Aufsichtspflichtverletzung (BGB)

Eine Aufsichtspflichtverletzung ist ein Haftungstatbestand aus dem deutschen Deliktsrecht.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Haftung des Aufsichtspflichtigen geregelt, wenn eine Person, die wegen Minderjährigkeit oder trotz Volljährigkeit wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, einem Dritten widerrechtlich einen Schaden zufügt (§ 832 BGB). Dabei ist unerheblich, ob die vernachlässigte Aufsichtspflicht kraft Gesetzes besteht, beispielsweise von Eltern gegenüber ihren Kindern oder ob sie vertraglich übernommen wurde, beispielsweise von Kindertagesstätten oder Personen in der Kindertagespflege.

Eine Verletzung bestimmter Aufsichtspflichten in Betrieben und Unternehmen kann im deutschen Recht der Ordnungswidrigkeiten nach § 130 OWiG dagegen mit Bußgeld geahndet werden.

Die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht sowie die Misshandlung von Schutzbefohlenen sind Straftatbestände (§ 171, § 225 StGB).

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