Flüchtlingsboot

Ein Flüchtlingsboot bezeichnet ein im Normalfall wassergebundes Fahrzeug, welches Menschen auf der Flucht von Punkt A nach Punkt B bringt. Dabei wird offiziell zwischen zwei Varianten unterschieden.

  • OTBF (engl.: "Obvious-Target" Boat for Fugitives; dt: Flüchtlingsboot mit klarem Ziel).
  • OGBR (engl.: "Open-Goal" Boat for Refuggees; dt.: Flüchtlingsboot mit offenem Ziel).
Ein Flüchtlingsboot der OTBF-Klasse

Geschichtliche Entwicklung von Flüchtlingsbooten

Das Rote Meer ist geteilt. Vor der Weiterflucht muss es noch ein bisschen antrocken!

Der erste nachweisbare Fall von der Flucht mithilfe von Flüchtlingsbooten ist die Flucht der Israeliten unter der Führung von Moses aus Ägypten über das Rote Meer. Diese historisch beweisbare Flucht ist sogar in der Bibel vermerkt. Leider wurden bei dieser überstürzten Aktion die vorher gezimmerten Boote vergessen. Moses blieb somit nichts Anderes übrig, als das Rote Meer zu teilen.

1939 gelang es dem berühmten Professor für Archäologie an der Oxford-University, Dr. Indiana Jones, ein Luftschiff zu einem Flüchtlingsboot umzuwidmen, und so seinen Verfolgern zu entkommen.

das Flüchtlingsboot von Dr.Jones
Die Situation 1944 an der französischen Küste

Ab dem Jahr 1944 kam es zu einer Welle von Flüchtlingsbooten an der nordwestlichen Küste von Frankreich. Die Menge der anlandenden Flüchtlingsboote, die vorwiegend von Nordamerika ihre Fahrt aufnahmen, überforderte die Küstenbevölkerung. Man versuchte mit aktiver Flüchtlingspolitik das Heer der Flüchtlinge einzudämmen. Die jungen und gut ausgebildeten Flüchtlinge, die tagelang an den Stränden ausharren mussten, schafften es aber dennoch, bis nach Deutschland vorzudringen. Dort wurden sie in sogenannte Militärbasen einquartiert. bis heute gibt es immer noch Nachkommen der ersten Flüchtlinge. Nachdem sie nicht willig waren, sich zu assimilieren, hausen sie immer noch in diesen Basen.

In den sechziger Jahren flüchteten sehr viele Ostasiaten in Booten in andere Länder. Der Aufschwung in Europa und speziell in Deutschland benötigte dringend weitere Arbeitssklaven. Auch wurden viele allein reisende Kinder und Jugendliche aufgenommem, um daraus die neue politische Klasse zu formen. Ein Beispiel für den Misserfolg dieser Kampagne ist Philipp Rösler.

Boat-people. Nicht im Bild Philipp Rösler.

1989 und 1990 wurden Flüchtlingsboote das erste Mal in Binnengewässern benutzt. Die BRD war in Auflösung begriffen und so machten sich damals viele mutige Bürger der DDR auf, die Westdeutschen zu retten. Sie bauten ihre Boote komplett selbst aus Plaste und Elaste. Dazu wurden noch ca. 100000 Fahrzeuge der Edelkarossenschmiede Trabant 601 in Amphibienfahrzeuge verwandelt, so dass die DDR-Bürger auch gegen den Strom fahren konnten. Auch die Mauer und der Schießbefehl hielten diese Helden der Menschlichkeit nicht auf. Die BRD hat diesen mutigen Helden die Rettung vor dem totalen Bankrott zu verdanken.

Die Situation 1989 an der deutsch-deutschen Grenze

Seit den großen Krisen in Syrien, dem Irak, Nordafrika, Ostafrika, Westafrika, Türkei, USA und Österreich, ist wieder der Strom der Flüchtlinge größer geworden. Das zwang die Europäische Union, welches bei Befragungen unter Flüchtlingen als Hauptziel benannt wurde, zum Handeln. Sofort gegründete Arbeitsgruppen wurden angewiesen, den bootsbenutzenden Flüchtlingsstrom in menschlichere Bahnen zu leiten. Außerdem wurde ein Katalog für die technischen und sicherheitstechnischen Ausstattungsmerkmale für Flüchtlingsboote angeregt. Bei den humanitären Bedingungen konnte sich die EU leider nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen. Allein die Verordnungen für die Ausstattungsmerkmale konnte mit überwältigender Mehrheit durchgesetzt werden.


