Schloß und Stadt Sigmaringen

Benediktinerabtei Göttweih Meyer’s Universum, oder Abbildung und Beschreibung des Sehenswerthesten und Merkwürdigsten der Natur und Kunst auf der ganzen Erde. Einundzwanzigster Band (1860) von Friedrich Hofmann
Schloß und Stadt Sigmaringen
Grace-Church in Newyork
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SCHLOSS und STADT SIEGMARINGEN
(Hohenzollern)

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Schloß und Stadt Sigmaringen.




Den Aelteren unserer Leser ist das Gefühl noch nicht ganz fremd, mit welchem vor den dreißiger Jahren der in Klein- und Mittelstaaten Einheimische sein Geburtsland auf der Karte und die Residenz seines Fürsten in der Hauptstadt betrachtete. Es herrschte in den Gemüthern eine durch ihre Beschränktheit ausgezeichnete Vorliebe für den engen Heimathraum, die selbst aufgeklärte Leute schon hinter dem nächsten Grenzstein in die „Fremde“ versetzte, und die in tiefster Ehrfurcht ersterbenden Unterthanen dehnten ihren elastischen Respekt vor allem zum „Hofe“ Gehörigen bis auf jede Bedientenlivree aus, die an den Portalen der Schlösser schimmerte. Je kleiner das Land, desto familienartiger gestaltete sich das Zusammenleben der verschiedenen Stände unter sich, desto patriarchalischer das Verhältniß des Fürsten zur Gesammtheit der Bewohnerschaft. Jedermann kannte jede Person am Hofe und jeder Person Eigenschaften und Umstände, und jede Person von nur einiger nicht alltäglicher Eigenthümlichkeit war dem Hofe bekannt. Es bewegte sich Alles in kleinen Kreisen, in denen nichts Großes Raum hatte und nichts groß war, als die Genügsamkeit. Je größer dagegen das Land, desto größer war in jeder patriotischen Brust der Stolz auf dasselbe und der Hochmuth, mit welchem man auf den kleineren Nachbar hinsah; ein großherzoglicher Unterthan dünkte sich mehr, als ein herzoglicher, ein herzoglicher bedeutend mehr als ein fürstlicher oder gar landgräflicher, und ein königlicher blickte auf Alle ebenso selbstgefällig hinab, wie endlich ein kaiserlicher auf alle mit einander. An allen Landesgrenzen innerhalb des deutschen Bundesreichs gab es täglich gegenseitige Hänseleien und Händel; die Schlagbäume hatten die Deutschen einander entfremdet, die große Erhebung während der Befreiungskriege war von metternichscher Staatskunst glücklich überwunden und kein Sieg im kaum wiedererrungenen deutschen Vaterland schien vollständiger zu sein, als der erbärmlichen Pfahlbürgerthums und kriechender Servilität über das eigene Nationalgefühl.

Wem diese Zustände noch im Gedächtniß haften, der erinnert sich auch der liebsten patriotischen Wünsche der Kleinstaatseelen jener Zeit. Sie lagen sehr nahe: Jeder wünschte, so oft er die Landkarte betrachtete, entsprechende Vergrößerungen für sein kleines Heimathreich. Der Weimaraner träumte keinen schönern Traum, als wenn er seinen Großherzog als König von Thüringen in seiner Hauptstadt Erfurt sah; der Sachse schwärmte für die Wiedervereinigung der abgerissenen Theile und wo möglich noch einiger wohlgelegenen Stücke mehr mit dem [174] Mutterlande; wieder anders zog der Koburger die Phantasielinien seiner Landesgrenzen; der Hannoveraner konnte die Selbstständigkeit von Oldenburg, Bremen, Braunschweig etc. durchaus nicht als nothwendig anerkennen; und was in gut schwäbischen, pfälzischen, fränkischen Köpfen spukte, überbot sich gegenseitig an politischer Kühnheit unter der Glasglocke des Pfahlpatriotismus. Erhob doch die Springfluth des achtundvierziger Jahres anfänglich viele bayerische Geister zu keiner höheren Anschauung, als auf die Erweiterung ihrer „Reichsgrenzen“ durch Einverleibung aller kleineren Nachbarschaften zu denken. So eng hing noch der allgemeine Volkswunsch mit der Freude am Dynastienglanz zusammen, und so beschränkt war noch immer der politische Gesichtskreis der klein- und mittelstaatlichen Unterthanenaugen in Deutschland.

