Sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht 2015
In der Nacht vom 31. Dezember 2015 auf den 1. Januar 2016 kam es in Köln und anderen Orten zu sexuellen Übergriffen, die auch große nationale und internationale Beachtung erfuhren.
Das galt insbesondere für Übergriffe auf Frauen im Bereich des Kölner Hauptbahnhofs und des Kölner Doms durch Gruppen junger Männer vornehmlich aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum. In vielen Fällen wurden sowohl Sexual- als auch Eigentums- und Körperverletzungsdelikte verübt. Es wurden in der folgenden Zeit ca. 1200 Strafanzeigen erstattet. Etwa die Hälfte betrafen auch Sexualdelikte. 290 Verdächtige konnten ermittelt werden, von denen 37 verurteilt wurden, davon zwei wegen sexueller Nötigung und einer wegen Grabschens.
Der Polizei und der Bundespolizei wurde vorgeworfen, sie habe die Lage nicht unter Kontrolle gehabt und in ersten Berichten beschönigend dargestellt. Bemängelt wurde auch eine späte und zunächst zurückhaltende mediale Berichterstattung.
Allgemein wird bei den Ereignissen des Jahreswechsels 2015/16 in der Stadt Köln von der Kölner Silvesternacht gesprochen.
Da der Begriff sexueller Übergriff erst am 10. November 2016 ins Strafgesetzbuch eingefügt wurde (vgl. unten), wird dieser Begriff hier nicht im heutigen juristischen Sinn verwendet; er kann sich sowohl auf andere Tatbestände des Sexualstrafrechts beziehen, als auch auf sexuelle Beleidigungen oder damals straflose Handlungen einschließlich sexueller Belästigung.