Deutsche Umwelthilfe

Deutsche Umwelthilfe e. V.
(DUH)
Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 1975
Gründer Hermut Ruland, Gerhard Thielcke und Rudolf L. Schreiber
Sitz Hannover
Geschäftsstelle Radolfzell
Zweck Umwelt- und Verbraucherschutz
Vorsitz Margit Mönnecke, Michael Rothkegel, Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler
Geschäftsführung Jürgen Resch,
Sascha Müller-Kraenner,
Barbara Metz (Bundesgeschäftsführer) und Ulrike Voß, Matthias Walter (Mitglieder der Bundesgeschäftsführung)
Umsatz 20.261.676 Euro (2023)
Beschäftigte 201 (2023)
Freiwillige 8 (2021)
Mitglieder 535 sowie ca.
20.000 Fördermitglieder
Website duh.de

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) ist eine deutsche Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzorganisation. Der eingetragene Verein mit Sitz in Hannover engagiert sich für den Klimaschutz, die Erhaltung der biologischen Vielfalt, eine auf Effizienz und regenerativen Quellen basierende Energieversorgung, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft, saubere Luft, nachhaltige Mobilität und Verbraucherschutz.

Die als gemeinnützig anerkannte Organisation ist ein klageberechtigter Verbraucherschutzverband nach dem Unterlassungsklagengesetz, besitzt nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz das Recht zur Verbandsklage und ist berechtigt, Musterfeststellungsklagen und Abhilfeklagen zu führen. Die DUH ist gemäß Lobbyregistergesetz im Lobbyregister eingetragen. Der Verein unterhält Geschäftsstellen in Berlin, Radolfzell und Hannover sowie Projektbüros in Köthen und Erfurt.

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  2. Satzung. (PDF) Website der DUH, abgerufen am 10. September 2019.
  3. Freistellungsbescheid für 2016 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. (PDF) Finanzamt Singen, 10. August 2018, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 4. August 2023.
  4. Freistellungsbescheid für 2018 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. (PDF) Finanzamt Singen, 21. April 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 5. August 2023: „Umfang der Steuerbefreiung: Die Körperschaft ist vollständig nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Sie ist nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Hinweise zur Steuerbegünstigung: Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung des Umweltschutzes.“
  5. Freistellungsbescheid für 2019 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. (PDF) Finanzamt Singen, 17. Dezember 2021, abgerufen am 5. August 2023.
  6. Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG). (PDF) In: bundesjustizamt.de. Abgerufen am 7. Juli 2024.
  7. Jahresbericht 2017. (PDF; 3,2 MB) In: duh.de. Abgerufen am 11. Mai 2021.