Das Landgericht Schwerin ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern und eines von vier Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock.

Gerichtssitz und -bezirk

Lage der Landgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern
  • LG Schwerin
  • LG Rostock
  • LG Stralsund
  • LG Neubrandenburg
  • Sitz des Gerichts ist die Landeshauptstadt Schwerin.

    Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Ludwigslust, Schwerin und Wismar, was der Region Westmecklenburg bzw. den Gebieten der kreisfreien Stadt Schwerin und der Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg entspricht.

    GerichtsbezirkFlächeEinwohnerzahl
    Amtsgericht Ludwigslust4.334,74 km2182.786
    Amtsgericht Schwerin823,12 km2134.850
    Amtsgericht Wismar1.842,49 km2141.910
    Landgericht Schwerin7.000,35 km2459.546

    In Wirtschaftsstraf- und Baulandsachen ist das Gericht auch für den Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg zuständig.

    Geschichte

    Im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin bestanden drei Justizkanzleien, darunter die Justizkanzlei Schwerin sowie das Criminal-Collegium Bützow als Gerichte zweiter Instanz. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden alle bestehenden Gerichte in Mecklenburg-Schwerin aufgehoben und durch die neuen Amts-, Land- und Oberlandesgerichte ersetzt. Mit der Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879 entstand damit das Landgericht Schwerin als eines von drei Landgerichten im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Es war dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.

    Ihm waren folgende Amtsgerichte zugeordnet:

    AmtsgerichtSitz
    Amtsgericht BoizenburgBoizenburg
    Amtsgericht CrivitzCrivitz
    Amtsgericht DömitzDömitz
    Amtsgericht GadebuschGadebusch
    Amtsgericht GrabowGrabow
    Amtsgericht GrevesmühlenGrevesmühlen
    Amtsgericht HagenowHagenow
    Amtsgericht LübtheenLübtheen
    Amtsgericht LudwigslustLudwigslust
    Amtsgericht NeustadtNeustadt
    Amtsgericht ParchimParchim
    Amtsgericht RehnaRehna
    Amtsgericht SchwerinSchwerin
    Amtsgericht WismarWismar
    Amtsgericht WittenburgWittenburg

    Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Land Mecklenburg geschaffen. In diesem Zusammenhang wurden die Gerichtsbezirke neu zugeordnet. Nun gehörten folgende Amtsgerichte zum Sprengel des Landgerichts Schwerin:

    AmtsgerichtSitz
    Amtsgericht BoizenburgBoizenburg
    Amtsgericht DömitzDömitz
    Amtsgericht GrabowGrabow
    Amtsgericht GrevesmühlenGrevesmühlen
    Amtsgericht HagenowHagenow
    Amtsgericht LudwigslustLudwigslust
    Amtsgericht LübzLübz
    Amtsgericht NeubukowNeubukow
    Amtsgericht NeuhausNeuhaus
    Amtsgericht ParchimParchim
    Amtsgericht Plau am SeePlau am See
    Amtsgericht SchönbergSchönberg
    Amtsgericht SchwerinSchwerin
    Amtsgericht SternbergSternberg
    Amtsgericht WarinWarin
    Amtsgericht WismarWismar
    Amtsgericht WittenburgWittenburg

    1952 wurden in der DDR die bestehenden Gerichte abgeschafft und einheitlich Kreis- und Bezirksgericht geschaffen. Damit wurde auch das Landgericht Schwerin aufgehoben.

