Konstituierende Nationalversammlung

Die am 16. Februar 1919 gewählte Konstituierende Nationalversammlung für Deutschösterreich war das erste von Frauen und Männern in freier und gleicher Wahl berufene Parlament in der Geschichte Österreichs. Sie löste am 4. März 1919 die auf den Reichsratswahlen 1911 beruhende Provisorische Nationalversammlung ab, beschloss das Habsburgergesetz, ratifizierte den Vertrag von Saint-Germain, der den Zerfall Altösterreichs besiegelte und Österreichs Unabhängigkeit von Deutschland verlangte, und beschloss in ihrer letzten Sitzung am 1. Oktober 1920 die bis heute geltende Bundesverfassung.

1911Wahl 1919 zur
Konstituierenden Nationalversammlung
1920
Vergleich zur Wahl 1911 (nur deutsche Kandidaten) (in %)
 %
50
40
30
20
10
0
35,93
(+0,97)
40,75
(+9,57)
18,33
(−5,43)
2,36
(n. k.)
2,27
(n. k.)
0,36
(−6,17)
D
VTP
Sonst.


Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
c 1911: größtenteils Mitglieder des Deutschen Nationalverbandes
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Insgesamt 170 Sitze
  • SDAP: 72
  • VTP: 1
  • JNP: 1
  • D: 1
  • CS: 69
  • DN: 26

Die Nationalversammlung schaffte mit Wirkung vom 15. März 1919 den Staatsrat, der aus den drei Präsidenten der Nationalversammlung und 20 weiteren Abgeordneten bestand, ab. Auch die bisherige Rotation der drei Vorsitzenden der Nationalversammlung in ihren Funktionen entfiel nun; der Präsident der Nationalversammlung, Karl Seitz, war bis zur Wahl des ersten Bundespräsidenten am 9. Dezember 1920 Staatsoberhaupt.

Auf Grund der neuen Verfassung wurde die Nationalversammlung am 10. November 1920 vom Nationalrat und vom Bundesrat abgelöst. Aus der Staatsregierung wurde die Bundesregierung und aus dem Staatsgesetzblatt das Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Die Bezeichnung Staatskanzler wurde durch Bundeskanzler ersetzt, die Bezeichnung Staatssekretär durch Bundesminister.

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