Die nächsten beiden Hauptpunkte behandeln die Unterschiede zwischen einem OTBF-Boot und einem OGBR-Boot.

Basistypen Flüchtlingsboote

OBTF-Boot

Das OBTF- Boot darf ausschließlich freiwillig benutzt werden. Es dient dem Zweck, über einen gewässerten Weg den Exekutivbehörden zu entkommen. Diese Boote dürfen für folgende Angelegenheiten, die eine Flucht nötig machen, benutzt werden.

  • OTBF-Boote dürfen nur zu Straftaten benutzt werden, die mit einer Mindeststrafe von 2 Jahren, aber ohne Bewährung, belegt werden.

Dazu zählen: Juwelendiebstahl, Mord, Totschlag, Fahrerflucht, Fahnenflucht, gefährliche Körperverletzung und Brandschatzung.

  • OTBF-Boote müssen eine spezielle Kennzeichnung tragen, auch wenn sie entwendet wurden. Nähere Einzelheiten sind in der Ausführungsverordnung enthalten.
  • OTBF-Boote dürfen höchstens von 5 Personen gleichzeitig benutzt werden.
  • Der Kapitän muss mindestens über ein Hochseediplom verfügen. Dies hat er bei jeder Fahrt mitzuführen und bei Kontrollen durch berechtigte Personen vorzuzeigen.

OGBR-Boot

Das OGBR-Boot ist im Gegensatz zum OBTF-Boot von weniger Verordnungen betroffen. Ein OGBR-Boot darf freiwillige und unfreiwillige Personen mit an Bord nehmen.

  • OGBR-Boote dürfen in allen Gewässern benutzt werden. Es gibt keinerlei Einschränkung bezüglich der Tauglichkeit.
  • Der oGBR-Kapitän muss keinerlei Ausbildung im Schiffswesen vorweisen können.
  • Der Kapitän darf einen Blutalkoholspiegel von 2,2 Promille nicht überschreiten.
  • OGBR-Boote dürfen pro Quadratmeter Nutzfläche bis zu 8 Personen transportieren. Als Nutzfläche zählt neben allen waagrechten Ebenen auch der Schiffsrumpf, die Geländer und höchstens 2 Meter Luftraum über dem Schiff. Das typische OGBR-Boot mit einer Grundfläche von 5 Meter Länge, 2 Meter Breite und 0,5m Höhe hat damit etwa Platz für 200 Flüchtlinge.

Verpflichtende Ausstattungsmerkmale von Flüchtlingsbooten

Ausstattung OBTF-Boot

OBTF-Boote unterliegen keiner Ausstattungsverordnung. Nur die Überprüfung auf eventuelle Löcher im Schiffsboden muss alle zwei Jahre durchgeführt werden.

Ausstattung OGBR-Boot

Die Economy-Class

OGBR-Boote müssen in der Ausstattung wesentlich höhere Hürden nehmen, um als Flüchtlingsboot eingesetzt werden zu dürfen. Boote, die versuchen, Flüchtlinge in europäischen Gewässern zu Wasser zu lassen oder anlanden zu lassen, müssen eine Fülle an sicherheitsrelevanten und technischen Ausstattungen vorhalten. Dies wird in der Verordnung der Europäischen Union vom 1.4.2016 detailliert festgesetzt. Hier die wichtigsten Passagen der Verordnung, die nach ISO 2016/April-April zertifiziert ist.

