MKL1888:Sachsen

[123] Sachsen. Übersicht der zugehörigen Artikel:

Der Volksstamm der Sachsen.

Die Sachsen sind gleich den Alemannen u. a. ein germanischer Völkerbund (Sachsenbund), in welchem die Cherusker, Chauken, Marsen, Angrivarier u. a. aufgegangen waren, und der nach Widukind seinen Namen von einer Waffe, Sahs (Steinmesser), erhielt, während andre ihn als Sassen, d. h. Seßhafte, erklären. Sie wohnten zu beiden Seiten der Elbmündung und auf den Inseln vor derselben (Insulae Saxonum), von wo sie sich nach Westen und Süden bis zur Ems, Lippe und zum Harz ausbreiteten. Als Seeräuber suchten sie die Küsten der Nordsee heim, plünderten die Küsten Britanniens und Galliens, und mit ihrer Hilfe bemächtigte sich 287 der Menapier Carausius der Herrschaft Britanniens. In Gemeinschaft mit den Angeln setzten sie sich um 450 in dem von den Römern verlassenen Britannien dauernd fest und gründeten daselbst das angelsächsische Reich (s. Angelsachsen). In ihrer festländischen Heimat schieden sie sich nach der Lage ihrer Wohnsitze in die Ostfalen im O., die Westfalen im W. der Weser, die Engern (Angrarier) zu beiden Seiten derselben und die Nordalbingier im N. der Elbe. Von den Erschütterungen der Völkerwanderung wenig berührt, bewahrten sie unverändert die Grundzüge altgermanischen Wesens. Neben den freien Grundeigentümern, den Frilingen oder Fronen, aus denen die Edelinge hervorragten, gab es dienstpflichtige Unfreie, Liten (Laten), und Leibeigne. Sie bildeten freie Volksgemeinden und Gaugenossenschaften unter gewählten Vorstehern; nur in Kriegszeiten stellten sie sich unter die Führung eines Herzogs. Alljährlich fand zu Marklo an der Weser eine Versammlung von Abgeordneten der einzelnen Gaue statt, welche über gemeinsame Angelegenheiten, besonders über Krieg und Frieden, beriet. Städte hatten die S. nicht, nur Burgen (Eresburg u. a.). Gleich den alten Germanen hatten sie keinen Priesterstand, hingen aber dem heidnischen Götterdienst mit Eifer und Treue an.

Nachdem die S. 530 im Bund mit den Franken das Thüringerreich zerstört und das Land zwischen Harz und Unstrut erworben hatten, gerieten sie allmählich in Abhängigkeit von den Franken, denen sie sich 553 [124] zur Zahlung eines jährlichen Tributs von 500 Kühen verpflichten mußten; erst 631 wurden sie von demselben gegen das Versprechen, die fränkische Grenze gegen die Einfälle der Wenden zu verteidigen, befreit. Infolge des Verfalls des Merowingerreichs wieder unabhängig, wurden sie erst von Karl Martell wieder mit Krieg überzogen (718, 720 und 738), weil sie das Land der Hattuarier (Geldern) verwüstet hatten. Pippin führte mehrere Kriege gegen sie, unterwarf die Grenzsachsen, bekehrte sie zum Christentum und legte, nachdem er bis zur Weser und Oker vorgedrungen, 759 den S. einen Tribut von 300 Pferden auf. Aber erst der große Sachsenkrieg Karls d. Gr. (772–785) unterwarf die S. dauernd der fränkischen Herrschaft und dem Christentum. Schon auf seinem ersten Feldzug eroberte Karl die Eresburg, zerstörte die Irmensäule, drang bis an die Weser vor und empfing von den S. Geiseln und das Versprechen, die christliche Mission nicht zu stören. Während Karl 774 gegen die Langobarden zog, empörten sich die S. unter Widukind, wurden aber in zwei Kriegen 775–776 von Karl unterworfen, der 777 auf sächsischem Gebiet zu Paderborn einen Reichstag abhielt, auf dem viele Edelinge ihm huldigten und die Taufe empfingen. Während Karls Abwesenheit in Spanien erhoben sich die S. 778 von neuem und verwüsteten das rechte Rheinufer. 779 unternahm daher Karl den vierten Zug nach Sachsen, drang bis zur Oker vor, wo viele Engern und Ostfalen sich unterwarfen, und hielt 780 einen Reichstag zu Lippspringe ab, auf welchem Sachsen im Missionsbezirke eingeteilt wurde. Die Einführung der fränkischen Grafschaftsverfassung und der Heerespflicht rief 782 einen allgemeinen Aufstand unter Widukind hervor; die Kirchen wurden zerstört, die Priester verjagt und ein gegen die Sorben ziehendes Frankenheer am Süntel vernichtet. Die furchtbare Rache, die Karl durch Hinrichtung von 4500 Gefangenen in Verden a. d. Aller nahm, reizte die S. zum äußersten Widerstand; doch erlitten sie 783 bei Detmold und an der Hase blutige Niederlagen, in welchen die waffenfähige Mannschaft fast zu Grunde ging; das Land wurde auf Befehl Karls mit Feuer und Schwert verwüstet. Auf dem Reichstag zu Paderborn 785 wurde darauf die Annahme des Christentums bei Todesstrafe geboten und die Abgabe des Zehnten auferlegt. Nun empfingen Widukind und sein Freund Albio die Taufe zu Attigny. Hiermit war die Unterwerfung Sachsens entschieden. Zwar kam es während des Avarenkriegs 793 noch einmal zu einer Empörung der S. Doch wiederholte Feldzüge Karls durch das Sachsenland (der letzte 804), Verpflanzung von S. in andre Reichsteile und Ansiedelung fränkischer Kolonisten in Sachsen brachen endlich die Widerstandskraft des Volkes gänzlich. Die Errichtung zahlreicher Bistümer, wie Osnabrück, Verden, Bremen, Paderborn, Minden, Halberstadt, Hildesheim und Münster, hatte die feste Begründung der christlichen Religion in Sachsen zur Folge; ja, die S. wurden die eifrigsten Christen und unversöhnliche Feinde ihrer heidnisch gebliebenen östlichen Nachbarn, der Wenden. Nur ihr altes Stammesrecht, die Lex Saxonum, behielten sie. Der fränkischen Herrschaft blieben sie treu und standen dem Kaiser Ludwig dem Frommen gegen seine Söhne bei. Während des Kriegs unter diesen nach des Kaisers Tod gelang es dem bei Fontenoy 841 geschlagenen Kaiser Lothar, die niedern Stände in Sachsen, die Frilinge und Liten, gegen den von den Franken sehr begünstigten Adel aufzureizen und den Aufstand eines Stellinga genannten Bundes hervorzurufen; doch wurde derselbe 842 von Ludwig dem Deutschen unterdrückt. Sachsen fiel im Vertrag von Verdun an das ostfränkische Reich.

Das alte Herzogtum Sachsen.

Die Schutzlosigkeit, in welcher die Karolinger das Land gegen die Raubeinfälle der Slawen und Normannen ließen, welch letztere 845 Hamburg zerstörten, bewirkte, daß die Sachsen sich wieder unter die Führung eines Herzogs stellten. Diese Würde erlangte zuerst Otto der Erlauchte (880–912), Sohn Brunos, eines Edelmanns aus reichbegütertem Geschlecht, der 880 bei Hamburg gegen die Normannen fiel; Otto dehnte seine Gewalt auch über Thüringen aus. Sein Sohn Heinrich (912–936) ward 919 zum deutschen König erwählt, und damit wurde der Stamm der Sachsen an die Spitze Deutschlands gestellt. Seiner kriegerischen Tüchtigkeit verdankte dies die Vertreibung der Magyaren (933) und die Unterwerfung der slawischen Stämme rechts der Elbe. Unter der weisen Leitung Heinrichs und seines großen Sohns Otto I. entwickelten sich aber auch Künste und Wissenschaften in S. zu hoher Blüte. Zahlreiche Kirchen und Klöster wurden errichtet, Poesie und Geschichtschreibung in letztern eifrig gepflegt. Die Sachsen, welche sich kaum 200 Jahre früher der fränkischen Herrschaft und dem Christentum so hartnäckig widersetzt hatten, waren unter dem sächsischen Kaisergeschlecht die Hauptstütze des heiligen römischen Reichs deutscher Nation. Otto I. übertrug 950 dem tapfern Grafen Hermann Billung das Herzogtum S., der durch glückliche Kämpfe gegen die Wenden die Ostgrenze erweiterte; doch gingen die überelbischen Eroberungen unter Herzog Bernhard I. (973–988), dem Sohn Hermanns, wieder verloren, als nach dem Tod Kaiser Ottos II. die Slawen einen großen Aufstand machten; weder Otto III. noch Heinrich II. vermochten dieselben wiederzugewinnen. Auf Herzog Bernhard II. (988–1011) folgte Bernhard III. (1011–59), unter dessen langer Regierung mit dem Erlöschen des sächsischen Kaiserhauses (1024) die deutsche Königskrone vom sächsischen Stamm wieder auf den fränkischen überging. Das erbliche sächsische Herzogtum, das auch die Bischöfe unter seine Gewalt beugte, war seitdem die Hauptstütze der fürstlichen Opposition gegen die kaiserliche Macht, und der auf seine Eigenart und seine Freiheiten stolze sächsische Stamm stand den Billungern treu zur Seite. Vergeblich verlegten die Kaiser Heinrich III. und Heinrich IV. ihre Residenz nach S., nach Goslar und den von ihnen am Harz erbauten Burgen. Gerade die damit verbundenen Belästigungen und Kosten reizten die Sachsen um so mehr gegen die fränkischen Herrscher auf, und als Heinrich IV. den sächsischen Großen Otto von Nordheim des Herzogtums Bayern beraubte und den Nachfolger Herzog Ordulfs (1059–71), Herzog Magnus, durch Kerkerhaft zum Verzicht auf die sächsische Herzogswürde zwingen wollte, brach 1073 in S. eine Empörung aus, welche erst 1075 durch den Sieg des Königs bei Hohenburg bewältigt wurde. Doch hatten Heinrichs Gegenkönige, Rudolf von Schwaben, Hermann von Luxemburg und Ekbert von Meißen, auch nachher ihre Hauptstütze im Sachsenstamm.

Als 1106 mit Magnus der Billungsche Mannesstamm erlosch, belehnte Heinrich V. den Grafen Lothar von Supplinburg mit dem Herzogtum S. Derselbe brachte durch Heirat die reichen nordheimischen und braunschweigischen Güter an sich (1113) und stellte sich auf Anstiften der päpstlichen Partei an die Spitze der Fürstenopposition, welche in der [125] Schlacht am Welfesholz 1115 den Sieg über das kaiserliche Heer davontrug. Als dann Lothar nach dem Erlöschen des salischen Hauses 1125 selbst auf den Kaiserthron erhoben wurde, hatte er mit den staufischen Brüdern um die Krone zu kämpfen und mußte gegen sie eine Stütze beim welfischen Herzog von Bayern, Heinrich dem Stolzen, suchen, der von seiner Mutter Wulfhild, der Tochter des Herzogs Magnus, die Billungschen Hausgüter geerbt hatte. Er vermählte demselben seine Tochter Gertrud und übertrug ihm auch auf seinem Sterbebett 1137 das Herzogtum S. Als der neue König, Konrad III., diese Übertragung nicht anerkennen wollte, kam es zwischen ihm und Heinrich zum Kampf; letzterer wurde geächtet und seine Herzogtümer ihm abgesprochen, von denen S. dem Markgrafen Albrecht dem Bären übertragen wurde. Doch konnte dieser auch nach Heinrichs des Stolzen Tod (1139) S. nicht erobern und mußte es im Frankfurter Frieden 1142 Heinrichs Sohn, Heinrich dem Löwen, zurückgeben, wogegen die Mark Brandenburg vergrößert und von der herzoglichen Gewalt befreit wurde. Heinrich der Löwe nahm mit Erfolg die Kriege gegen die Wenden wieder auf, eroberte Holstein, Mecklenburg und Vorpommern, gründete Bistümer und Städte, wie Lübeck, und verbreitete deutsche und christliche Kultur; die sächsischen Großen, geistliche wie weltliche, brachte er unter seine Botmäßigkeit. Seine über fast ganz Norddeutschland sich erstreckende Macht war eine königliche. Als er nun 1176 dem Kaiser Friedrich I. die Heeresfolge nach Italien verweigerte, wurde die Zertrümmerung dieses allzu großen Herzogtums beschlossen. Nachdem Heinrich der Löwe 1180 geächtet und vom Kaiser zur Unterwerfung gezwungen worden war, wurden ihm nur seine Allodien, Braunschweig und Lüneburg, gelassen. Die Bischöfe und weltlichen Fürsten, auch einige Städte wurden für reichsunmittelbar erklärt, die herzogliche Gewalt in Westfalen dem Erzstift Köln übertragen und der Name des Herzogtums S. auf den östlichen Teil an der Elbe beschränkt, mit dem Albrechts des Bären zweiter Sohn, Bernhard von Askanien, belehnt wurde.

Das jüngere Herzogtum Sachsen.

Das neue Herzogtum S., dem alten Volksherzogtum weder an Umfang noch an Macht vergleichbar, spielte demgemäß in der Geschichte des Deutschen Reichs nur eine untergeordnete Rolle. Dazu kam, daß die Askanier nach dem Tode des zweiten Herzogs aus ihrem Geschlecht, Albrechts I. (1212–60), S. teilten, so daß der ältere Sohn, Johann, das Gebiet an der untern, der jüngere, Albrecht II. (1260 bis 1298), das an der mittlern Elbe erhielt; beide Linien, die sich nach ihren Hauptstädten Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg nannten, führten den Titel eines Herzogs von S., Engern und Westfalen und eines Reichsmarschalls und erhoben beide auf das Recht, den König zu wählen, Anspruch. Nach langem Streit wurde dies Recht durch die Goldene Bulle 1356 der wittenbergischen Linie zugesprochen, welche zugleich mit dem Erzmarschallamt das Reichsvikariat in den Ländern des sächsischen Rechts erhielt und sich durch die Unteilbarkeit der Kurlande vor weiterer Zersplitterung bewahrte. Herzog Rudolf II. (1356–70), Rudolfs I. (1298–1356) Sohn, nannte sich zuerst Kurfürst von S., sein Bruder Wenzel (1370–88) führte zuerst die Kurschwerter im sächsischen Wappen. Wenzels Sohn Rudolf III. starb kinderlos 1419, und mit seinem Bruder Albrecht III. erlosch 1422 die wittenbergische Linie des askanisch-sächsischen Hauses.

Kaiser Siegmund verlieh, ohne die Ansprüche der Linie Sachsen-Lauenburg zu berücksichtigen, S. 6. Jan. 1423 dem Markgrafen Friedrich dem Streitbaren (s. Friedrich 58) von Meißen, welcher 1. Aug. 1425 zu Ofen feierlich belehnt wurde. Mit ihm beginnt die Herrschaft des Hauses Wettin. Sachsen-Lauenburg erhob im 15. Jahrh. noch mehrmals Anspruch auf die kurfürstlichen Titel und Rechte, aber ohne Erfolg (weiteres s. Lauenburg). Der Name S. ging nun auch auf die übrigen Besitzungen des Hauses Wettin, Meißen und Thüringen, über; doch wurde dieses S. noch lange als Obersachsen von Niedersachsen, dem Gebiet der untern Elbe und Weser, unterschieden, bis für letzteres Land der Name Hannover üblich wurde. Über die Geschichte Kursachsens seit 1423 s. Sachsen, Königreich (S. 134 ff.).

Die Pfalzgrafschaft Sachsen.

Die königlichen Güter in S., hauptsächlich in der Nähe des Kyffhäusers gelegen (Grona, Werla, Wallhausen), ferner Dornburg, Arnstadt und Sulza, die königlichen Pfalzen und Besitzungen in Magdeburg und Merseburg wurden von Pfalzgrafen verwaltet, als deren erster Adalbert oder Berno (gest. 982) genannt wird. Um 1040 kam die Pfalzgrafschaft an Dedo, Grafen von Goseck, dessen Nachfolger sich, als Friedrich von Sommerschenburg die Grafschaft 1088 seinem Großneffen Friedrich von Goseck entrissen hatte, nach ihrem Allod Pfalzgrafen von Putelendorf (Bottelndorf a. d. Unstrut) nannten. Nach dem Erlöschen des Hauses Sommerschenburg mit Albrecht II. 1179 verlieh Kaiser Friedrich I. auf dem Reichstag zu Gelnhausen 6. April 1180 die Pfalzgrafschaft S. dem Landgrafen Ludwig III. von Thüringen, der sie 1181 seinem Bruder Hermann abtrat. Nach dem Aussterben des thüringischen Landgrafengeschlechts kam sie nebst Thüringen an den Markgrafen Heinrich den Erlauchten von Meißen, der sie 1291 nebst Landsberg, Delitzsch und Sangerhausen an den Markgrafen von Brandenburg verkaufte. In ihren Resten, Lauchstädt und Allstedt, kam die Pfalzgrafschaft S. 1318 als Wittum an Agnes, die Witwe Heinrichs des ältern von Brandenburg, von deren Erben sie Markgraf Friedrich der Ernsthafte von Meißen 1347 kaufte, worauf er sich den pfalzgräflichen Titel beilegte. Doch galt noch immer die Pfalz in Magdeburg als eigentlicher Sitz der Pfalzgrafschaft, welche daher in der sächsischen Goldenen Bulle vom 27. Dez. 1356 als ein Zubehör des Herzogtums S. bezeichnet wurde. Friedrich der Streitbare legte den bedeutungslos gewordenen pfalzgräflichen Titel ab und behielt nur das Wappen, den kaiserlichen Adler, bei.

Sachsen, Ernestinische Linie. Das Haus Wettin teilte sich 1485 in zwei Linien, die jüngere Albertinische, begründet von Albrecht dem Beherzten, welche Meißen und dazu 1547 die Kurwürde erhielt und jetzt im Königreich S. (s. d.) regiert, und die ältere Ernestinische, welche 1547 die Kurwürde verlor und bloß die thüringischen Besitzungen behielt; es waren dies die Ämter, Städte und Schlösser Gerstungen, Eisenach, Wartburg, Kreuzburg, Tenneberg, Waltershausen, Leuchtenburg, Roda, Orlamünde, Gotha, Jena, Kapellendorf, Roßla, Weimar, Wachsenburg, Dornburg, Kamburg, Buttstädt, Arnshaugk, Weida und Ziegenrück. Hierzu kamen nach dem Tode des Herzogs Johann Ernst von Koburg (1553) noch die Ämter Koburg, Sonneberg, Hildburghausen, Königsberg, Veilsdorf und Schalkau und durch den Naumburger Vertrag (24. Febr. 1554) Altenburg, Eisenberg, Sachsenburg und Herbesleben, [126] welche Kurfürst August abtrat, sowie 1555 durch Tausch mit den Grafen von Mansfeld die Herrschaft Römhild. Endlich erwarb das Ernestinische Haus aus der hennebergischen Erbschaft (1583), definitiv allerdings erst 1660, die Ämter Meiningen, Themar, Maßfeld, Behrungen, Henneberg, Milz, Ilmenau, Kaltennordheim, Frauenbreitungen, Sand und Wasungen.

Gehorsam dem väterlichen Testament, welches ihnen eine Landesteilung untersagte, überließen nach dem Tod Johann Friedrichs des Großmütigen (1554) dessen jüngere Söhne, Johann Wilhelm und Johann Friedrich III., in dem Örterungsrezeß von 1557 dem ältesten, Johann Friedrich II., dem Mittlern, die alleinige Regierung; jedoch nach Johann Friedrichs III. Tod (1565) teilten die Brüder im Mutschierungsvergleich vom 21. Febr. 1566 die Länder so, daß Johann Friedrich den weimarischen Teil mit der Hauptstadt Gotha, Johann Wilhelm den koburgischen empfing. Nach der Ächtung und Gefangennahme Johann Friedrichs infolge der Grumbachschen Händel (s. Grumbach) nahm Kurfürst August die Ämter Weida, Ziegenrück, Arnshaugk und Sachsenburg als Ersatz für die Kosten der Achtsvollstreckung, während Johann Wilhelm sämtliche andre Ernestinische Lande unter seiner Regierung vereinigte. Doch mußte er 1572 den koburgischen Teil an Johann Friedrichs Söhne abgeben, von denen Johann Kasimir (gest. 1633) die Linie Koburg, Johann Ernst (gest. 1638) die Linie Eisenach gründeten, welche beide Linien mit ihrem Tod aber wieder erloschen. Die Söhne Johann Wilhelms (gest. 1573), Friedrich Wilhelm I. und Johann, regierten bis zu des erstern Tod (1602) gemeinschaftlich, dann teilten dessen Söhne und ihr Oheim Johann 1603 den weimarischen Anteil in die Linien Altenburg und Weimar, von denen die erstere mit Friedrich Wilhelms II. jüngstem Sohn, Friedrich Wilhelm III., 1672 wieder erlosch.

Herzog Johann von Weimar, der Stammvater der jetzigen Ernestinischen Linie, hinterließ bei seinem Tod 1605 acht Söhne, von denen der sechste, Herzog Bernhard, der Held des Dreißigjährigen Kriegs wurde, Herzog Wilhelm die Linie Weimar fortpflanzte und Ernst der Fromme die Linie Gotha begründete; Wilhelm und Ernst teilten sich durch den Erbvertrag vom 21. Sept. 1641 in die durch das Erlöschen der Linien Koburg und Eisenach (s. oben) vermehrten Lande. Nach Wilhelms Tod (1662) teilte sich die weimarische Linie in die Linien Weimar, Eisenach, Marksuhl, Jena, von denen Eisenach 1670 erlosch, worauf Johann Georg von Marksuhl nach Eisenach zog und seine Linie danach benannte; Jena erlosch 1690, Eisenach 1741, und ihre Lande fielen an das Stammhaus Weimar zurück, in welchem Herzog Ernst August 1719 das Recht der Erstgeburt eingeführt hatte und die verderblichen Teilungen nun aufhörten (s. Sachsen-Weimar-Eisenach, Geschichte).

