Kirchengemeindeleitung

Die Kirchengemeindeleitung, zumeist ein Gremium, führt die Geschäfte einer Kirchengemeinde. Bezeichnung, Bestellung und Befugnisse unterscheiden sich je nach Religionsgemeinschaft erheblich.

Die römisch-katholische Kirche kennt hierfür den Pfarrverwaltungsrat, teilweise auch als Stiftungsrat, Kirchenvorstand oder Kirchenverwaltung (in Bayern und Österreich auch Pfarrgemeinderat) bezeichnet. Handelt es sich jedoch um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft wie in vielen Kantonen der Schweiz, untersteht die Kirche staatlichem Recht (im dualen System) und die Kirchgemeinde untersteht der Leitung der Kirchenpflege (im Gegensatz zur Pfarrei unter der Leitung des Pfarrers oder Gemeindeleiters und dem Pfarreirat).

Auf protestantischer Seite herrscht eine große Vielfalt. Folgende Bezeichnungen sind üblich: