In der Europäischen Union werden aktuell 24 Sprachen als Amts- und Arbeitssprachen anerkannt. Die Sprachenfrage wurde durch die erste Verordnung festgelegt, die überhaupt von der EWG erlassen wurde (Text der VO 1/1958 siehe unten). Rechtsgrundlage für die Verordnung ist aktuell Art. 342 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV): „Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen getroffen.“

Nach Art. 24 AEUV haben alle Unionsbürger das Recht, sich in einer der 24 in Art. 55 EU-Vertrag genannten Sprachen an die Organe der EU zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten. Neben diesen Amtssprachen existieren zahlreiche Minderheitensprachen, wie z. B. Katalanisch oder Baskisch in Spanien, sorbische Sprachen und friesische Sprachen in Deutschland oder Russisch in den baltischen Ländern. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren.

Von den Amtssprachen werden im internen Verkehr der EU-Organe vor allem Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Durch den hohen Anteil an Nicht-Muttersprachlern, die in der EU Englisch verwenden, haben sich einige typische Eigenheiten in Grammatik und Vokabular herausgebildet, die als Euro English bezeichnet werden.

Liste der Amtssprachen

Liste der 24 Amtssprachen und ihrer Kürzel in der IATE-Datenbank:
Sprache Amtssprache der EU
und in
EU-Mitgliedstaat(en)
Regional- oder
Minderheitensprache
in EU-Mitgliedstaat
IATE-
Kürzel
Amts-
sprache
seit
Name der EU (Abkürzung)
Bulgarisch  Bulgarien  Griechenland
 Rumänien
 Ungarn
bg 2007 Европейски съюз (ЕС)
Dänisch  Dänemark  Deutschland
 Schweden
da 1973 Den Europæiske Union (EU)
Deutsch  Belgien
 Deutschland
 Luxemburg
 Österreich
 Dänemark
 Frankreich
 Italien
 Kroatien
 Polen
 Rumänien
 Slowakei
 Slowenien
 Tschechien
 Ungarn
de 1957 Europäische Union (EU)
Englisch  Irland
 Malta
en 1973 European Union (EU)
Estnisch  Estland  Lettland et 2004 Euroopa Liit (EL)
Finnisch  Finnland  Schweden fi 1995 Euroopan unioni (EU)
Französisch  Belgien
 Frankreich
 Luxemburg
 Italien fr 1957 Union européenne (UE)
Griechisch  Griechenland
 Zypern
 Italien
 Ungarn
el 1981 Ευρωπαϊκή Ένωση (ΕΕ)
Irisch  Irland ga 2007 (*) An tAontas Eorpach (AE)
Italienisch  Italien  Frankreich
 Kroatien
 Malta
 Slowenien
it 1957 Unione europea (UE)
Kroatisch  Kroatien  Italien
 Österreich
 Rumänien
 Slowenien
 Ungarn
hr 2013 Europska unija (EU)
Lettisch  Lettland  Litauen lv 2004 Eiropas Savienība (ES)
Litauisch  Litauen  Lettland
 Polen
lt 2004 Europos Sąjunga (ES)
Maltesisch  Malta mt 2004 Unjoni Ewropea (UE)
Niederländisch  Belgien
 Niederlande
 Frankreich nl 1957 Europese Unie (EU)
Polnisch  Polen  Lettland
 Litauen
 Rumänien
 Slowakei
 Tschechien
 Ungarn
pl 2004 Unia Europejska (UE)
Portugiesisch  Portugal pt 1986 União Europeia (UE)
Rumänisch  Rumänien  Bulgarien
 Ungarn
ro 2007 Uniunea Europeană (UE)
Schwedisch  Finnland
 Schweden
sv 1995 Europeiska unionen (EU)
Slowakisch  Slowakei  Kroatien
 Österreich
 Polen
 Rumänien
 Tschechien
 Ungarn
sk 2004 Európska únia (EÚ)
Slowenisch  Slowenien  Italien
 Österreich
 Ungarn
sl 2004 Evropska unija (EU)
Spanisch  Spanien es 1986 Unión Europea (UE)
Tschechisch  Tschechien  Kroatien
 Österreich
 Polen
 Rumänien
 Slowakei
cs 2004 Evropská unie (EU)
Ungarisch  Ungarn  Kroatien
 Österreich
 Rumänien
 Slowakei
 Slowenien
hu 2004 Európai Unió (EU)