Ernst der Fromme, der Stifter der Linie Gotha, erwarb nach dem Erlöschen der Linie Altenburg (1672) einen Teil von deren Ländern, nämlich Altenburg, Saalfeld, Koburg, Hildburghausen sowie die ehemals hennebergischen Ämter Meiningen, Römhild u. a. Nach seinem Tod (1675) begründeten seine sieben Söhne 1680 sieben Linien, nämlich Friedrich I. Gotha, Albrecht Koburg, Bernhard Meiningen, Heinrich Römhild, Christian Eisenberg, Ernst Eisfeld (später Hildburghausen), Johann Ernst Saalfeld. Koburg erlosch schon 1699, Eisenberg 1707 und Römhild 1710, worauf nach langem Erbstreit 1735 durch kaiserliche Entscheidung ihre Lande unter die vier übrigen Linien Gotha, Meiningen, Hildburghausen und Koburg-Saalfeld geteilt wurden, in welchen inzwischen das Erstgeburtsrecht eingeführt worden war, das weitere Zersplitterung verhinderte. Als 1825 die gothaische Linie ausstarb, erhielt im Teilungsvertrag vom 12. Nov. 1826 der Herzog Friedrich von Hildburghausen Altenburg, während er Hildburghausen an Meiningen abtrat, und führte seitdem den Titel Herzog von S.-Altenburg (s. d.); Herzog Ernst von Koburg-Saalfeld trat Saalfeld an Meiningen ab und erhielt Gotha, worauf er sich Herzog von S.-Koburg-Gotha (s. d.) nannte; Herzog Bernhard von Meiningen erwarb Hildburghausen und Saalfeld und nannte sich seitdem Herzog von S.-Meiningen-Hildburghausen (s. d.). Gemeinschaftlich blieb den drei gothaischen Speziallinien, die 1844 den Titel „Hoheit“ annahmen, der 1690 gestiftete und 1833 erneuerte Ernestinische Hausorden (s. d.), während die Gesamtuniversität Jena und das Oberappellationsgericht daselbst, das 1879 zu dem thüringischen Oberlandesgericht erweitert wurde, sämtlichen Ernestinern gemeinschaftlich gehörten. Das Gesamtgebiet des Ernestinischen Hauses beträgt 9344 qkm mit (1885) 889,119 Einw. Vgl. Pölitz, Geschichte der Staaten des ernestinischen Hauses S. (Dresd. 1827); Burkhardt, Stammtafeln der ernestinischen Linien des Hauses S. (Weim. 1885).

Sachsen (hierzu Karte „Königreich Sachsen“), deutsches Königreich, hinsichtlich des Flächeninhalts der fünfte, hinsichtlich der Bevölkerung der dritte Staat des Deutschen Reichs, erstreckt sich von 50°10′–51°29′ nördl. Br. und von 11°53′–15°4′ östl. L. v. Gr. Mit Ausnahme der kleinen Parzellen Ziegelheim und Liebschwitz mit Traubenpreskeln bildet das Königreich ein geschlossenes Ganze, das im O. und N. von den preußischen Provinzen Schlesien und S., im W. von der Provinz S., S.-Altenburg, S.-Weimar und Reuß, im SW. von Bayern und Böhmen, im Süden und SO. von Böhmen begrenzt wird. Die ganze Grenzlinie hat eine Länge von 1226 km. Die größte Längenausdehnung von W. nach O. beträgt 210, die größte Breitenausdehnung von N. nach Süden 150 km. Nach allen übrigen Seiten offen, hat es nur gegen Böhmen eine natürliche Grenze.

Physische Beschaffenheit.

Seiner Bodenbeschaffenheit nach gehört S. fast ganz dem norddeutschen Berg- und Hügelland an und greift nur in seinem nördlichen Teil in die Norddeutsche Tiefebene hinüber. Nur 0,5 Proz. der Gesamtfläche liegt tiefer als 100 m über der Ostsee, 58,5 Proz. erheben sich mehr als 250 m über dieselbe, wovon 18,1 Proz. bis 550 m, 9,1 Proz. 550–700 m und 0,3 Proz. über 700 m. S. wird durch die Elbe, deren enges Thal sich nur zwischen Pirna und Meißen erweitert, in zwei orographisch verschiedene Teile geschieden. Das Gebiet östlich von der Elbe wird von den nordwestlichen Gliedern der Sudeten und deren Vorhöhen erfüllt. Im äußersten Südosten, um Zittau, reicht ein Teil des sächsisch-böhmischen Sandsteingebirges herein mit den höchsten Erhebungen des ganzen Gebirgszugs, den Phonolithkuppen der Lausche (796 m) und des Hochwaldes (729 m) sowie dem Sandsteinkegel des Oybins (565 m). Von da an zieht sich längs der böhmischen Grenze das Lausitzer Gebirge (s. d.) hin als eine größtenteils aus Granit bestehende, wellige Hochfläche von 310–330 m Höhe mit zahlreichen schroff aufsteigenden Kegelbergen, z. B. dem Kottmar bei Herrnhut (583 m), dem Löbauer Berg (446 m) u. a.

[Beilage]

[Ξ]

KÖNIGREICH
SACHSEN.
Maßstab 1 : 850000
[Datumsangabe:] IV. 89.

[127] Gegen N. geht dieselbe allmählich in die sandige Tiefebene über, an deren Grenze noch als bedeutendere Berge der Rothstein bei Sohland, das Pulsnitzer Gebirge mit dem Sibyllenstein (428 m), der isolierte Keulen- oder Augustusberg (409 m) und die Kamenzer Berge hervortreten. Nach W. hin bildet dieses flache Terrain einen steil abfallenden Rand gegen das Elbthal von Pillnitz abwärts (Porsberg 362 m) bis Niederau und tritt dann von Meißen abwärts mit immer niedriger werdendem Rand hart an die Elbe heran, bis es nordwestlich von Großenhain ganz in die Ebene übergeht. Oberhalb Meißen erhebt sich das kleine, geognostisch zum linken Ufer gehörige Spaargebirge (200 m). Zu beiden Seiten der Elbe von Tetschen abwärts bis Pirna bildet das Elbsandsteingebirge oder die Sächsische Schweiz (s. d.) ein im Durchschnitt über 325 m hohes bewaldetes Plateau, aus Quadersandstein mit einzelnen Basaltdurchbrüchen bestehend, von tiefen und engen Thalschluchten durchfurcht, mit zahlreichen aufgesetzten Tafelbergen, darunter dem Lilienstein (409 m) am rechten, dem Königstein (360 m), den Zschirnsteinen (558 und 494 m), dem Papststein (438 m) und dem Pfaffenstein (423 m) am linken Ufer. Die höchste, aber flachere Erhebung dieses Gebiets ist in S. der Große Winterberg (558 m) auf dem rechten Elbufer. Westlich von der Elbe erstreckt sich das Hauptgebirge Sachsens, das Erzgebirge (s. d.), in einer Länge von 151 km von den Quellen der Gottleuba in westsüdwestlicher Richtung bis über die Quellen der Zwickauer Mulde und Zwota hinaus. Der Kamm desselben ist eine einförmige, oft stundenbreite öde Sumpf- und Waldfläche ohne Paßeinschnitte von 700–850 m durchschnittlicher Erhebung, über welche die höchsten auf sächsischem Gebiet liegenden Berge, der vordere (1217 m) und hintere Fichtelberg (1213 m), emporragen. Die bedeutendsten Höhen des Gebirges liegen auf böhmischem Gebiet; auf der sächsischen Nordabdachung zwischen Elb- und Zschopauthal erheben sich nur der basaltische Geising (822 m) und der Kahlenberg (894 m). Eine Linie von Mittweida über Nossen, Wilsdruff, Wesenstein, Berggießhübel begrenzt das über 325 m hohe Terrain, welches nur selten einen scharfen Abfall, wie im Windberg (364 m) zum Plauenschen Grund, zeigt. Aus der Tiefebene erheben sich das kleine Oschatzer Grauwackengebirge mit dem weithin sichtbaren Kolmberg (314 m) sowie die Hügelgruppen von Lübschütz bei Strehla und von Hohburg, letztere mit dem Löbenberg (241 m) und dem Spitzberg (204 m). Eine etwas mannigfaltigere Gestaltung als der östliche Gebirgsflügel zeigt der von dem Pöhlbach und der Zschopau im O. bis gegen Schöneck und Auerbach im W., von der böhmischen Grenze im Süden bis Stein, Stollberg, Thum im N. reichende westliche. Hier erreicht der Granulit des Schneckensteins 874 m, der Großaffenstein 746 m. An letztern schließt sich der Höhenzug an, welcher, von 600 m mittlerer Höhe, die Zwickauer Mulde im W. begleitet. Das Zentrum des Erzgebirges bietet infolge der weitern Verbreitung des Granits und des Auftretens tafelförmiger Basaltberge abwechselnde Formen dar. Hier erheben sich auf sächsischem Gebiet zwischen Muldequelle und Schwarzwasser nach SO.: der Rammelsberg (965 m), der Hirschkopf (1006 m), der Brückenberg (964 m), der Auersberg (1019 m) und der Eselsberg (886 m), wegen ihrer ähnlichen Gestalt mit dem gemeinsamen Namen der Auersberge bezeichnet. Über die flachen, großenteils kultivierten Höhenzüge bei Annaberg erheben sich die Basaltkuppen des Bärensteins (900 m), Pöhlbergs (831 m) und Scheibenbergs (804 m), der Granitfels Greifenstein (726 m), der Schatzenstein (790 m) und der Ziegenberg (665 m). Zwischen Zwickau, Chemnitz und Nossen liegt das erzgebirgische Kohlenbassin, in dem Thonschiefer, Grauwacke, Grünstein, Kohlengebirge, Rotliegendes, auch Porphyr und Melaphyr miteinander abwechseln, unter einer welligen Oberfläche eingebettet, deren tiefste Punkte bei Zwickau (290 m), Glauchau (246 m) und Chemnitz (307 m) von den Höhen bei Lichtenstein und Ölsnitz nur unbedeutend überragt werden, während der Thonschieferrücken im Süden (425–520 m) und der Hohenstein-Chemnitzer Glimmerschiefer- und Thonschieferzug im N. (Langenberger Höhe 418 m) die höhern Begrenzungen jenes Kohlenbassins bilden. Zwischen Glauchau und Döbeln, rings von einem Thonschieferrand umgeben, erstreckt sich ein sich wenig über 350 m erhebendes Granulitgebirge, mit einzelnen Granit-, Gneis- und Serpentinbildungen abwechselnd. In den flachern Gegenden von Altenburg bis Wurzen und Oschatz herrscht Porphyr vor, der sich im Rochlitzer Berg 341 m hoch erhebt. Bei Grimma und Brandis sind noch Höhen von 200 m, während sich nach NW. um Leipzig die braunkohlenführende Tertiärformation in flachen Wellen ausbreitet. Der südlichste Teil des sächsischen Vogtlandes gehört dem Elstergebirge an, dessen abgerundete, meist aus Urthonschiefer bestehende Höhen durch wenig markierte Sättel vom Erzgebirge und Fichtelgebirge getrennt sind. Hier erheben sich um die Quellen der Elster der Hohe Brand (676 m) und der Kapellenberg (750 m).

S. ist reich bewässert, und zwar liegt es fast ausschließlich im Stromgebiet der Elbe (s. d.). Sie nimmt in S. auf: rechts die Kirnitzsch, den aus der Sebnitz und Polenz gebildeten Lachsbach, die Wesenitz und die Priesnitz; links die Biela, Gottleuba, Müglitz, Lockwitz, Weißeritz, den Zschonergrundbach, Saubach, die Triebisch, das Lommatzscher Wasser, die Jahna, Döllnitz und den Lupper- oder Bruchbach. Der bedeutendste Nebenfluß der Elbe ist die Mulde, die mit ihren zwei bei Klein-Sermuth sich vereinigenden Hauptarmen, der Zwickauer und der Freiberger Mulde, ein Gebiet von fast 5500 qkm (99,6 QM.) umfaßt und als bedeutendsten Zufluß die Zschopau mit der Sehma, Pöhla, Preßnitz und Flöha aufnimmt. Die Weiße Elster (s. d.) verläßt bald nach der Vereinigung ihrer Quellen und nach Aufnahme der Trieb und der Göltzsch S., betritt es aber oberhalb Pegau wieder, um dann, verstärkt durch die Schnauder und die Pleiße mit Wihra und Parthe, jenseit der Grenze in die Saale zu münden. Die Schwarze Elster (s. d.) entspringt in S., das sie nach einem Laufe von 22 km verläßt, und nimmt aus S. das Schwarzwasser, die Pulsnitz und die Röder auf. Die Spree entspringt auf dem Lausitzer Gebirge bei Walddorf, durchfließt S. auf einer Strecke von 52 km und nimmt das Löbauer Wasser auf. Zum Gebiet der Eger gehören nur die südlichste Spitze des Landes und die Zwota. Das Saalegebiet berührt S. durch die Wiesenthal an der äußersten westlichen Grenze. Zum Odergebiet gehört nur die aus Böhmen kommende Neiße, die nach 38 km langem Lauf nach Preußen übergeht, nachdem sie die ebenfalls aus Böhmen kommende Mandau, Kipper, Wittig und Pliesnitz aufgenommen hat. Eigentliche Seen hat S. nicht, wohl aber zahlreiche Teiche, namentlich bei Moritzburg und zwischen Hubertusburg und Mutzschen. Unter den Mineralquellen sind hervorzuheben: Elster, das alkalische Bad Berggießhübel, die Eisenwässer Augustusbad bei Radeberg, Schandau, Tharandt, Hohenstein, Neustadt [128] bei Stolpen, die Thermalbäder Wolkenstein (das wärmste von allen, 30° C.) und Wiesenbad, das Vitriolwasser zu Lausigk (Hermannsbad) und das Schwefelbad Grünthal.

Sachsens Klima ist infolge seiner Lage am Nordabhang des Erzgebirges rauher, als die geographische Breite es bedingt, am mildesten in den Thälern der Elbe, Mulde und Pleiße, am rauhesten auf dem Kamm des Erzgebirges, namentlich in dem „sächsischen Sibirien“ um Morgenröthe, Karlsfeld, Johanngeorgenstadt und Oberwiesenthal. Die mittlere Jahrestemperatur, wie sie auf den unter dem meteorologischen Institut zu Chemnitz stehenden 156 Stationen ermittelt ist, beträgt 7,2° C., in Leipzig bei 119 m Meereshöhe 8,5°, in Dresden (128 m) 8,8°, in Elster (501 m) 6,2°, in Oberwiesenthal (927 m) 4,6°. Die Abnahme der mittlern Jahrestemperatur erfolgt um 1° C. bei durchschnittlicher Erhebung um 170 m. Die Menge der Niederschläge ist durchschnittlich 710 mm an 188 Regen- und Schneetagen, davon in der niedrigsten Höhenlage 589, in der höchsten 940. Den geringsten Niederschlag hat die Station Gohrisch mit 490, den stärksten die Station Rehfeld mit 1297 mm.

Areal und Bevölkerung.

Der Flächenraum des Königreichs S. beträgt 14,992,94 qkm (272,29 QM.). Es hat unter allen europäischen Staaten die dichteste Bevölkerung, im J. 1885: 3,182,003 Einw. in 707,088 Haushaltungen und 284,524 Hausgrundstücken, und trotzdem auch die stärkste jährliche Bevölkerungszunahme. Es zählte 1815: 1,178,802, 1830: 1,402,066, 1840: 1,706,276, 1864: 2,344,094, 1875: 2,760,786 Seelen. Männliche Einwohner sind 1,542,405, weibliche 1,639,598. Es kommen auf 1 qkm 212,2 Einw., auf die Kreishauptmannschaft:

  QKilom. Einwohner
überhaupt auf 1 QKil.
Dresden 4336,86 860558 186,4
Leipzig 3567,35 774036 198,4
Bautzen 2469,73 356560 142,3
Zwickau 4619,00 1190849 239,3

Am dichtesten bevölkert ist, abgesehen von den Bezirken der Großstädte, die industriereiche Amtshauptmannschaft Glauchau mit 396,3 Einw. auf 1 qkm, am dünnsten das rein landwirtschaftliche sandige Niederland rechts der Elbe und das unwirtliche Oberland. Die Zahl der Gebornen überragt die der Gestorbenen jährlich um ca. 40,000 = 3 überschießende Geburten auf 1 qkm. Die Zahl der Auswanderer betrug 1887: 2434, der durchschnittliche Anteil Sachsens an der deutschen Auswanderung 3,3 Proz., dagegen die der in S. aufgenommenen Fremden 3694 gegen 236 aus dem sächsischen Staatsverband Entlassene. S. hat 143 Städte und 3118 Landgemeinden (920 Rittergüter). In Städten wohnen 1,340,881 (= 42,1 Proz.), auf dem Land 1,841,122 Menschen. Unter den Städten hat eine (Dresden) mehr als 200,000 Einw., eine zwischen 150–200,000, eine über 90,000, eine über 30,000, vier zwischen 20,000 und 30,000, vier zwischen 15,000 und 20,000, acht zwischen 10,000 und 15,000, aber auch sechs weniger als 500 Einw. Fünf Landgemeinden hatten mehr als 10,000 Einw.; die volkreichste der letztern war Reudnitz (18,824 Einw.), welches aber nebst andern Vorstadtdörfern 1889 in die Stadt Leipzig einverleibt wurde. Der Abstammung nach sind die Bewohner teils germanisierte Slawen, teils aus Thüringen und Franken eingewanderte Deutsche. In der Lausitz wohnen noch 49,916 Wenden. Dem religiösen Bekenntnis nach zählte man 1885: 3,064,564 (96,31 Proz.) Lutheraner, 86,952 (2,79 Proz.) Römisch-Katholische, 2539 Apostolisch-Katholische, 10,193 Reformierte, 2155 Deutschkatholiken, 7755 (1834: 850) Israeliten etc.

Bodenbenutzung, Land- und Forstwirtschaft.

In Bezug auf die physische Kultur nimmt S. eine hohe Stelle ein. Von der Gesamtfläche an 1,492,491 Hektar waren im J. 1883 landwirtschaftlich benutzte Fläche 1,021,030 Hektar (Feld und Gärten 831,226, Wiesen 174,122, Weiden und Hutungen 14,668, Weinberge 1014 Hektar), Forsten und Holzungen 409,120, Haus- und Hofräume 12,879, Wege, Straßen, Bahnen und öffentliche Plätze 28,238, Gewässer und Teiche 9720, Stromgebiet der Elbe 2075, sonstige Wasserläufe 4100, Steinbrüche 2756, Unland 2573 Hektar. Den wenigsten Wald hat die Amtshauptmannschaft Borna: 9,49 Proz., den meisten die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg: 64,61 Proz.; das meiste Acker- und Gartenland hat die Amtshauptmannschaft Leipzig: 75,30 Proz., das wenigste die Amtshauptmannschaft Auerbach: 23,66 Proz. Der Boden wird in allen Höhenstufen in nahezu gleichem Verhältnis zu landwirtschaftlicher Kultur benutzt, indem von der dazu benutzten Fläche noch 8,5 Proz. auf die Höhenlage von 550–700 m und 0,9 Proz. auf die über 700 m entfallen; denn die Dichtigkeit der Bevölkerung drängt auch dort zu intensiver Bodenbenutzung, wo die klimatischen Verhältnisse derselben nicht günstig sind. Im Vergleich zu andern Ländern des Reichs nimmt S. insofern eine sehr abweichende Stellung ein, als nur Berlin und die Hansestädte einen geringern, alle andern Länder und Provinzen aber einen erheblich größern Prozentsatz an landwirtschaftlicher Bevölkerung haben. Im J. 1882 gehörten der Land- und Forstwirtschaft an 19,8 Proz. der Gesamtbevölkerung, der Industrie, dem Berg-, Hütten- und Bauwesen 58,21, dem Handel und Verkehr 10, den persönliche Dienste Leistenden 0,82, sonstigen Hand- und Tagelöhnern 0,96, dem Heer 1,06, allen sonstigen Berufsarten 3,86; ohne Beruf waren 5,11 Proz. Von der gesamten landwirtschaftlich benutzten Fläche kommen 25,7 Proz. auf die kleinen Betriebe von 1–10 Hektar Größe, 57,2 Proz. auf die mittlern von 10–100 Hektar; nur einer hat mehr als 1000 Hektar. Die Regel ist also der mittlere bäuerliche Betrieb; Zwergwirtschaft und Großbetrieb treten daneben wesentlich zurück. Die meisten großen Güter liegen im Leipziger Kreis, die meisten mittlern im Dresdener, die meisten kleinen im Zwickauer. Der Ernteertrag war im J. 1886 an:

  Doppelztr.   Doppelztr.
vom Hektar
durch­schnittlich
Weizen 834699   31,4
Roggen 2901094   24,5
Gerste 509855   33,0
Hafer 3014823   16,4
Kartoffeln 12349032   104,7
Futterrüben Knollen 4823967 221,4
Zuckerrüben 259,3
Sonstige Rüben 913762   107,3
Kraut, Häupter 2767965   171,8
Kleeheu 2629983   34,2
Wiesenheu 5175608   29,8
Anbauverhältnis der einzelnen Feldfrüchte:
Getreide und Hülsenfrüchte 507929 Hektar = 49,74 Proz.
Futterpflanzen 308786 = 30,24
Kartoffeln 117090 = 11,46
Futterrüben und -Kohl 36445 = 3,57
Handelsgewächse 10222 = 1,01
Brache 5955 = 0,58
Gärten 33590 = 3,29
Weinberge 1014 = 0,09

[129] Die eigentlichen Kornkammern Sachsens sind die Gegenden von Lommatzsch, Döbeln, Mügeln, Grimma, südlich von Leipzig, um Bautzen und Zittau. Treffliche Wiesen besitzen besonders das Erzgebirge und die Niederungen der Pleiße. Flachsbau wird im Erzgebirge und einem Teil der Lausitz betrieben. Sehr bedeutend ist der Obstbau, vorzüglich in der Umgegend von Dresden, Meißen, Lommatzsch, Mügeln, Leipzig, Glauchau und Krimmitschau, gefördert durch den Landesobstbauverein. Im J. 1883 gab es in S. 4,832,495 Obstbäume, welche einen Ertrag von 3,303,337 Mk. lieferten. Gemüsebau und Gärtnerei haben ihren Hauptsitz um Dresden, Leipzig und Zittau. Auf einer hohen Stufe steht auch die Viehzucht Sachsens. 1883 zählte man 651,329 Stück Rindvieh (43,4 Stück auf 100 Hektar), 126,886 Pferde (8,5 auf 100 Hektar), 355,550 Schweine (23,7), 149,037 Schafe (9,9), 116,547 Ziegen (7,8). Der Gesamtwert des Viehbestandes auf 1 Hektar beträgt 159 Mk. (in Preußen 97, in Bayern 105 Mk.). Zur Veredelung der Pferdezucht dient das Landgestüt mit Beschälanstalt zu Moritzburg. Die Schafzucht, deren Produkt, die sogen. Elektoralwolle, ehemals großen Ruf genoß, ist zwar sehr zurückgegangen, doch befinden sich ausgezeichnete Zuchtschäfereien zu Leutewitz und Löthain bei Meißen, zu Machern, Lützschena, Klipphausen, Thal bei Oschatz, Rochsburg etc. Wollmärkte finden in Leipzig, Dresden und Bautzen statt. Gänsezucht wird besonders in der Lausitz, auch um Leipzig betrieben, Bienenzucht noch am meisten in den Heiden des rechten Elbufers. Trotz der intensiven Landwirtschaft vermag S. nicht den Bedarf seiner dichten Bevölkerung an Nahrungsmitteln selbst zu erzeugen. Im J. 1884 waren von den Körnerfrüchten für die menschliche Nahrung verfügbar 21/2 Mill. Doppelzentner, der Verbrauch betrug 7,177,600, so daß 4,651,800 Doppelzentner durch Einfuhr zu decken waren. Nur an Kartoffeln wurden 8,260,800 Doppelzentner mehr erbaut als der Bedarf. Ebensowenig wird der Fleischbedarf durch die einheimische Viehzucht gedeckt; jener betrug 1884: 1,123,450 Doppelzentner, von denen 342,500 durch Einfuhr zu decken waren. Der gesamte Mehrbedarf an Körnerfrüchten, Fleisch und Butter stellte einen Wert von 65,92 Mill. Mk. dar. Als beratendes Organ für landwirtschaftliche Angelegenheiten steht dem Ministerium des Innern der aus den Vorständen und Abgeordneten der fünf Kreisvereine zu Dresden, Leipzig, Chemnitz, Reichenbach und Bautzen (mit 507 Zweigvereinen) und andern Sachverständigen zusammengesetzte Landeskulturrat zur Seite. An der Universität Leipzig besteht ein landwirtschaftliches Institut; Versuchsstationen ebendaselbst, zu Möckern und Pommritz, eine chemisch-physiologische bei der Tierarzneischule zu Dresden, eine pflanzenphysiologische und Samenkontrollanstalt zu Tharandt. Außerdem streben landwirtschaftliche Garten- und Obstbauschulen, Vereine für Fohlenaufzucht, Geflügelzucht etc. sowie landwirtschaftliche Kreditvereine die Hebung der Landwirtschaft an. Eine Anstalt für künstliche Fischzucht befindet sich in Tharandt. Die staatliche Landrentenbank hat von 1834 bis 1859 die Entschädigungen für die Aufhebung der auf dem Grund und Boden haftenden Lasten beendigt; 1861 ist zunächst zum Zweck der Erleichterung von Wasserlaufsberichtigungen und Ent- und Bewässerungsanlagen die Landeskulturrentenbank errichtet worden.

