Nationalsozialistische Rassenhygiene
Die nationalsozialistische Rassenhygiene (oder NS-Rassenhygiene) war die zur Zeit des Nationalsozialismus betriebene Radikalvariante der Eugenik, damals auch Erbpflege genannt. Die praktische Umsetzung erfolgte ab 1935 im Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre („Blutschutzgesetz)“ und dem Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes („Ehegesundheitsgesetz“) mit den darin festgelegten Eheverboten sowie im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses durch Zwangssterilisationen bei verschiedenen Krankheitsbildern und Zwangsabtreibungen bis hin zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ in der „Aktion T4“ sowie der so genannten „Kinder-Euthanasie“ im Rahmen der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus. Schließlich organisierte das NS-Regime europaweit unter dem verkleisternden Namen/Unwort der Endlösung den Massenmord an den europäischen Juden in den von der SS betriebenen Vernichtungslagern.
Die NS-Machthaber ermöglichten den Eugenikern/Rassenhygienikern in Deutschland eine radikalere Umsetzung ihrer Ideen, als dies ihren Kollegen zum Beispiel in Großbritannien, den USA oder Schweden möglich war. Die meisten schlossen sich dem Nationalsozialismus an. Von den bekanntesten Anthropologen, Humangenetikern und Rassenhygienikern der NS-Zeit, deren Personalakten im Berlin Document Center (BDC) lagern, waren mehr als 90 % Mitglieder der NSDAP, 36 % davon gehörten der SS und 26 % der SA an.
- ↑ Ernst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich. Karrieren vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-10-039310-4, S. 21.
- ↑ Benoit Massin, Anthropologie und Humangenetik im Nationalsozialismus. In: Heidrun Kaupen-Haas, Christian Saller: Wissenschaftlicher Rassismus. Campus Verlag, 1999, ISBN 3-593-36228-7, S. 37.