Süße-Tiere-Paragraph
Der "Süße-Tiere-Paragraph" (STP) ist Teil des Tierschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Er beinhaltet neben dem bereits bestehenden Schutz gefährdeter einheimischer Tierarten wie Biber, Nachtigall und Ochsenfrosch zusätzlich den besonderen Schutz sog. „süß aussehender“ Tiere.
Der Gesetzestext
Wortlaut: „Neben den in § 162 sowie in §2, §4 und §6 bedürfen süß aussehende Tiere eines besonderen Schutzes. Sie dürfen innerhalb Deutschlands weder getötet, geschlachtet noch verzehrt werden. Das Strafmaß ist eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug von bis zu 10 Jahren.“
Aktuelle Rechtsprechung
Der Begriff „süß aussehend“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der gerichtlich aber voll überprüfbar ist. Das bisherige Richterrecht umfasst Entscheidungen, die sich am ästhetischen Empfinden der Bevölkerung orientieren, sowie an der Verbreitung von Haustieren in der Bevölkerung und an wissenschaftlichen Erwägungen. Beispielsweise folgten Gerichte auch Untersuchungen über das „Kindchenschema“, das sich z.B. in großen Augen, runder Gesichtsform und kleiner Nase ausdrückt und sowohl bei Tieren als auch bei Menschen das Brutverhalten steuert. So wurden bisher z.B. Delphine, Flamingos und Lemuren, Hunde, Katzen, Pferde und Kaninchen, sowie Mäuse, Robben, Barbie-Puppen und Tierbabies aller Art als „süß-aussehende“ Tiere anerkannt. Dies hat weitreichende Folgen. Das Tötungsverbot macht das Einschläfern kranker Tiere illegal ebenso wie die Tötung von aggressiven Hundebestien, die kleine Kinder angefallen haben. Durch das Tötungsverbot von Mäusen musste die Forschung umgestellt werden, Versuchstiere sind nun in erster Linie bös aussehende Vampirfledermäuse, was Kosten in Millionenhöhe bedeutete. Tierrechtsverbände und Frauenrechtlerinnen begrüßten die Einführung des STP.
Zur Entstehungsgeschichte
Der STP ist im Rahmen einer Reform des öffentlichen Rechts sowie des Umweltstrafrechts von der grün-rosa Regierung im Jahre 2020 verabschiedet worden. Im Zuge dieser Reform wurde auch die heiß umstrittene Todes-Strafe für Pädophile eingeführt, die vor allem die zwischen Pädophilen und Kinderschändern unterscheidende Minderheit in der Bevölkerung angeprangert hatten. Der Vorschlag, diesen Teil der Bevölkerung gleich mit zu töten, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Der STP ist das Ergebnis einer langen Entwicklung. Von vielen Soziologen wird er als Fortführung der Bürger- und Tierrechts-Bewegung verstanden. Die Idee des STP fand realpolitisch jedoch vor allem in sozial benachteiligten Bevölkerungsschichten sowie von Frauen und Familien Unterstützung. In vielen westlichen Industrienationen, allen voran die USA, werden ähnliche Reformen angestrebt.
Philodoofische Erörterungen
Über die Frage, warum denn süß Aussehende Tiere mehr Wert seien als andere Tiere, gibt es einen regen Diskurs. Unter den Befürwortern ist das am weitesten verbreitete Argument, dass sie halt süß aussähen und die anderen nicht. Einige Kritiker sehen darin einen Zirkelschluss, woraufhin die meisten Befürworter die Unzulänglichkeit der Logik anprangern, mangelndes religiöses Wissen attestieren oder Ihren Ärger gegenüber der Mathematik und Mathestrebern anführen, die im richtigen Leben eh nichts hinkriegen. Auch unter Moralphilosphen herrscht Uneinigkeit: Wenn der Mensch mehr Wert sei als ein Tier, so können auch süß aussehende Tiere mehr Wert sein als schlecht aussehende, da auch die Unterscheidung zwischen Mensch und Tier letztlich nur auf objektiven, und zwar nicht qualitativen, sondern nur graduellen Unterschieden in Anatomie und Verhalten fuße, zu denen auch das Aussehen zählt. Letztlich sei es das gesellschaftliche Bewusstsein und die Entscheidung jeder freien Gesellschaft, die moralische Werte begründeten. Andere halten das für gefährlichen Relativismus. Viele Philosophen postulieren, man könne das Lebensrecht eines Lebewesens nicht von einer rein subjektiven unbegründeten Empfindung abhängig machen.
Theologische Rezeption
Theologisch beeinflusste Moralphilosophen wendeten dagegen häufig ein, dass moralische Urteile jedoch eben nur aus dem Herzen kommen können und nicht mit dem Verstand gefällt werden dürfen. Papst Benedikt begrüßte die Gesetzesänderung mit der Begründung, auch lieb aussehende Wesen seien Gottes Geschöpfe. Zur Frage, was denn mit den anderen Tieren sei, verweist er auf Gottes Unergründlichkeit.
Gesellschafliche Folgen
Die extreme Minderheit der militanten Tiergegner drohten als Konsequenz der Einführung des Gesetzes die Tötung süßer Tiere in aller Stille und an geheimen Orten an, die niemand jemals zu Gesicht bekäme. Seit Angriffen auf die Zoos in mehreren deutschen Großstädten werden sie als Terroristen verfolgt. Es gibt große Freiwilligenverbände und Stiftungen, die die Polizei bei Ihren Ermittlungen unterstützen wollen. Entwicklungshilfeorganisationen und soziale Einrichtungen werden so langsam vom Spendenmarkt verdrängt.