970er-Jahren verbreitete sich die Institution weltweit. Der namensgebende Begriff Ombud ist abgeleitet von altnordisch umboð Auftrag, ‚Vollmacht‘.

Aufgabenfeld

Ein Ombud (altnordisch umboð Vollmacht) ist eine häufig ehrenamtliche Aufgabe einer Person, in einer Organisation oder in der Öffentlichkeit bei bestimmten Themen eine ungerechte Behandlung von Personengruppen zu verhindern. So bedeutet ein solches Amt eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen – unter Berücksichtigung der Interessen von Personen, deren Belange als Gruppe infolge eines fehlenden Sprachrohrs ansonsten wenig beachtet würden (zum Beispiel von Kindern, Krankenhauspatienten, Gewaltopfern).

In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten.

Dies geschieht durch:

  • eine unabhängige Betrachtung des Streitfalles,
  • Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente,
  • Vergleich von Schaden, Aufwand und Kostenfaktoren,
  • Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung,
  • oder Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den entsprechenden Fall.

Immer mehr Organisationen und Institutionen (bis hin zur UN) richten eine Stelle für einen Ombudsmann ein oder beschäftigen ganze Stäbe von Ombudsleuten. Zunehmend fallen auch sog. Compliance Officers unter den Begriff, die mehr als etwa interne Revision jene Compliance durchsetzen, die etwa (vorbeugend) Korruptionen verhindern soll.

Vor allem wo ein großes Publikum angesprochen wird, also auch viel Konfliktstoff gegeben ist, werden solche Beschwerdestellen institutionalisiert. Auch Medien wie Zeitungsverlage beschäftigen zunehmend Ombudsleute. Sie sollen zwischen Lesern und Anzeigenkunden auf der einen Seite und Redaktionen und Verlag auf der anderen Seite vermitteln. Viele Medien-Ombudsleute in Deutschland sind seit 2018 in der gemeinnützigen Vereinigung der Medien-Ombudsleute zusammengeschlossen.

Institution in Schweden

In Schweden ist ein Ombudsmann eine von Regierung oder Parlament ernannte, unabhängige Vertrauensperson, die Beschwerden von Menschen gegenüber der Verwaltung nachgeht. Insoweit gewinnen Ombudsleute im Rahmen der Verwaltungsethik eine zunehmende Relevanz.

König Karl XII. von Schweden floh nach der Niederlage gegen Russland 1709 ins Osmanische Reich, wo er das System des Muhtasib kennenlernte. Nach seiner Rückkehr führte er 1718 das vergleichbare System des sogenannten Justizkanzlers ein. 1809 wurde diesem der Ombudsman zur Seite gestellt.

Die Dienste eines Ombudsmanns sind kostenfrei. Sie können von jedermann in Anspruch genommen werden. In der Regel nimmt er Beschwerden im persönlichen Gespräch auf und prüft, ob die Verwaltung rechtlich einwandfrei und fair gehandelt hat. Er sucht dann nach einer gerechten und von allen Seiten akzeptierten Lösung, die er in der Form von Empfehlungen ausspricht.

Der Ombudsmann ist lediglich gegenüber dem Parlament verantwortlich, dem er in regelmäßigen Abständen Rechenschaft schuldet. Im Rahmen seiner Zuständigkeit darf er bei allen Ämtern schriftliche oder mündliche Auskünfte abfragen, Besichtigungen durchführen und die Herausgabe aller notwendigen Akten fordern. Er darf auch auf eigene Initiative hin Untersuchungen durchführen.

Der Ombudsmann eignet sich für den politischen Systemvergleich zwischen Skandinavien und – zum Beispiel – Deutschland: Während er in der Bundesrepublik als Klage- und Beschwerdeinstanz in wenigen Einzelfällen gedacht ist, kann er in den politischen Systemen Skandinaviens sogar Verfassungsrang haben. Die Ombudsleute verfügen dort zum Teil über einen ganzen Stab von Mitarbeitern. In Finnland ist die Aufgabe der „Vermittler“ sogar gesetzlich geregelt. Es geht insofern um eine Fortschreibung des Konkordanz-Modells, in dem auch im Verwaltungsablauf Anregungen aus der Praxis ins System des Konsenses miteinfließen sollen. Der Ombudsmann hat in Skandinavien somit nicht – wie z. B. in Deutschland – nur eine Mittlerposition, sondern viel weitreichendere Kompetenzen und genießt mehr Aufmerksamkeit. Er darf umfangreiche Untersuchungen führen, parlamentarische Untersuchungen einleiten, hat im Parlament Fragerecht und kann in einigen Ländern Skandinaviens sogar Gesetzesinitiativen einbringen. Dies ist vor dem Hintergrund des Konkordanz-Modells zu sehen, dem Wunsch, bei allen Entscheidungen einen möglichst breiten Konsens der Parteien, Verbände, Interessenvertretungen und damit der Bürger zu erzielen. Ein nicht zu unterschätzender Sachverhalt ist dabei die Stärkung des Vertrauens der Bürger in Politik und Verwaltung.

Ombudsleute in Deutschland

Das Modell des Ombudsmanns wurde in Deutschland namentlich durch die Einführung des Wehrbeauftragten des Bundestages (Art. 45b GG) mit Gesetz vom 19. März 1956 bekannt.

Bürgerbeauftragte

In Deutschland gibt es Bürgerbeauftragte, die neben den Petitionsausschüssen die Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber der Verwaltung unterstützen, in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern (Matthias Crone), Rheinland-Pfalz (Barbara Schleicher-Rothmund), Schleswig-Holstein, Thüringen (Kurt Herzberg), seit 2016 in Baden-Württemberg und seit dem 21. März 2018 auch in Bayern als einziger Bürgerbeauftragte, welcher nicht parlamentarisch gewählt wird. In Berlin gibt es seit 2022 einen Bürger- und Polizeibeauftragten (Alexander Oerke).

Für Mecklenburg-Vorpommern ist z. B. Folgendes geregelt:

„Zur Wahrung der Rechte der Bürger gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande sowie zur Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten wählt der Landtag auf die Dauer von sechs Jahren den Bürgerbeauftragten; einmalige Wiederwahl ist zulässig. Er kann ihn mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages vorzeitig abberufen. Auf eigenen Antrag ist er von seinem Amt zu entbinden.

Der Bürgerbeauftragte ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er wird auf Antrag von Bürgern, auf Anforderung des Landtages, des Petitionsausschusses, der Landesregierung oder von Amts wegen tätig.“

aus Artikel 36 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns

Gefängnis-Ombudsleute

Während in manchen Staaten die Gefängnisse mit zum Aufgabenbereich allgemeiner Ombudsleute, Volksanwälte oder Bürgerbeauftragte gehören (z. B. Dänemark, Österreich, Polen, Spanien), gibt es anderswo spezielle Beschwerde- und Überwachungsorganisationen für Gefängnisse (z. B. Großbritannien).

In Deutschland wird seit langem, insbesondere von Birgitta Wolf die Einrichtung einer Gefängnis-Ombudsinstitution gefordert. Ein Durchbruch in diese Richtung konnte jedoch erst 2007 erzielt werden, als die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter am 17. April 2007 den Ombudsmann für den Strafvollzug vorstellte. Er soll wie der Wehrbeauftragte sowohl Klagen von Gefangenen wie Beschäftigten im Strafvollzug nachgehen. Eine umfassendere Regelung ist im Rahmen des Zusatzprotokolls zur Anti-Folterkonvention der Vereinten Nationen (OPCAT) zu erwarten.

Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe

Ombudsleute im öffentlichen Dienst

Als Ombudsleute gegen Korruption können im kommunalen Bereich freiberufliche Rechtsanwälte oder Richter a. D. zur Verstärkung der Antikorruptionsstelle im Revisionsamt der Stadtverwaltung eingesetzt werden. Ebenso wie die Stadt Hemer hat auch die Nachbarstadt Iserlohn Anfang September 2010 eine Ombudsstelle zur Korruptionsbekämpfung eingerichtet und als Ombudsmann einen Richter a. D. bestellt.

In eine Doppelfunktion begeben sich Ombudsleute der strafrechtsbezogenen Korruptionsbekämpfung, die simultan für Bestandsaufnahmen zur Aufklärung zivilrechtlicher Haftungsfälle von der auftraggebenden Behörde eingesetzt werden.

