Gremium MC
Gründung 1972
in Mannheim, Deutschland
Vertreten in Deutschland
  • Italien
  • Polen
  • kanarische Inseln
  • Slowenien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Österreich
  • Spanien
  • Venezuela
  • Thailand
  • Serbien
  • Türkei
  • Nordmazedonien
  • Norwegen
  • Chile
  • Mexiko
  • Belgien
  • Frankreich
  • Niederlande

Der Gremium MC (MC für Motorcycle Club) ist der größte deutsche 1%er-Motorradclub. Mit insgesamt über 80 Chaptern (Niederlassungen) in Deutschland, Italien, Polen, den kanarischen Inseln, Slowenien, Bosnien-Herzegowina, Österreich, Spanien, Venezuela, Thailand, Serbien, Norwegen, Dänemark, Russland, Frankreich, Belgien, Chile, Nordmazedonien und der Türkei ist der Motorradclub gleichzeitig auch einer der größten in Europa. Der Club ist der letzte große Motorradclub deutschen Ursprungs, der sich keinem internationalen Club, wie z. B. den Hells Angels, Bandidos oder den Outlaws, angeschlossen hat.

Die Clubfarben sind schwarz und weiß, auf dem „Colour“ (Rückenabzeichen, im englischsprachigen Raum meist „Backpatch“ genannt) ist über dem Schriftzug „GREMIUM“ und dem jeweiligen Städte- oder Chapternamen eine Faust zu sehen, die durch die Wolken stößt. Ausländische Mitgliedergruppen („Chapter“) tragen anstatt des Städtenamens den Landesnamen im Colour, zum Beispiel „BIH“ für Bosnien-Herzegowina. Oftmals werden auch die Begriffe „Black Seven“ und die Zahl 7 verwendet, da das Wort „Gremium“ aus sieben Buchstaben besteht und das „G“ der siebte Buchstabe im Alphabet ist.

Geschichte

Der Club wurde 1972 in Mannheim in der ersten Welle deutscher Rockerclubs gegründet. Bis Mitte der 90er Jahre spielte der Gremium MC in erster Linie im Südwesten Deutschlands eine wesentliche Rolle in der Clublandschaft, die damals allgemein eher regional geprägt war. Ab Ende der 1990er Jahre, mit dem Eintreten anderer großer deutscher Clubs in die internationale Szene, begann unter allen großen Clubs eine Expansionspolitik in den gesamten bundesdeutschen Raum, bei der hauptsächlich mittelgroße Regionalclubs mit nur einem oder zwei Chaptern übernommen wurden. Durch strategische Erweiterungspolitik konnte der Gremium MC besonders in Ostdeutschland und darüber hinaus in Ost-, Süd-, Südwest- und Südosteuropa Fuß fassen. Inzwischen gibt es erste Chapter in Übersee (Caracas, Venezuela, und Pattaya, Thailand). Unterstützerclubs sind der Bad Seven MC und Section Seven als sogenannte Supporter.

Aktivitäten des Vereins

Der Club finanziert sich neben Mitgliedsbeiträgen unter anderem durch Partys, cluboffene Abende (Open House), szenetypische Großveranstaltungen und den Verkauf von Artikeln mit clubtypischen Insignien an Unterstützer, die so genannten „Supporter“. Zudem vertreibt der Gremium MC das Clubmagazin „Rebels inside“, das im ausgesuchten Zeitschriftenhandel erhältlich ist. Eine früher angebotene Getränkelinie „Lucky 7“ wurde 2015 eingestellt. Ein „Open House“ wird von jedem Chapter an festen Terminen, meist einmal im Monat, in deren Clubhaus abgehalten. Dieser Abend ist für jedermann zugänglich und dient dazu, den Gremium MC, seine Philosophie und seine Mitglieder kennenzulernen. Im Bereich Motorsport ist der Club seit mehreren Jahren mit einem eigenen sog. „Top-Fuel“-Motorrad bei internationalen Dragsterrennen aktiv. Dabei konnten Europameisterschaftsgewinne und einzelne Weltrekorde verbucht werden.

