Österreichisches Parlament
In Österreich obliegt die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei eigenständigen gesetzgebenden Körperschaften, dem Nationalrat (183 Abgeordnete) und dem Bundesrat (61 Mitglieder), die gemeinsam das Parlament bilden. In bestimmten Fällen treten Nationalrat und Bundesrat als Bundesversammlung gemeinsam zusammen.
Österreichisches Parlament | |
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Stellung | Gesetzgebungsorgane des Bundes: |
Staatsgewalt | Legislative |
Gründung | 1861 (als Reichsrat, 1918 Provisorische Nationalversammlung, 1919 Konstituierende Nationalversammlung, 1920 Bundes-Verfassungsgesetz) |
Sitz | Parlamentsgebäude, Wien |
Vorsitz | Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) |
Bestandsgarantie | Art. 1 (demokratisches Prinzip) und 2. Hauptstück (Gesetzgebung des Bundes, Art. 24–59b) B-VG |
Website | www.parlament.gv.at |
Wenn die Gesetzgebungsorgane des Bundes auch verfassungsrechtlich nicht als „das Parlament“ bezeichnet werden, so ist dieser Begriff doch weit verbreitet und wird von den beiden Kammern auch in der Öffentlichkeitsarbeit gebraucht. Ohne weitere Spezifizierung ist damit im allgemeinen österreichischen Sprachgebrauch meist nur der Nationalrat gemeint.
Sitz des Parlaments ist das Parlamentsgebäude in Wien.
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