Kurfürst
Ein Kurfürst (lateinisch princeps elector imperii oder elector; frühneuhochdeutsch meist Churfürst) war einer der ursprünglich sieben ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert die Kurwürde und damit das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand, mit dessen Herrschaft seit dem 10. Jahrhundert der Anspruch auf das Kaisertum verbunden war.
Seit dem Dreißigjährigen Krieg schwankte die Zahl der Kurfürsten. Effektiv nahmen nie mehr als neun Fürsten an einer Kaiserwahl teil. Die Thronfolger der weltlichen Mitglieder des Kurkollegiums wurden als Kurprinzen bezeichnet. Das Wort Kurfürst ist eine Zusammensetzung mit mittelhochdeutsch kure ‚Wahl‘ (Nomen actionis zu kiesen ‚wählen‘), von dem wiederum das Verb küren abgeleitet ist.