Ostman von der Leye, auch Ostmann von der Leye, ist der Name eines westfälischen Adelsgeschlechts, das später auch im Königreich Hannover zu Besitz und Ansehen gelangte. Zweige der Familie bestehen bis heute.
Geschichte
Die Stammreihe der Familie beginnt mit Detmar Armbosterer genannt Ostmann, der 1549 als Bürger in Wiedenbrück erscheint.
Franz Ostmann (* 1645; † 1719), fürstbischöflich osnabrückischer Geheimrat und Vizekanzler, erwarb 1680 das Gut Leye und errichtete 1703 ein Herrenhaus. Das herrschaftliche Anwesen ist bis heute im Besitz der Familie. Er wurde am 24. September 1705 zu Wien für seine Verdienste in den Reichsritter- und erbländisch-österreichischen Adelsstand mit dem Prädikat von der Leye erhoben. Sixt Anton († 1745), sein Sohn aus Ehe mit Catharina Jofina von Stael zu Sutthausen, erhielt 1741 ein Bestätigungsdiplom für den Reichsadelsstand.
Während des 18. Jahrhunderts gehörte das Geschlecht auch zum münsterländischen Adel, da sie Eigenbehörige in der Grafschaft Tecklenburg besaßen.
Ludwig Freiherr Ostman von der Leye, Landschaftsrat der Osnabrückischen Ritterschaft und Fideikommissherr auf Leye, Honeburg, Stockum, Altenhagen und Wachhort, erhielt am 28. Februar 1884 durch ein Reskript des Heroldsamtes zu Berlin eine preußische Anerkennung zur Führung des Freiherrentitels.
Wappen
Das Wappen zeigt in Rot einen schrägrechts liegenden, beiderseits mit zwei gestümmelten Zweigen versehenen gestümmelten natürlichen Eichenast, aus dem an jeder Seite ein grünes Eichenblatt treibt. Auf dem bekrönten Helm mit rot-goldenen Helmdecken ein aufrechtstehender Eichenzweig zwischen einem offenen, rechts roten und links blauen Flug.
Familienmitglieder
- Florenz Conrad Ostman von der Leye (1766–1831), Mitglied der Reichsstände im Königreich Westphalen
- Clemens August Ostman von der Leye (1861–1933), von 1917 bis 1919 Landrat des Landkreises Osnabrück
- Wilderich Freiherr Ostman von der Leye (1923–1990), deutscher Politiker (SPD)
Einzelnachweise
- ↑ Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band X, Band 119 der Gesamtreihe, Seite 85
- ↑ Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon Band 7, Seite 11
Literatur
- Ernst Heinrich Kneschke: Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon. Band 7, Friedrich Voigt’s Buchhandlung, Leipzig 1867, Seite 11–12. (Digitalisat)
- Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band X, Band 119 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1999, ISSN 0435-2408