    Mit dem Gerichtsstrukturgesetz wurde 1991 die bisherige Gerichtsstruktur wiederhergestellt. Das Landgericht Schwerin umfasste nun:

    AmtsgerichtSitzAnmerkung
    Amtsgericht LudwigslustLudwigslust
    Amtsgericht SchwerinSchwerin
    Amtsgericht WismarWismar
    Amtsgericht GadebuschGadebuschaufgehoben am 31. Dezember 1997
    Amtsgericht GrevesmühlenGrevesmühlenaufgehoben am 13. Juli 2015
    Amtsgericht HagenowHagenowaufgehoben am 16. März 2015
    Amtsgericht ParchimParchimaufgehoben am 11. Mai 2015
    Amtsgericht Plau am SeePlau am Seeaufgehoben am 31. Dezember 1997
    Amtsgericht SternbergSternbergaufgehoben am 31. Dezember 1997

    Gebäude

    Dem Gericht, gemeinsam mit den Sitzungssälen des Amtsgerichts Schwerin, ist das 1916 eingeweihte, denkmalgeschützte Gebäude Demmlerplatz 1–2 (bis 1933 Königsbreite, bis 1939 Adolf-Hitler-Platz, bis 1945 Blücherplatz) gewidmet.

    Es wurde ab 1914 als einheitliches Schweriner Justizgebäude nach Plänen und unter Leitung des seinerzeitigen Ministerialbaurats Paul Ehmig errichtet, der zuvor den Neubau für das Landeshauptarchiv verwirklicht hatte. Es gliedert sich in einen Mittelbau und zwei rechtwinklig anschließende Flügel, alle über dem Kalksteinsockel hell verputzt, und verfügt über ein Kellergeschoss in der Höhe des Sockels, drei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss, verbunden durch drei Treppenhäuser; der Dachboden soll Archivzwecken dienen. Das Zentrum des Mittelbaus betonen eine Freitreppe sowie, in Sandstein ausgeführt, das doppeltürige Portal mit flankierenden Säulen und ein Halbkreisgiebel mit dem mecklenburgischen Wappen. Das zweimal gebrochene, mit roten Ziegeln gedeckte und von rundbogig abgeschlossenen Mansardenfenstern gegliederte Dach bekrönt ein Türmchen mit ursprünglich offener Laterne (Deren mittlerweile verglaster „Ausguck“ bietet einen der besten Ausblicke über Schwerin). Die Seitenflügel wiederholen in „bescheidenerer“ Weise ähnliche Motive wie die Eingangsfront des Mittelbaus. An diesen schließt auf der Hofseite ein Gefängnisbau an, der sich wegen seiner „unverfälscht“ überlieferten Interieurs in jüngerer Zeit großer Beliebtheit bei Filmproduzenten erfreute. Über eine Art „Seufzerbrücke“ und eine verzierte Holztür ist er mit dem zentralen, in Marmor und Sandstein gehaltenen Treppenhaus verbunden, das auch die direkte Verbindung zwischen der Eingangshalle im Hochparterre und dem aus dem ersten ins zweite Obergeschoss ragenden, ursprünglich reich geschmückten Schwurgerichtssaal darstellt. Dessen Eingangstüren flankieren Atlantenfiguren. Das vielfach holzgetäfelte Innere des Gerichtsgebäudes erhellen zahlreiche großzügige, teilweise in farbigem Glas ausgeführte Fenster.

    Bis Mitte 1992 war das Gebäude Sitz des Bezirksgerichts und der Kreisgerichte Schwerin-Stadt und Schwerin-Land. Zu DDR-Zeiten waren diese bis 1990 im Arsenal untergebracht, denn der Komplex am Demmlerplatz wurde ab 1954 für Strafermittlungstätigkeit und den Gewahrsam von Untersuchungsgefangenen der dort ansässigen entsprechenden Abteilungen der Schweriner Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit genutzt. Zuvor war hier, auch wegen der schon vorhandenen Untersuchungshaftanstalt, ein sowjetisches Militärtribunal tätig. Vor allem an diese Geschichte erinnert das im Gebäudekomplex untergebrachte und vom Obotritenring aus zugängliche Dokumentationszentrum für die Opfer deutscher Diktaturen. Ebenfalls politische Justiz übte in dem Gebäude zur Zeit des Nationalsozialismus ein Sondergericht aus.