Eines europäischen Rufs erfreut sich die Forstkultur Sachsens. Es lassen sich drei Waldregionen unterscheiden: die der Fichten und Tannen im Süden, die der Laubhölzer im NW. und die der Kiefern im NO. Die Summe aller Forsten beträgt 408,798,35 Hektar = 27,4 Proz. der Gesamtfläche; davon waren 1886 Staatswaldungen 173,981 Hektar, in welchen die Gesamtverschlagung 817,895 Festmeter betrug. Bei seiner großen industriellen Thätigkeit bedarf jedoch S. noch viel Holz aus den Nachbarländern, das besonders durch Flöße auf der Elbe bezogen wird. Von sonstigen Waldprodukten sind Heidelbeeren, Preißelbeeren und Erdbeeren selbst Gegenstand der Ausfuhr. Der Wildstand wird sorgfältig gehegt. Hirsche finden sich nur in einzelnen größern Revieren, Schwarzwild nur im Moritzburger, Auerhähne bei Tharandt, Schwarzenberg etc., Trappen kommen im Niederland vor. Für die Hebung der Fischerei ist der Verein für Fischzucht thätig. In der Elbe werden Welse, Störe, Sander, Aale und Lachse, letztere beiden auch in ihren größern Nebenflüssen gefangen; Karpfen und Hechte liefern besonders die Teiche des rechten Elbufers, Forellen die Gebirgsgewässer. Die Perlenfischerei in der Weißen Elster und einigen Seitengewässern, die früher mitunter schöne Perlen lieferte, wird noch auf Staatskosten unterhalten. In Leipzig und Moritzburg treibt man Blutegelzucht.

Bergbau und Hüttenwesen.

Einen Hauptzweig der physischen Kultur bildet der Bergbau, der auf Metalle schon seit dem 12. Jahrh. in S. betrieben wird. Das Gesetz unterscheidet den Regalbergbau und den Kohlenbergbau. Zu ersterm gehören nach dem Gesetz vom 21. Mai 1851 alle wegen ihres Metallgehalts nutzbaren Mineralien; ihre Gewinnung ist unter gewissen Bedingungen, namentlich der Erlaubnis von seiten des Staats, jedermann gestattet. Am bedeutendsten ist die Gewinnung von silberhaltigen Blei-, demnächst von Zinn-, Eisen- und Kobalterzen. Doch ist die Zahl der gangbaren Gruben von 1858 bis 1886 von 526 auf 137, die der Beamten und Arbeiter von 11,464 auf 8053, der Wert der Produkte von 5,461,797 auf 5,326,828 Mk. zurückgegangen. 158 Erzgruben erforderten im J. 1886 eine Zubuße von 1,702,509 Mk. Es bestehen vier Bergamtsreviere: das Freiberger, auf welches fast ausschließlich die Silberproduktion kommt, das Altenberger, wo das meiste Zinn, das Schwarzenberger, wo das meiste Eisen gegraben wird, und das Marienberger. Der Steinkohlenbergbau wird in zwei Becken, in dem größern erzgebirgischen um Zwickau und Lugau und in dem des Plauenschen Grundes, betrieben. Von den im J. 1886 noch vorhandenen 45 Steinkohlengruben arbeiteten 15 mit einem jährlichen Reinertrag von 31/3 Mill. Mk. Braunkohlen kommen vornehmlich in den Einbuchtungen des Tieflandes um Grimma, Oschatz, Bautzen und Zittau vor. Die Ausbeute der 114 Braunkohlenwerke betrug 733,917 Ton. im Wert von 21/7 Mill. Mk. Der gesamte Bergbau auf Erz, Stein- und Braunkohlen beschäftigte 1886: 29,648 Personen und lieferte Produkte im Wert von 393/4 Mill. Mk. Torf hat besonders das Erzgebirge. Bausteine (Quadern) liefert in vorzüglicher Güte das Elbsandsteingebirge, wo 1887 in 272 Steinbrüchen 3357 Arbeiter beschäftigt waren, Granit zu Platten oder Skulpturen das Lausitzer Gebirge. Porphyr wird an den Wänden des Elbthals ober- und unterhalb Meißen, Kalk im Müglitz- und Triebischthal, bei Mügeln, Geithain und Lengefeld, Schiefer im Erzgebirge, Serpentin bei Zöblitz und Waldheim gebrochen. Einige Arten Edelsteine kommen im Erzgebirge vor, treffliche Porzellanerde bei Sornzig und Meißen, Töpferthon an mehreren Stellen, Salz aber fehlt.

[130] Seit 1710 kommen sämtliche silber-, blei- und kupferhaltige Erze des Inlandes, außerdem eine bedeutende Anzahl ausländischer auf den fiskalischen Hüttenwerken bei Freiberg zur Verarbeitung; nur für Zinn besteht im Altenberger Revier eine besondere Schmelzhütte. Von den Freiberger Hütten wurden im J. 1886: 384,740 metr. Ztr. Erze und Gekrätze für 12,032,438 Mk. eingekauft und daraus gewonnen:

Gold 587 kg
Silber 79783
Wismut 3415
metr. Ztr.
Bleiprodukte 25841
Kupfervitriol 16981
Eisenvitriol 11836
Nickelspeise 276
Arsenikalien 11252
Zink 403
Schwefelsäure 133990
Schrotwaren 2820
Bleiwaren 18698

zusammen im Wert von 15 Mill. Mk. Die Seigerhütte Grünthal (mit Kupferhammer) verfeinert das von den Silberhütten ausgebrachte Rohkupfer. Die kobalt- und nickelhaltigen Erze der Annaberger und Schneeberger Gegend werden auf dem gewerkschaftlichen Blaufarbenwerk zu Pfannenstiel und dem fiskalischen zu Oberschlema verarbeitet. Das Ausbringen des letztern betrug 1886: 3866 kg im Wert von 1,996,834 Mk. Was die Eisenproduktion betrifft, so produzierte 1886 ein Hochofen an Roheisen in Masseln und Gußwaren erster Schmelzung 9967,5 Ton. im Wert von 528,122 Mk.; 118 Eisengießereien mit 5432 Arbeitern Gußwaren zweiter Schmelzung 971,937 T. im Wert von 13,3 Mill. Mk.; 4 Schweißeisenwerke mit 1049 Arbeitern 24,432 T. Fabrikate im Wert von 3 Mill. Mk.; 2 Flußeisenwerke mit 349 Arbeitern 19,101 T. im Wert von 3 Mill. Mk.

Industrie.

S. ist eins der Hauptindustrieländer der Erde. Die größere Hälfte der Bevölkerung gehört dem Industriebetrieb, Bergbau und Bauwesen eingerechnet, an; der industriereichste Bezirk ist die Kreishauptmannschaft Zwickau. Das Land ist in 5 Handels- und Gewerbekammer- (Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen, Zittau) sowie in 7 Gewerbeinspektionsbezirke eingeteilt. Die Zahl der 1882 in S. ermittelten, in 20 Gewerbegruppen unterschiedenen Hauptbetriebe beträgt 313,140. Davon gehörten 34,9 Proz. zur Textilindustrie, 22,9 Proz. zur Gruppe Bekleidung und Reinigung, 11,3 Proz. zum Handelsgewerbe, 6 Proz. zur Gruppe der Nahrungs- und Genußmittel, 2,7 Proz. zum Baugewerbe. Die Zahl der in allen Hauptbetrieben beschäftigten Personen betrug 793,760. Von diesen arbeiteten 235,690 (29,7 Proz.) in der Textilindustrie, 114,157 (14,4 Proz.) in den zur Bekleidung und Reinigung gehörenden Gewerben, 68,641 (8,6 Proz.) im Handelsgewerbe, 54,094 (6,8 Proz.) in der Nahrungs- und Genußmittelindustrie, 51,675 (6,5 Proz.) im Baugewerbe. Die Beteiligung des weiblichen Geschlechts an der Gewerbthätigkeit ist in S. beträchtlich stärker als im Deutschen Reich überhaupt: hier 20,56, dort 27,78 Proz. Die Zahl der in der Industrie verwendeten feststehenden Dampfmaschinen belief sich 1887 auf 6542 mit 103,773 Pferdekräften. Die Zahl der Hauptbetriebe mit Motoren, in denen zusammen 214,651 Personen beschäftigt wurden, betrug 9789, die der Hauptbetriebe ohne Motoren, in welchen 579,109 Personen arbeiteten, 303,351, demnach die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Personen in einem Hauptbetrieb mit Motoren 21,9, in einem solchen ohne Motoren 1,9. Von großer Wichtigkeit ist der Maschinenbau, der, 1826 in Chemnitz entstanden, dort auch seinen Hauptsitz hat. Steinzeug- und Thonwarenfabriken haben Chemnitz, Zwickau, Meißen und Bautzen, Porzellanfabriken Meißen u. Zwickau; Glas wird bei Dresden, in Radeberg, Bischofswerda, Zwickau und bei Karlsfeld fabriziert. Die Fabrikation chemischer Produkte hat ihren Hauptsitz in und um Leipzig, die pharmazeutischer Produkte in Dresden. 1886 erzeugten 753 Bierbrauereien 3,760,004 hl Bier. Von den 663 Branntweinbrennereien befinden sich 35 in Städten, 628 auf dem Land.

Die wichtigste aller sächsischen Industrien ist die Textilindustrie. Ihren Hauptsitz hat diese in der Kreishauptmannschaft Zwickau, wo Chemnitz und Umgegend sowie die Schönburgschen Rezeßherrschaften mit den Städten Glauchau, Meerane und Hohenstein Mittelpunkte derselben sind. Hinsichtlich der Zahl der Betriebe und der in denselben beschäftigten Personen nimmt die Weberei die erste Stelle ein; alsdann folgen die Strickerei und Wirkerei, die Häkelei, die Stickerei und Spitzenfabrikation einschließlich der im südwestlichen Erzgebirge noch immer betriebenen, aber wenig lohnenden Klöppelei und die Posamentenfabrikation der Annaberger Gegend. Hauptsitz der Leinenindustrie ist die Lausitz, doch ist dieselbe infolge der erdrückenden englischen Konkurrenz sehr zurückgegangen. Berühmt ist die Damastweberei von Groß- und Neuschönau. Die Fabrikation baumwollener Musseline und die Weißstickerei haben im Vogtland ihren Sitz, die Strumpfwirkerei in und um Chemnitz, die Bandfabrikation in Pulsnitz und Umgegend. Hauptpunkte für die Tuch- und Buckskinfabrikation sind: Kamenz, Bischofswerda und Großenhain, nächst diesen Oschatz, Öderan, Werdau und Kirchberg; für Flanelle Hainichen; für wollene und halbwollene Kleiderstoffe Chemnitz, Glauchau, Meerane, Reichenbach, Ölsnitz, Zittau; für wollene Strumpfwaren Bautzen und Limbach. Färberei und Zeugdruck werden vornehmlich in Chemnitz, Zschopau, Frankenberg, Glauchau, Penig, Burgstädt und Hainichen betrieben, Wachstuchfabrikation in Leipzig; Jutespinnereien haben Meißen und Ostritz. Die Papierfabrikation wird in mehr als 60 Fabriken betrieben (die größten in Kriebstein bei Waldheim, Bautzen und Penig), die Strohflechterei hat sich auf dem Abfall des Gebirges zwischen der Gottleuba und der Lockwitz angesiedelt, die Fabrikation künstlicher Blumen blüht in Leipzig, Dresden, Sebnitz und Neustadt b. Stolpen. Große Ausdehnung hat in der Kreishauptmannschaft Leipzig die Zigarrenfabrikation. Hoch entwickelt ist die Pianofortefabrikation in Dresden und Leipzig; beide sowie Chemnitz haben auch Hutmacherei. Im Erzgebirge, um Seiffen, Waldkirchen, Olbernhau etc., hat sich die Holz- und Spielwarenindustrie, in Karlsfeld und Glashütte die Uhrenfabrikation, im Vogtland, in Markneukirchen und Klingenthal, die Fabrikation musikalischer Instrumente angesiedelt. Korbmacherei blüht in Zwenkau; fabrikmäßig ist die Kunsttischlerei in Johanngeorgenstadt entwickelt.

Handel und Verkehr.

Sachsens Handel nimmt teil am Welthandel; seine wichtigsten Ausfuhrartikel sind die Erzeugnisse der heimischen Industrie. Der Mittelpunkt desselben und zugleich der des gesamten deutschen Buchhandels ist Leipzig. Sehr lebhaft ist der Verkehr auf der Elbe, deren Schiffbarkeit sorgfältig unterhalten und verbessert wird. 1887 belief sich der Bestand der Elbfahrzeuge in S. auf 25 Personen- und 5 Güterdampfschiffe, 12 Rad- und 8 Kettenschleppschiffe, eine Dampffähre, 526 Segel- und Schleppschiffe, zusammen mit 2,743,330 Ztr. Tragfähigkeit. Die 1836 gegründete Sächsisch-Böhmische Dampfschiffahrtsgesellschaft befördert jährlich über 2 Mill. Personen. Außerdem [131] betreiben den Stromverkehr seit 1869 die Gesellschaft Kette, die Gesellschaft der Vereinigten Schiffer und die Österreichische Nordwest-Dampfschiffahrtsgesellschaft. Die Niederwarthaer Elbbrücke passierten 1887 in Thal- und Bergfahrt 19,084 Fahrzeuge. Die Länge der Staatsstraßen betrug 3698 km. Die unter sächsischer Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen hatten Ende 1887 eine Länge von 2456,79 km und zwar 2351,20 km Staatsbahnen, 51,89 km Privatbahnen und 53,70 km Privatkohlenbahnen. Unter Privatverwaltung steht nur die 5,40 km lange Bockwaer Kohlenbahn. Im Bau befinden sich noch 100,19 km, und für den Bau genehmigt sind 98,39 km Staatsbahnen. Vollbahnen sind 1701,35 km, normalspurige Sekundärbahnen 544,62, schmalspurige 157,12 km. Befördert wurden im Jahr über 25 Mill. Personen und gegen 14 Mill. Ton. Güter. Das mittlere Anlagekapital der Staatsbahnen von 611,6 Mill. Mk. (Ende 1886) verzinste sich mit 4,59 Proz. Außer den beiden bereits erwähnten Rentenbanken, dem Erbländischen Ritterschaftlichen Kreditverein zu Leipzig und der Landständischen Bank des Markgraftums Oberlausitz, die beide für Hypothekarkredit bestimmt sind, besitzt S. mehrere Banken für Handel und Verkehr: die Leipziger Bank, die Allgemeine Deutsche Kreditanstalt und die Kommunalbank zu Leipzig, die Sächsische und die Dresdener Bank zu Dresden u. a.; außerdem dienen zahlreiche Kreditvereine der Förderung des Handelsverkehrs. Hoch entwickelt ist in S. das Sparkassenwesen. Am Schluß des Jahrs 1886 gab es 200 (1888 bereits 207) Sparkassen, d. h. eine auf 15,910 Einw., mit einem Gesamtguthaben der Einleger von 462,9 Mill. Mk. Am Schluß des Jahrs 1877 kamen auf den Kopf der Bevölkerung 103 Mk., 1886 dagegen 145 Mk. Die durch Gesetz vom 6. Nov. 1858 errichtete Altersrentenbank hat bei einer Gesamthöhe der bis Ende 1887 bewirkten Einzahlungen von 12,211,974 Mk. Renten im Betrag von 2,423,207 Mk. ausgezahlt. Sachsens Volkswohlstand ist in stetigem Steigen. Während die Bevölkerung von 1880 bis 1885 um 7,4 Proz. gestiegen ist, hat sich die Zahl der eingeschätzten Personen von 1879 bis 1886 um 16 Proz., das Einkommen von 9591/2 Mill. auf 12361/2 Mill. Mk. im Jahr (um 28,89 Proz.) gehoben. Das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Landbewohners betrug 1886: 297,86 Mk. (1880: 264,61 Mk.), das eines Stadtbewohners 505,84 Mk. (1880: 424,84 Mk.). Das größte Einkommen für den Kopf der Bevölkerung hatte Leipzig: 848,12 Mk. (1880: 736,85 Mk.). Die Klasse mit einem Einkommen bis zu 800 Mk. macht 73,45 Proz. der Gesamtbevölkerung aus, die mittlere mit einem Einkommen von 801–3300 Mk. = 23,46, die wohlhabende von 3301–9600 Mk. = 2,45, die reiche mit einem Einkommen von über 9600 Mk. = 0,64 Proz. Von 1879 bis 1886 hat die Prozentzahl der Bewohner mit Einkommen bis zu 800 Mk. abgenommen, dagegen sind die bessern Einkommen gestiegen. Die Zahl der Unbemittelten ist in dieser Zeit um 12,04 Proz., die der Angehörigen des Mittelstandes um 30,56, die der Wohlhabenden um 27,13, die der Reichen um 50,93 Proz. gestiegen. 1886 waren 626 Aktiengesellschaften mit 281/3 Mill. Mk. Einkommen vorhanden.

Bildungsanstalten.

Für die intellektuelle Kultur der Bewohner, vom höchsten bis zum niedrigsten, ist durch trefflich eingerichtete Lehranstalten aller Art gesorgt. Die Landesuniversität sowie die 1. Juli 1846 (Leibniz’ 200jährigem Geburtstag) gestiftete königliche Gesellschaft der Wissenschaften haben ihren Sitz in Leipzig. Außer den beiden Fürsten- (oder Landes-) Schulen zu Meißen und Grimma besitzt S. 15 Gymnasien, 11 Realgymnasien und 23 Realschulen. Höhere technische Lehranstalten sind das Polytechnikum in Dresden und die höhere Gewerbeschule in Chemnitz. Außerdem bestehen 4 Baugewerkschulen, eine mechanische, Baugewerk- und Werkmeisterschule in Chemnitz; Privatanstalten sind das Technikum zu Frankenberg und das zu Mittweida. Als Fachschulen reihen sich ferner an: die Bergakademie zu Freiberg, die Bergschulen zu Freiberg und Zwickau, die Forstakademie zu Tharandt, das Kadettenhaus, die Unteroffizierschule zu Marienberg und die Soldatenknaben-Erziehungsanstalt zu Kleinstruppen, 5 Lehranstalten für bildende Kunst und Kunstgewerbe, 7 für Musik und Theater, ein stenographisches Institut, eine Tierarzneischule, eine Turnlehrerbildungsanstalt und ein Entbindungsinstitut zu Dresden. Andre Anstalten für gewerbliche Fortbildung sind: 28 Web-, Wirk- und Posamentierschulen, 20 gewerbliche Fachschulen, 6 Schiffer-, 10 landwirtschaftliche und Gartenbau-, 30 Handelsschulen etc. Die Volksschule, über welche der Staat seine Aufsicht durch 25 Bezirksschulinspektoren ausübt, gliedert sich nach dem Gesetz vom 23. April 1873 in die einfache, mittlere und höhere, wozu noch die Fortbildungsschule kommt. Man zählte 1885: 2144 evangelische, 54 katholische und 4 israelitische Volksschulen. An mehreren Orten bestehen Sonntagsschulen. Die Heranbildung der Lehrkräfte geschieht durch 18 Seminare einschließlich der 2 Lehrerinnenseminare zu Dresden und Kallnberg. Die Zahl der Analphabeten bei der Rekrutenstellung ist von 0,27 im J. 1879 auf 0,02 im J. 1887 gesunken. Taubstummeninstitute bestehen zu Dresden und Leipzig. Die Zahl der zu Hubertusburg im Versorgungshaus für irre Frauen, in der Abteilung für blödsinnige Kinder, im Landeskrankenhaus, in der Abteilung für Epileptische, dem Landessiechenhaus, dem Landeshospital und der Erziehungsanstalt für schwachsinnige Kinder Untergebrachten betrug 1885: 2077; die der Irren auf dem Sonnenstein 361, in Kolditz 853, in der Irrenanstalt zu Hochweitzschen 447, auf der Irrenstation zu Waldheim 31. In der Blindenanstalt zu Dresden und der Blindenvorschule zu Moritzburg befanden sich 220 Blinde. Besserungsanstalten für Kinder bestehen zu Bräunsdorf und Großhennersdorf, Korrektionsanstalten für männliche Jugendliche in Sachsenburg, für Weiber in Waldheim, für Männer in Hohnstein mit Hilfsanstalt in Radeberg, Gefängnisstrafanstalten für männliche Jugendliche in Sachsenburg, für weibliche in Grünhain, für Weiber in Vogtsberg, für Männer in Zwickau (mit Hilfsanstalt Nossen), Zuchthäuser für Männer in Waldheim, für Weiber in Hoheneck. In kirchlicher Hinsicht ist S. ausschließlich der Lausitz in 25 evangelische Ephorien eingeteilt. Das ganze Land zählt 960 Parochien mit 1181 Geistlichen.

Staatsverfassung und -Verwaltung etc.

