Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Basisdaten
Titel:Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
Kurztitel: Selbstbestimmungsgesetz (nicht amtlich)
Abkürzung: SBGG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GG in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 GG
Rechtsmaterie: Bürgerliches Recht, Personenstandsrecht
Fundstellennachweis: 211-10
Erlassen am: 19. Juni 2024
(BGBl. 2024 I Nr. 206)
Inkrafttreten am: überwiegend 1. November 2024
GESTA: I013
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) (nichtamtlich auch Selbstbestimmungsgesetz) soll es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen in Deutschland erleichtern, ihren Geschlechtseintrag sowie Vornamen ändern zu lassen, um sie an ihre Geschlechtsidentität anzupassen.

Seit Mai 2023 lag ein Referentenentwurf des Gesetzes vor, der nach Detailänderungen am 23. August als Regierungsentwurf beschlossen und nach weiteren Änderungen am 12. April 2024 vom Bundestag und am 17. Mai 2024 vom Bundesrat angenommen wurde. Das Gesetz wurde am 21. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderung von Geschlecht und Vornamen kann seit dem 1. August 2024 angemeldet und nach frühestens drei Monaten tatsächlich erklärt werden. Geschlechtsangleichende Maßnahmen werden durch das SBGG nicht geregelt. Mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes zum 1. November 2024 trat das Transsexuellengesetz außer Kraft, das für die Änderung des Geschlechtseintrags und Namens ein aufwendiges Gutachterverfahren und die gerichtliche Anerkennung der Änderungen vorschrieb.

  1. Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften. In: bmjv.de. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 23. Oktober 2024, abgerufen am 27. Februar 2026.
  2. Selbstbestimmungsgesetz: Kritik von LGBTI-Aktivist*innen und Trans-Gegner*innen. Abgerufen am 22. August 2023 (deutsch).
  3. BGBl. 2024 I Nr. 206 vom 21.06.2024. In: Bundesgesetzblatt. Bundesamt für Justiz, 21. Juni 2024, abgerufen am 21. Juni 2024.
  4. Art. 13 Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften in Verbindung mit § 4 Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG).
  5. Art. 14 des Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften.
  6. Sophie Garbe: (S+) Klimaschutz, Einbürgerung, Cannabis: Welche Vorhaben der Ampelkoalition noch offen sind. In: Der Spiegel. 16. Juli 2023, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 16. Juli 2023]).