  • Jedes Boot oder bootähnliches Gefährt, das Menschen in einer Fluchtsituation auf dem Seeweg kommerziell in die EU transportieren will, muss folgende Standarts erfüllen:
  • Es ist für alle Crewmitglieder und Passagiere verboten, das Boot während der Fahrt zu verlassen. Versehentliches Verlassen durch widrige Wetterumstände zählt auch dazu.
  • Boote dürfen aus Kapazitätsgründen keine Schwimmwesten mit sich führen. Es wird empfohlen, Pannenwesten an alle Passagiere zu verteilen, wenn es zu einem verkehrsbedingten Stopp oder technischen Defekt kommen sollte.
  • Pro Quadratmeter Bootnutzfläche dürfen höchstens 8 Passagiere befördert werden. Kinder unter 15 Jahren zählen nicht als volle Person, sondern als Halbe Portion.
  • Es ist den Passagieren eine Freigepäckmenge von 0,5 Kilo von den Bootsbetreibern zuzusichern. Getragene Kleidung darf mit eingerechnet werden.
  • Um die Brandgefahr auf Booten zu minimieren, ist die Menge des mitgeführten Bootskraftstoff inklusive Tank auf 5 Liter zu begrenzen.
  • Aus der Idee der Nutzung alternativer Energieformen und der Verminderung von Kohlendioxidausstosses bei Flüchtlingsbooten, sind die Flüchtlinge, die Backbord und Steuerbord außen stehen, verpflichtend zu Rudereinsatz mit ihren Händen einzusetzen.
  • Für die Überfahrt dürfen pro Person höchstens 3000 Euro vom Bootsbetreiber verlangt werden. Für Kinder höchstens 2000 Euro.
  • Für Verluste während der Fahrt haftet allein der Passagier.
  • Während der Fahrt ist es verboten, mit dem Bootsführer zu sprechen.
  • Die EU hält auf allen bekannten Routen Rettungsschiffe bereit, falls es zu einem nicht verantwortbaren technischen Defekt kommen sollte.

Die Rettungsschiffe übernehmen bei diesen Pannen die mitfahrenden Passagiere. Der Bootseigner wird pauschal von der europäischen Kommission mit 100000 Euro entschädigt, da er den Transport nicht vollenden konnte.

  • Löcher im Bootsrumpf sind provisorisch mit Papier abzudichten. Für größere Leckagen muss jedes Boot zwei ISO-genormte Wasseraufsammelbehälter mit einer Aufnahmefähigkeit von 1000ml vorhalten. Die verantwortlichen Wasserschöpfer sind vor Fahrtbeginn festzulegen.
  • Nach Ende des Transports sind die Bootsführer per 1.Klasse Flug in ihre Heimatländer zurück zu befördern. Die Kosten werden von der Grenzschutzbehörde übernommen.
    Business class
  • Diese Verordnungen sind nur gültig für Boote und bootähnliche Gefährte der Economy Class.

Zusätzliche Ausstattungsverordnungen für Boote der Business Class.

  • In der Business-Class dürfen höchstens 4 Passagiere pro Quadratmeter befördert werden.
  • Für die Besatzung sind hochseetaugliche Schwimmwesten mitzuführen.
  • Der Höchstpreis pro beförderter Person darf 5000 Euro nicht überschreiten.
  • Der Bootseigner muss den Passagieren versichern, mindestens die Hoheitsgewässer der Europäischen Union zu erreichen.
  • In der Business-Class ist die Verwendung von üblichen Holzkochlöffeln als Ruderersatz vorgeschrieben.
    First-Class mit Versicherungsschutz und Einzelbeförderung
  • Die Gepäckfreimenge beträgt pro Passagier inklusive getragener Kleidung 1,0 Kilogramm

Zusätzliche Ausstattungsverordnungen in der First Class

  • First-Class-Boote dürfen nur 1 Person pro Quadratmeter befördern.
  • Jedem Fahrgast ist ein Plastikbecher zu reichen, mit dem er sich bei einem Durstgefühl an dem reichlich vorhandenen Wasser bedienen kann.
  • Pro Fahrt werden mindestens 50000 Euro fällig, die von jedem Passagier vor Fahrtantritt in bar zu entrichten sind.
  • Jeder Passagier ist pflichtversichert gegen durch ihn selbst verursachte Beschädigungen am Boot und am Material. Der Einmal-Beitrag in Höhe von 10000 Euro pro Person ist vorher per Überweisung an folgende Flüchtlingsschädenversicherungsorganisation zu entrichten:
  • Allianz-Flüchtlingsversicherung, Außenstelle Lampedusa/Italien.

Sonderform hochalpines Flüchtlingsboot

Die einzige Aufnahme des hochalpinen Flüchtlingsbootes

Die Gebirgsmarine in Österreich hat eine bisher unbekannte Sonderform eines Flüchtlingsbootes am Brennerpass beschlagnahmt. Zu den Umständen und zum Aussehen des Bootes gibt es keine offiziellen Informationen.

Siehe auch


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