In den öffentlich-rechtlichen deutschen Forschungseinrichtungen gibt es seit 1999 Ombudsleute. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft richtete im gleichen Jahr unter dem Namen „Ombudsman der Deutschen Forschungsgemeinschaft“ (heute: Ombudsman für die Wissenschaft) einen dreiköpfigen Ombudsrat ein.

Seit November 2010 gibt es bei der Polizei Hessen einen Ombudsmann. Die Anlaufstelle für Polizeiangehörige in Hessen ist unmittelbar beim Hessischen Innenministerium angesiedelt.

Volksanwalt in Österreich

Die Volksanwaltschaft in Österreich ist ein Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung sowie ein Ombudsmann, der zwischen Bürgern einerseits, Ämtern und Behörden andererseits vermitteln soll, wenn erstere sich ungerecht behandelt fühlen. Die meisten Bundesländer haben sich der Bundesvolksanwaltschaft angeschlossen, nur Tirol und Vorarlberg haben einen eigenen Landesvolksanwalt.

Ombudsleute in der Schweiz

Mehrere Kantone und Städte haben öffentlich-rechtlich angestellte Ombudsleute. Die erste schweizerische Ombudsmann-Stelle wurde 1971 in der Stadt Zürich eingerichtet; amtlich heißt der Ombudsmann hier Beauftragter in Beschwerdesachen. Diejenige des Kantons Zürich folgte 1978, und seither haben etwa auch die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Zug und Waadt oder die Städte Bern, St. Gallen, Winterthur oder Luzern Ombudsleute eingestellt.

Bürgerbeauftragter der Europäischen Union

In der Europäischen Union gibt es als Ombudsmann den Europäischen Bürgerbeauftragten. Jeder Bürger der Union oder jede natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat der Union kann sich bei dem Bürgerbeauftragten über einen Missstand bei der Tätigkeit der Organe oder Institutionen der Gemeinschaft – mit Ausnahme des Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz in Ausübung ihrer Rechtsprechungsbefugnisse – beschweren. Seit 2013 ist Emily O’Reilly Bürgerbeauftragte der EU. Ihre Aufgabe besteht darin, einen Schutz der Bürger gegen Missstände bei der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der EU zu gewährleisten. Der am häufigsten angeprangerte Missstand ist mangelnde Transparenz durch mangelnde Freigabe oder Verweigerung von Informationen.

Institution in Polen

Im Bereich des polnischen Verfassungsrechts ermöglichen zwei Hauptrechtsmittel den Rechtsschutz vielfältiger Rechtspositionen mit Verfassungsrang und anderer Rechtsgüter. Es sind – gem. Art. 79 der polnischen Verfassung – die Verfassungsbeschwerde, die ähnlich wie im deutschen Verfassungsrecht konzipiert ist, und – gem. Art. 208 der polnischen Verfassung – die Beschwerde an den Beauftragten für Bürgerrechte (polnisch Rzecznik Praw Obywatelskich). Der Tätigkeitsbereich des Ombudsmanns wird durch das Gesetz über den Ombudsmann vom 15. Juli 1987 näher geregelt. Er kann tätig werden, wenn an ihn Beschwerden von Privatpersonen, Gemeindevertretungen, des Bürgerbeauftragten zum Schutz der Kinderrechte geleitet werden oder wenn er selbst kraft Amtes die Überprüfung für erforderlich hält. Bemerkenswert ist, dass die Beschwerde keine Formalien erfüllen muss, sondern nur den Beschwerdeführer und die Angelegenheit erkennen lassen soll. Der Ombudsmann kann das Verfahren einstellen, an das zuständige Gericht weiterleiten, den Beschwerdeführer lediglich über mögliche Rechtsbehelfe informieren oder das Verfahren selbst einleiten und führen.

Institution in Tschechien

In Tschechien gibt es den Ombudsmann unter der Bezeichnung: Veřejný ochránce práv öffentlicher Beschützer der Rechte. Das Amt wurde 1999 eingerichtet. Der Ombudsmann wird vom Abgeordnetenhaus auf sechs Jahre gewählt. Die Kandidaten werden vom Staatspräsidenten oder vom Senat vorgeschlagen. Aufgabe des Ombudsmanns ist, zum Schutz der Bürger gegen Missstände bei der Verwaltungstätigkeit der öffentlichen und staatlichen Organe beizutragen. Der Ombudsmann besitzt weitgehende Rechte sich Informationen zu verschaffen (z. B. seine persönliche Anwesenheit erzwingen) oder sie zu verlangen, er kann aber nicht direkt in die Vorgänge eingreifen. Der Ombudsmann sitzt in Brünn. Die bisherigen Amtsinhaber:

  • Otakar Motejl (18. Dezember 2000 bis 9. Mai 2010)
  • Pavel Varvařovský (13. September 2010 bis 20. Dezember 2013)
  • Anna Šabatová (ab 18. Februar 2014)

Rechtskanzler in Estland

In Estland wurde die Institution des Rechtskanzlers mit der 1938 in Kraft getretenen Verfassung eingeführt. Nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit 1991 trat 1992 die neue freiheitlich-demokratische Verfassung in Kraft. Kapitel XII der estnischen Verfassung von 1992 regelt die Institution des Rechtskanzlers (auf estnisch õiguskantsler). Der Rechtskanzler von Estland hat kraft Verfassung zwei Hauptaufgaben:

  • die Rechte und Freiheiten der Petenten zu schützen (die Ombudsmann-Funktion) und
  • die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze, Verordnungen und Satzungen zu überprüfen und im Bedarfsfall die Verfassungsaufsichtskammer des Staatsgerichts anzurufen (die Initiierungsfunktion der Normenkontrolle).

Der Rechtskanzler ist kraft Verfassung unabhängig. Der Kandidat für das Amt wird vom Staatspräsidenten Estlands dem Parlament vorgeschlagen und in geheimer Abstimmung für sieben Jahre gewählt. In der Kanzlei des Rechtskanzlers arbeiten zurzeit ca. 40 Berater.

Volksanwalt in Albanien

In Albanien wurde das Amt des Volksanwalts mit der Verfassung von 1998 eingeführt. An diesen Ombudsmann können die Bürger Beschwerden richten, wenn sie ihre Menschen- und Individualrechte verletzt sehen.

Institution in Namibia

In Namibia steht der Ombudsmann dem Büro des Ombudsmanns (englisch The Office of the Ombudsman) vor. Er hat laut der Verfassung Namibias und dem Ombudsman Act (Act 7 of 1990) vier Aufgaben, auf Antrag oder Anweisung, zu erfüllen:

  • Verteidigung der Menschenrechte
  • Korruptionsbekämpfung
  • Verwaltungsprobleme
  • Probleme im Naturschutz

Zudem gibt es seit 2009 einen Medienombudsmann (englisch Media Ombudsman), der ausschließlich für den Bereich der Medien zuständig ist.

Institution in Sierra Leone

In Sierra Leone steht der Ombudsmann dem Büro des Ombudsmanns (englisch Office of the Ombudsman) vor. Er hat laut der Verfassung Sierra Leones und dem Ombudsman Act (Act 2 of 1997) die Öffentlichkeit gegen Unrechtmäßigkeiten des Staates zu vertreten, zu vermitteln und dem Staat Vorschläge zu fehlerhaften Gesetzen zu machen.

Ombudsleute im nichtpolitischen Bereich

Deutschland

Ombudsleute gewannen auch für den zivilen Bereich schnell an Attraktivität. Dort gibt es mittlerweile in verschiedenen Branchen Ombudsleute. Sie einzuschalten ist grundsätzlich kostenlos, ihre Kompetenzen sind branchenabhängig. Meist ist der Spruch für das Unternehmen bindend (wenn eine bestimmte Betragsgrenze nicht überschritten wird), für den Kunden besteht (bei Ablehnung durch den Ombudsmann) die Möglichkeit der Klage. Die 2012 geänderte Zivilprozessordnung erlaubt es Gerichten, den Streitparteien eine außergerichtliche Konfliktbeilegung vorzuschlagen. Entscheiden sie sich dafür, ordnet der Richter das Ruhen des Verfahrens an. Der Versicherungsombudsmann konnte in diesen Fällen bislang jedoch nicht aktiv werden. Denn laut alter Verfahrungsordnung durfte er nur eingreifen, wenn der Fall nicht gleichzeitig vor Gericht anhängig war.

Banken

Bausparkassen

  • Ombudsfrau der Privaten Bausparkassen, Bundesverband der Privaten Bausparkassen
  • Schlichtungsstelle der Landesbausparkassen

Investmentfonds

Energieversorgungsunternehmen

Versicherungen

Immobilien

  • Ombudsmann des Immobilienverbands Deutschland IVD

Deutsche Bahn

Nach dem ICE-Unglück von Eschede setzte die Deutsche Bahn erstmals einen Ombudsmann ein, Otto Ernst Krasney.