Das Königreich S. ist eine konstitutionelle Monarchie und ein Glied des Deutschen Reichs. Im Bundesrat hat es 4 Stimmen, in den Reichstag entsendet es 23 Vertreter. Die Staatsverfassung beruht auf der Verfassungsurkunde vom 4. Sept. 1831, welche durch die Gesetze vom 5. Mai 1851, 27. Nov. 1860, 19. Okt. 1861, 3. Dez. 1868 und 12. Okt. 1874 modifiziert worden ist. Der König kann ohne Zustimmung der Stände weder zugleich Oberhaupt eines andern Staats (Erbanfälle ausgenommen) werden, noch seinen wesentlichen Aufenthalt außer Landes nehmen. Die Krone ist erblich im Mannesstamm des königlich [132] sächsischen Fürstenhauses (Albertinische Linie) nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealerbfolge; beim Erlöschen desselben succediert die Ernestinische Linie des Hauses S. In Ermangelung eines successionsfähigen Prinzen geht die Krone auf die weibliche Linie über. Der König wird mit zurückgelegtem 18. Lebensjahr volljährig. Er bezieht eine Zivilliste von 2,940,000 Mk., wozu noch 392,036 Mk. Apanagen des königlichen Hauses kommen. Das königliche Haus bekennt sich zur römisch-katholischen Kirche. Das königliche Hausgesetz datiert vom 30. Dez. 1837. Für das ganze Königreich besteht eine in zwei Kammern geteilte Ständeversammlung. Mitglieder der Ersten Kammer sind: 1) die volljährigen Prinzen des königlichen Hauses; 2) ein Deputierter des Hochstifts Meißen; 3) der Besitzer der Herrschaft Wildenfels; 4) ein Vertreter der Besitzer der Schönburgschen Rezeßherrschaften; 5) ein Abgeordneter der Universität Leipzig; 6) und 7) die Besitzer der Standesherrschaften Reibersdorf und Königsbrück; 8) der evangelische Oberhofprediger; 9) der Dekan des katholischen Domstifts zu Bautzen; 10) der Superintendent zu Leipzig; 11) ein Abgeordneter des Kollegiatstifts zu Wurzen; 12) einer der Besitzer der Schönburgschen Lehnsherrschaften; 13) zwölf auf Lebenszeit gewählte Abgeordnete der Besitzer von Landgütern, die wenigstens 4000 Steuereinheiten haben; 14) zehn vom König auf Lebenszeit ernannte Rittergutsbesitzer, die ebenfalls wenigstens 4000 Steuereinheiten haben; 15) die erste Magistratsperson der Städte Dresden und Leipzig; 16) die erste Magistratsperson in sechs vom König unter möglichster[WS 1] Berücksichtigung aller Teile des Landes zu bestimmenden Städten; 17) fünf vom König nach freier Wahl auf Lebenszeit ernannte Mitglieder. Die Zweite Kammer besteht aus 80 Abgeordneten, 35 der Städte und 45 der ländlichen Wahlkreise. Zu jenen schickt Dresden 5, Leipzig 3, Chemnitz 2, Zwickau einen Abgeordneten; die übrigen Städte sind in 24 Wahlkreise verteilt, deren jeder einen Abgeordneten wählt. Jeder Kammer steht die Wahl ihres Präsidenten zu. Der König beruft längstens alle zwei Jahre einen ordentlichen Landtag, außerordentliche, so oft es dringende Angelegenheiten erfordern. Die Abgeordneten werden auf sechs Jahre gewählt; alle zwei Jahre scheidet ein Dritteil aus. Die Wahl ist direkt und geheim. Wahlberechtigt ist jeder Staatsangehörige vom 25. Jahr an, welcher wenigstens 3 Mk. Staatssteuern zahlt; wählbar jeder, der das 30. Lebensjahr erfüllt und wenigstens 30 Mk. Staatssteuern zu entrichten hat. Das Petitionsrecht können beide Kammern nur gemeinschaftlich, das Beschwerderecht kann, wenn keine Vereinigung zu stande kommt, jede allein, das Anklagerecht können sie nur gemeinschaftlich ausüben und zwar nur gegen die Vorstände der Ministerien und bei Verletzung der Verfassung. Über die Anklage entscheidet ein teils vom König aus den Vorständen und Mitgliedern der höhern Gerichte ernannter, teils von den Ständen gewählter Staatsgerichtshof nach einem durch Gesetz vom 3. Febr. 1838 geregelten Verfahren. Derselbe Staatsgerichtshof entscheidet auch, wenn sich Regierung und Stände über Auslegung der Verfassung nicht vereinigen können. Als Provinzialstände bestehen in den Erblanden die vier Kreistage der Stände des Meißener, Leipziger, Erzgebirgischen und Vogtländischen Kreises (in Gemäßheit der Kreisordnung vom 10. Aug. 1821) und der Provinziallandtag der Oberlausitz nach Maßgabe des provinzialständischen Statuts (vom 17. Nov. 1834).

Die obersten Staatsbehörden sind das Gesamtministerium und die einzelnen Ministerialdepartements der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern, des Kultus und öffentlichen Unterrichts, der Justiz, der Finanzen und des Kriegs. Dem Gesamtministerium sind unmittelbar untergeordnet die seit 1. Jan. 1877 mit erweiterten Befugnissen ausgestattete Oberrechnungskammer und das Hauptstaatsarchiv. Getrennt von dem Gesamtministerium ist das Ministerium des königlichen Hauses. Behufs der Verwaltung ist das Königreich in vier Kreishauptmannschaften (s. oben) und 25 Amtshauptmannschaften eingeteilt. Jeder Amtshauptmannschaft ist ein Bezirksausschuß, jeder Kreishauptmannschaft ein Kreisausschuß beigegeben. Nach dem Gesetz vom 21. April 1873 bildet jede Amtshauptmannschaft einen Bezirksverband, welcher durch die Bezirksversammlung vertreten wird. Für Zwecke der Selbstverwaltung sind diese Bezirksverbände mit einem Fonds von 9 Mill. Mk. aus dem Anteil Sachsens an der französischen Kriegskostenentschädigung versehen worden. Verwaltung und Justiz sind auch in der ersten Instanz getrennt. Für den Regal- und Kohlenbergbau sowie für das fiskalische Hüttenwesen ist das Bergamt in Freiberg kollegiale Mittelbehörde. Die Gemeindeordnung beruht auf der Städteordnung vom 2. Febr. 1832 und der Landgemeindeordnung vom 7. Juli 1838, beide revidiert durch Gesetz vom 24. April 1873. Für die Städte sind nur die allgemeinen Grundzüge festgestellt, die Besonderheiten werden durch Ortsstatuten ergänzt. An der Spitze des Stadtrats steht der Bürgermeister; die besoldeten Mitglieder des Stadtrats werden in der Regel auf Lebenszeit, die unbesoldeten stets nur auf sechs Jahre gewählt; doch kann die Wahl der erstern nach Ortsstatut anfänglich auch auf sechs, bez. zwölf Jahre erfolgen. Stadtrat u. Stadtverordnete können zu einem Stadtgemeinderat verschmelzen. In den Landgemeinden besteht der Gemeinderat aus dem Gemeindevorstand, einem oder mehreren Gemeindeältesten und einem Gemeindeausschuß unter Aufsicht des Amtshauptmanns. Die Ortspolizei wird von den Gemeinden unter Aufsicht der Regierungsbehörden, die Landespolizei von der Landesregierung gehandhabt. Die Überwachung der Sanitätszustände liegt dem Landesmedizinalkollegium und in den elf Medizinalbezirken den Bezirksgerichtsärzten ob.

Was die Gerichtsverfassung anlangt, so hat S. ein Oberlandesgericht, zu Dresden, 6 Landgerichte, zu Dresden, Leipzig, Bautzen, Chemnitz, Zwickau und Freiberg, und 103 Amtsgerichte. Für das bürgerliche Recht gilt noch das 1. März 1865 in Kraft getretene bürgerliche Gesetzbuch. Die Schönburgschen Ämter sind seit 1. Juni 1865 dem allgemeinen sächsischen Gerichtsverfahren unterstellt.

Über die evangelische Kirche üben, solange der König sich zur katholischen Kirche bekennt, die landesherrliche Kirchengewalt die in evangelicis beauftragten Staatsminister. Höchste Kirchenbehörde ist das durch das Kirchengesetz vom 15. April 1873 errichtete evangelische Landeskonsistorium zu Dresden; die Konsistorialbehörde für die Oberlausitz bildet die Kreishauptmannschaft zu Bautzen, für die Schönburgschen Herrschaften das Gesamtkonsistorium zu Glauchau. Gemäß der Kirchenordnung von 1868 steht die Vertretung der lutherischen Kirche einer aus 35 Laien und 29 Geistlichen zusammengesetzten Synode zu. Für die reformierte Kirche, welche zwei Parochien hat, bestehen die reformierten Konsistorien zu Dresden und Leipzig. Die römisch-katholische [133] Kirche hat in den drei Bezirken Dresden, Leipzig und Zwickau (Erblanden) als oberste Behörde das apostolische Vikariat zu Dresden, dem das katholische Konsistorium zu Dresden untergeordnet ist. In der Lausitz ist nach dem Traditionsrezeß vom 30. Mai 1635 das Domstift St. Petri zu Bautzen nebst dem domstiftlichen Konsistorium die geistliche Behörde. Nur in der Lausitz bestehen noch zwei Nonnenklöster (zu Marienstern und Marienthal); neue Klöster dürfen nicht errichtet, auch darf kein religiöser Orden aufgenommen werden. Für die deutsch-katholischen Glaubensgenossen, deren Rechtsverhältnisse durch Gesetz vom 2. Nov. 1848 festgestellt sind, besteht nach Gesetz vom 21. Febr. 1849 als Mittelbehörde der Kirchenvorstand zu Dresden. Die griechische Kirche hat eine Parochie (Leipzig) mit Kapelle und einem Geistlichen. Der israelitische Kultus hat 2 Synagogen (Dresden und Leipzig) und 2 Rabbiner.

Finanzen, Wappen, Orden.

Der Stand der Finanzen ergibt sich aus dem für 1888/89 festgesetzten Budget wie folgt:

A. Ordentlicher Staatshaushaltsetat.
Einnahmen: Mark
Nutzungen des Staatsvermögens u. der Staatsanstalten 42838242
Direkte Steuern 20939640
Zölle und Verbrauchssteuern 19580432
Zusammen: 83358314
Ausgaben:  
Zivilliste 2940000
Apanagen 392036
Sammlungen für Kunst und Wissenschaft 417879
Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld 30982395
Jahresrenten 407060
Ablösungen und Abfindungen 5000
Landtagskosten 126900
Stenographisches Institut 30250
Allgemeine Regierungs- u. Verwaltungsangelegenheiten 82300
Gesamtministerium 191535
Departement der Justiz 3586232
   des Innern 9887165
   der Finanzen 6203924
   des Kultus und öffentlichen Unterrichts 8540529
   des Auswärtigen 148970
Ausgaben zu Reichszwecken 14088891
Pensionsetat 3291589
Dotationen und Reservefonds 2035659
Zusammen: 83358314
B. Außerordentlicher Staatshaushaltsetat.
Ausgaben: Mark
Wasser- und Eisenbahnbauten 28744500
Einnahmen:  
Ertragsüberschuß der Finanzperiode 1884/85 8657956
Aus dem mobilen Staatsvermögen 20086544
Zusammen: 28744500

Die Staatsschuld beträgt einschließlich einer 1876 behufs Ankaufs von Privateisenbahnen aufgenommenen 3proz. Rentenanleihe von 101 Mill. Mk. nominell 6431/2 Mill. Mk., der aber ein Staatsvermögen von weit höherm Betrag gegenübersteht, indem allein für den Bau der Staatsbahnen bis Ende 1886: 6623/4 Mill. Mk. verausgabt worden sind. Die Abgabenverwaltung führt die Zoll- und Steuerdirektion in Dresden, die Erhebung der indirekten Abgaben geschieht durch 6 Hauptzollämter und 11 Hauptsteuerämter, für die der direkten Steuern ist das Land in 4 Steuerkreise mit 23 Steuerbezirken eingeteilt. Zum Reichsheer stellt S. das 12. Armeekorps; die aktive Armee besteht aus 11 Linieninfanterieregimentern, einem Schützenregiment, 3 Jägerbataillonen, 6 Kavallerie- und 2 Feldartillerieregimentern, einem Fußartillerieregiment, einem Pionier-, einem Eisenbahn- und einem Trainbataillon. Die Friedensstärke beläuft sich auf 1261 Offiziere und 31,810 Mann. Den Korpskommandanten (gegenwärtig Prinz Georg) ernennt der Kaiser, die übrigen Generale der König. Das Staatswappen (s. Tafel „Wappen“) ist ein deutscher Schild, welcher fünf schwarze Balken im goldenen Feld mit schräg rechts darübergelegtem grünen Rautenkranz zeigt, vom Hausorden der Rautenkrone umhangen ist, von der Königskrone bedeckt und von zwei Löwen gehalten wird. Die Landesfarben sind seit 1815 Weiß und Grün. Orden hat S. fünf: den Hausorden der Rautenkrone (s. Tafel „Orden“, Fig. 3), gestiftet 20. Juli 1807 nach Annahme der Königswürde; den Militär-Sankt. Heinrichsorden, benannt nach dem Kaiser Heinrich II. und gestiftet 7. Okt. 1736 von Friedrich August II. zu Hubertusburg, 23. Dez. 1829 mit neuen Statuten versehen (s. Heinrichsorden); den Verdienstorden, gestiftet 7. Juni 1815, und den Albrechtsorden (s. d. 1), zum Andenken an den Stammvater der Albertinischen Linie 31. Dez. 1850 gestiftet (s. Tafel „Orden“, Fig. 1); den Sidonienorden, 14. März 1871 gestiftet für die von dem weiblichen Geschlecht auf dem Gebiet der freiwillig helfenden Liebe im Krieg oder im Frieden erworbenen Verdienste. Residenz des Königs ist Dresden; königliche Lustschlösser sind: Pillnitz, Moritzburg und Sedlitz.

Vgl. v. Bose, Handbuch der Geographie, Statistik und Topographie des Königreichs S. (2. Aufl., Dresd. 1847); Engelhardt, Vaterlandskunde für Schule und Haus im Königreich S. (neue Bearbeitung von Th. Flathe, 3. Aufl. 1877); Opitz, Staatsrecht des Königreichs S. (Leipz. 1883–87, 2 Bde.); Leuthold, Das Staatsrecht etc. (in Marquardsens „Handbuch des öffentlichen Rechts“, Freiburg 1884); Naumann und Cotta, Geognostische Beschreibung des Königreichs S. (Dresd. u. Leipz. 1845, 5 Hefte); Credner, Die geologische Landesuntersuchung des Königreichs S. (Leipz. 1885); v. Langsdorff, Die Landwirtschaft im Königreich S. bis 1885 (Dresd. 1889); Jüchtzer, Handbuch der Kirchenstatistik für das Königreich S. (12. Ausg., das. 1882) und der Schulstatistik (14. Ausg., das. 1888); „Staatshandbuch für das Königreich S.“ (das. 1887); „Zeitschrift des königlich sächsischen Statistischen Büreaus“; „Kalender und statistisches Jahrbuch für das Königreich S.“ (hrsg. vom Statistischen Büreau, das. 1871 ff.). Karten: Topographischer Atlas des Königreichs S., bearbeitet bei der königlichen Militärplankammer (Dresd. 1836–60, 20 Bl.); Lange, Atlas von S. (Leipz. 1860–61, 12 Bl.); Süßmilch-Hörnig, Topographische Spezialkarte des Königreichs S. (Dresd. 1858, 4 Bl.); „Geographische Spezialkarte des Königreichs S.“, herausgegeben vom topographischen Büreau (1 : 25,000, in 156 Blättern, Leipz., seit 1875).

Geschichte.
Kursachsen bis zur Teilung.

Seit der Erwerbung Thüringens durch den Markgrafen Heinrich den Erlauchten von Meißen im J. 1263 (s. Meißen, Markgrafschaft) besaßen die Wettiner ein zusammenhängendes Gebiet, das von der Oder bis zur Werra, vom Erzgebirge bis zum Harz reichte. Doch die in den deutschen Fürstenhäusern üblichen Teilungen riefen auch bei den Wettinern öfters Zerwürfnisse hervor. Heinrich trat noch bei Lebzeiten seinem ältesten Sohn, Albrecht dem Entarteten, Thüringen, dem zweiten, Dietrich, Landsberg, dem jüngsten, Friedrich dem Kleinen [134] (gest. 1316), Dresden ab. Als Heinrich 1288 starb, fiel die Mark Meißen an Dietrichs Sohn Friedrich Tutta von Landsberg, und nach dessen Tod (1291) nahmen Albrechts Söhne Friedrich der Freidige und Diezmann seine Länder in Besitz. Allein König Adolf von Nassau, dem Albrecht aus Haß gegen seine Söhne die Landgrafschaft Thüringen verkauft hatte, und der die Mark Meißen als ein durch Friedrich Tuttas Tod erledigtes Reichslehen ansah, bemächtigte sich mit Gewalt beider Länder. Auch Adolfs Nachfolger, König Albrecht I., hielt den Anspruch auf diese Länder aufrecht; jedoch ein glückliches Gefecht bei Lucka (31. März 1307) und des Königs Ermordung retteten Friedrich und Diezmann den Besitz ihrer Erblande, deren Herrschaft Friedrich nach Diezmanns Ermordung (1307) und Albrechts des Entarteten Tod (1314) allein antrat; nur die Niederlausitz war 1304 an Brandenburg verkauft worden. Friedrichs des Freidigen Sohn Friedrich der Ernsthafte (1324–47) war der letzte Alleinbesitzer der Wettinschen Lande. Ihm folgten seine drei Söhne Friedrich der Strenge, Balthasar und Wilhelm I., welche gemeinschaftlich regierten. Nach Friedrichs Tod jedoch (1381) teilten dessen Söhne Friedrich der Streitbare, Wilhelm II. (gest. 1425) und Georg (gest. 1402) mit ihren beiden Oheimen die Lande 13. Nov. 1382 so, daß jene das Osterland und Landsberg, Wilhelm I. Meißen und Balthasar Thüringen erhielten. Nach Wilhelms I. kinderlosem Tod (1407) wurde Meißen zwischen der thüringischen und osterländischen Linie geteilt.

Durch die Belehnung des Markgrafen Friedrich des Streitbaren mit dem Kurfürstentum S. 1423 (s. Sachsen, S. 125), das zwar an Areal nicht sehr bedeutend, aber wegen der mit der Kurwürde verbundenen Vorrechte von Wichtigkeit war, gelangte das Haus Wettin zu größerer Bedeutung im Reich. Nicht bloß jene Vorrechte, sondern auch der Name S. gingen seitdem allmählich auf die gesamten Wettinschen Lande über. Friedrich hatte die sächsische Kur zur Belohnung für seine eifrige Teilnahme am Kampf gegen die Hussiten erhalten, welchen er fortsetzte, doch so unglücklich, daß sein Heer 1425 bei Brüx und 1426 bei Aussig geschlagen wurde und sein Land von den Einfällen der Hussiten viel zu leiden hatte. Nachdem Friedrich noch die Burggrafschaft Meißen erworben, hinterließ er seine Lande zu gemeinschaftlicher Regierung Friedrich II., dem Sanftmütigen, der Kurfürst wurde (1428–64), Wilhelm III., Heinrich und Siegmund. Doch 1435 starb Heinrich, Siegmund trat 1437 in den geistlichen Stand, und 1440 fiel durch Friedrichs des Friedfertigen kinderlosen Tod Thüringen an die osterländische Linie zurück. Friedrich der Sanftmütige und Wilhelm teilten nun 1445 zu Altenburg so, daß Friedrich Meißen, Wilhelm Thüringen erhielt, das Osterland geteilt wurde, die Bergwerke gemeinschaftlich blieben. Doch hatte diese Teilung, bei der sich der von eigennützigen Räten aufgereizte Herzog Wilhelm benachteiligt glaubte, den verheerenden sächsischen Bruderkrieg zur Folge, der erst 1451 zu Pforta beigelegt wurde; ein Nachspiel desselben bildete der Sächsische Prinzenraub (s. d.). Friedrichs des Sanftmütigen Söhne, Kurfürst Ernst (1464–86) und Herzog Albrecht der Beherzte, folgten 1464 ihrem Vater gemeinschaftlich, erbten 1482 auch Wilhelms III. Lande und verstanden es, die Macht ihres Hauses nach allen Seiten hin auszubreiten. Zwei von Ernsts Söhnen erlangten die erzbischöfliche Würde, Albrecht zu Mainz, Ernst zu Magdeburg; Albrecht, dessen Sohn Friedrich 1498 Hochmeister des Deutschen Ordens wurde, erwarb im Dienste des Hauses Habsburg Ehren und Vorteile, so 1483 die Eventualbelehnung mit Jülich und Berg und später die Erbstatthalterschaft von Friesland. Im Innern nahm der Bergbau auf Silber einen großartigen Aufschwung, vermehrte den Wohlstand und die Einwohnerzahl des Gebirges und förderte Handel und Verkehr. Durch kaiserliche Privilegien wurden die Leipziger Märkte zu Messen erhoben. Während die Städte ihre Verfassung ausbildeten und vom Landesherrn die eigne Gerichtsbarkeit erkauften, ward auch die Territorialgesetzgebung entwickelt und in Thüringen 1446, in Meißen 1482 eine Landesordnung erlassen; das kurfürstliche Hofgericht erhielt 1483 seinen bleibenden Sitz in Leipzig. Eine landständische Verfassung bildete sich, seitdem 1438 zuerst zu Leipzig eine Versammlung von Prälaten, Grafen, Rittern und Städten zusammentrat; diese bald regelmäßig berufenen Landtage bewilligten neue Abgaben, Steuern und Anleihen, übertrugen die Verwaltung der neuen Steuern einem ständischen Ausschuß u. beanspruchten, auch von den Landesherren bei wichtigen Angelegenheiten zu Rate gezogen zu werden.

Mißhelligkeiten zwischen den beiden Brüdern Ernst und Albrecht führten zur Länderteilung zu Leipzig (26. Aug. 1485), bei welcher der ältere Bruder teilte, der jüngere wählte. Ernst erhielt außer den Kurlanden Thüringen mit den fränkischen und vogtländischen und den einen Teil des Oster- und Pleißnerlandes, Albrecht den andern Teil desselben und Meißen. Die Teilung, welche 24. Febr. 1486 von Kaiser Friedrich III. bestätigt und 25. Juni durch den Naumburger Schied berichtigt wurde, trennte das Haus Wettin für immer in zwei Linien, die Ernestinische und die Albertinische.

Sachsen in der Zeit der Reformation und des Dreißigjährigen Kriegs.

