Lösung
- Es sei
(oder
)
ein rechtsseitig
(bzw. linksseitig)
unbeschränktes Intervall
und
-
eine
Funktion.
Dann heißt
Grenzwert von
für
(bzw.
),
wenn es für jedes
ein
(bzw.
)
gibt mit
für alle
(bzw.
).
- Die Abbildung
heißt stetig in
, wenn für jedes
ein
derart existiert, dass
-

gilt.
- Eine
Folge
in einem
metrischen Raum
heißt Cauchy-Folge, wenn folgende Bedingung erfüllt ist.
Zu jedem
,
,
gibt es ein
derart, dass für alle
die Beziehung
-
gilt.
- Es sei
ein
reelles Intervall,
eine
offene Menge
und
-
ein
Vektorfeld
auf
. Es sei
gegeben. Dann nennt man
-
das Anfangswertproblem zur
gewöhnlichen Differentialgleichung
mit der Anfangsbedingung
.
- Es sei
ein
Körper
und sei
ein
-Vektorraum.
Eine
lineare Abbildung
-
heißt auch eine Linearform auf
.
- Es seien
die Richtungsableitungen in Richtung des
-ten Einheitsvektors. Zu
heißt die
Matrix
-
die Hesse-Matrix zu
im Punkt
.
Formuliere die folgenden Sätze.
- Der Satz über die Stetigkeit einer Abbildung
-
wobei
einen
metrischen Raum
bezeichnet.
- Der
Satz über lokale Extrema unter Nebenbedingungen.
- Der Eindeutigkeitssatz für die Lösung einer lokal Lipschitz-stetigen Differentialgleichung.
Lösung
- Die Abbildung
ist genau dann stetig, wenn sämtliche Komponentenfunktionen
stetig sind.
- Es sei
eine offene Teilmenge und sei
-
eine
stetig differenzierbare Abbildung.
Es sei
die Faser von
über
. Es sei
-
eine
differenzierbare Funktion
und die eingeschränkte Funktion
besitze im Punkt
ein
lokales Extremum
auf
und
sei ein
regulärer Punkt
von
. Dann ist
-

d.h. die Linearform
verschwindet auf dem
Tangentialraum
an der Faser von
durch
.
- Es sei
ein
endlichdimensionaler
reeller Vektorraum,
ein
reelles Intervall,
eine
offene Menge
und
-
ein stetiges
Vektorfeld
auf
das
lokal einer Lipschitz-Bedingung
genügt. Es sei
ein offenes Teilintervall und es seien
-
Lösungen des Anfangswertproblems
-
Dann ist
.
Beweise die Funktionalgleichung der Fakultätsfunktion
für
.
Lösung
Lösung erstellen
Lösung
a) Es seien
die Kontraktionsfaktoren zu
bzw.
.
Dann ist für beliebige Punkte
-

und somit kann man
als Kontraktionsfaktor für die Verknüpfung nehmen.
b) Wir betrachten die drei Punkte
-

mit dem reellen Abstand. Dies ist als abgeschlossene Teilmenge von
ein vollständiger metrischer Raum. Wir betrachten die konstante Abbildung
-
und
mit
-
Die konstante Abbildung
ist eine starke Kontraktion
(mit Kontraktionsfaktor
)
und
ist eine starke Kontraktion mit Kontraktionsfaktor
; es ist ja
-

-

und
-

Der Fixpunkt von
ist
und der Fixpunkt von
ist
. Dagegen ist
-

es ist also
der Fixpunkt der Verknüpfung.
Wir betrachten die differenzierbare Kurve
-
a) Skizziere das Bild dieser Kurve und den Streckenzug, der sich ergibt, wenn man das Definitionsintervall in vier gleichlange Teilintervalle unterteilt.
b) Berechne die Gesamtlänge des in a) beschriebenen Streckenzugs.
c) Zeige, dass für die Länge
dieser Kurve die Abschätzung
-

gilt.
Lösung
b) Die Unterteilungspunkte sind
-
Der Sinus hat dabei folgende Werte:
-
Dabei ergibt sich die zweite Gleichung aus
-

und der Kreisgleichung
.
Die dritte Gleichung folgt daraus aus der Symmetrie des Sinus.
Die erste Teilstrecke des Streckenzugs verbindet die beiden Punkte
und
,
deren Länge ist also

Die zweite Teilstrecke des Streckenzugs verbindet die beiden Punkte
und
,
deren Länge ist also

Die dritte Teilstrecke ist gleichlang zur zweiten und die vierte Teilstrecke ist gleichlang zur ersten. Daher ist die Gesamtlänge dieses Streckenzugs insgesamt gleich
-
c) Da die Kurve stetig differenzierbar ist, ist sie auch rektifizierbar, und ihre Länge ist gleich
-

Wegen
ist
und daher ist
. Wegen der Monotonie der Quadratwurzel folgt
-

Also ist
-

Löse das
Anfangswertproblem
-

mit den Anfangsbedingungen
und
durch einen
Potenzreihenansatz
bis zur vierten Ordnung.
Lösung
Wir machen den Ansatz
-

