Pfalzgraf
Die Pfalzgrafen (lateinisch comites palatini, auch comites palatii) waren im Heiligen Römischen Reich zunächst Amtsträger und Vertreter des Königs oder Kaisers in den ursprünglichen Stammesherzogtümern Lothringen, Sachsen, Baiern und Schwaben sowie im Königreich Burgund. Sie standen dort dem jeweiligen Hofgericht vor und hatten leitende Funktion allgemeiner Art inne. Zudem fungierten sie als Verbindungsleute zwischen Bittstellern aus dem Reich und dessen Oberhaupt.
Bereits im Hochmittelalter wurden die meisten Pfalzgrafschaften in größere Fürstentümer inkorporiert oder verloren ihre Bedeutung. Übrig blieb allein die aus der lothringischen Pfalzgrafschaft hervorgegangene Pfalzgrafschaft bei Rhein. Deren Inhaber gehörten seit dem hohen Mittelalter dem Kurfürstenkollegium und ab dem Spätmittelalter dem Reichsfürstenstand an und waren den Herzögen faktisch gleichgestellt. Als Reichsvikare nahmen sie während einer Sedisvakanz stellvertretend die Aufgaben des Königs wahr. Sie wurden mit (Königliche) Hoheit angesprochen.