In einem so wohlorganisirten Polizeistaatssysteme, wie Metternich es in Deutschland begründet und der Bundestag es gepflegt hatte, darf man es zu den ehrendsten Wundern unserer Geschichte zählen, daß eine einzige Revolution mächtig genug war, um in allen deutschen Staaten den patriarchalischen Dynastienzauber vollständig zu zerstören, und daß es nur einer abermaligen zehnjährigen Reaktion bedurfte, um die Macht der nationalen Idee im ganzen deutschen Volke zum Durchbruch zu bringen. – Nur wem das Bild der so rasch alt gewordenen Zeit noch vor Augen steht, wo schon das Herantraben „herrschaftlicher“ Pferde jede Hand nach dem Hut in Bewegung setzte, nur der wird den bedeutenden Wandel in den gemüthlichen Beziehungen zwischen Dynastien und „Unterthanen“ ganz ermessen, einen Wandel, welcher mit den landständischen Kämpfen um das Mein und Dein der Staats- und Fürstengüter begann und auf dem Felde der Rechtsvertheidigung fortgeführt wurde bis zu jener sehr ernsten Scheidung der Interessen der Souveränetäten und der Nation, welche gegenwärtig Deutschland am stärksten bewegt.

In diese Blüthezeit der Reaktion fällt das freiwillige Aufgeben der Souveränetät der beiden Fürstenfamilien von Hohenzollern und die Vereinigung ihrer Länder mit dem Staate der stammverwandten Hohenzollern in Preußen.

Will man diesen Staatsakt auch nicht gerade jenen an die Seite stellen, durch welche noch in der nachnapoleonischen Zeit ganze Landestheile mit ihren Bewohnern von ihren Herren von Gottes Gnaden um schnödes Geld verschachert worden sind, so empört sich doch nicht minder die Würde eines Volks und das Rechtsbewußtsein unserer Zeit dagegen, ein sogar sogenannt „konstitutionelles“ Volk von seinem Fürsten nicht höher geachtet zu sehen, als eine Heerde, über die der Besitzer nach Willkür verfügen kann. Hatte schon die Erbtheilung im ernestinischen Sachsen, die noch in die Zeit vor der Julirevolution gefallen war, viel Erbitterung erregt, weil man sie ausgeführt hatte ganz wie einen Privathandel, ohne die gesetzlichen Vertreter der betreffenden Bevölkerungen, die Landstände, nur mit einer Frage über etwaige Wünsche und Bedürfnisse der „Erbschaftsmasse“ zu beehren, so mußte dies in noch stärkerem Grade der Fall sein in den beiden hohenzollerschen Fürstenthümern, wo unmittelbar [175] nach, ja in Folge ihres Miniatur-Antheils an der allgemeinen deutschen Bewegung von 1848 die Leute sich eines schönen Abends als Hohenzollern-Sigmaringer und Hechinger niederlegten, um am andern Morgen als Preußen zu erwachen.

Beide Fürstenthümer hatten zu den stillglücklichen in Deutschland gehört; sie hatten in ungestörtem inneren Frieden dahin gelebt, und beide Regierungen waren redlich bemüht gewesen, die Quellen des Wohlstands und der Bildung des Volks zu hüten und zu vermehren. Lage und Naturreichthum des Landes unterstützten ihr Bemühen; dabei machte der kleine Staatshaushalt so wenig Aufwand, daß die Steuern und Abgaben nirgends drückten, während namentlich Sigmaringen dabei vollkommen schuldenfrei war. Wenn irgendwo, so zeigte sich in diesen beiden Ländchen ein erfreuliches Bild der alten patriarchalischen Wirthschaft. Um so empfindlicher mußte daher gerade hier von den Fürsten der rauhe Zug der Revolution verspürt werden. In Sigmaringen hatte ein Advokat Würth sich an die Spitze der Bewegung gestellt und bald einen so großen Theil der öffentlichen Gewalt an sich gerissen, daß der alte Fürst Karl im Unmuthe die Regierung zu Gunsten des Erbprinzen Karl Anton niederlegte; als aber gegen diesen die Agitation noch schroffer auftrat, ja ein Sicherheitsausschuß die Regierung förmlich in Würths Hand zu legen drohte, da verließ der Fürst mit allen Regierungsbehörden (am 27. September 1848) das Land und viele Einwohner folgten ihm nach. Jetzt regte sich der Geist in den Landgemeinden, der von je treu am Alten festhält, und sein Einspruch war mächtig genug, um den Sicherheitsausschuß zu stürzen und den Fürsten in das Land zurückzuführen. Trotz dieser anscheinlichen Versöhnung ward schon damals die Absicht beider Fürsten, ihre Länder, kraft der hohenzollerschen Familien-Verträge von 1695 und 1707, an Preußen abzutreten, ruchbar und erregte den heftigsten Widerspruch aller Parteien des Volks wie der Regierungsanhänger. Indeß schien der innere Friede wieder hergestellt, die Regierung gab den Wünschen der Volkspartei nach und ließ sogar die Truppen auf die Reichsverfassung vereiden; erst als auf der großen Volksversammlung bei Gammertingen (am 3. Juni 1849) Forderungen an die Regierung gestellt wurden, von deren Erfüllung man die fernere Anerkennung derselben abhängig machte, erst da scheint der Entschluß, der Souveränetät zu entsagen, in den Fürsten gereift zu sein, und ward auch ohne viele Umstände, die ohnedies in jenen Jahren nicht in der Mode waren, zur Ausführung gebracht: am 1. August besetzten 2000 Mann Preußen Stadt und Schloß Sigmaringen, und am 7. December 1849 unterzeichneten beide Fürsten den Vertrag über die Abtretung ihrer Länder an die Krone Preußen. Die feierliche Huldigung vor dem König geschah erst am 13. August 1851 auf der Stammburg der Hohenzollern.

