Der Westfalentarif (WT) ist ein Tarifverbund des öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen. Er umfasst den Bereich des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und grenzt an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), an die Länder Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz sowie an die Niederlande und die dortigen Verkehrsverbünde. Nach dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ist es der flächenmäßig zweitgrößte Tarifraum Deutschlands.

Der Verbund bildet einen der vier Tarifräume in Nordrhein-Westfalen. Neben den Tarifverbünden besteht ein Landestarif (NRW-Tarif), der nur für Reisen zwischen diesen Tarifräumen angewendet wird.

Geschichte

Die Verbandsversammlung des NWL hat im Oktober 2011 erste Voraussetzungen für einen Westfalentarif geschaffen. Daraufhin wurde ein Projektbüro bei der OWL Verkehr GmbH in Bielefeld eingerichtet. Im August 2013 konnten bereits einige Tarifharmonisierungen vorgenommen und eine Schülerfreizeitkarte („FunTicket“) sowie ein Jobticket für ganz Westfalen-Lippe eingeführt werden. Die zunächst genannten Startzeitpunkte 2015 bzw. 2016 konnten jedoch nicht gehalten werden. 2017 wurde eine Verbundgesellschaft (Westfalentarif GmbH) mit Sitz in Bielefeld gegründet. Der Verbundstart erfolgte nach rund fünf Jahren Planung am 1. August 2017.

Der Westfalentarif löste die Tarife der Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe („Ruhr-Lippe-Tarif“), der Verkehrsgemeinschaft Münsterland („Münsterland-Tarif“), der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd, des Nahverkehrsverbundes Paderborn-Höxter („Hochstift-Tarif“) und der OWL Verkehr GmbH („der Sechser“) ab. Außerdem ersetzte er zwischen diesen Bereichen den NRW-Tarif.

Tarifmodell

Der Westfalentarif (WT) mit ca. 300 Tarifgebieten (entsprechen Gemeindegrenzen) ist regional aufgebaut und umfasst die Regionen Ostwestfalen-Lippe (geteilt in den bisherigen „Der Sechser“ mit neuer Bezeichnung „TeutoOWL“ T und Paderborn/Höxter H), Münsterland (M), Ruhr/Lippe (Kennung ebenfalls M) sowie Südwestfalen (S). Allgemeine Preisstufen sind 1 bis 11, wobei 11 eine Netzwirkung für Westfalen besitzt. In den fünf weiterhin bestehenden Verbundregionen gibt es teils unterschiedliche Tarifangebote für die Preisstufen bis höchstens 10. Diese tragen jeweils die zusätzliche Bezeichnung T, H, M oder S (Beispiel: 6T). Zusätzlich gibt es Stadtpreisstufen (0) und Kurzstreckentickets (K).

Die Preisstufen 7T, 6H, 5S und 9M (Münsterland) bzw. 10M (Ruhr/Lippe) haben für Tages-/ Zeittickets in den jeweiligen Tarifregionen Netzwirkung. Zeitkarten können durch stark ermäßigte Anschlusstickets bis zur Netzpreisstufe 11 erweitert werden, ausgenommen hiervon sind Tagestickets. Das 9-Uhr-Tagesticket orientiert sich mit der Höchstpreisstufe 11 am „SchönerTagTicket“ des NRW-Tarifs (ca. 30 € in der Single-Version). Ganztagstickets sind teurer als zwei Einzeltickets. Wie in allen NRW-Verbünden können Hunde kostenlos mitgenommen werden, für Fahrräder ist ein „FahrradTagesTicket“ nötig (Ausnahme: bei Tagestickets ist ein Fahrrad inbegriffen).

Der Westfalentarif gilt in allen Bussen, Stadtbahnen sowie in den Nahverkehrszügen im Verkehrsbereich; für Nachtbusse werden in einigen Städten Zuschläge oder gesonderte Fahrkarten benötigt. Außerdem gelten durch moBiel verkaufte HandyTickets für das Stadtgebiet nur in Stadtbus und Stadtbahn, nicht in Regionalzügen. Die Bahncard der Deutschen Bahn wird nicht anerkannt, jedoch können Reisende mit gültiger BahnCard 100 auch im Tarifgebiet des Westfalentarifes die Züge des Nah- und Fernverkehrs unentgeltlich nutzen. Das deutschlandweit im Nahverkehr gültige Quer-durchs-Land-Ticket ist in allen Nahverkehrszügen gültig. Darüber hinaus haben die Intercity-Züge der Linie 34 eine Nahverkehrsfreigabe zwischen Dortmund und Siegen und können in diesem Abschnitt uneingeschränkt mit allen Fahrausweisen des Westfalentarifs genutzt werden.

Verkehrsgebiet des Westfalentarifs

Das Verkehrsgebiet umfasst die Landesteile Westfalen und Lippe ohne die ausschließlich zum Bereich des Tarifverbundes Rhein-Ruhr (VRR) gehörenden Städte Bochum, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Hattingen, Herne, Herten, Marl, Recklinghausen und Sprockhövel.

