Identitätskarte (Schweiz)
Die Identitätskarte (umgangssprachlich ID; französisch Carte d’identité, italienisch Carta d’identità, rätoromanisch Carta d’identitad) ist ein in der Schweiz herausgegebener amtlicher Ausweis (Art. 1 VAwG), der der Identitätsfeststellung und Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit dient. Vergeben wird sie ausschliesslich Schweizer Bürgern, in der Schweiz lebende Ausländer erhalten stattdessen den Ausländerausweis. Die Identitätskarte wurde in den 1940er Jahren eingeführt. Seit 1995 ist sie als Plastikkarte im Kreditkartenformat ausgeführt und hat beiderseits eine bläuliche Grundfarbe. Das Gegenstück in Deutschland und in Österreich ist der Personalausweis.
In der Schweiz besteht für Schweizer Staatsbürger weder eine Ausweispflicht noch eine Mitführpflicht, d. h. kein Schweizer muss eine Identitätskarte oder einen Pass besitzen oder bei sich tragen. Für ausländische Staatsangehörige gilt während des Aufenthalts in der Schweiz eine Ausweispflicht, jedoch keine Mitführpflicht.
Die Identitätskarte gilt als ein «weniger starkes» Dokument als der Pass. Sie erfüllt aber in vielen Bereichen den gleichen Zweck: z. B. genügt per 2018 für Reisen im Raum EWR/CEFTA sowie in den Kleinstaaten Europas, Französischen Überseegebieten, den Färöern, Georgien, Grönland (de facto), Gibraltar, Montserrat (bis max. 14 Tage), der Türkei und bei organisierten Pauschalreisen nach Tunesien die Identitätskarte als Ausweis.
Im Gegensatz zu z. B. Mitgliedsländern der EU ist keine eID-Funktion der ID vorgesehen.
Per 3. März 2023 wurde die neue Identitätskarte eingeführt. Die neue Identitätskarte bietet modernste Sicherheitsmerkmale und ein neues Design. Identitätskarten, die vor dem 3. März 2023 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.