(*) Vertragssprache seit 1973

Amtssprachen in Mitgliedstaaten ohne offiziellen Status in der EU

Sprache Amtssprache in Mitgliedstaat Name der EU (Abkürzung)
Luxemburgisch  Luxemburg Europäesch Unioun (EU)
Türkisch  Zypern Avrupa Birliği (AB)

Amtssprachen in Beitrittskandidaten der EU

Sprache Amtssprache in Beitrittskandidaten Name der EU (Abkürzung)
Albanisch  Albanien
 Nordmazedonien
Bashkimi Evropian (BE)
Bosnisch  Bosnien und Herzegowina Evropska unija (EU)
Kroatisch  Bosnien und Herzegowina Europska unija (EU)
Mazedonisch  Nordmazedonien Европска Унија (ЕУ)
Montenegrinisch  Montenegro Evropska unija/Европска унија (EU/ЕУ)
Rumänisch  Moldau Uniunea Europeană (UE)
Serbisch  Bosnien und Herzegowina
 Serbien
Европска унија (ЕУ)
Türkisch  Türkei Avrupa Birliği (AB)
Ukrainisch Ukraine Європейський Союз (ЄС)

Halbamtliche Sprachen der Europäischen Union

Folgende Sprachen sind weder Arbeits- noch Vertragssprachen der Europäischen Union, können jedoch für die Korrespondenz mit den Institutionen der EU verwendet werden.

Sprache Amtssprache in Region Staat Name der EU (Abk.)
Baskisch  Baskenland
 Navarra
 Spanien Europar Batasuna (EB)
Galicisch  Galicien  Spanien Unión Europea (UE)
Katalanisch  Balearische Inseln
 Katalonien
 Valencia
 Spanien Unió Europea (UE)

Arbeits- und Vertragssprachen

Von den Amtssprachen werden im internen Verkehr der Organe vor allem Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern.

Auch die Verträge (EU-Vertrag, AEU-Vertrag und EURATOM-Vertrag) sind in allen in Art. 55 EU-Vertrag genannten Amtssprachen verfasst und verbindlich. Eine Besonderheit bildete bis 2007 die irische Sprache, die nur Vertragssprache war, nicht aber als Amtssprache verwendet wurde. Erst anlässlich der Neuregelung beim Beitritt von Bulgarien und Rumänien wurde neben den Sprachen dieser beiden Länder auch das Irische neu als Amtssprache aufgenommen.

Verordnung zur Regelung der Sprachenfrage

Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

„Der Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat, gestützt auf Artikel 217 des Vertrages [Anmerkung: jetzt Art. 342 AEUV)], nach dem die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Gemeinschaft unbeschadet der Verfahrensordnung des Gerichtshofes vom Rat einstimmig getroffen wird, in der Erwägung, dass jede der vier Sprachen, in denen der Vertrag abgefasst ist, in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Amtssprache ist, folgende Verordnungen erlassen:

Artikel 1
Die Amtssprachen und die Arbeitssprachen der Organe der Gemeinschaft sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch. [Anmerkung: Im Rahmen der Beitrittsverträge wurden hier weitere Amtssprachen eingefügt. 2005 wurde durch eine Verordnung ‚Irisch‘ in die Liste aufgenommen.]
Artikel 2
Schriftstücke, die ein Mitgliedstaat oder eine der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaates unterstehende Person an Organe der Gemeinschaft richtet, können nach Wahl des Absenders in einer der Amtssprachen abgefasst werden. Die Antwort ist in derselben Sprache zu erteilen.
Artikel 3
Schriftstücke, die ein Organ der Gemeinschaft an einen Mitgliedstaat oder an eine der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaates unterstehende Person richtet, sind in der Sprache dieses Staates abzufassen.
Artikel 4
Verordnungen und andere Schriftstücke von allgemeiner Geltung werden in den vier Amtssprachen abgefasst.
Artikel 5
Das Amtsblatt der Gemeinschaft erscheint in den vier Amtssprachen.
Artikel 6
Die Organe der Gemeinschaft können in ihren Geschäftsordnungen festlegen, wie diese Regelung der Sprachenfrage im Einzelnen anzuwenden ist.
Artikel 7
Die Sprachenfrage für das Verfahren des Gerichtshofes wird in dessen Verfahrensordnung geregelt.
Artikel 8
Hat ein Mitgliedstaat mehrere Amtssprachen, so bestimmt sich der Gebrauch der Sprache auf Antrag dieses Staates nach den auf seinem Recht beruhenden allgemeinen Regeln.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.“