In der ältern Linie folgte nach dem Tode des Kurfürsten Ernst (1486) sein älterer Sohn, Friedrich III., der Weise, welcher an den Bestrebungen für eine Reichsreform hervorragenden Anteil hatte, aber 1519 die ihm angebotene Kaiserkrone ablehnte. Von der von ihm 1502 gegründeten Universität Wittenberg ging die Reformation aus, deren Entwickelung vom Kurfürsten beschützt wurde. Nachdem derselbe mitten in den Schrecken des Bauernkriegs gestorben (5. Mai 1525), folgte ihm sein Bruder Johann der Beständige (1525–32), welcher ein entschiedener Anhänger der neuen Lehre war und nach dem Torgauer Bündnis und nach dem ersten Reichstag von Speier (1526) durch Luther die Reform in S. durchführen ließ. Auf den Reichstagen von Speier (1529) und Augsburg war er das Haupt der protestantischen Partei und trat an die Spitze des Schmalkaldischen Bundes. Ein noch gläubigerer Bekenner der evangelischen Lehre war sein Sohn und Nachfolger Johann Friedrich der Großmütige (1532–47), der daher auch unter dem Einfluß der Theologen stand. In den Albertinischen Landen war auf Albrecht den Beherzten 1500 sein älterer Sohn, Georg der Bärtige, gefolgt, der 1515 Friesland an Karl von Österreich abtrat. Derselbe war entschiedener Gegner Luthers, dessen Lehre sich trotzdem in seinem Gebiet ausbreitete und unter Georgs Bruder und Nachfolger Heinrich dem Frommen (seit 1539) auch eingeführt wurde. Auch Heinrichs Sohn Moritz (1541–53) war der evangelischen Lehre zugethan, vermählte sich mit einer Tochter Philipps von Hessen und stiftete aus dem Vermögen der eingezogenen Klöster die Fürstenschulen Pforta, Meißen und Grimma. [135] Aber er war nicht gesonnen, sich seinem Ernestinischen Vetter unterzuordnen, geriet mit Johann Friedrich besonders wegen der sächsischen Bistümer in offenen Streit, trat beim Ausbruch des Schmalkaldischen Kriegs 1546 in geheime Verbindung mit dem Kaiser und fiel, nachdem ihm die Übertragung der Kur versprochen worden, in dessen Lande ein, während die Verbündeten in Süddeutschland standen. Johann Friedrich eilte sofort herbei, trieb Moritz bis zur böhmischen Grenze zurück, ward aber vom nachrückenden kaiserlichen Heer 24. April 1547 bei Mühlberg geschlagen und gefangen und mußte in der Wittenberger Kapitulation (19. Mai 1547) auf die Kur und den größten Teil seiner Lande verzichten, mit denen 4. Juni Moritz vom Kaiser belehnt wurde. Den Ernestinern blieben nur die meisten Besitzungen in Thüringen (s. Sachsen, Ernest. Linie, S. 125). An König Ferdinand von Böhmen mußte Moritz das Herzogtum Sagan u. die Lehnshoheit über Reuß abtreten.

Um seinen Verrat an seinen Glaubensgenossen zu sühnen und die kirchliche und politische Unterjochung Deutschlands durch die Spanier abzuwehren, erhob sich Moritz 1552 gegen Karl V. und zwang ihn zum Passauer Vertrag, welcher den evangelischen Reichsständen Religionsfreiheit zusicherte. Nachdem er an der bei Sievershausen (9. Juli 1553) empfangenen Wunde 11. Juli gestorben war, folgte ihm sein Bruder August (1553–86) als Kurfürst. Mit seinen Ernestinischen Vettern setzte er sich durch den Naumburger Vertrag (24. Febr. 1554) auseinander, schädigte dieselben aber schwer, indem er die Vollstreckung der Acht gegen Johann Friedrich den Mittlern übernahm, sich für die Kosten derselben vier Ämter abtreten ließ und ihnen einen großen Teil der hennebergischen Erbschaft entriß. Aus Furcht davor, daß ihm die Kur wieder entrissen werden könne, hielt er ängstlich am Augsburger Religionsfrieden fest und schloß sich eng an das Haus Österreich an. Die Wühlereien der päpstlichen Partei für die Gegenreformation ließ er unbeachtet, und während bisher seine Universität Wittenberg mit dem streng lutherischen Jena heftige theologische Kämpfe ausgefochten hatte, wurden 1574 die Philippisten auch in S. gestürzt und durch die Einführung der Konkordienformel (1580) die lutherische Orthodoxie zur Herrschaft erhoben. Im Innern schuf August durch seine Gesetzgebung (besonders die Konstitutionen von 1572) ein wohlgeordnetes Staatswesen, organisierte die Behörden, regelte die Finanzverwaltung und beförderte, hauptsächlich durch eignes Beispiel bei der Bewirtschaftung der Kammergüter, Ackerbau, Gewerbe und Handel. Das Gebiet seines Staats rundete er durch neue Erwerbungen ab, bei denen er in den Mitteln allerdings nicht wählerisch war. So erlangte er 1570 von den Herren von Plauen das Vogtland wieder, erwarb 1573 von den Grafen von Mansfeld deren Halberstädter Lehen und erhielt 1581 die Administration des Stifts Meißen. Das Albertinische S. bildete ein geschlossenes Territorium, das in Kreise eingeteilt war: den Kurkreis, Thüringen, Meißen, wovon 1691 der erzgebirgische Kreis abgetrennt wurde, das Osterland und das Vogtland, wozu 1588 noch der Neustädter Kreis kam.

Unter Augusts Sohn Christian I. (1586–91) strebte der Kanzler Crell, der katholischen Reaktion einen protestantischen Bund entgegenzustellen; aber der frühe Tod des Kurfürsten vereitelte denselben, und unter der Vormundschaft des Herzogs Friedrich Wilhelm von Altenburg (bis 1601) für Christian II. (1591–1611) führte das Bündnis des sächsischen Adels mit der orthodox-lutherischen Partei den Sturz Crells herbei, worauf die Herrschaft des strengen Luthertums durch Einführung des Religionseides und unnachsichtliche Verfolgung des Kryptocalvinismus gesichert wurde. Hiermit trennte sich S. ganz von den reformierten Reichsständen; es beteiligte sich nicht an dem Widerstand gegen die immer gefährlichere Gegenreformation und schloß sich der Union nicht an, verlor aber damit auch allen Einfluß in Reichs- und Religionsangelegenheiten und erwarb im jülich-klevischen Erbstreit nichts als Titel und Wappen dieser Herzogtümer. Dieser Politik blieb Christians II. Bruder, Kurfürst Johann Georg I. (1611–56), auch während des Dreißigjährigen Kriegs getreu. Er lehnte 1619 die ihm angebotene böhmische Krone nicht nur ab, sondern unterstützte auch Kaiser Ferdinand bei der Unterwerfung Schlesiens und der Lausitz und beobachtete aus Trägheit und Selbstsucht eine unfruchtbare Neutralität, bis Tillys Einbruch in S. ihn 1631 auf Gustav Adolfs Seite trieb. Die sächsischen Truppen nahmen an der Schlacht bei Breitenfeld teil und rückten dann in Böhmen ein, woraus sie Wallenstein 1632 vertrieb. Nach dem Tod Gustav Adolfs und der Niederlage der Schweden bei Nördlingen (1634) kehrte S. jedoch im Frieden von Prag (30. Mai 1635), der ihm den erblichen Besitz der Lausitzen einbrachte, zu dem Bund mit dem Kaiser zurück. Für diesen Abfall nahmen die Schweden die grausamste Rache in wiederholten Einfällen, von denen dasselbe erst durch den Waffenstillstand zu Kötzschenbroda (27. Aug. 1645) erlöst wurde. 1650 räumten die Schweden das Land gänzlich, nachdem dessen Anteil an der schwedischen Kriegskontribution, 267,107 Thlr., abgezahlt worden. Die Bevölkerung war von 3 Mill. auf die Hälfte vermindert, Wohlstand, Handel, Gewerbe und Bildung auf lange schwer geschädigt, fast vernichtet.

Die kursächsischen Nebenlinien.

Einen erheblichen Abbruch erlitt der sächsische Staat dadurch, daß Johann Georg I. durch sein Testament seine jüngern Söhne, August, Christian und Moritz, mit ansehnlichen Gebieten ausstattete und Kurfürst Johann Georg II. (1656–80) dies im Hauptvergleich zu Dresden 22. April 1657 anerkannte. So entstanden die drei Linien S.-Weißenfels, S.-Merseburg und S.-Zeitz. Die Linie S.-Weißenfels, von Herzog August, Administrator von Magdeburg, begründet und nach dessen Residenz Halle auch S.-Halle benannt, erhielt die vier magdeburgischen Ämter Burg, Dahme, Jüterbog und Querfurt, Barby und den ganzen Thüringischen Kreis. Nach seinem Tod (1680) fiel das Stift Magdeburg an Brandenburg, während ihm in Weißenfels sein älterer Sohn, Johann Adolf I., folgte, der jüngere, Heinrich, aber die Nebenlinie S.-Barby stiftete, die jedoch mit Heinrichs Sohn und Erben Georg Albrecht 1739 wieder erlosch. Johann Adolf trat 1687 Burg an Brandenburg ab, das dafür auf die Lehnshoheit über Dahme, Jüterbog und Querfurt verzichtete, und erlangte für letzteres, das 1688 zum Fürstentum erhoben wurde, die Reichsstandschaft, aber nicht Sitz und Stimme auf dem Reichstag. Ihm folgten 1697 sein Sohn Johann Georg und diesem 1712 sein Bruder Christian, welche das Land durch Verschwendung in große Schulden stürzten; diese tilgte der sparsame jüngste Bruder, Johann Adolf II. (1736–46), der das sächsische Heer im ersten und zweiten Schlesischen Krieg befehligte. Mit ihm erlosch die Linie S.-Weißenfels, und ihre Besitzungen fielen an Kursachsen zurück.

[136] Die Linie S.-Merseburg gründete Christian I.; sie erhielt außer dem Stift Merseburg die Niederlausitz und die Städte Delitzsch, Bitterfeld, Zörbig, Dobrilugk und Finsterwalde. Ihm folgten sein Sohn Christian II. (1691–94), dann dessen Sohn Moritz Wilhelm (1691–1731), nach dessen kinderlosem Tod Christians I. jüngster Sohn, Heinrich, das Land erbte, das an Kursachsen zurückfiel, als 1738 mit Heinrich die Linie S.-Merseburg erlosch. Der Gründer der dritten Linie, S.-Zeitz, Moritz, erhielt außer dem Stift Naumburg-Zeitz den Vogtländischen und Neustädter Kreis, Tautenburg und den Albertinischen Anteil an Henneberg; er erbaute in Zeitz die Moritzburg. Ihm folgte 1681 sein Sohn Moritz Wilhelm, der 1715 auf Zureden seines Bruders, des Kardinals Christian August, katholisch wurde, deshalb seine Länder an Kursachsen abtrat und 1718, nachdem er kurz zuvor wieder zur lutherischen Kirche übergetreten, auf dem Schloß Osterburg bei Weida starb. Eine von Friedrich Heinrich, Moritz’ jüngerm Sohn, gegründete Nebenlinie, S.-Neustadt, starb mit demselben 1713 wieder aus, da sein Sohn Moritz Adolf katholisch wurde und daher seine Erbrechte an Kursachsen abtrat; derselbe starb 1759 als Bischof von Leitmeritz.

Sachsen in Verbindung mit Polen.

Seit Kurfürst Johann Georg II. (1656–80) entwickelte der sächsische Hof eine Prachtliebe, welche zwar Dresden zu einem Mittelpunkt italienischer und französischer Kunst in Deutschland machte, aber die Finanzen des Staats zerrüttete; der Adel gewöhnte sich an den Genuß der Hofämter, und fremde Abenteurer sammelten sich in Dresden an. Sein Sohn Johann Georg III. (1680–91) war kriegerisch gesinnt, errichtete das erste stehende Heer in S. und nahm an den Kriegen des Kaisers und Reichs gegen die Türken, namentlich am Entsatz von Wien und am Kriege gegen Frankreich (seit 1689), hervorragenden Anteil. Nach seinem frühen Tod folgte ihm zunächst sein älterer Sohn, Johann Georg IV. (1691–94), dann der jüngere, Friedrich August I. (1694–1733), der an Prachtliebe und Verschwendungssucht seinem Großvater glich und daher 1697 die sächsischen Ansprüche an das 1689 erledigte Sachsen-Lauenburg für 1,100,000 Gulden an Braunschweig verkaufte. Um seinen eitlen Wunsch nach einer Königskrone zu befriedigen und in Polen zum König gewählt zu werden, trat er 1697 zur katholischen Kirche über und wandte ungeheure Summen zur Bestechung des polnischen Reichstags auf. Durch den halb erzwungenen Übertritt des Kurprinzen zum Katholizismus (1717) wurde die Albertinische Linie dauernd der römischen Kirche gewonnen, die sofort unter dem Schutz Friedrich Augusts die Propaganda in S. begann. In Dresden wurde katholischer Gottesdienst eingeführt und ein katholischer Ausländer, Fürst von Fürstenberg, zum Statthalter ernannt. Die Stände, welche, nur ihre Sonderrechte und Interessen verfolgend, mit dem Volke keinen Zusammenhang hatten und sich vom Landesherrn die schwersten Eingriffe in ihre Rechte, wie die Einführung der Generalaccise und die Einsetzung des Geheimen Kabinetts, gefallen lassen mußten, wahrten wenigstens den Bestand der evangelischen Kirche in S. durch Einsetzung des Geheimen Kirchenrats, der das Direktorium in allen Kirchensachen erhielt.

Der Übertritt Friedrich Augusts zur römischen Kirche und seine Erhebung zum König von Polen (als August II.) waren für S. von nachteiligen Folgen. Zunächst verlor das Haus Wettin für immer seine Stellung an der Spitze der Protestanten im Reich an Brandenburg. Dann verwickelte das Streben Augusts, durch einen ruhmvollen Krieg und Eroberungen die königliche Gewalt in Polen zu kräftigen, S. in den Nordischen Krieg, welcher von August zumeist auf sächsische Kosten mit sächsischen Truppen geführt wurde und Karl XII. 1706 zu einem Einfall in S. veranlaßte, der dem Land bedeutende Opfer auferlegte. Zur Bestreitung der Kriegskosten verkaufte August nicht unbedeutende Gebietsteile an die Nachbarfürsten. Dresden allerdings wurde unter ihm eine glänzende Königsstadt mit herrlichen Palästen und Anlagen, Theater und Kunstsammlungen. Und auch sein Sohn Friedrich August II. (1733–1764), als König von Polen August III., pflegte die Künste, regierte aber sonst nicht zum Heil Sachsens. Er wurde beherrscht von dem allmächtigen Premierminister Grafen Brühl, der durch seine Verschwendung die Kräfte des Landes vergeudete und es in verderbliche Kriege verwickelte. Nachdem der Kurfürst bei Beginn des österreichischen Erbfolgekriegs vergeblich versucht hatte, zur Entschädigung für das Erbrecht seiner Gemahlin, einer Tochter Kaiser Josephs I., ein österreichisches Kronland zu erlangen, schloß er sich im zweiten Schlesischen Krieg an Österreich an; doch wurden die sächsischen Truppen bei Striegau (4. Juni 1745) und Kesselsdorf (15. Dez.) besiegt, und S. mußte im Frieden von Dresden (25. Dez.) 1 Mill. Thlr. Kriegskosten bezahlen. Trotzdem führte hauptsächlich Brühl durch seine Ränke den Siebenjährigen Krieg herbei, in welchem Friedrich d. Gr. Sachsens Neutralität nicht beachtete, das sächsische Heer 15. Okt. 1756 bei Pirna gefangen nahm und den Kurfürsten zwang, sich nach Polen zu begeben. S. betrachtete Friedrich nun als erobertes Land, das durch seine Kontributionen und als Kriegsschauplatz ungeheuer litt; sein Verlust wird auf 90,000 Seelen und 100 Mill. Thlr., ungerechnet die Einbuße durch die Münzverschlechterung und das Daniederliegen von Handel und Gewerbe, geschätzt. Die Schuldenlast betrug nahe an 40 Mill. Thlr., als nach siebenjähriger Abwesenheit Friedrich August 1763 in sein Land zurückkehren durfte.

Sachsen bis zum Wiener Kongreß. Königreich.

Mit Friedrich Augusts II. Tod (5. Okt. 1763) löste sich die Verbindung mit Polen. Sein Sohn und Nachfolger Friedrich Christian leitete durch Sparsamkeit und neue Begründung des Staatskredits die Heilung des Landes von seinen Wunden aufs beste ein, starb aber schon 17. Dez. 1763. Sein Sohn Friedrich August III. (1763–1827), für den bis 1768 sein Oheim, Prinz Xaver, die Vormundschaft führte, setzte, unterstützt von dem trefflichen Minister Grafen Loß, das Werk des Vaters mit Umsicht und Erfolg fort. Für die Abtragung der Schulden wurde Sorge getragen, der Staatshaushalt (die jährliche Einnahme betrug 2,351,174 Thlr.) musterhaft geordnet, Gewerbfleiß und Handel unterstützt, Ackerbau und Viehzucht gehoben, der Bergbau durch rationellen Betrieb einträglicher gemacht. Die Rechtspflege und das Unterrichtswesen wurden gebessert. Da der Kurfürst auf die bayrische Allodialerbschaft Ansprüche erhob, so nahm er 1778 an Preußens Seite am bayrischen Erbfolgekrieg teil und erhielt im Frieden von Teschen 1779 eine Entschädigung von 6 Mill. Gulden, die er zur Einlösung verpfändeter Ämter und zur Errichtung einer Sekundogenitur mit 85,000 Thlr. Rente verwendete. S. trat 1785 dem Fürstenbund bei, beteiligte sich aber am Kriege gegen Frankreich 1792 nur mit seinem Reichskontingent und schloß [137] 1796 einen Neutralitätsvertrag. Im Krieg von 1806 stießen 22,000 Sachsen zu dem preußischen Heer Hohenlohes und fochten bei Saalfeld und bei Jena. Nach dieser Niederlage mußte es S. als ein Glück betrachten, daß Napoleon ihm 17. Okt. gegen die Zahlung von 25 Mill. Frank Kriegskontribution Neutralität anbot. Im Frieden von Posen (11. Dez. 1806) nahm der Kurfürst die königliche Würde an, trat als souveräner Fürst dem Rheinbund bei und verpflichtete sich zur Stellung eines Bundeskontingents von 20,000 Mann; 20. Dez. erfolgte die Proklamation des neuen Königreichs S. unter dem König Friedrich August I.

Die Gunst des kaiserlichen Protektors verschaffte dem neuen König den Besitz des im Frieden von Tilsit geschaffenen Herzogtums Warschau, das 1809 durch Neugalizien und Krakau vergrößert wurde; außerdem erhielt S. 1807 den von Preußen abgetretenen Kottbuser Kreis, wofür es einige Ämter an das Königreich Westfalen abtrat. Dafür war S. dem Willen Napoleons völlig unterworfen und opferte seine Kräfte an Menschen und Geld in dessen Eroberungskriegen auf. Während die sächsischen Truppen 1809 an der Donau gegen Österreich kämpften, durchzog das Streifkorps des Herzogs von Braunschweig das entblößte Land. 1812 rückten 21,000 Sachsen nach Rußland, kehrten aber, da sie dem 7. Armeekorps Reyniers und mit diesem der Schwarzenbergschen Armee beigegeben wurden, die weniger litt, meist nach der Heimat zurück. Als im Frühjahr 1813 die Verbündeten S. als den ersten Rheinbundstaat zum Abfall von Napoleon aufforderten, wagte der König nicht, sich zu entscheiden, und floh nach Prag, während sich die sächsische Armee in die Festung Torgau zurückzog. Kaum aber hatte Napoleon den Sieg von Großgörschen erfochten, als der König zu ihm nach Dresden eilte (12. Mai) und ihm seine Truppen zur Verfügung stellte. Während dieselben bei Großbeeren und Dennewitz unglücklich kämpften und schwere Verluste erlitten, war S., besonders die Umgegend von Dresden, dann die von Leipzig, vom August bis zum Oktober Kriegsschauplatz. In der Schlacht bei Leipzig ging 18. Okt. zwar ein Teil der sächsischen Truppen zu den Verbündeten über, Friedrich August wurde aber gleichwohl, als er nach der Abreise Napoleons 19. Okt. in Leipzig zurückblieb, von den Verbündeten für kriegsgefangen erklärt und nach Friedrichsfelde abgeführt. Der russische General Fürst Repnin übernahm als Generalgouverneur die Verwaltung des Landes, das nach der Kapitulation von Dresden (11. Nov.) und Torgau (27. Nov.) und der Erstürmung Wittenbergs (13. Jan. 1814) vollständig in den Händen der Verbündeten war, und setzte die Kräfte desselben sofort zum fernern Kampf gegen Frankreich in Thätigkeit. Das reorganisierte sächsische Korps nahm unter dem Befehl des Herzogs von Weimar am Feldzug in den Niederlanden teil.

S. war durch Verabredung zwischen Rußland und Preußen zur Entschädigung des letztern für seine Abtretungen polnischen Gebiets bestimmt; dem sächsischen Königshaus war ein Länderbesitz am Rhein zugedacht. Rußland überließ daher 8. Nov. 1814 das Generalgouvernement in S. den preußischen Ministern v. d. Reck und v. Gaudy, und alle Anstrengungen des sächsischen Hofs und eines Teils der Bevölkerung für die Erhaltung Sachsens würden vergeblich gewesen sein, wenn nicht auf dem Wiener Kongreß der schlaue Talleyrand im Namen Frankreichs und der Legitimität für S. eingetreten wäre und auch Österreich und England für die Erhaltung Sachsens, die dann auch eine Beschränkung der polnischen Erwerbungen Rußlands bedingte, gewonnen hätte. Nach langen und heftigen Verhandlungen, die im Januar 1815 beinahe zum Kriege geführt hätten, griff man im Februar zu dem Ausweg einer Teilung Sachsens; Preußen sollte die Niederlausitz und einen Teil der Oberlausitz (jetzt zu Schlesien und der Mark gehörig), den Kurkreis, den Thüringischen und Neustädter Kreis, Naumburg und Merseburg (jetzt der Regierungsbezirk Merseburg und ein Teil von Erfurt), zusammen 20,000 qkm mit 864,404 Einw., erhalten, der Rest, 15,000 qkm mit 1,182,744 Einw., Friedrich August als Königreich verbleiben. Nach längerm Sträuben mußte sich der König 6. April dem entschiedenen Willen der Mächte fügen, 18. Mai den Teilungsvertrag in Form eines Friedens mit Preußen abschließen und 22. Mai seine abgetretenen Unterthanen ihrer Pflicht entlassen; die definitive Auseinandersetzung zwischen Preußen und S. über die Grenzen, Schulden, Stiftungen, Salzlieferung etc. erfolgte durch die Hauptkonvention vom 28. Aug. 1819.

Diese Lösung der sächsischen Frage erregte bei der Bevölkerung große Mißstimmung, da durch die Teilung seit Jahrhunderten zusammengehörende Länder auseinander gerissen und auch viele materielle Interessen gefährdet wurden. Ja, als in Lüttich der Befehl, die sächsischen Regimenter bei der Blücherschen Armee nach der nunmehrigen Staatsangehörigkeit zu teilen, ausgeführt werden sollte, widersetzte sich 2. Mai ein Grenadierregiment und bedrohte Blücher selbst; doch erfolgte nach Erschießung von sieben Rädelsführern die Teilung, und die in Osnabrück neuformierte sächsische Armee nahm, 16,000 Mann stark, 1815 noch an der Blockade von Schlettstadt und Neubreisach teil. Am 7. Juni kehrte der König Friedrich August nach Dresden zurück und trat 8. Juni dem Deutschen Bund bei. Mit der gleichzeitigen Stiftung des Zivilverdienstordens wurden neue Nationalfarben, Weiß und Grün, angenommen.

