Wiener Gemeinderat und Landtag
| Wiener Gemeinderat und Landtag | |
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| Basisdaten | |
| Sitz: | Wiener Rathaus |
| Legislaturperiode: | fünf Jahre |
| Erste Sitzung: | 1848 als Gemeinderat, 10. November 1920 auch als Landtag |
| Abgeordnete: | 100 |
| Aktuelle Legislaturperiode | |
| Letzte Wahl: | 27. April 2025 |
| Nächste Wahl: | Landtags- und Gemeinderatswahl in Wien 2030 |
| Vorsitz: | Gemeinderatsvorsitzender Thomas Reindl (SPÖ), Landtagspräsident Christian Meidlinger (SPÖ) |
| Sitzverteilung: | Landesregierung und Stadtsenat (53)
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| Website | |
| www.wien.gv.at (Wiener Gemeinderat) www.wien.gv.at (Wiener Landtag) | |
Infolge der Doppelfunktion Wiens als Stadtgemeinde und Land (Stadtstaat) fungieren die in den Wiener Gemeinderat, das oberste Verwaltungsgremium der Stadt Wien, gewählten 100 Politiker zugleich als Mandatare im Wiener Landtag, dem Landesparlament des Bundeslandes Wien. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Nach der Wiener Stadtverfassung sind die Geschäfte der Stadt Wien und des Landes Wien getrennt zu führen. Demnach halten Gemeinderat und Landtag getrennte Sitzungen ab, obwohl ihnen dieselben Mitglieder angehören. Die Sitzungsberichte werden allerdings in derselben Schriftenreihe publiziert. Die Abgeordneten tagen, wenn sie als Gemeinderat einberufen sind, unter Vorsitz der Gemeinderatsvorsitzenden und können nur Angelegenheiten der Gemeinde Wien, nicht aber Angelegenheiten des Landes Wien erledigen. Wenn sie auf Einladung des Landtagspräsidenten oder der -präsidentin (nicht mit dem Gemeinderatsvorsitz identisch) als Landtag von Wien zusammentreten, dürfen die Abgeordneten nur Landesangelegenheiten, aber nicht Angelegenheiten der Gemeinde erledigen. Damit ist die Rechtslage in Wien anders als in den deutschen Stadtstaaten Berlin oder Hamburg.
- ↑ Gemeinderatsvorsitzender Thomas Reindl
- ↑ Mitglieder des Gemeinderates. In: wien.gv.at. 10. Juni 2025, abgerufen am 10. Juni 2025.