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) bietet ihre Dienstleistung bundesweit allen Kunden der Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsunternehmen an, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen.

Schufa

Seit 1. September 2014 hat die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Hans-Jürgen Papier als Ombudsmann eingesetzt.

Wissenschaft

Der Ombudsman für die Wissenschaft wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingerichtet. Er bearbeitet Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und des wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Er steht allen wissenschaftlich in Deutschland tätigen offen, unabhängig von einer Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft.

Rechtsanwaltschaft

Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen (ehemaligem) Mandant und Rechtsanwalt aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 15.000 Euro kann die bundesweit tätige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft eingeschaltet werden. Dazu gehören Streitigkeiten über Gebührenrechnungen und Schadensersatzansprüche wegen Schlechtleistung des Anwalts.

Der Schlichter darf nicht Rechtsanwalt sein oder in den letzten drei Jahren vor Amtsantritt gewesen sein. Damit soll die Unabhängigkeit gewahrt werden. Der Schlichter ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Seit Oktober 2022 ist Uta Förster die Schlichterin.

Pflege und Soziale Arbeit

In stationären Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe des Landes Brandenburg können seit 2011 Ombudspersonen ernannt werden. Die Ombudspersonen sind ehrenamtlich tätig und sollen die Beteiligung der Bewohner am gesellschaftlichen Leben des Stadtteils oder der Gemeinde fördern sowie den Bewohnerschaftsrat unterstützen. Die Ombudspersonen knüpfen Kontakte zu Akteuren des Sozialraums, wie Kirchengemeinden, Seniorenvertretungen, Kitas oder Schulen. Sie fungiert als eine Art Brückenbauer zwischen der Einrichtung, dem Gemeinwesen und der Stadt- bzw. Amtsverwaltung, indem sie Wünsche und Interessen der Bewohner aufgreift und weiterleitet.

Österreich

Wiener Ombudsmann für Finanzdienstleistungen

Der Wiener Ombudsmann für Finanzdienstleistungen steht seit 1996 steht im Auftrag der Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Wien (WKW) für Konsumentenanfragen bei Problemen im Rahmen von Vermögensaufbau und Finanzierung zur Verfügung. Die Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister setzt sich als Interessenvertretung – auf nationaler und internationaler Ebene – für die Schaffung von allgemein gültigen Qualitätsstandards und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Finanzdienstleistungsbranche ein.

Die Ombudsstelle hat das Ziel, bei Problemen im Rahmen von Geldanlageberatung zwischen Konsumenten, selbstständigen Finanzdienstleistern (wie beispielsweise gewerbliche Vermögensberater) sowie Produktgebern und Finanzinstituten rasch sowie unbürokratisch – im Sinne einer außergerichtlichen Lösung – zu vermitteln. Darüber hinaus stehen die Überprüfung von Gewerbeberechtigungen, die Meldung von unbefugten Beratern sowie die Vermittlung zwischen Finanzdienstleistern und Konsumenten im Mittelpunkt der Tätigkeit.

Österreichischer Internet-Ombudsmann

Im Jahre 1999 initiierte das Österreichische Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) die Schaffung eines österreichischen Internet Ombudsmannes. Das Ziel war, Konsumenten rasch und unbürokratisch zu helfen und die Qualität der E-Commerce-Angebote im Sinne der Verbraucher zu verbessern. Außerdem sollte das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit von E-Commerce gestärkt und dadurch die Nutzung von E-Commerce durch die österreichische Wirtschaft gefördert werden.

Dieses Konzept einer unabhängigen, von Internet- und Konsumentenschutzorganisationen getragenen Informations- und Beratungsstelle steht im Einklang mit der Anfang 2000 erlassenen E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union. Mittlerweile ist der Internet-Ombudsmann in ein Netzwerk von europäischen Konsumentenschutzeinrichtungen eingebunden.