Sachsen seit Verleihung der Verfassung.

König Friedrich August I. und sein Minister Graf D. Einsiedel waren zwar bemüht, in der nun folgenden Friedenszeit die Wunden des Kriegs zu heilen und die Finanzen und den Wohlstand des Landes zu heben, scheuten aber vor Reformen zurück und ließen namentlich die bestehenden Verfassungsverhältnisse mit den in Kurien eingeteilten Feudalständen unverändert. Auch sein Nachfolger, sein bereits 71jähriger Bruder Anton (1827–36), ließ nicht nur alles beim alten, sondern behielt auch den verhaßten Minister Einsiedel bei, so daß es im September 1830 unter dem Eindruck der Pariser Julirevolution in Leipzig und Dresden zu Unruhen kam, infolge deren, nachdem Prinz Maximilian dem Thronrecht entsagt hatte, dessen Sohn Prinz Friedrich August zum Mitregenten ernannt, an Stelle Einsiedels Lindenau an die Spitze des Geheimen Kabinetts berufen und eine Reform der Verfassung verheißen wurde. Demgemäß wurden mit den 1831 zusammentretenden Ständen die Verfassungsurkunde vom 4. Sept. 1831, die Städteordnung vom 2. Febr. 1832 und das Ablösungsgesetz vom 17. März d. J. vereinbart; an die Stelle des Geheimen Kabinetts trat ein in sechs Departements geteiltes verantwortliches Staatsministerium, an die Stelle der Feudalstände zwei Kammern. Einen wichtigen Schritt that der erste konstitutionelle Landtag, welcher 27. Jan. 1833 eröffnet wurde, indem er den Anschluß Sachsens an den preußischen Zollverein genehmigte; der Aufschwung, den Handel und Industrie infolgedessen in S. nahmen, widerlegte nicht [138] nur die Befürchtungen der Leipziger Kaufmannschaft, sondern übertraf alle Erwartungen und fand in dem Bau der Leipzig-Dresdener Eisenbahn (7. April 1839 eröffnet) seine Bestätigung.

Nach dem Tode des Königs Anton folgte Friedrich August II. (1836–54). Unter ihm setzten Regierung und Landtag anfangs ihre gesetzgeberische Thätigkeit, welche durchgreifende Reformen vermied, aber innerhalb des Rahmens der ständischen Verfassung und des büreaukratischen Verwaltungsorganismus die bessernde Hand anzulegen suchte, fort. 1843 aber wurde der Minister v. Lindenau durch den Einfluß der Aristokratie verdrängt und durch Könneritz ersetzt, der in ein reaktionäreres Fahrwasser einlenkte, die Presse maßregelte, Schriftsteller auswies u. dgl. Hierdurch wurde die liberale Strömung, welche in ganz Deutschland das Bürgertum beherrschte, verstärkt und die von Braun geleitete Opposition in der Zweiten Kammer zu schärferm Auftreten angespornt. Als nun die Regierung auch gegen die religiöse Bewegung der Deutschkatholiken und Lichtfreunde einschritt, vermutete die mißtrauische öffentliche Meinung dahinter die Spuren einer geheimen jesuitischen Propaganda, deren Haupt der Prinz Johann, Bruder des Königs, sei. Daher kam es 12. Aug. 1845 bei einer Revue, die der Prinz Johann über die Leipziger Kommunalgarde abhielt, zu einem Tumult, bei welchem das Militär voreilig feuerte und acht Menschen tötete. Dies rief eine unbeschreibliche Erbitterung hervor und reizte die Opposition in der Kammer zu verstärkten Angriffen auf das Ministerium.

Nach dem Ausbruch der Februarrevolution bestürmten die Behörden der größern Städte, voran Leipzig, den König mit Adressen, in denen eine völlige Änderung des Regierungssystems gefordert wurde. Das Ministerium suchte die Bewegung erst durch einzelne Zugeständnisse zu beschwichtigen, nahm aber, als dies vergeblich war, 13. März 1848 seine Entlassung, und Braun bildete ein neues, dessen hervorragendste Mitglieder v. d. Pfordten, Georgi und Oberländer waren, und das 16. März Erfüllung aller liberalen Forderungen verhieß. Aber schon waren nicht mehr die gemäßigten Liberalen, sondern die radikalen Demokraten die Herren der Lage, wie die Ergänzungswahlen zum Landtag und die Wahlen für das Frankfurter Parlament bewiesen. Im Landtag zwar, der am 18. Mai eröffnet wurde, begnügte sich die Opposition damit, daß die Regierung in der Frage der Verfassung und der Justizreform nur die allgemeinen Grundsätze festsetzte und über die Presse, das Vereins- und Versammlungsrecht und über ein neues Wahlrecht für beide Kammern Gesetzentwürfe vorlegte, die angenommen wurden; das neue Wahlgesetz schrieb allgemeine, direkte Wahlen, für die Erste Kammer mit einem Zensus, vor. Im Land aber herrschte die demokratische Partei und siegte 1849 bei den Wahlen für den ersten nach dem neuen Gesetz zu wählenden Landtag fast ausnahmslos; die Ungeschliffenheit, Selbstüberhebung und Verblendung, womit sie in demselben bei den Debatten auftrat, verschafften dem Landtag den Namen des Unverstandslandtags. Ein erbliches und unverantwortliches Oberhaupt für das neuzuschaffende Deutsche Reich verwarf die Mehrheit durchaus, verlangte aber die sofortige Verkündigung der deutschen Grundrechte. An einer erfolgreichen Wirksamkeit verzweifelnd, reichte das Ministerium Braun seine Entlassung ein (Februar 1849) und wurde durch ein Übergangsministerium ersetzt, an dessen Spitze der Oberappellationsrat Held stand, und in das v. Beust, Weinlig und v. Rabenhorst eintraten. Dies gewährte die Publikation der Grundrechte (2. März) und die ständische Initiative, befriedigte aber damit noch nicht die Radikalen, welche besonders wegen der Nichtverhinderung des Todes von R. Blum die Abberufung des sächsischen Gesandten in Wien verlangten. Während die Linke früher die monarchische Reichsverfassung verworfen hatte, verlangte sie nun, nachdem der König von Preußen die Kaiserkrone abgelehnt, plötzlich die sofortige Anerkennung der Verfassung, und die Kammern beschlossen demgemäß, sowie daß über den 30. April hinaus die Steuern nicht forterhoben werden dürften. Dies gab dem durchaus partikularistisch gesinnten König den erwünschten Vorwand, 30. April die Kammern aufzulösen. Nun erhielten die Deputationen von Leipzig und andern Städten, welche die Anerkennung der Reichsverfassung forderten, vom König abschlägliche Antwort. Als deshalb Held und Weinlig ihre Entlassung gaben, wurde Zschinsky an die Spitze eines neuen Ministeriums berufen, in welches Beust und Rabenhorst übertraten (2. Mai).

Das Verbot einer Demonstration der Dresdener Bürgerwehr für die Reichsverfassung, welches die neuen Minister erließen, gab 3. Mai die Losung zum Aufstand (Dresdener Maiaufstand). Ein tobender Volkshaufe griff das Zeughaus an, wurde aber zweimal blutig zurückgewiesen. Jetzt wurden die Sturmglocken geläutet, überall feste Barrikaden errichtet und auf dem Rathaus ein Sicherheitsausschuß eingesetzt, welcher die Bürgerwehren andrer Städte und Freischaren nach Dresden entbot. Die Regierung verfügte nur über 1900 Mann Truppen, da der größere Teil des sächsischen Heers in Schleswig-Holstein stand, wo die Sachsen im Verein mit den Bayern 13. April die Düppeler Schanzen gestürmt hatten. Sie beorderte sofort alle erreichbaren Truppenteile nach der Hauptstadt und wandte sich um Hilfe nach Berlin. Inzwischen aber eroberten die Aufständischen die ganze Altstadt mit Ausnahme des Zeughauses und des Schlosses. Daher begab sich 4. Mai der König nebst seiner Familie und den Ministern nach dem Königstein. Auf die Kunde hiervon wurde eine provisorische Regierung, aus den Abgeordneten Tzschirner, Heubner und Todt bestehend, gebildet, welche die Anerkennung der Reichsverfassung als ihr Ziel bezeichnete und sich unter den Schutz der Frankfurter Nationalversammlung stellte, unter der aber die heimlichen Urheber des Aufstandes, die internationalen Revolutionäre, Bakunin an der Spitze, die rote Fahne zu entfalten wagten. Da die Erhebung nun einen republikanisch-sozialistischen Charakter annahm, zog sich der Bürgerstand von ihr zurück; von den aus andern Städten herbeigeeilten Bürgerwehren kehrten die meisten, als sie den wirklichen Stand der Dinge erfuhren, wieder um und halfen in ihrer Heimat die Ordnung aufrecht zu erhalten.

Inzwischen schöpfte die Regierung wieder Mut und Kraft; die Minister v. Beust und v. Rabenhorst kehrten nach der Neustadt zurück, aus Leipzig und Chemnitz trafen Verstärkungen ein, und aus Berlin erschien, als Vorbote weiterer entscheidender Hilfe, ein Bataillon Preußen. Am Morgen des 6. Mai ward der Kampf erneuert. Drei Tage lang verteidigten sich die Aufständischen hinter ihren ausgezeichnet angelegten Barrikaden; als sie durch Anzündung des alten Opernhauses das Schloß in Brand zu stecken suchten, ging ein Zwingerpavillon mit der Naturaliensammlung in Flammen auf. Nach einem hartnäckigen und blutigen Straßen- und Häuserkampf erstürmten die Truppen am Morgen des 9. Mai, noch vor Tagesanbruch, den Postplatz und die große Barrikade [139] am Eingang des Altmarktes, und damit war der hartnäckige Widerstand der Freischaren gebrochen. Der Verlust der Truppen betrug 31, der der Aufständischen 178 Tote. Auf der Flucht wurden noch viele, darunter auch Heubner und Bakunin, gefangen genommen, während Tzschirner entkam. Außerdem wurden viele Verhaftungen Kompromittierter vorgenommen, so daß sich die Zuchthäuser und Gefängnisse mit Verurteilten füllten. Aber die Ordnung war hergestellt.

Die Politik Beusts.

Unter dem Eindruck der von Preußen geleisteten rettenden Hilfe trat S. 26. Mai dem Dreikönigsbündnis mit Preußen bei, machte aber hinterlistigerweise den Vorbehalt, daß auch die süddeutschen Königreiche ihm sich anschließen müßten, welche Beust gleichzeitig vom Beitritt abzuhalten suchte. Da inzwischen Österreich erstarkt war und einen Rückhalt bot, sagte sich S. von der Union los, schrieb die Wahlen für das Erfurter Parlament nicht aus und schloß 27. Febr. 1850 mit Hannover, Bayern und Württemberg das Vierkönigsbündnis zur Herstellung des Bundestags, während die formelle Lossagung vom Dreikönigsbündnis erst 25. Mai erfolgte. Nicht zufrieden mit dem Scheitern der preußischen Union, bedauerte Beust nichts mehr, als daß Österreich Ende 1850 seine vermeintliche militärische Übermacht nicht zur völligen Unterwerfung Preußens benutzte, sondern sich mit der Demütigung desselben in Olmütz begnügte. Auf den Dresdener Konferenzen half er eifrigst Österreichs Übergewicht im wiederhergestellten Deutschen Bund begründen und war sogar bereit, es in den Zollverein aufzunehmen. Doch mußte er 1853 den Zollverein auf den alten Grundlagen erneuern, da Preußen mit Kündigung desselben drohte.

Obwohl die seit November 1849 wieder versammelten Kammern sich besonnen und nachgiebig zeigten, wurden sie doch, sobald sie Miene machten, die deutsche Frage vor ihr Forum zu ziehen, 1. Juni 1850 aufgelöst. Hierauf that das Ministerium, welches sich durch v. Friesen als Minister des Innern und Behr als Finanzminister ergänzt hatte, einen entscheidenden Schritt. Drei Verordnungen vom 3. Juni 1850 hoben das freie Vereins- und Versammlungsrecht auf, stellten die Presse unter strenge Polizeiaufsicht und beriefen den Landtag von 1848 wieder ein, um ein andres Wahlgesetz zu beraten. Obwohl es schwer war, diesen Landtag in beschlußfähiger Anzahl zusammenzubringen, wurde er doch 22. Juli eröffnet und zeigte nicht nur in der Beseitigung aller 1848 und 1849 erlassenen Gesetze die größte Willfährigkeit, sondern lehnte selbst die von der Regierung vorgeschlagene Revision der Verfassung von 1831 ab. Damit hatte die Reaktion völlig gesiegt. Da die Bevölkerung, gleichgültig und eingeschüchtert, sich vom politischen Leben fern hielt, fielen die Neuwahlen für den Landtag 1851 ganz im Sinn der Reaktion aus: die indirekten Gemeindewahlen, das Konskriptionssystem und die Stellvertretung im Heer wurden hergestellt; gegen die Reform der Justiz und der Verwaltung sprach sich die Erste Kammer entschieden aus.

König Friedrich August II. verunglückte 9. Aug. 1854 bei Brennbüchl in Tirol, und ihm folgte sein Bruder Johann (1854–73); doch erlitt das Regierungssystem vorläufig keine Änderung. Gegenüber dem einseitigen feudalen Standpunkt der Ersten Kammer vertraten Regierung und Zweite Kammer wenigstens in der Frage der Justiz- und Verwaltungsreform die Sache des gemäßigten Fortschritts, hatten aber hartnäckige Kämpfe zu bestehen, bis diese wichtige Angelegenheit 1864 zum Abschluß gebracht war. Nach Zschinskys Tod (1858) übernahm Beust den Vorsitz im Ministerium und schlug allmählich liberalere Bahnen ein. Eitel und ehrgeizig, strebte nämlich Beust danach, eine große politische Rolle an der Spitze der deutschen Mittelstaaten zu spielen. Nachdem ein Versuch in dieser Richtung während des Krimkriegs (auf den Bamberger Konferenzen 1854) gescheitert war, glaubte Beust seine Zeit gekommen, als der italienische Krieg von 1859 die österreichischen Sympathien in S. von neuem belebt und die Notwendigkeit einer Bundesreform, namentlich in militärischer Beziehung, bewiesen hatte. Er trat selbst mit einem Bundesreformprojekt (15. Okt. 1860) hervor, welches die beiden Großmächte im Gleichgewicht hielt und neutralisierte, die Entscheidung aber den vier Königreichen übertrug, für welches er die übrigen Mittel- und Kleinstaaten auf den Würzburger Konferenzen (1860 und 1861) zu gewinnen bemüht war. Der Ruf eines nicht bloß nationalen, sondern auch freisinnigen Staatsmanns schien ihm für die Erlangung seines Ziels unentbehrlich, und so legte er 1860 dem Landtag ein liberaleres Wahlgesetz vor, welches das unverhältnismäßige Übergewicht des Grundbesitzes verringerte, den Zensus herabsetzte und das Wahlverfahren vereinfachte. Die Abschaffung der Konduitenlisten über die städtischen Behörden wurde versprochen, die Gewerbefreiheit eingeführt, das Jagdablösungswerk vollendet, Presse und Vereinswesen von den engen Fesseln befreit und 1865 auch endlich eine Amnestie für 1849 erlassen. Beust erreichte seinen Zweck, indem die Kammern seiner deutschen Politik bedingungslos zustimmten.

In der kurhessischen Frage zwar sprach sich die Zweite Kammer 1862 gegen den Bundestag aus und erklärte sich für die Errichtung einer starken deutschen Zentralgewalt; in der Zollvereinskrisis 1862–64 wollten weder die Zweite Kammer noch das Land von einer Zerreißung dieses Bundes, welche Sachsens Handel und Industrie unheilbare Wunden geschlagen hätte, etwas wissen. Dagegen billigte der Landtag in der schleswig-holsteinischen Frage die Politik der Regierung durchaus. S. erklärte sich 1863 nach dem Tode des Königs Friedrich VII. von Dänemark für das Recht des Herzogs von Augustenburg und übernahm im Dezember mit Hannover die Besetzung Holsteins durch 12,000 Mann sächsisch-hannöversche Truppen unter dem sächsischen General v. Hake. Beust wurde ausersehen, den Deutschen Bund 1864 auf der Londoner Konferenz zu vertreten. Aber seine zu Würzburg von Bayern und Württemberg genehmigten Anträge, die Bundestruppen in Holstein zu verstärken, die Stände daselbst zu berufen und dem Herzog Friedrich die Regierung zu übertragen, wurden vom Bundestag abgelehnt, und S. mußte Ende 1864, nach der Abtretung der Elbherzogtümer an Österreich und Preußen, seine Truppen aus Holstein zurückziehen. Um so eifriger war Beust bemüht, den Zwist zwischen den beiden Großmächten über die Elbherzogtümer zu schüren und Österreich für eine Verständigung mit den Mittelstaaten zu gewinnen. Anfang 1866 gelang ihm dies, indem Österreich die Entscheidung der schleswig-holsteinischen Frage dem Bundestag übertrug.

S. war der erste Mittelstaat, der militärische Vorkehrungen traf; die Rekruten wurden zum 18. März 1866 einberufen. Der Landtag billigte im April einstimmig die Regierungspolitik und bewilligte die für die Rüstungen erforderlichen Mittel. Auch in der [140] sächsischen Bevölkerung war die Stimmung überwiegend gegen Preußen; die von den Leipziger Stadtbehörden an die Regierung gerichtete Bitte, jede Kriegsrüstung rückgängig zu machen, wurde von dieser als eine Kompetenzüberschreitung scharf gerügt. Die Armee, 32,000 Mann, wurde im Mai um Dresden vereinigt und Kronprinz Albert zum Befehlshaber ernannt. Am 14. Juni stimmte S. am Bundestag für den Antrag Österreichs, die außerpreußischen Bundesarmeekorps mobil zu machen, und lehnte 15. Juni das preußische Ultimatum, welches Neutralität und Anschluß an die preußische Bundesreform forderte, aber Integrität versprach, ab. Sofort erfolgte die preußische Kriegserklärung und 16. Juni der Einmarsch preußischer Truppen bei Strehla und Löbau. S. rief die Bundeshilfe, natürlich vergeblich, an, und da eine Verteidigung Sachsens nicht im österreichischen Kriegsplan lag, so zog sich die Armee, welche der König begleitete, 18. Juni nach Böhmen zurück. In S. wurde eine Landeskommission (v. Falkenstein, v. Friesen, Schneider und v. Enge) zurückgelassen. Die Besetzung des Landes durch die Preußen ging nun ohne Hindernis von statten; ein Generalgouverneur wurde ernannt, die Befestigung Dresdens angeordnet und die Zahlung von 10,000 Thlr. täglich verlangt. Währenddessen hatten die sächsischen Truppen bei Gitschin (29. Juni) und bei Königgrätz, wo sie den linken Flügel des österreichischen Heers bildeten und 59 Offiziere und 1500 Mann verloren, tapfer, aber unglücklich gekämpft, dennoch aber ihre gute Ordnung auf dem Rückzug nach Wien bewahrt. Beust übernahm für den Kaiser Franz Joseph eine Sendung nach Paris und erlangte auch Napoleons Fürsprache bei den Nikolsburger Verhandlungen. Noch wirksamer für die Verhinderung der völligen oder teilweisen Annexion Sachsens durch Preußen war aber das feste Eintreten Österreichs, das die Erhaltung Sachsens für einen Ehrenpunkt erklärte, von dem es nicht weichen könne. Bei den Verhandlungen über den Frieden verbat sich Preußen Beust als Unterhändler, worauf v. Friesen und Graf Hohenthal zu Vertretern Sachsens in Berlin ernannt wurden, wo 21. Okt. der Friede unterzeichnet ward. Danach trat S. dem Norddeutschen Bund bei, von dessen Heer die sächsische Armee einen Teil bilden solle, übergab die Festung Königstein an Preußen, trat an den Bund Post und Telegraphenwesen ab, stimmte der Umgestaltung der Zollvereinsverfassung zu und zahlte 10 Mill. Thlr. Kriegskontribution. Bis zur Ausführung des Friedens und der Reorganisation der sächsischen Truppen blieb S. von preußischen Truppen besetzt; erst gegen Ende 1867 wurde es mit Ausnahme des Königsteins geräumt.

Sachsen als Glied des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs.

Während der Friedensverhandlungen hatte Beust seinen Abschied genommen und war in österreichische Dienste übergetreten. Den Vorsitz im Ministerrat übernahm Falkenstein, Friesen die Finanzen und das Auswärtige, den Krieg Fabrice und das Innere v. Nostitz-Wallwitz. Der König, der am 26. Okt. nach Pillnitz zurückgekehrt war, eröffnete 15. Nov. den Landtag mit einer Thronrede, die den festen Entschluß der Regierung betonte, mit der gleichen Treue wie zu dem frühern, so auch zu dem jetzt zu bildenden neuen Bund zu halten. Die Ehrlichkeit, mit der das Königshaus, die Regierung und der Landtag diesen Entschluß ausführten, und die von Preußen durch vertrauensvolles Entgegenkommen erwidert wurde, erleichterte und beschleunigte die Versöhnung und die Einordnung in die neuen Verhältnisse. In der Bevölkerung überzeugte man sich bald, daß die geistigen und materiellen Interessen des Landes im neuen Bund völlig gewahrt waren. Der Besuch des Königs und des Kronprinzen in Berlin im Dezember 1866 wurde im Februar 1867 durch einen Besuch des Königs Wilhelm und seines Sohns in Dresden erwidert. In der Militärkonvention vom 7. Febr. 1867 beschränkte Preußen seine Oberbefehlsbefugnisse auf das Unerläßlichste und gewährte S. eigne Kriegsverwaltung, Militärbildungsanstalten u. a.; vom 1. Juli 1867 ab bildete die sächsische Armee das 12. norddeutsche Bundeskorps, dessen Oberbefehl Kronprinz Albert erhielt. Der Landtag genehmigte die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, nachdem er schon 1866 den Friedensvertrag mit Preußen und das Wahlgesetz des Norddeutschen Bundes einstimmig angenommen hatte. Mit Rücksicht auf sein Verhältnis zum Norddeutschen Bund lehnte S. 1867 die Einladung Frankreichs und Rußlands zu internationalen Kongressen ab. Auch die zeitgemäße Umgestaltung der Verfassung und Gesetzgebung kam durch die neuen Verhältnisse in Fluß. Die Regierung legte 1867 dem Landtag ein neues Wahlgesetz vor, das für die Wahlen zur Ersten Kammer den Unterschied zwischen Rittergutsbesitzern und bäuerlichen Besitzern aufhob und für die Zweite Kammer das ständische Prinzip völlig aufgab; die Zweite Kammer setzte sich aus 45 ländlichen und 35 städtischen Abgeordneten zusammen, für welche der Zensus auf 2 Thlr. für das aktive und 10 Thlr. für das passive Wahlrecht festgesetzt wurde; die Legislaturperiode sollte sechsjährig, die Budgetperiode zweijährig sein. Nach Annahme des Wahlgesetzes wurde die Einführung von Geschwornengerichten und die Zuziehung von Schöffen zu den Bezirksgerichten vom Landtag genehmigt. In der nach dem neuen Wahlgesetz 1869 gewählten Zweiten Kammer hatten die vereinigten liberalen Parteien die Majorität, in der Ersten Kammer aber die konservativen Partikularisten; an deren Widerspruch scheiterte die Aufhebung des Patronatsrechts u. a., so daß 1870 nur ein Preßgesetz zu stande kam. Der Krieg gegen Frankreich 1870/71 unterbrach den Kampf zwischen beiden Kammern über die innere Entwickelung. Die sächsischen Truppen kämpften unter Führung des Kronprinzen und, nachdem dieser zum Befehlshaber der Maasarmee ernannt worden, unter der des Prinzen Georg mit Auszeichnung und glänzendem Erfolg bei St.-Privat, Sedan und Villiers; der sächsische Kriegsminister v. Fabrice war 1871 Höchstkommandierender der deutschen Okkupationsarmee in Frankreich.