Netz Münsterland / Ruhr-Lippe (M)

(angeboten werden Netztickets „Münsterland“, „Ruhr-Lippe“ und „Netz Übergang“)

Netz TeutoOWL (T)

Netz Paderborn/Höxter (Hochstift, H)

Netz Südwestfalen (S)

Beteiligte Verkehrsunternehmen

Folgende Verkehrsunternehmen wenden den Westfalentarif an:

Eisenbahn

Busunternehmen

Übergangsbereiche

Rhein-Ruhr

1. Anwendung auf allen Linien im Übergang, Binnenverkehr VRR

2. Anwendung auf ein- bzw. ausbrechenden Buslinien im Übergang, Binnenverkehr VRR

Oberbergischer Kreis

Anwendung auf ein- bzw. ausbrechenden Buslinien im Übergang, Binnenverkehr VRS

Niedersachsen

Kreisfreie Stadt Osnabrück

Anwendung auf Bahn- und Buslinien im Tarifgebiet Osnabrück/Belm (im Binnenverkehr Tarif der VOS).

Landkreis Osnabrück

1. Anwendung auf den Bahnstrecken Bünde–Osnabrück−Ibbenbüren (RE 60, RB 61) und Osnabrück−Lengerich im Übergang.

Nicht in den Westfalentarif einbezogen sind Bissendorf (Haltepunkt Wissingen) und Melle (Haltepunkte Westerhausen, Melle und Bruchmühlen). Fahrten ab Hasbergen und Hagen am Teutoburger Wald (Haltepunkt Natrup-Hagen) in Richtung Osnabrück sind ebenfalls nicht einbezogen. Nicht gültig in VOS-Verkehrsmitteln. Eine spätere Integration ist geplant.

2. Anwendung auf ein-/ausbrechenden Buslinien, nicht gültig in VOS-Verkehrsmitteln

3. Gültig auf der Bahnlinie „Haller Willem“ (RB 75) ab Osnabrück bzw. dem Haltepunkt Dissen - Bad Rothenfelde.

Besonderer Übergangstarif für Bahn und Busse der VOS im Netz „TeutoOWL“ für Georgsmarienhütte (Haltepunkte Oesede, Kloster Oesede) und Hilter (Haltepunkte Wellendorf, Hilter). Tickets aus den anderen WT-Netzen (Kennbuchstaben M, H, S, W) inklusive „Netz Westfalen“ sind in Georgsmarienhütte und Hilter sowie in Bussen der VOS in Dissen und Bad Rothenfelde nicht gültig. Einbeziehung in den Westfalentarif ist geplant.

4. Integration geplant, Westfalentarif nicht gültig

Landkreis Diepholz

Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Buslinien, nicht im Binnenverkehr

Landkreis Nienburg/Weser

Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Buslinien, nicht im Binnenverkehr

Landkreis Schaumburg

  • Rinteln Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Bahn- und Buslinien, nicht im Binnenverkehr
  • Ortsteil Cammer der Stadt Bückeburg Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Buslinien

Landkreis Hameln-Pyrmont

  • Bad Pyrmont Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Buslinien, nicht im Binnenverkehr

Landkreis Holzminden

  • Holzminden Anerkennung auf ein-/ausbrechenden Bahn- und Buslinien, nicht im Binnenverkehr

Hessen

Landkreis Kassel

  • Bad Karlshafen Anerkennung im ein- und ausbrechenden Bahn- und Busverkehr, nicht im Binnenverkehr
  • Trendelburg Anerkennung im ein- und ausbrechenden Busverkehr, nicht im Binnenverkehr

Landkreis Waldeck-Frankenberg

Landkreis Marburg-Biedenkopf

Lahn-Dill-Kreis

  • Dietzhölztal einzelne Buslinien
  • Haiger ein- und ausbrechende Bahn- und Buslinien, nicht im Binnenverkehr
  • Dillenburg ein- und ausbrechende Bahn- und Buslinien, nicht im Binnenverkehr

Rheinland-Pfalz

Westerwaldkreis

Landkreis Altenkirchen (Westerwald)

Anerkennung im ein- und ausbrechenden Bahn- und Busverkehr, nicht im Binnenverkehr

Niederlande

Provinz Overijssel

  • Enschede, nicht gültig in niederländischen Verkehrsmitteln (nur RB 51, RB 64, Taxibus T 88 und nur im Übergang)
  • Overdinkel, nicht gültig in niederländischen Verkehrsmitteln (nur Taxibus T 5)

Provinz Gelderland

  • Aalten, nicht gültig in niederländischen Verkehrsmitteln (nur Bus C 11 des Stadtbusses Bocholt)
  • Dinxperlo, nicht gültig in niederländischen Verkehrsmitteln (nur Bus C 7 des Stadtbusses Bocholt)
  • Winterswijk, nicht gültig in niederländischen Verkehrsmitteln (nur Bus R 71 und Taxibus T 10 und nur im Übergang)

Einzelnachweise

  1. Zahlen, Daten, Fakten. Abgerufen am 20. Januar 2019.
  2. 10 Argutmente für den WestfalenTarif. (PDF; 137 kB) WestfalenTarif GmbH, 16. Oktober 2015, S. 3, abgerufen am 21. Dezember 2017.
  3. WestfalenTarif-Tarifbestimmungen. (PDF; 5,91 MB) WestfalenTarif, 1. Januar 2020, S. 52, abgerufen am 19. Mai 2020.
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