Aufgrund der Anfangsbedingung ist direkt
und
.
Die relevanten Ausdrücke links sind
-


-

und deren Summe ist mit
gleichzusetzen. Der Vergleich der einzelnen Koeffizienten zu den
führt auf
-

also ist
-

auf
-

also ist
-

und auf
-

also ist

also
-

Die Potenzreihe zu
bis zur vierten Ordnung ist also
-
Lösung erstellen
Lösung
- Es ist
-

daher ist der Definitionsbereich
.
- Die
partiellen Ableitungen
sind
-
Die Jacobi-Matrix ist also
-
- Da die partiellen Ableitungen überall existieren und stetig sind, ist die Funktion nach
Satz . (Analysis (Osnabrück 2021-2023))
total differenzierbar.
Beweise den Satz über die Bestimmung von Extrema mit der Hesse-Matrix.
Lösung
(1). Aufgrund von
Lemma 50.1 (Analysis (Osnabrück 2021-2023))
gibt es ein
derart, dass die
Hesse-Form
für alle
negativ definit
ist. Für alle Vektoren
,
,
gibt es nach
Satz 49.5 (Analysis (Osnabrück 2021-2023))
ein
mit
-

wobei die erste Formulierung sich auf eine fixierte Basis bezieht und wobei die zweite Identität auf
Aufgabe 49.18 (Analysis (Osnabrück 2021-2023))
beruht. Da die Hesse-Form negativ definit ist, steht rechts für
eine Zahl, die echt kleiner als
ist. Daher liegt ein isoliertes lokales Maximum vor.
(2) wird wie (1) bewiesen oder durch Betrachten von
darauf zurückgeführt.
(3). Es sei
indefinit.
Dann gibt es Vektoren
und
mit
-
Wegen der stetigen Abhängigkeit der Hesse-Form gelten diese Abschätzungen auch für
für
aus einer offenen Umgebung von
(mit den gleichen Vektoren
und
).
Wir können durch Skalierung von
und
annehmen, dass
und
zu dieser Umgebung gehören. Wie im Beweis zu Teil (1) gilt daher
(
und
sind nicht
)
-

und
-

mit
.
Also kann in
kein lokales Extremum vorliegen.
Es sei
offen
und
-
eine
stetig differenzierbare
Abbildung. Zeige, dass die Menge der
regulären Punkte
von
offen ist.
Lösung
Es seien
die Koordinatenfunktionen zu
und sei
-

die
Jacobi-Matrix
zu
. Die Abbildung ist in einem Punkt
genau dann regulär, wenn die Jacobi-Matrix bijektiv ist, und dies ist genau dann der Fall, wenn ihre Determinante ungleich
ist. Nach Voraussetzung sind die Einträge in der Matrix stetige Funktionen. Da die Determinante eine polynomiale Funktion ist, ist die Gesamtabbildung
-
stetig. Die Menge der regulären Punkte ist das Urbild der offenen Menge
unter dieser Abbildung, also offen.
Es sei
-
eine
stetig differenzierbare
Funktion.
a) Zeige, dass
in einem Punkt
genau dann ein lokales Maximum besitzt, wenn die Einschränkung der Funktion
-
auf den Graphen
-

im Punkt
ein lokales Maximum besitzt.
b) Wie steht in dieser Situation der Satz über Extrema mit Nebenbedingungen mit dem eindimensionalen notwendigen Kriterium für ein lokales Extremum in Verbindung?
c) Man gebe ein Beispiel von zwei stetig differenzierbaren Funktionen
-
und einem Punkt
derart, dass
und
linear abhängig sind und dass
auf der Faser zu
durch
kein lokales Extremum besitzt.
Lösung
a) Die Abbildung
-
ist eine stetige Bijektion zwischen den reellen Zahlen und dem Graphen zu dieser Funktion. Dabei gilt die Beziehung
-

In einer solchen Situation übersetzen sich die Extremaleigenschaften von
und von
ineinander.
b) Den Graphen
kann man als Faser zur Abbildung
-
über
auffassen. Wenn die Linearform
-

auf dieser Faser in einem Punkt
ein lokales Extremum besitzt, so besagt der Satz über die Extrema mit Nebenbedingungen, dass
und
linear abhängig sind. Dies ist genau bei
-

der Fall, und dies ist die notwendige Bedingung dafür, dass
in
ein lokales Extremum besitzt.
c) Wir setzen
-

und
-

(wir arbeiten also mit
und schließen an die Überlegungen aus Teil b) an).
Die totalen Differentiale sind dann
und
.
Im Punkt
liegt also lineare Abhängigkeit vor. Die Funktion
hat aber auf der zugehörigen Faser
(das ist der Graph zu
)
kein lokales Extremum, was wegen a) daraus folgt, dass die Funktion
kein lokales Extremum besitzt.
Lösung