Dem im Dezember 1871 eröffneten Landtag wurden wichtige Angelegenheiten vorgelegt: die Beschlüsse der ersten allgemeinen Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche Sachsens, welche 9. Mai bis 26. Sept. getagt hatte, über die Errichtung des Oberkonsistoriums, das Verhältnis der Kirche zur Schule und das Patronatsrecht, die neue Organisation der Verwaltungsbehörden, eine revidierte Städteordnung, eine Landgemeindeordnung, ein Volksschulgesetz und eine Steuerreform. Nach langem, heftigem Kampf zwischen der feudal-konservativen Mehrheit der Ersten und der liberalen Mehrheit der Zweiten Kammer kamen die Organisationsgesetze, das Volksschulgesetz und die Steuerreform durch Einführung einer Klassen- und Einkommensteuer 1873 zu stande. In demselben Jahr starb 29. Okt. König Johann, und ihm folgte König Albert, der die Regierung unter treuem Festhalten an den Pflichten gegen das Reich und mit [141] sorgsamer Pflege der geistigen und materiellen Interessen fortführte. Das Ministerium, in welches schon früher v. Gerber für den Kultus und Abeken für die Justiz eingetreten waren, erfuhr keine durchgreifenden Veränderungen. 1876 trat v. Friesen zurück und wurde in dem Vorsitz durch Fabrice, in den Finanzen durch v. Könneritz ersetzt, nachdem er, um dem Reichseisenbahnenprojekt zuvorzukommen, die Leipzig-Dresdener und dann auch die meisten übrigen Privatbahnen angekauft hatte, so daß die sämtlichen Bahnen Sachsens ein geschlossenes Staatsbahnnetz bildeten. Allerdings waren die Bahnen zu hohen Preisen angekauft worden und ergaben bei dem Rückgang der Geschäfte anfangs erhebliche Mindereinnahmen (11,000 Mk. für das Kilometer, statt früher 14,000 Mk.), so daß sie schon 1876: 71/2 Mill. Zuschuß erforderten und ein Zuschlag von 50 Proz. zur Einkommensteuer notwendig wurde. Der Staatshaushalt wies mehrere Jahre hindurch einen Ausfall von mehreren Millionen auf, besserte sich aber allmählich, indem die Ansprüche des Reichs an Matrikularbeiträgen sich infolge der neuen Zollgesetzgebung verminderten und die Schutzzölle vorzugsweise der sächsischen Industrie zu gute kamen, so daß die Einkünfte an Steuern und die Erträge der Eisenbahnen stetig wuchsen. Die Einnahmen des Staats vermehrten sich 1882–83 um fast 23 Mill. Mk. und gestatteten den völligen Wegfall des Zuschlags zur Einkommensteuer, die Ermäßigung der Eisenbahngütertarife und die Aufhebung des Chausseegeldes, ferner den Bau neuer Bahnen und erhebliche Aufwendungen für Unterricht, Kunst und Wissenschaft.

In den Parteiverhältnissen der Zweiten Kammer hatte sich inzwischen ein Umschwung vollzogen. Der Rückgang der Liberalen seit 1878 machte sich auch in S. geltend, wo die Konservativen in der Zweiten Kammer immer mehr zunahmen und schließlich die entschiedene Mehrheit erlangten, zumal die Liberalen sich in Nationalliberale und Fortschrittler spalteten und sich heftig bekämpften; 1885 zählten die Konservativen 50 Mitglieder gegen 25 Liberale. Bedenklich wurde das Anwachsen der Sozialdemokratie, welche bei jeder Reichstagswahl mehr Mandate in S. eroberte und auch im Landtag 1885: 5 Mitglieder zählte. Daher vereinigten sich bei den Reichstagswahlen im Februar 1887 die Konservativen mit den gemäßigten Liberalen zu gemeinschaftlichem Handeln und erreichten es auch, daß kein Sozialdemokrat und nur ein Deutschfreisinniger in den Reichstag gewählt wurde. Dies Wahlbündnis hatte auch für die partiellen Landtagswahlen im Oktober 1887 Gültigkeit und bewirkte, daß auch bei diesen die Sozialdemokraten bloß einen, die Deutschfreisinnigen keinen Sitz behaupteten. Regierung und Landtagsmehrheit huldigten derselben politischen Richtung.

Vgl. Weiße, Geschichte der kursächsischen Staaten (Leipz. 1802–12, 7 Bde.); Meynert, Geschichte des sächsischen Volkes (das. 1833–35, 2 Bde.); Gretschel, Geschichte des sächsischen Volkes (fortgesetzt von Bülau, 2. Ausg., das. 1863, 3 Bde.); Böttiger, Geschichte des Kurstaats und Königreichs S. (2. Aufl., neubearb. von Flathe, Gotha 1867–73, 3 Bde.); v. Witzleben, Die Entstehung der konstitutionellen Verfassung des Königreichs S. (Leipz. 1881); Schuster und Francke, Geschichte der sächsischen Armee (das. 1885, 3 Bde.); Köhler, Das Königreich S. und seine Fürsten (das. 1886); Gersdorf, Codex diplomaticus Saxoniae regiae (fortgesetzt von Posse, Ermisch und Knothe, das. 1864 ff.); „Archiv für die sächsische Geschichte“ (hrsg. von K. v. Weber, das. 1862–79, 21 Bde.) und „Neues Archiv“ (hrsg. von Ermisch, Dresd. 1880 ff.); Tutzschmann, Atlas zur Geschichte der sächsischen Länder (Grimma 1852).

Sachsen, preuß. Provinz (hierzu Karte „Provinz Sachsen“), neben Hannover unter allen Provinzen des Königreichs die am wenigsten arrondierte, grenzt im N. an Hannover und Brandenburg, im O. an Brandenburg und Schlesien, im Süden an das Königreich S. und die thüringischen Staaten u. im W. an Hessen-Nassau, Hannover und Braunschweig. Vollständig getrennt von der Provinz sind die Kreise Schleusingen auf dem Thüringer Wald und Ziegenrück an der obern Saale, während innerhalb ihrer Grenzen Teile der thüringischen Staaten und von Braunschweig liegen und das Herzogtum Anhalt den Regierungsbezirk Magdeburg fast ganz von dem übrigen Teil der Provinz scheidet. Die Provinz besteht aus dem rechts von der Elbe gelegenen Teil des ehemaligen Herzogtums Magdeburg, einigen 1815 vom Königreich S. abgetretenen Landesteilen, ferner aus den 1815 wieder in Besitz genommenen Ländern im nieder- und obersächsischen Kreis, nämlich der Altmark mit Wernigerode, dem links der Elbe gelegenen Teil des Herzogtums Magdeburg (mit einem Anteil der Grafschaft Mansfeld), den Fürstentümern Halberstadt (mit einem Anteil der Grafschaft Hohnstein), Eichsfeld (größtenteils) und Erfurt (soweit es nicht an Sachsen-Weimar abgetreten ward), dem Stiftsgebiet Quedlinburg, den Städten Nordhausen, Mühlhausen etc. Der Flächenraum der Provinz beträgt 25,250 qkm (458,77 QM.).

[Bodenbeschaffenheit. Klima.] Die größere Hälfte des Landes gehört dem Norddeutschen Tiefland an und zeigt einen Wechsel zwischen Hügelplatten, Mooren und Niederungen. Unter den Mooren sind auf der linken Elbseite der Drömling an der Aller und Ohre und das Halberstädter Bruch zwischen Bode und Ocker, auf der rechten Elbseite das Fiener Bruch im Süden von Genthin hervorzuheben. Auf der rechten Elbseite gehört ein Teil des Fläming (im N. von Wittenberg) hierher; auf der Platte der Altmark sind die Hellberge (160 m) bei Zichtau in der sogen. Altmärkischen Schweiz und der Landsberg südwestlich von Stendal (139 m) die höchsten Punkte. Weiter südwärts treten bis zum Harz mehrere Hügelreihen hervor, unter ihnen der bewaldete Huywald (305 m) nördlich von Halberstadt. Vom Harz gehören hierher der Brocken (1142 m), die Roßtrappe und der Auerberg mit der Josephshöhe (576 m), von seinen nördlichen Vorbergen in einer Enklave der Regenstein (295 m) und im SO. das Gebiet der kupferreichen Zechsteinformation von Mansfeld. Zwischen Mulde und Saale und nördlich von der Weißen Elster liegt der Petersberg (241 m), der höchste Gipfel in dem Wettiner Steinkohlengebirge. Im Süden des Harzes bildet das Thal der Helme (die Goldene Aue) die Grenze gegen die Terrasse von Thüringen. Auf derselben sind innerhalb der Provinz das Plateau des Eichsfeldes mit dem Ohmgebirge (523 m) und der Berglandschaft an der Werra (Goburg 568 m), von welcher der Hainich nach SO. in das Eisenachische zieht, ferner der Dün (500 m) und die Hainleite, die südöstlich zur Unstrut zieht und sich jenseit des Unstrutthals als Schmücke (384 m) fortsetzt, neben der nordöstlich der Höhenzug der Finne (357 m) zur Saale bei Kösen zieht. Vom Thüringer Wald liegt ein Teil der Zentralregion (Finsterberg 947 m) im Kreise Schleusingen. Der Hauptfluß der Provinz ist die Elbe, der fast alle Flüsse, insbesondere die bedeutendern des Harzes und des Thüringer Waldes,

[Beilage]

[Ξ]

PROVZ. SACHSEN.
Maßstab 1 : 1 150 000.
[Nebenkarte:] Südliche Fortsetzung der Hauptkarte
[Datumsangabe:] V. 89.

[142] zufließen. Rechts nimmt sie die Schwarze Elster, die Ehle, Ihle und Havel auf; links die Mulde, Saale (mit Ilm, Unstrut, Weißer Elster mit Pleiße, Bode), Ohre, Tanger und Ahland. Nur die Gewässer an der äußersten Süd- und Westseite fließen der Weser zu, z. B. die Werra, die nur die Provinz berührt, Leine, Aller und Ilse. Unter den Kanälen ist der Plauesche Kanal zwischen Elbe und Havel der wichtigste; andre, nur zur Flößerei geeignet, befinden sich in den Gebieten der Schwarzen und Weißen Elster. Wenige Seen sind von Bedeutung, so einige an der Havel auf der brandenburgischen Grenze, der Arendsee in der Altmark, der Süße und der Salzige See bei Eisleben. Das Klima ist am mildesten an der Saale und an der Elbe im Regierungsbezirk Merseburg, d. h. in der Gegend, in der noch der Weinbau gepflegt wird, am rauhesten auf den Gebirgen. Die jährliche Durchschnittswärme beträgt zu Torgau 8,8, Halle 8,95, Salzwedel 8,48, Wernigerode 8,21, auf dem Brocken 3,83, zu Heiligenstadt 7,90, Mühlhausen 8,34, Erfurt 8,28 und Ziegenrück 7,43° C.; die jährliche Regenmenge auf dem Harz 120–167, an der Elbe und Saale 40–50, auf dem Eichsfeld 40–60 cm.

[Bevölkerung. Nahrungszweige.] Die Zahl der Einwohner beläuft sich (1885) auf 2,428,367 Seelen, darunter 2,258,446 Evangelische, 157,943 Katholiken, 4396 sonstige Christen und 7343 Juden. Von der Gesamtfläche der Provinz entfallen 60,9 Proz. auf Ackerland, Gärten und Weinberge, 8,3 auf Wiesen, 4,7 auf Weiden und 20,5 Proz. auf Waldungen. In der Bodenfruchtbarkeit nimmt S. die erste Stelle unter den preußischen Provinzen ein. Gering ist dieselbe nur in den Kreisen östlich von der Elbe, an der Mulde und in der Altmark, wo der Sandboden vorherrschend ist, sodann auf den höchsten Teilen der Berglandschaften. Ganz besonders fruchtbar ist aber die Landschaft zwischen Magdeburg, Zeitz und Erfurt (Magdeburger Börde zwischen Magdeburg und der Saale). Dieses Gebiet ist auch nebst den angrenzenden Teilen von Anhalt und Braunschweig der Hauptsitz des Zuckerrübenbaues und der Zuckerfabrikation im Deutschen Reiche. Getreide wird im Überfluß gewonnen, für Gemüse und Blumen sind Erfurt und Quedlinburg wichtige Orte; Hopfen wird in der Altmark, Zichorie bei Magdeburg, die Weinrebe an der Saale bei Naumburg gebaut. Außerdem erzeugt man an einigen Orten Tabak, Gewürz- und Farbepflanzen, Mohn, Kardendisteln, Flachs, Ölgewächse etc. Ansehnliche Waldungen gibt es auf den hierher gehörigen Teilen des Harzes und des Thüringer Waldes, an der Mulde (die Dübensche Heide), im O. von der Elbe (Annaburger Heide) und in der Altmark (Letzlinger Heide). Nach der Viehzählung von 1883 gab es in der Provinz 182,485 Pferde, 624,973 Stück Rindvieh, 1,390,915 Schafe, 719,627 Schweine und 261,225 Ziegen. Für die Förderung der Pferdezucht besteht ein Hauptgestüt zu Graditz bei Torgau (das sächsische Landgestüt ist außerhalb der Provinz zu Lindenau bei Neustadt an der Dosse in der Provinz Brandenburg). Die Anlage eines neuen Gestüts bei Halle steht in Aussicht. Die Rindviehzucht befindet sich in blühendem Zustand, namentlich in der Gegend von Zeitz und Weißenfels; unter den Schafen überwiegen die mit grober Wolle. Wild gibt es in den größern Waldungen in Menge; vereinzelt kommt in der Elbe noch der Biber vor. Was die Produkte des Mineralreichs betrifft, so liefert S. mehr Braunkohlen (1886: 9,169,186 Ton. im Wert von 23,8 Mill. Mk.) und Salz (190,675 T. im Wert von 901,719 Mk., Kainit 175,719 T. zu 2,4 Mill. Mk., andre Kalisalze 502,371 T. zu 5,3 Mill. Mk. und Siedesalz 116,105 T. zu 2,6 Mill. Mk.) als irgend ein andrer Teil des Deutschen Reichs. Die Braunkohlenlager erstrecken sich von Oschersleben über Kalbe bis Weißenfels in fast zusammenhängender Linie; außerdem finden sich dieselben noch in reichhaltigen Becken bei Aschersleben, Bitterfeld, Wittenberg etc. Das Steinsalzlager zu Staßfurt hat durch die große Ablagerung der Kalisalze eine europäische Bedeutung erhalten und zahlreiche Fabriken zur Darstellung von künstlichem Dünger erstehen lassen. Ein zweites Steinsalzlager wird zu Ilversgehofen bei Erfurt abgebaut. Salinen gibt es zu Schönebeck, Dürrenberg, Artern und Halle. Ferner werden gewonnen: Steinkohlen bei Wettin, silberhaltige Kupfererze (1886: 441,373 T. im Wert von 133/4 Mill. Mk.) in der Zechsteinformation an der Südostseite des Harzes im Mansfeldischen, Eisenerze, Nickel, Vitriolerze, Alaun, Marmor, Alabaster, Thon etc. Außer den landwirtschaftlichen Beschäftigungen, dem Bergbau und der Hüttenindustrie, die im Bezirk des Oberbergamts zu Halle 1886: 75,362 kg Silber, 12,391 T. Kupfer etc. lieferte, besteht auch eine bedeutende Fabrikthätigkeit, die sich jedoch[WS 2], mit Ausnahme der Zuckerfabrikation in der oben angeführten fruchtbaren Landschaft und der Zeugweberei auf dem Eichsfeld, mehr auf die Städte oder deren nächste Umgebung beschränkt. Es gibt Fabriken für Tuch (Burg, Aschersleben, Eilenburg, Langensalza), Woll- und Baumwollwaren (Nordhausen, Mühlhausen), Zichorie, Maschinen (Buckau), Nähmaschinen, Chemikalien (Staßfurt), Mineralöl (Aschersleben, Kreis Weißenfels), Zigarren, Thonwaren, Eisenbahnwagen, Dachpappe, Schaumwein, Elfenbeinkämme (Naumburg), Gewehre (Erfurt, Sömmerda, Suhl), Leinwand, Stärke, Leder, Schuhwaren, Kornbranntwein (Nordhausen) etc., auch bedeutende Schiffswerften zu Buckau. Der Handel wird gefördert durch die schiffbaren Flüsse Elbe, Saale, Unstrut und Werra, den Plaueschen Kanal, zahlreiche Kunststraßen und ein namhaftes Eisenbahnnetz, in welchem Magdeburg und Halle die Hauptknotenpunkte sind. Die wichtigsten Eisenbahnlinien, welche die Provinz durchschneiden, sind: Berlin-Hannover-Köln mit Abzweigung von Stendal nach Bremen, Leipzig-Wittenberge, Berlin-Magdeburg-Schöningen, Magdeburg-Thale, Halle-Aschersleben-Grauhof, Magdedurg-Bitterfeld-Leipzig, Berlin-Koblenz, Berlin-Halle, Berlin-Jüterbog-Dresden, Wittenberg-Falkenberg-Kohlfurt, Halle-Guben-Sorau, die Thüringische Bahn (von Halle und Leipzig nach Erfurt etc.) mit mehreren Verzweigungen, Halle-Nordhausen-Kassel, Erfurt-Nordhausen, Soest-Nordhausen etc.

Für Hebung und Pflege der geistigen Kultur bestehen folgende Unterrichtsanstalten: eine Universität zu Halle, ein Predigerseminar zu Wittenberg, 26 Gymnasien, 6 Realgymnasien, 2 Oberrealschulen, 2 Progymnasien, 8 Realprogymnasien, eine höhere Bürgerschule, eine Handelsfachschule, 9 Schullehrerseminare (8 evangelische, ein katholisches), 5 Taubstummenanstalten, eine Blindenanstalt etc. In administrativer Beziehung wird die Provinz in 3 Regierungsbezirke geteilt: Magdeburg mit 15, Merseburg mit 17 und Erfurt mit 11 Kreisen; unter den Kreisen sind 4 Stadtkreise (Magdeburg, Halle, Erfurt, Nordhausen). Für die Justizverwaltung bestehen ein Oberlandesgericht (Naumburg) und 8 Landgerichte. In den deutschen Reichstag entsendet die Provinz 20, in das preußische Abgeordnetenhaus 38 Vertreter. In [143] militärischer Hinsicht bildet S. den größten Teil des Bezirks des 4. Armeekorps; Festungen sind Magdeburg und Torgau. Die politische und militärische Hauptstadt ist Magdeburg, wo das Oberpräsidium, Konsistorium, Provinzialschulkollegium und die Provinzialsteuerdirektion ihren Sitz haben; dagegen haben die Provinzialverwaltung und der Provinziallandtag ihren Sitz in Merseburg. Daselbst besteht auch eine Generalkommission (zugleich für Anhalt, Sachsen-Meiningen und die schwarzburgischen Fürstentümer), während die Bergwerksangelegenheiten vom Oberbergamt in Halle (zugleich für die Provinzen Brandenburg und Pommern) ressortieren. Eisenbahndirektionen sind in Magdeburg und Erfurt (das Betriebsamt Nordhausen gehört zum Direktionsbezirk Frankfurt a. M.), Oberpostdirektionen in Magdeburg, Erfurt und Halle. Vgl. Reiche, Die Provinz S. und ihr Boden (Delitzsch 1874); „Gemeindelexikon der Provinz S.“ (hrsg. vom königlichen Statistischen Büreau, Berl. 1888); Steckel, Die Provinz S. etc., Landeskunde (Bernb. 1887); „Beschreibende Darstellung der ältern Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz S.“ (hrsg. von der historischen Kommission etc., Halle 1879 ff.); Jacobs, Geschichte der in der preußischen Provinz S. vereinigten Gebiete (Gotha 1884).


[803] Sachsen, Königreich. Die Bevölkerung Sachsens betrug nach der vorläufigen Feststellung der Volkszählung vom 1. Dez. 1890: 3,500,513 Seelen und hat seit 1885 um 318,510 Seelen (10,01 Proz.), im Durchschnitt jährlich um 1,91 Proz. zugenommen. Diese Zunahme überwiegt bedeutend diejenige der Perioden 1875–80 (1,48 Proz.) und 1881–85 (1,36 [804] Proz.) und bleibt nur um ein Geringes hinter der von 1871–75 (1,92 Proz.) zurück. Auf die einzelnen Landesteile verteilt sich die Bevölkerung so:

Kreishauptmannsch. Einw. auf 1 qkm Zunahme Proz.
Dresden 950454 219 89896 10,45
Leipzig 869371 243 95335 12,32
Zwickau 1309998 283 119149 10,01
Bautzen 370690 150 14130 3,96
Zusammen: 3500513 233 318510 10,01

Drei Städte haben wie 1885 mehr als 100,000 Einw. (Leipzig und Vororte 293,525, nach Einverleibung weiterer Vororte 1. Jan. 1891: 353,272; Dresden 276,085, Chemnitz 139,955); zu den schon damals vorhandenen sechs Städten mit einer Bevölkerung von 20–50,000 Einw. sind Bautzen (21,517) und Reichenbach (21,498) hinzugetreten. Im J. 1888 fanden 30,327 Eheschließungen statt; es wurden geboren 145,697 (75,078 männliche, 70,619 weibliche); es starben 92,387, nämlich 48,750 männliche, 43,637 weibliche; 40,421 von den Gestorbenen gehörten dem Säuglingsalter an. Von 1881 bis mit 1886 schwankte die allgemeine Sterblichkeit zwischen 28 und 30 pro Mille; 1887 betrug sie 27,2, 1888: 26,4, 1889: 27 pro Mille. Die beobachtete Mindersterblichkeit gestattete auch der Altersrentenbank, ihre Rentensätze für die Versicherten vom 1. Mai 1888 an zu ermäßigen. Die Auswanderung, welche 1881 die Zahl von 9241 Köpfen erreicht hatte, ist bis 1889 auf 2367 zurückgegangen. Der prozentuale Anteil Sachsens an der deutschen Auswanderung belief sich 1889 auf 2,62.