Die Gegenwart scheint einen Grundsatz wiederherstellen zu wollen, der jene alten fürstlichen Erbverträge, welche die Länder zu feiler Waare und die Völker zu verkäuflichem Inventar erniedrigen, zerreißen wird: den Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der Völker, des ersten und ältesten Rechts aller Nationen, ihnen von [176] Tyrannen geraubt und nun, wunderbarerweise, von einem Despoten als eine neue Erlösungslehre verkündet. Aber haben denn solche Grundsätze einen anderen als doktrinären Werth, so lange ihnen nicht die Garantien der Macht sich beigesellen, um sie zur Thatsache zu machen und aufrecht zu erhalten? Mag auch eine große benachbarte Nation durch heißen Kampf, eine andere durch drohende Machtentfaltung diesen Grundsätzen den Sieg verschafft und uns ein leuchtendes Vorbild der Nachahmung gegeben haben, mögen durch russell’sche Noten und napoleonische Reden diese Grundsätze in den neuen Kathechismus des Staatsrechts sich einschmuggeln, für uns bleiben sie ein todter Begriff, so lange sie sich nicht aus den Spalten der Zeitungen oder von den Tribünen der Kammern hinauswagen dürfen, ohne sogleich dem Strafgesetz und Polizeireglement zu verfallen.

Hätte jener durch die Schlauheit eines Tyrannen zum Evangelium erhobene Grundsatz, der gleich dem babylonischen Thurmbau eine neue Völkerscheidung einleiten soll, der in der That heute alle Geister bewegt und überall das Nationalbewußtsein wach ruft, Anerkennung im wiener Kongreß gefunden, – wie viel Blut und Elend würde Europa erspart worden sein! Und wie viel Blut und Elend wird noch über Europa kommen müssen, ehe mit diesem Grundsatz die Fürstenrechte, die bis heute noch allein sich Völkerrechte nennen, sich vergleichen und versöhnen werden! – Die bittersten Erfahrungen sind auch in dieser Beziehung uns, sind dem armen Deutschland vorbehalten, wenn nicht der große Lenker der Geschicke vor Allem die Herzen lenkt, die der Nation ihr einzig wahres Heil freiwillig bereiten können, – im anderen Fall aber unsägliches Unglück über sie verhängen.


Der Gegenstand unseres Bildes bedarf weniger Worte. Sigmaringen ist eine kleine Stadt von der Erscheinung, wie sie alle ehemaligen Residenzen von derselben Größe bieten. In den alten Theilen eng und unregelmäßig, hat sie durch die Baulust der Fürsten einen stattlichen Ansatz neuer Straßen erhalten, aus denen jedoch das gewohnte Wohlleben harmloser Existenz verschwunden ist, seitdem der fürstliche Hof sie verlassen hat. Neue Erwerbs- und Verkehrsmittel müssen erst den Verlust ersetzen, um der Stadt zu einer neuen und ehrenvolleren Blüthe zu verhelfen. Ein Denkmal der vergangenen Herrlichkeit wird noch späten Nachkommen in dem Schlosse emporragen, das auf seinem Felsengrund an der jungen Donau unserm Leser im Bilde vor Augen steht.