Die Sprachen wurden jeweils mit dem Beitritt des jeweiligen Staates zur Amtssprache. Das Irische ist jedoch erst durch Verordnung des Rates vom 13. Juni 2005 als Amtssprache der EU anerkannt worden. Die Regelung trat aber erst am 1. Januar 2007 in Kraft. Fassungen der Verträge auf Luxemburgisch gibt es hingegen nicht, da das Luxemburgische erst 1984 zur National- und Verwaltungssprache Luxemburgs erklärt wurde und Gesetze dort bis heute ausschließlich auf Französisch geschrieben werden. Die Regierung von Luxemburg verzichtete für Luxemburgisch auf den Status einer EU-Amtssprache.

Demografie

Nach der Eurostat-Studie Die Europäer und ihre Sprachen, die von November bis Dezember 2005 in den damaligen 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt und im Februar 2006 veröffentlicht wurde, ergibt sich folgendes Bild der laut Selbsteinschätzung der Befragten am meisten gesprochenen Sprachen in der Union (EU 25):

Sprachen in der Europäischen Union von 2023
Sprache Amtssprache in Mitgliedstaat als Muttersprache gesprochen (Anteil an der Bevölkerung) als Fremdsprache gesprochen (Anteil an der Bevölkerung) Sprecher insgesamt in der EU (Anteil an der Bevölkerung)
Deutsch

 Deutschland
 Österreich
 Luxemburg
 Belgien
 Italien

21 %20 %41 %
Englisch

 Irland
 Malta
 Vereinigtes Königreich*

13 %38 %51 %
Französisch

 Frankreich
 Belgien
 Luxemburg
 Italien

14 %9 %21 %
Italienisch

 Italien

13 %3 %16 %
Spanisch

 Spanien

9 %6 %15 %
Polnisch

 Polen

9 %1 %10 %
Rumänisch

 Rumänien
 Ungarn
 Bulgarien

Niederländisch

 Niederlande
 Belgien

5 %1 %6 %
Kroatisch

 Kroatien

Bulgarisch

 Bulgarien
 Rumänien

Griechisch

 Griechenland
 Zypern

3 %0 %3 %
Schwedisch

 Schweden
 Finnland

2 %1 %3 %
Tschechisch

 Tschechien

2 %1 %3 %
Portugiesisch

 Portugal

2 %0 %2 %
Ungarisch

 Ungarn

2 %0 %2 %
Slowakisch

 Slowakei

1 %1 %2 %
Katalanisch

 Spanien

1 %1 %2 %
Irisch

 Irland

<1 %
Russisch 1 %6 %7 %

* Anmerkung: zum Zeitpunkt der Erhebung war das Vereinigte Königreich noch EU-Mitglied.

Nach der von Mai bis Juni 2005 durchgeführten Erhebung des Eurobarometers wichen die Zahlen teilweise ab.

Einführung einer einheitlichen Amtssprache

Die Einführung von Englisch als Verwaltungs- und anschließend als Amtssprache in den Teilstaaten der Europäischen Union wurde diskutiert. Einer repräsentativen YouGov-Umfrage von 2013 zufolge hätten es zu diesem Zeitpunkt 59 Prozent der Deutschen begrüßt, wenn die englische Sprache in der gesamten Europäischen Union den Status einer Amtssprache erlangt hätte (zusätzlich zu den bisherigen Sprachen), in anderen Ländern Europas lag die Zustimmungsraten teilweise bei über 60 Prozent.

Durch den geplanten Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU (Brexit) bekam die Diskussion über eine einheitliche Amtssprache neuen Auftrieb, verlagerte sich aber auch weg vom Englischen hin zu anderen Sprachen, die häufig in der EU gesprochen werden. Durch den Verlust des Vereinigten Königreiches als EU-Nettozahler kam die nicht unwesentliche Verwaltungskostenstelle der Übersetzungen in und aus 24 Amtssprachen bei allen Dokumenten als Argument wieder verstärkt in die Diskussion.

