Wasserwirtschaftsgesetz
Das Wasserwirtschaftsgesetz verbietet das Ausschenken von Wasser in Wirtschaften. Unter "Wasser" gehen alle nichtalkoholischen Getränke.
Genaue Regelung
Das Wasserwirtschaftsgesetz besagt, dass eine Wirtschaft entweder nur alkoholische Getränke ausschenken darf, oder nur nichtalkoholische. Die ersteren nennt man Pub oder Kneipe, die zweiten HSdAAL (Hauptsitz der Anti-Alkohol-Liga). Das Wasserwirtschaftsgesetz gilt für die EU und wurde auch von der Schweiz akzeptiert. Der genaue Wortlaut:
Die Opposition
- Die friedlichen Oppositionellen: Viele Wirtschaftsbesitzer halten sich nicht an das Wasserwirtschaftsgesetz. Sie sagen, dass dieses Gesetz familienfeindlich sei, da entweder die Eltern abstinent leben oder die Kinder nichts trinken müssten. Diese schlagenden Argumente führten dazu, dass Wirte, die sich nicht an das Wasserwirschaftsgesetz halten, nicht gebüsst werden, die, welche sich daran halten, jedoch von einem Großteil der Steuern befreit sind. Die Diskussion über eine sinnvolle, gerechte und demokratische Kompromisslösung wurde auf die lange Bank geschoben. In der Schweiz wird jedoch schon eine Initiative gegen dieses Gesetz vorbereitet.
- Die gewalttätigen Oppositionellen: Nach der Inkraftsetzung des Wasserwirtschaftsgesetzes haben sich Leute, die der Überzeugung sind, dass jeder dort, wo er wolle, das, was er wolle konsumieren dürfe, zu der sog. Tequila - Shot zusammengeschlossen. Die Tequila - Shots zerstören die Wirtschaften von Wirten, die sich an das Wasserwirtschaftsgesetz halten und schlagen alle zusammen, die sich darin aufhalten. Einige Tequila - Shot Anhänger sind auch in Waffenbesitz, weswegen oft Tote verzeichnet werden müssen.
Wasser ist nicht gleich Wasser. Abwasser • Arschwasser • Borneo Water • Grunzwasser • Hochwasser • Instant-Wasser • Mineralwasser • Regenwasser • Schweres Wasser • Stilles Wasser • Trinkwasser • Unterwasser • Wasser als Droge • Wasser im Reifen • Water on the Rocks • Weihwasser • Wildwasser • Wireless Wasser • Wurstwasser Weiterer verwässerter Blödsinn |