Alleine im Jahr 2009 wurden 10.009 Beschwerden (2008: 7.353) zum Thema E-Commerce vom Team des Internet-Ombudsmanns bearbeitet, dokumentiert und inhaltlich ausgewertet. Der Internet-Ombudsmann verfügt dadurch über die umfassendste Dokumentation zu Problemen mit E-Commerce in Österreich. Außerdem stieg die Zahl der bearbeiteten Beschwerden seit 2005 rasant an, was vor allem an den stark gestiegenen Beschwerden über vermeintliche „Gratis“-Angebote im Internet liegt.

Der Internet-Ombudsmann ist eine vom Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz bestätigte Schlichtungseinrichtung, die der Empfehlung 98/257/EG entspricht. Er ist damit Teil eines Systems der organisierten europaweiten außergerichtlichen Streitbeilegung. Das Projekt wurde im Jahr 2000 mit dem österreichischen Staatspreis für PR ausgezeichnet.

Ombudsmann für Rechtsstreitigkeiten für Versicherungsfragen

Ab 1. Februar 2007 richtet der Fachverband der Versicherungsmakler einen Ombudsmann für Rechtsstreitigkeiten für Versicherungsfragen ein, die aus dem Dreiecksverhältnis Kunden, Versicherungen und Makler ergeben. Eine unabhängige Schlichtungskommission unter dem Vorsitz des bisherigen OGH-Richters Ekkehard Schalich prüft Rechtsstreitigkeiten. Ziel der Einrichtung ist eine Stärkung der Rechtssicherheit. Die raschen und unbürokratischen Erkenntnisse der Schlichtungsstelle sind rechtlich nicht bindend, stellen aber eine starke moralische Vorentscheidung dar.

Der in der Wirtschaftskammer Österreich angesiedelte Fachverband der Versicherungsmakler richtet die österreichische „Rechtsservice- und Schlichtungsstelle für Versicherungssachen“ ein. Eine unabhängige Schlichtungskommission entscheidet rasch und unbürokratisch über Rechtsstreitigkeiten zwischen Maklern, Versicherungskunden und Versicherungen. Den Vorsitz in der Kommission wird der bisherige OGH-Senatspräsident und Vorsitzender des versicherungsrechtlichen Senates Ekkehard Schalich übernehmen. „Statt die Ergebnisse jahrelanger Gerichtsprozesse abzuwarten, können sich Makler im Interesse ihrer Kunden künftig an die Schlichtungsstelle wenden, um schneller zu ihrem Recht zu kommen.“ (Gunter Riedlsperger, Bundesobmann des Fachverbands)

Pflegeombudsmann im Gesundheitswesen von Wien

Im Wiener Pflegebereich nahm nach verschiedenen Pflegeskandalen der von Stadträtin Elisabeth Pittermann eingesetzte Pflegeombudsmann Werner Vogt ähnliche Aufgaben wahr (bis 2006). Seit 2007 hat Konrad Brustbauer die Aufgaben übernommen.

Ombudsmanninitiativen von Medien

In Österreich besteht seit 1970 der Zeitungsombudsmann der Kleinen Zeitung.

Schweiz

Privatrechtliche Ombudsleute existieren beispielsweise für den Bankenbereich, den Telekommunikationsbereich, den Krankenversicherungs-Bereich und die Werbebranche (Schweizerische Lauterkeitskommission) sowie für Privatversicherung und SUVA. Im Medienbereich gibt es drei sprachregionale Ombudsstellen für die Beanstandung von Radio- und Fernsehsendungen. Im Weiteren gibt es den Ombudsman der Schweizer Reisebranche, welcher in Konflikten zwischen Reisenden und schweizerischen Reiseveranstaltern vermittelt.

Siehe auch

Literatur

  • Eine neue Gewalt. In: Lars Clausen: Krasser sozialer Wandel. Leske + Budrich, Opladen 1994, ISBN 3-8100-1141-X, S. 237–256 (Eine Analyse der in ganz Europa verbreiteten Erscheinung von Ombudsleuten).
Commons: Ombudsmann – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Ombudsmann – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Öffentlicher Bereich