Latein

Wo sich eine Bezeichnung mit verschiedenen Sprachen nicht oder schwer darstellen lässt (z. B. Logos oder Internet-Domains) greift die EU teilweise auf Latein zurück, welches in einem Großteil der Mitglieder der EU historisch bedeutend war und teilweise noch ist, jedoch weder die Mutter- noch die Amtssprache irgendeines EU-Mitgliedes ist. Dadurch wird eine gewisse „Neutralität“ gewahrt. Der europäische Rat findet sich beispielsweise im Internet unter www.consilium.europa.eu und das Logo des Europäischen Parlaments benutzt die lateinische Form „Parlamentum Europaeum“. Anders als die römische Kurie plant die EU jedoch nicht, Latein als Verwaltungssprache zu verwenden oder auch nur Dokumente routinemäßig ins Lateinische zu übersetzen. Dennoch werden entsprechende Vorschläge gelegentlich in den Medien diskutiert.

Esperanto

Einige Esperantisten sowie die Kleinpartei/politische Bewegung Europa – Demokratie – Esperanto setzen sich für die Verwendung von Esperanto als Amtssprache der EU ein. Gegenüber Englisch hätte es – wie Latein – den Vorteil größerer Neutralität (nirgendwo Amts- oder Muttersprache), darüber hinaus ist – so das Argument von Esperantisten – das Erlernen dieser Plansprache einfacher, zumal für Sprecher der meisten europäischen Sprachen, welche mit Esperanto große Gemeinsamkeiten in Wortschatz und Grammatik aufweisen.

Siehe auch

Literatur

  • Peter Cichon, Michael Mitterauer (Hrsg.): Europasprachen (= Studien zu Politik und Verwaltung. Band 103). Böhlau, Wien/Köln/Graz 2011, ISBN 978-3-205-78608-5.
  • Markus A. Kürten: Die Bedeutung der deutschen Sprache im Recht der Europäischen Union. Eine Untersuchung der aktuellen sowie zukünftig möglichen Bedeutung der deutschen Sprache in der EU (= Schriften zum europäischen Recht. Band 105). Duncker & Humblot, Berlin 2004, ISBN 3-428-11395-0 (zugleich Dissertation an der Universität Köln, 2002/2003).
  • Sandra Nißl: Die Sprachenfrage in der Europäischen Union. Möglichkeiten und Grenzen einer Sprachenpolitik für Europa (= Sprach- und Literaturwissenschaften. Band 38). Utz, München 2011, ISBN 3-8316-4078-5 (zugleich Dissertation an der Universität München 2011).
  • Gerald G. Sander: Die Zukunft des Sprachenregimes in einer erweiterten Europäischen Union. In: Gerald G. Sander, Ivo Maryška (Hrsg.): Die Europäische Union vor neuen Herausforderungen. Verfassung – Osterweiterung – Welthandel. Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 2005, ISBN 3-631-52596-6, S. 59–71.

Einzelnachweise

  1. Sandra Mollin: Euro-English: Assessing Variety Status. Gunter Narr Verlag, Tübingen 2006, ISBN 3-8233-6250-X, S. 6.
  2. Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Nr. 17, 6. Oktober 1958, S. 385–386.
  3. Verordnung (EG) Nr. 920/2005 des Rates vom 13. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und der Verordnung Nr. 1 des Rates vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft sowie zur Einführung befristeter Ausnahmeregelungen zu diesen Verordnungen. In: Amtsblatt. L 156, 18. Juni 2005, S. 3–4.
  4. Sandra Nißl: Die Sprachenfrage in der Europäischen Union. Möglichkeiten und Grenzen einer Sprachenpolitik für Europa. München 2011, ISBN 3-8316-4078-5, S. 77.
  5. Europäische Union: Eurobarometer Spezial 243 - Die Europäer und ihre Sprachen. (PDF-Datei, 2,46 MByte, Zugriff am 15. November 2021)
  6. Europäische Union: Eurobarometer Special 237 - Europeans and languages (PDF-Datei, 0,14 MByte, Zugriff am 15. November 2021)
  7. Umfrage: Mehrheit der Deutschen für Englisch als zweite Amtssprache, YouGov Meinungsforschungsinstitut, 9. August 2013.
  8. zu diesem Thema: Jutta Limbach: Plädoyer für die Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union. versus Jürgen Gerhards: Plädoyer für die Förderung der Lingua franca Englisch. veröffentlicht von der Bundeszentrale für politische Bildung am 17. Januar 2012 hier
  9. Plädoyer für nur eine offizielle Amtssprache der EU - EURACTIV.de. Abgerufen am 24. November 2017.
  10. https://www.deutschlandfunk.de/latein-als-amtssprache-100.html
  11. https://www.esperanto.de/de/europa
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