Europäische politische Partei
Eine europäische politische Partei (umgangssprachlich auch Europapartei, früher offiziell politische Partei auf europäischer Ebene) ist eine politische Partei bzw. ein Bündnis politischer Parteien, die bzw. das auf europäischer, insbesondere aber auf Ebene der Europäischen Union politisch tätig ist.
Die existierenden Parteien auf europäischer Ebene sind überwiegend Bündnisse nationaler politischer Parteien mit ähnlicher politischer Richtung. Es gibt jedoch auch europäische Parteien im engeren Sinne, deren Mitglieder individuelle Bürger sind, in der Regel Mitglieder des Europäischen Parlamentes bzw. der nationalen oder regionalen Parlamente. Daneben gibt es weitere politische Parteien und Parteienbündnisse, die gezielt auf der Ebene der Europäischen Union tätig sind, jedoch nicht die formalen Voraussetzungen der einschlägigen Verordnung der Europäischen Gemeinschaft erfüllen. Die ersten Europaparteien entstanden in den 1970er Jahren. Formal wurden politische Parteien auf europäischer Ebene mit dem Vertrag von Maastricht 1992 eingeführt.
Die Fraktionen im Europäischen Parlament werden in der Regel von einer, manche von zwei europäischen politischen Parteien getragen. Dabei finden sich in den Fraktionen auch Abgeordnete die keiner europäischen Partei angehören, andererseits gehören Abgeordnete einer europäischen Partei teilweise auch verschiedenen Fraktionen an. Derzeit gehören 84 % der Europaabgeordneten einer registrierten europäischen politischen Partei an. Auch die Fraktionen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, im Europäischen Ausschuss der Regionen sowie im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates werden von den (größeren) europäischen Parteien getragen. Die informellen Vorbesprechungen vor den Gipfeltreffen der Mitglieder des Europäischen Rats werden ebenfalls entlang der drei großen europäischen Parteien organisiert.
Derzeit sind zehn Parteien bei der zuständigen Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen registriert. Die registrierten Parteien können Finanzierung aus dem EU-Haushalt erhalten. Den politischen Parteien auf europäischer Ebene stehen politische Stiftungen nahe, die ebenfalls Finanzierung aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union erhalten können.:Art. 4 Abs. 4–7