Privatbereich

Einzelnachweise

  1. Vereinigung der Medien-ombudsleute
  2. BGBl. I S. 111.
  3. https://www.landtag-mv.de/landtag/landtagsverwaltung/buergerbeauftragter
  4. Neue Bürgerbeauftragte übernimmt Amt. In: WELT. 2. Mai 2018 (welt.de [abgerufen am 27. November 2019]).
  5. Herzberg bleibt Bürgerbeauftragter. In: WELT. 26. November 2019 (welt.de [abgerufen am 27. November 2019]).
  6. Grün-Rot kreiert den Bürgerbeauftragten – Vermittler zwischen Bürger und Behörde, Stuttgarter Zeitung, 2. Dezember 2015
  7. Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung: Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung. (PDF) In: buergerbeauftragter.bayern. September 2018, abgerufen am 16. Mai 2019.
  8. Berlin soll Bürger- und Polizeibeauftragten bekommen. In: morgenpost.de. Berliner Morgenpost, 11. September 2018, abgerufen am 16. Mai 2019.
  9. Neue Anlaufstelle für unzufriedene Bürger in Berlin. In: berlin.de. 11. September 2018, abgerufen am 16. Mai 2019.
  10. Iserlohner Kreisanzeiger und Westfälische Rundschau vom 7. März 2009
  11. Ombudsfrau gegen Korruption für die Stadt Hemer. hemer.de (Memento vom 18. November 2010 im Internet Archive). Nachtrag vom 18. September 2010.
  12. Lokalnachrichten des Iserlohner Kreisanzeigers vom 4. September 2010.
  13. Ombudsmann: Buchholz ist der Mann für alle Verdachtsfälle. (Memento vom 3. September 2010 im Internet Archive). DerWesten.de, 30. August 2010.
  14. Ombudsfrau eingesetzt. Hilfe für geprellte Ballonfahrer. DerWesten.de, 15. September 2010.
  15. Frank Grotelüschen: Geschärftes Bewusstsein gewünscht. Deutschlandfunk, 16. Oktober 2009.
  16. Nach Polizei-Affären: Ombudsmann für Mobbing-Opfer – hr online vom 12. November 2010
  17. Archivierte Kopie (Memento vom 10. November 2013 im Internet Archive) (PDF; 322 kB) 25 Jahre Ombudsmann.
  18. Ombudsstelle für Beschwerden und Whistleblowing des Personals der Stadt Luzern
  19. ombudsman.europa.eu (10. November 2013)
  20. Mandates of the Office of the Ombudsman (Memento vom 4. Januar 2011 im Internet Archive), abgerufen am 11. Februar 2011.
  21. Media Ombudsman: A Worthy Experiment, The Namibian, 17. November 2009 (Memento vom 12. Dezember 2009 im Internet Archive)
  22. What We Do. Office of the Ombudsman. Abgerufen am 10. Januar 2019.
  23. Archivierte Kopie (Memento vom 9. Februar 2015 im Internet Archive) Mehr Kompetenzen für Versicherungsombudsmann
  24. Ombudsmannverfahren der privaten Banken. Website Bundesverband deutscher Banken, abgerufen am 20. Februar 2014.
  25. Website Ombudsstelle für Investmentfonds
  26. Website Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.
  27. Ombudsmann für Versicherungen Website abgerufen am 11. Juni 2020.
  28. An diese Beschwerdestellen können sich PKV- oder GKV-Versicherte wenden Krankenversicherung.net, abgerufen am 11. Juni 2020.
  29. Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Website abgerufen am 11. Juni 2020.
  30. Bundesamt für Soziale Sicherung Website abgerufen am 11. Juni 2020.
  31. Spiegel-TV: 'Eschede 10:59 Uhr'
  32. Seite Ombudsmann auf dem Webangebot der Schufa, abgerufen am 22. Oktober 2014
  33. Das Team der Schlichtungsstelle: Wir schlichten. Neutral & kostenlos! In: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Abgerufen am 7. November 2022 (deutsch).
  34. Gesetz über das Wohnen mit Pflege und Betreuung des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz – BbgPBWoG), § 16 Gemeinschaftliche Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner, Ombudspersonen, abgerufen am 30. Oktober 2017
  35. Ihr Ombudsmann: KommR Mag. Ing. Johann Wally (Memento vom 1. April 2011 im Internet Archive) Webseite der Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Wien
  36. Internetseite der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (Memento vom 14. Juli 2010 im Internet Archive)
  37. Website des Schweizerischen Bankenombudsmans
  38. Website der Schlichtungsstelle Telekommunikation
  39. Website Ombudsstelle Krankenversicherung
  40. https://www.faire-werbung.ch
  41. Website Ombudsman der Privatversicherung und der Suva
  42. Website Ombudsman der Schweizer Reisebranche

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