    Ende 1990 bis Anfang 1993 befand sich auch der Sitz des Ministers für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Gebäudekomplex, bevor ein benachbarter Behelfsbau bezogen wurde; in diesen mussten jetzt die Beschäftigten des Amtsgerichts einziehen. Der Ehmig-Bau wurde zunächst von außen und – bei Ausquartierung des Landgerichts – von 2007 bis 2009 im Inneren restauriert. Kritisiert werden nach Rückkehr des Gerichts die mangelhafte Akustik und unzweckmäßige Möblierung der Sitzungssäle.

    Über- und nachgeordnete Gerichte

    Dem Landgericht Schwerin sind das Oberlandesgericht Rostock und der Bundesgerichtshof übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Ludwigslust, Schwerin und Wismar.

    Staatsanwaltschaft

    Die beim Landgericht Schwerin eingerichtete Staatsanwaltschaft Schwerin ist für den gesamten Landgerichtsbezirk zuständig. In Wirtschaftsstrafsachen erstreckt sich ihre Zuständigkeit als Schwerpunktstaatsanwaltschaft auch auf den Landgerichtsbezirk Neubrandenburg. Nach der deutschen Wiedervereinigung richteten alle neuen Bundesländer Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Ermittlung wegen DDR-Unrechts ein. Hierzu war die Staatsanwaltschaft Schwerin vom 1. August 1992 bis zum 30. Juni 2001 für ganz Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

    Untergebracht ist die Staatsanwaltschaft im Gebäude Bleicherufer 15.

    Siehe auch

    Literatur

    • Anne Drescher/Georg Herbstritt/Jörn Mothes, „Recht muß doch Recht bleiben“. Das Justizgebäude am Schweriner Demmlerplatz in sechs Epochen deutscher Geschichte, hg. vom Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Schwerin 1999, ISBN 3-933255-09-0
    • Kai Langer, Das Schweriner Justizgebäude zwischen Obrigkeitsstaat und Diktatur 1916–1989, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern, 2. Aufl., Schwerin (Helms) 2004 (PDF; 1,4 MB), ISBN 3-935749-39-2
    • Johannes Beleites, Schwerin, Demmlerplatz. Die Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit in Schwerin, hg. vom Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Zusammenarbeit mit der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Schwerin 2001, ISBN 3-933255-12-0
    • Anne Drescher, Haft am Demmlerplatz. Gespräche mit Betroffenen. Sowjetische Militärtribunale Schwerin 1945 bis 1953, hg. vom Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, 2. Aufl., Schwerin 2004, ISBN 3-933255-14-7
    Commons: Landgericht Schwerin – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. § 3 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
    2. § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
    3. Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 11. Mai 2015.
    4. § 8 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung - KonzVO M-V) vom 28. März 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 514.
    5. § 5 Nr. 2 KonzVO M-V.
    6. Regierungsblatt für das Großherzogtum Mecklenburg Schwerin 1879 Nr. 20, S. 131 ff., Digitalisat
    7. 1 2 3 Art. 1 Abs. 23 Gesetz über kostensenkende Strukturmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern vom 25. September 1997, GVOBl. M-V 1997, S. 502.
    8. 1 2 3 Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz) vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 2013, S. 609.
    9. Denkmalliste der Landeshauptstadt Schwerin (PDF; 72,4 kB), S. 8.
    10. Beschreibung auch nach Jesse (s. Literatur zum Artikel Schwerin) Bd. 2, S. 515.
    11. In Schwerin ist Justitia taub, Schweriner Volkszeitung vom 22. September 2009.
    12. § 12 Abs. 3, 4 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
    13. I. Nr. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen vom 13. April 1993 – III A 321/3262-17 –, AmtsBl. M-V 1993, S. 937.
    14. Klaus Marxen, Gerhard Werle, Petra Schäfter: Die Strafverfolgung von DDR-Unrecht: Fakten und Zahlen. Hrsg.: Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Berlin 2007, ISBN 978-3-00-021699-2, S. 17–19 (archive.org [PDF; 945 kB; abgerufen am 9. März 2021]).

    Koordinaten: 53° 37′ 52,7″ N, 11° 23′ 57,8″ O

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