Palästinensisches Flüchtlingsproblem
Als palästinensisches Flüchtlingsproblem wird die Situation bezeichnet, die durch Flucht und Vertreibung („Nakba“) von rund 710.000 der im Jahr 1947 rund 870.000 Araber aus jenen Teilen Palästinas begann, die später Staatsgebiet Israels wurden. Israel entstand, (1) weil im November 1947 die Mehrheit der UNO-Staaten beschlossen hatte, Palästina im Mai 1948 in einen Staat für Araber und einen für Juden (Israel) zu teilen und (2) durch Israels siegreiches Bestehen im Krieg um seine Unabhängigkeit (Palästinakrieg), den die Armeen seiner Nachbarstaaten und Teile der arabischen Palästinenser führten.
Viele Flüchtlinge hatten schon im vorangegangenen Bürgerkrieg (Dezember 1947 bis Mai 1948) ihre Heime verlassen, in Sorge sonst Gewalt zu erfahren oder als Vertrieben aufgeben müssen als Folge von Gewalt. Seit Invasion der Nachbararmeen am Tag nach Israels Gründung verschärfte sich die Zwangsmigration (Flucht und Vertreibung), die bis zu den Waffenstillstandsabkommen von 1949 dauerte.
Noch vor Kriegsende empfahl die Resolution 194 der UN-Generalversammlung vom 11. Dezember 1948 den Regierungen der Kriegsparteien, den friedenswilligen Flüchtlingen die Rückkehr in ihre Herkunftsorte so bald wie möglich zu gestatten, die übrigen zu entschädigen, ihre Umsiedlung und Integration zu fördern. Die unterlegenen arabischen Staaten lehnten die Resolution und Friedensverhandlungen damals ab, um den Staat Israel nicht anzuerkennen. Sie leiteten aus der Empfehlung, die auf im Kriegsverlauf geflohene und friedensbereite Palästinenser begrenzt war, ein Rückkehrrecht für sie alle und ihre Nachkommen ab. Diese Forderung und das analoge Rückkehrrecht für Juden nach Eretz Israel wurden zum Hauptstreitpunkt des israelisch-palästinensischen Konflikts.
Das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) definiert nicht nur die aus Palästina geflohenen und vertriebenen Araber, sondern auch ihre anderswo geborenen Nachkommen in väterlicher Linie als palästinensische Flüchtlinge. Derzeit zählt es rund fünf Millionen Menschen dazu, darunter auch im und nach dem Sechstagekrieg 1967 geflohene Palästinenser. Rund 1,5 Millionen davon leben in 58 von der UNRWA verwalteten Flüchtlingslagern (Palestine refugee camps) in Jordanien, Syrien, im Libanon, Gazastreifen und Westjordanland. Die übrigen 3,5 Millionen leben in Orten der arabischen Gastländer, oft in der Nähe der Flüchtlingslager. Als Staatenlose besitzen sie dort meist keine staatsbürgerlichen Rechte und werden als Minderheit teilweise systematisch diskriminiert.
Arabische Staaten haben die Flüchtlinge und das für sie geforderte Rückkehrrecht wiederholt als Druckmittel gegen Israel eingesetzt. Israels Regierungen verweisen dagegen auf die Vertreibung von Juden aus arabischen und islamischen Ländern seit 1948, die keine Rückkehrmöglichkeit und Entschädigung erhielten. Israel nahm rund 520.000 dieser rund 850.000 aus arabischen Staaten vertriebenen Juden auf und integrierte sie.
- ↑ Pierre Blanc, Jean-Paul Chagnollaud, Sid-Ahmed Souiah: Atlas des Palestiniens. Un peuple en quête d’un État. Éditions Autrement, Paris 2011, ISBN 978-2-7467-3587-3, S. 32 f.
- ↑ UNRWA: Palestine refugees.