Die Staatswaldungen umfaßten 1889: 174,610 Hektar. Die Gesamtverschlagung an Derbholz betrug 831,905 Festmeter. Vereinnahmt wurden überhaupt durch die Holznutzung 11,9 Mill. Mk., der Reinertrag betrug 8,221,430 Mk. Die Privatwaldungen bedeckten 4592 Hektar. Der Ernteertrag war 1889 folgender:

  Hektar Doppelzentner
Weizen 50520 685920  
Roggen 211943 2553609  
Gerste 31667 141963  
Hafer 185534 2844570  
Buchweizen 3553 26287  
Erbsen 2560 40311  
Mengfrucht 11505 136352  
Wicken 3920 40311  
Kartoffeln 119004 11934319  
Rüben 30031 5296625  
Kraut 15674 2534523  
Raps 21114 18456  
Klee 88524 3081399 Heu
Wiesen 171897 5113543

Die fiskalischen Weinberge in der Hoflösnitz sind 1889 der Reblaus zum Opfer gefallen (vgl. Reblaus, S. 761). Der Rückgang der Schafzucht ergibt sich am deutlichsten aus dem der Wollmärkte zu Dresden, Bautzen und Kamenz; 1875 betrug die eingebrachte Wolle 250,118 kg, 1889: 51,273 kg.

Beim Erzbergbau waren 1888 nur noch 132 gangbare Gruben mit 7408 Beamten und Arbeitern vorhanden; die Produktion an Erzen hatte einen Wert von 5 Mill. Mk. Bei den fiskalischen Hüttenwerken zu Freiberg wurden 1888 eingekauft 400,333 metr. Ztr. Erze und Gekräze für 11,2 Mill. Mk., und 592 kg Gold, 93,077 kg Silber, 41,812 metr. Ztr. Bleiprodukte, 21,022 Kupfervitriol, 9037 Eisenvitriol, 10,585 Arsenikalien, 155,336 metr. Ztr. Schwefelsäure etc., zusammen für 16,6 Mill. Mk. verkauft. Kohlengruben waren 153 mit 21,387 Beamten und Arbeitern in Betrieb mit einer Produktion von 4,358,825 Ton. Steinkohlen (1889: 3,321,645), 839,968 T. Braunkohlen, 260 T. Anthracit im Gesamtwert von 39 Mill. Mk. Fabrikanlagen gab es 1889: 12,963, davon mit Dampfbetrieb 4750, feststehende Dampfkessel und Dampfmaschinen 7420, beschäftigte Arbeiter 340,498. Bierbrauereien bestanden 1889 in Städten 223, auf dem Lande 553, darunter 23 Aktienbrauereien mit einem Kapital von 19,4 Mill. Mk. Erzeugt wurden 3,896,767 hl Bier. Von den 627 Branntweinbrennereien waren 1889: 592 in Betrieb. Nach der Statistik im Reichsversicherungsamt entfielen 1887 auf das Königreich S. von der

  Betriebe Arbeiter
Textilindustrie 40,9 Proz. 24,9 Proz.
Eisen- und Stahlindustrie 8,4   8,6  
Bergbau 6,6   7,5  
Brauindustrie 7,1   7,8  

Seit 1871 waren in S. zeitweilig 632 Mill. Mk. in 382 Aktienunternehmungen angelegt, die sich jedoch bis 1. Okt. 1884 auf 226 Gesellschaften mit 354,6 Mill. Mk. Aktienkapital verminderten.

Verkehr. Die Länge der Staatsstraßen betrug Ende 1888: 3709 km, die Bahnlänge der Staatseisenbahnen Ende 1890: 2510 km, die der Privatbahnen unter Staatsverwaltung 26,61 km. Unter allen deutschen Staaten hat S. das dichteste Eisenbahnnetz. Im J. 1889 kamen auf 100 qkm 16,1 km Eisenbahn (in Baden 9,29, in Preußen 6,90). Eine große Ausdehnung hat in S. das System der Sekundärbahnen gewonnen, denn von der Gesamtbetriebslänge sind 2302 km normalspurig und 199 (im ganzen Reiche 900) schmalspurig; 1731 sind in Vollbetrieb, 571 in Sekundärbetrieb. Auf den Bahnbau sind bis Ende 1889 im ganzen verwendet worden 708 Mill. Mk. Befördert wurden 1889: 31 Mill. Personen (gegen 1888 +7,48 Proz.) und 16,3 Mill. Ton. Güter (+9,30 Proz.). Die Gesamteinnahme betrug 85 Mill. Mk., die Ausgabe 49 Mill. Mk., der Überschuß 36 Mill. Mk. Das mittlere Anlagekapital hat sich mit 5,584 Proz. verzinst. An Elbfahrzeugen waren vorhanden 66 Dampfer und 560 Segel- und Schleppschiffe mit zusammen 3,014,703 Ztr. Tragfähigkeit. Postanstalten hatte S. 1889: 974, Telegraphenanstalten 650. Briefsendungen wurden aufgegeben 147,5 Mill., gingen ein 132,5 Mill., Pakete aufgegeben 123/4 Mill., gingen ein 10 Mill., beide ausschließlich der Wertsendungen. Telegramme wurden aufgegeben 1,437,122, kamen an 1,527,312.

Versicherungswesen. 1887 waren vorhanden: Gemeindekrankenversicherungskassen 586, Ortskrankenkassen 359, Betriebs- (Fabriks-) Krankenkassen 774, Baukrankenkassen 12, Innungskrankenkassen 45, eingeschriebene Hilfskassen 310, landesrechtliche 75, Knappschaftspensionskassen 29. Unfallversicherung der Arbeiter: Betriebe 27,843, versicherte Personen 494,778, verletzte 1554, entschädigungsberechtigte Hinterbliebene 456. Für S. ist eine einzige Alters- und Invaliditätsversicherungsanstalt errichtet. Gesamtbetrag der Versicherungen bei der Immobiliarversicherung: 3560,6 Mill. Mk. Für 1329 Brandschäden wurden 1888 vergütet 3,7 Mill. Mk. Die Mobiliarfeuerversicherung betrug 3278,6 Mill. Mk., die Vergütung 3,5 Mill. Mk.

Sparkassen besaß S. 1888: 132 städtische und 79 ländliche. Die Einzahlungen betrugen 121 Mill. Mk. (gegen 114 Mill. im Vorjahr), die Rückzahlungen 105,6 Mill. (101,3 Mill.), das Einlegerguthaben am Jahresschluß 523 Mill. (491 Mill.). Seit dem Bestehen der Sparkassen wurden aus den Überschüssen derselben zu gemeinnützigen oder wohlthätigen Zwecken 26,9 Mill, Mk. verwendet.

[805] Die Finanzlage Sachsens war fortwährend eine sehr günstige; der Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben betrug 1882/83: 16,9 Mill. Mk., 1884/85: 8,6 Mill. Mk., 1886/87: 6,1 Mill. Mk., der Staatshaushalt für die Finanzperiode 1890/91 bezifferte sich in Einnahme u. ordentlichen Ausgaben auf 92,620,414 Mk. (davon Einnahmen von Nutzungen des Staatsvermögens und der Staatsanstalten 45,342,954 Mk., Steuern und Abgaben 47,277,460 Mk.). Die außerordentlichen Ausgaben im Betrag von 22,556,150 Mk. finden Deckung in dem Ertragsüberschuß bei dem Staatshaushalt der Finanzperiode 1886/87 und verfügbaren Beständen mit 16,452,942 Mk. Im J. 1888 betrug die Erbschaftssteuer nach dem Gesetz vom 9. März 1880: 1,013,735 Mk., die Grundsteuereinheiten 1,537,840 Mk. (Zunahme gegen das Vorjahr von 2,07 Proz.), die Einkommensteuer 17,562,755 Mk. (gegen 1887 mehr 2,96 Proz.); an indirekten Steuern wurden 1889 vereinnahmt 59,505,379 Mk. (gegen 1888 mehr 8,202,208 Mk.). Ergebnisse der Einschätzungen zur Einkommensteuer:

  1889 1888
Aus Grundbesitz 0255,1 Mill. Mark 0247,4 Mill. Mark
  Renten 0177,6 0167,8
  Gehalt u. Löhnen 0618,6 0585,8
  Handel u. Gewerbe 0467,5 0443,8
Zusammen: 1518,8 Mill. Mark 1442,9 Mill. Mark
Steuerertrag 0019,2 0017,9

Die Staatsschulden Sachsens beliefen sich Anfang 1890 insgesamt auf 647,88 Mill. Mk.; ihnen steht aber ein immobiles Vermögen gegenüber von 862,37 Mill., einschließlich des Wertes der fiskalischen Gebäude von 127,38 Mill. Mk., aber ausschließlich des Mobiliars und Inventars im Werte von 1083/4 Mill. Zur Verzinsung der Staatsschuld bedarf es 21,76 Mill., während allein der Ertrag der Staatseisenbahnen für 1890/91 mit 30,47 Mill. in den Voranschlag eingesetzt ist. Für die Staatsschuldentilgung sind für 1890 und 1891 je 9,47 Mill. Mk. vorgesehen.

Rechtspflege. S. hat 1 Oberlandesgericht zu Dresden, 7 Landgerichte (zu Dresden, Leipzig, Bautzen, Chemnitz, Zwickau, Freiberg und Plauen) mit 103 Amtsgerichten. An Stelle der früher dem fürstlichen und gräflichen Hause Schönburg zustehenden Privatgerichtsbarkeit ist nach der neuen Gerichtsorganisation 1878 die Staatsgerichtsbarkeit getreten.

Geschichte. S. beging 1889 unter lebhafter Beteiligung der Bevölkerung das 800jährige Regierungsjubiläum des Hauses Wettin, insbesondere in Dresden 18. Juni mit Enthüllung des Denkmals für König Johann, am 19. mit einem glänzenden Huldigungszug vor der königlichen Familie und den zum Feste erschienenen ernestinischen Fürsten. Infolge der günstigen wirtschaftlichen Lage des Landes gestalteten sich die Finanzen des Staates so vorteilhaft, daß dem Landtag eine erhebliche Verbesserung der Gehälter der Beamten und Lehrer sowie eine Ermäßigung des Schulgeldes vorgeschlagen werden konnte. Im Bestand des Staatsministeriums fanden mehrfache Veränderungen statt. Der Finanzminister v. Könneritz starb im Januar 1890, an seine Stelle trat der Geheimrat von Thümmel. Nach dem Tode des Justizministers v. Abeken (15. Okt. 1890) wurde der Geheimrat Schurig (s. d.) zum Justizminister ernannt. Als im Januar 1891 der Minister des Innern v. Nostiz-Wallwitz seine Entlassung nahm, wurde er durch den Staatsminister v. Metzsch ersetzt, der auch die Leitung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten nach dem Tode des Ministerpräsidenten Grafen von Fabrice (25. März 1891) erhielt. Den Vorsitz im Gesamtministerium u. die Funktionen eines Ordenskanzlers wurden nach des letztern Tode dem Kultusminister v. Gerber übertragen, der General v. d. Planitz (s. d.) zum Kriegsminister ernannt.

Zur Litteratur: Gebauer, Die Volkswirtschaft im Königreich S. (Dresd. 1889 ff.); Löbe, Der Staatshaushalt des Königreichs S. (Leipz. 1889); Kämmel, Ein Gang durch die Geschichte des Königreichs S. (Dresd. 1889); Ulbricht, Geschichte der königlich sächsischen Staatseisenbahnen (das. 1889); Richter, Litteratur der Landes- und Volkskunde des Königreichs S. (das. 1889); Böhmert, Das königliche sächsische Statistische Büreau 1875–90, Verwaltungsbericht (1891).


[796] Sachsen, Königreich. Die Bevölkerung betrug 1. Dez. 1890 (endgültiges Ergebnis): 3,502,684 Seelen und hat seit 1885 um 320,681 Seelen (10,08 Proz.) zugenommen. Sie verteilt sich auf die einzelnen Landesteile wie folgt:

Kreishauptmannschaften Einw. Zunahme
Dresden 950530 89972
Leipzig 871132 97096
Zwickau 1310283 119434
Bautzen 370739 14179

Was die Bewegung der Bevölkerung anbetrifft, so fanden im J. 1890: 32,436 Eheschließungen statt; es wurden geboren 145,661 (75,041 männlichen und 70,620 weiblichen Geschlechts), darunter Totgeborne 5147, Uneheliche 17,863. Es starben (einschließlich Totgebornen) 98,586 Personen. Die Zahl der Eheschließungen betrug 9,43 pro Tausend der mittlern Bevölkerung und war höher als in irgend einem Jahre seit 1876, blieb allerdings hinter der Periode 1872–76 noch bedeutend zurück. Die Geburtsziffer (41,98 pro Tausend) weist einen erheblichen Rückgang gegen das Vorjahr auf, die Sterbeziffer (28,4 pro Tausend) ist dagegen höher als in den 2 vorhergehenden Jahren, allerdings geringer als irgend eine seit 1862. Das Verhältnis der unehelichen zu den ehelichen Geburten hat sich seit 1876 wenig verändert; es waren in der Periode 1876–85: 12,8 Proz. der Gebornen unehelich, 1890: 12,26 (im Deutschen Reiche 9,10) Proz. Die Säuglingssterblichkeit war in der Periode 1880–89 am stärksten in der Stadt Chemnitz (36,7 auf 100 Lebendgeborne), am geringsten in den Amtshauptmannschaften Ölsnitz und Kamenz. Die Auswanderung war 1891 (4126 Personen) bedeutend stärker als im Vorjahr und richtete sich meist nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika (3774 Personen) und nach Brasilien (220 Personen).

Die Ernte lieferte 1890 auch in S. einen höhern Ertrag, als der Durchschnitt der Jahre 1880–89 betrug, nur in Sommerweizen und -Roggen, Buchweizen, Kartoffeln und Kleeheu blieb sie hinter dem zehnjährigen Durchschnitt zurück. Es wurden geerntet: 100,140 Ton. Weizen, 284,239 T. Roggen, 48,111 T. Gerste, 311,592 T. Hafer, 1,138,654 T. Kartoffeln, 432,270 T. Runkelrüben (Futter), 329,559 T. Kleeheu, 538,310 T. Wiesenheu, endlich 3168 hl Wein. Bergbau. Zu den fiskalischen Hütten bei Freiberg wurden 1889: 30,698 Ton. Erze, die Gold, Silber, Blei, Kupfer etc. enthielten, im Werte von 4,1 Mill. Mk. geliefert; ferner wurden 15,806 T. Eisenerze, 4,234,713 T. Steinkohlen im Werte von 37,8 Mill Mk. und 849,521 T. Braunkohlen im Werte von 2,5 Mill. Mark gefördert. Die Eisenindustrie lieferte 1889: 21,833 T. Roheisen, 116,501 T. Gußwaren zweiter Schmelzung, 28,607 T. Schweißeisen und Stabl, 32,381 T. Flußeisen, zusammen im Werte von 31,8 Mill. Mk. (fast 7 Mill. mehr als im Vorjahr). An Silber wurden 81,326 kg im Werte von 10,2 Mill. Mk. (1890: 84,201 kg im Werte von 11,8 Mill. Mk.) gewonnen. Im Betriebsjahr 1890/91 waren 771 Bierbrauereien im Betrieb, welche 4,158,023 hl Bier produzierten. Von 618 vorhandenen Branntweinbrennereien waren 588 im Betrieb, welche 141,519 hl reinen Alkohol lieferten. Die drei bestehenden Rübenzuckerfabriken produzierten 99,035 Doppelzentner Rohzucker. Fabrikanlagen gab es 1890: 13,386, darunter 5039 mit Dampfbetrieb; darin waren 369,258 Arbeiter (245,896 männliche, 123,362 weibliche) beschäftigt.

Die Finanzlage Sachsens war fortgesetzt eine günstige; der Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben betrug 1884/85: 8,657,955,93 Mk., 1886/87: 6,103,208,15 Mk., 1888/89: 26,601,876,11 Mk.; der Staatshaushalt für die Finanzperiode 1892/93 beziffert sich in Einnahme und ordentlichen Ausgaben auf 97,683,109 Mk. (davon Einnahmen von Nutzungen des Staatsvermögens und der Staatsanstalten 45,131,049 Mk., Steuern und Abgaben 52,552,060 Mk.). Die außerordentlichen Ausgaben im Betrage von 51,405,100 Mk., wozu aber noch ungefähr 5 Mill. Mk. für den Bau zweier Sekundärbahnen treten werden, finden Deckung mit 26,601,876,11 Mk. in dem Ertragsüberschuß bei dem Staatshaushalt der Finanzperiode 1888/89 und mit 24,803,223,89 Mk. sowie den noch hinzutretenden 5 Mill. Mk. in den verfügbaren Beständen. Im J. 1890 betrug die Erbschaftssteuer nach dem Gesetz vom 9. März 1880: 1,000,142 Mk., die Grundsteuer 3,171,981 Mk. (2,75 Proz. Zunahme gegen das Vorjahr), die Einkommensteuer 20,126,596 Mk. (7,10 Proz. mehr gegen das Vorjahr); an indirekten Steuern wurden 1890 vereinnahmt 61,253,212 Mk. (gegen 1889 mehr 1,747,833 Mk.).

Die Ergebnisse der Einschätzungen zur Einkommensteuer waren:

  1890 1889
Aus Grundbesitz 0262,7 Mill. Mk. 0255,1 Mill. Mk.
  Renten 0187,1 0177,6
  Gehalt und Löhnen 0665,1 0618,6
  Handel und Gewerbe 0496,0 0467,5
Zusammen: 1610,9 Mill. Mk. 1518,8 Mill. Mk.
Steuerertrag: 0020,7 0019,2

Die Staats- und Finanzhauptkassenschulden Sachsens beliefen sich Anfang 1891 insgesamt auf 633,57 Mill. Mk.; ihnen steht aber ein immobiles Vermögen gegenüber von 911,91 Mill. Mk., einschließlich des Wertes der fiskalischen Gebäude von 130,64 Mill. Mk., aber ausschließlich des Mobiliars und Inventars im Werte von 118 Mill. Mk. Zur Verzinsung der Staats- und Finanzhauptkassenschulden bedarf es 19,96 Mill. Mk., während dagegen allein der Ertrag der Staatseisenbahnen für 1892/93 mit 30,60 Mill. Mk. in den Voranschlag eingestellt ist. Für die Staatsschuldentilgung sind für 1892 und 1893 je 9,38 Mill. Mk. vorgesehen.

[797] [Geschichte.] Im Oktober 1891 mußte ein Drittel der Abgeordneten zur Zweiten Kammer neu gewählt werden. Die Sozialdemokraten bereiteten sich dazu schon lange vorher durch Gründung neuer Blätter auch in den kleinsten Orten und durch Einschreibung ihrer Anhänger in die Wählerlisten, wofür die Zalhung eines direkten Steuerbeitrags (wenigstens 3 Mk.) erforderlich war, vor. Während die Freisinnigen selbständig vorgingen, vereinigten sich die alten Kartellparteien, die Konservativen und die Nationalliberalen, in allen Wahlkreisen, in denen ein gemeinsamer Feind zu bekämpfen war, zur Erneuerung des Kartells. Es wurden 13. Okt. 30 Abgeordnete gewählt und hierbei von 100,000 Stimmen 34,000 sozialdemokratische abgegeben; die Sozialdemokraten hatten in allen Wahlkreisen Kandidaten aufgestellt, auch wo sie auf keinen Sieg rechnen konnten. Sie gewannen auch wirklich drei Mandate, so daß sie in der Kammer auf 11 Stimmen stiegen und damit das Recht, eigne Anträge zu stellen, erlangten. Die Nationalliberalen gewannen 1 Mandat, die Konservativen verloren 1, die Freisinnigen 3. Es gab fortan 45 Konservative, 11 nationalliberale, 13 freisinnige und 11 sozialdemokratische Abgeordnete im Landtag. Nachdem sich die Kammern 12. Nov. konstituiert und die Zweite Kammer Ackermann zum Präsidenten gewählt hatte, wurde der Landtag 13. Nov. vom König mit einer Rede eröffnet, welche eine Reihe kleinerer Gesetzvorlagen ankündigte und mit Genugthuung die günstige Gestaltung der Finanzverhältnisse feststellte, welche erlaube, die Beamtengehalte zu erhöhen und doch die Schlachtsteuer zu ermäßigen. In der That hatte der Staatshaushalt 1888/89 mit einem reinen Überschuß von 261/2 Mill. abgeschlossen. Der Staatshaushaltsetatsentwurf für 1892/93 schloß in Einnahme und Ausgabe mit 189 Mill. ab; die Erhöhung der Beamtengehalte erforderte allein 51/3 Mill.

Im Landtag machten die sozialdemokratischen Abgeordneten von ihrem neuerrungenen Rechte, eigne Anträge zu stellen, sofort ausgiebigen Gebrauch; sie verlangten unentgeltlichen Schulunterricht, Befreiung der untern Klassen von der Einkommensteuer unter gleichzeitiger Mehrbelastung der höhern und ähnliches mehr. Die Anträge wurden an die Finanzdeputation verwiesen, wo ihre Annahme aussichtslos war. Die Antragsteller hatten aber damit ihren guten Willen bewiesen.

Der voraussichtliche Thronerbe, Prinz Friedrich August (geb. 25. Mai 1865), ältester Sohn des Prinzen Georg, vermählte sich 21. Nov. 1891 zu Wien mit der österreichischen Erzherzogin Luise, ältesten Tochter des Großherzogs Ferdinand IV. von Toscana.

Sachsen, preuß. Provinz. Die Bevölkerung in der Provinz S. betrug nach der Volkszählung vom 1. Dez. 1890: 2,580,010 Seelen und hat seit 1885 um 151,643 Seelen oder 6,24 Proz. zugenommen. Davon entfallen auf die

Reg.-Bez. Einwohner Zunahme
Magdeburg 1071421 81661
Merseburg 1075569 48341
Erfurt 433020 21641

Die jährliche Zunahme mit durchschnittlich 1,21 Proz. war stärker als in den Jahren 1880–85 (0,98 Proz.), aber schwächer als in der Zählungsperiode 1875–80 (1,27 Proz. jährlich). Nach dem Geschlecht entfallen auf 100 männliche 102,5 weibliche Personen. Städte mit mehr als 20,000 Einw. besitzt die Provinz 11, nämlich: Magdeburg 202,234, Halle a. S. 101,401, Erfurt 72,360, Halberstadt 36,786, Mühlhausen i. TH. 27,538, Nordhausen 26,847, Eisleben 23,897, Weißenfels 23,779, Aschersleben 22,865, Zeitz 21,680, Quedlinburg 20,761 Einw.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: möglich-|lichster
  2. Vorlage: edoch