Das Amtsgericht Hagenow war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, zuletzt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, im Bezirk des Landgerichts Schwerin. Im Rahmen der Gerichtsstrukturreform wurde es am 16. März 2015 aufgehoben.

Geschichte

Mecklenburg-Schwerin

In Hagenow befanden sich vor 1879 ein Großherzogliches Amtsgericht Hagenow und Toddin, ein Großherzogliches Stadtgericht Hagenow, das Magistratsgericht Hagenow und Patrimonialgerichte als Eingangsgerichte.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde die bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Hagenow war dem Landgericht Schwerin und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet. Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen und es war für 15.889 Gerichtseingesessene zuständig. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.

Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Hagenow mit Bahnhof und Friedrichshof, aus dem Dominialamt Hagenow Basendorf (Hof und Dorf), Bandenitz, Besendorf, Bresegard (Hof und Dorf), Gammelin (Hof und Dorf), Gramnitz, Granzin, Grünenhof, Hagenower Haide, Hoort, Jasnitz, Kirch Jesar mit Klüßer Mühle und Krug, Kraak mit Neu-Mühle, Groß Krams, Kuhtorf mit Eichhof, Moraas, Pätow (Hof, Dorf und Pätower Steegen), Picher, Radelübbe mit Rother Mühle und Krug sowie Sandkrug, Rastow mit Achterfeld, Redesin, Schwaberow, Strohkirchen, Sudenhof, Toddin (Hof und Dorf), Uelitz mit Pulverhof, Markow (Hof und Dorf), Alt Zachun, Neu Zachun (Hof und Dorf), Redesin (Hof), Viez, aus dem ritterschaftlichen Amt Schwerin Setzin, Barlitz mit Neuenrode, aus dem ritterschaftlichen Amt Wittenburg Ruhethal, Scharbow mit Bellevue und Zapel.

DDR

1945 wurde das Amtsgericht Lübtheen kriegsbedingt aufgehoben und als Nebenstelle des Amtsgerichts Hagenow weitergeführt. In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. Hagenow kam zum Kreis Hagenow und es entstand so das Kreisgericht Hagenow, welches dem Bezirksgericht Schwerin nachgeordnet war. Nach der Wende wurden die Kreisgerichte durch das Gerichtsstrukturgesetz wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte gebildet. In Hagenow entstand damit das Amtsgericht Hagenow neu.

Gerichtssitz und -bezirk nach der Wende

Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Hagenow.

Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.

Im etwa 1170 km2 großen Gerichtsbezirk lebten im Jahr 2014 ungefähr 57.000 Einwohner.

Bei der Aufhebung des Gerichtes wurden sämtliche Städte und Gemeinden in den Bezirk des 30 km entfernten Amtsgerichts Ludwigslust eingegliedert. Die Justizministerin Uta-Maria Kuder würdigte das Gericht aus diesem Anlass mit den Worten: „Kleine Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern wie das Amtsgericht Hagenow können den Menschen in der Region schon bald keine Garantie für eine ununterbrochene Rechtspflege geben.“

Gebäude

Das Gericht war in zwei Dienstgebäuden unter den Adressen Möllner Straße 51a und Augustenstraße 8 untergebracht.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Hagenow war das Landgericht Schwerin übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.

Siehe auch

Commons: Amtsgericht Hagenow – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Internetpräsenz des Amtsgerichts Hagenow. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 15. Dezember 2014; abgerufen am 16. März 2015.
  • Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Hagenow. Abgerufen am 29. November 2014.

Einzelnachweise

  1. Informationen zur Gerichtsstrukturreform. (Nicht mehr online verfügbar.) Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, archiviert vom Original am 16. Dezember 2015; abgerufen am 28. Juni 2018.
  2. Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879; in: Regierungsblatt für das Großherzogtum Mecklenburg Schwerin 1879 Nr. 20, S. 162 ff., Digitalisat
  3. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 463 online
  4. Mecklenburg-Schwerinsches Staatshandbuch, 1916, S. 294–295, Digitalisat
  5. § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB).
  6. § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
  7. III. b) der Anlage zu § 4 Abs. 2, S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
  8. Informationen der Initiatoren des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform. (PDF; 545 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) S. 7, archiviert vom Original am 23. September 2015; abgerufen am 28. Juni 2018.
  9. Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht (PDF; 249 kB), des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 23. September 2015.
  10. § 4 Abs. 7 Nr. 3 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
  11. Pressemeldung. 21/2015. (Nicht mehr online verfügbar.) Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 15. März 2015, archiviert vom Original am 23. September 2015; abgerufen am 6. November 2015.
  12. § 3 Abs. 2, S. 2 Nr. 3 lit. b des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.

Koordinaten: 53° 25′ 56″ N, 11° 11′ 47,7″ O

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