Verbotsverfahren und behördliche Ermittlungen

Der Verein als Ganzes wurde am 10. November 1988 vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg als kriminelle Vereinigung verboten.

Zu Zeiten der Auseinandersetzung mit der Mannheimer Justiz war die Satzung des Clubs eng an die der Mannheimer Studentenverbindung Corps Hermunduria angelehnt, in der der damalige Präsident und Clubgründer Michael „Mike“ Heyer als Jurastudent Mitglied war. Ohne diesen Zusammenhang zu würdigen, begründete die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung unter anderem mit dem Wortlaut der Satzung. Im nachfolgenden Verfahren ordnete das Landgericht Mannheim die von der Staatsanwaltschaft genannten Straftaten jedoch ausdrücklich einzelnen Mitgliedern zu. Nachdem der Kronzeuge der Staatsanwaltschaft, ein Mitglied des Gremium MC, sich vor Gericht als unzuverlässig herausstellte, ließ sie den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung fallen.

Am 16. Januar 1992 wurde das Vereinsverbot durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgehoben. Trotz entsprechender Ermittlungen der Behörden kam es seither nur zu Verurteilungen einzelner Mitglieder, nicht aber zu einer erneuten Anklage gegen den Verein als solchen.

Der Gremium MC wird regelmäßig neben anderen großen MCs beispielsweise in den Verfassungsschutzberichten Bayerns aufgeführt. In diesen Berichten wird der Gremium MC mit den anderen genannten Motorradclubs mit Menschenhandel, illegaler Prostitution, Drogen- und/oder Waffenhandel und der organisierten Kriminalität (OK) in Verbindung gebracht. Laut Bundeskriminalamt gab es im Jahr 2010 drei OK-Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Gremium MC. Am 3. Juli 2013 wurde durch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich der „Regionalverband Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen“ verboten. In Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt kam es zu mehreren Wohnungsdurchsuchungen. Das öffentliche Zeigen der Vereinssymbole wurde zum 1. August 2014 in Nordrhein-Westfalen verboten.

Teilweise haben Mitglieder des Gremium MC auch Verbindungen zur rechten Szene. Rechtsextremisten aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont und aus Nordhausen stellten 2013 bei einem Konzert der rechten Hooligan-Band „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ im thüringischen Sollstedt das Ordnerpersonal. Die konspirativ organisierte Veranstaltung wurde von der Polizei aufgelöst. Die Ordner trugen Pullover mit dem Aufdruck „Gremium Security“ und fühlten sich dem „Gremium MC“ verbunden.

Einzelnachweise

  1. http://www.gremium-mc.com/d/history.html
  2. Sportliche Erfolge des Black Seven Racing Teams
  3. News und Report zu den Finals in Santa Pod 2010 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven.) (PDF; 8,2 MB)
  4. Landesrecht BW Bürgerservice
  5. Verfassungsschutzbericht Bayern 2005 (Memento vom 2. Dezember 2006 im Internet Archive), Seite 240 f.
  6. Bundeskriminalamt: Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2010, Seite 19 (download (Memento vom 14. Oktober 2011 im Internet Archive) [PDF, 274kB])
  7. Razzien in fünf Bundesländern : Innenminister verbietet Rockerclub. Berliner Zeitung, 3. Juli 2013, abgerufen am 3. Juli 2013.
  8. Innenministerium verbietet Rockerclub (Memento vom 6. Juli 2013 im Internet Archive) Tagesschau.de vom Juli 2013.
  9. NRW verbietet weitere Rockersymbole - Innenminister Jäger: Wir dulden keine Provokationen, die die Menschen einschüchtern. (Nicht mehr online verfügbar.) 1. August 2014, archiviert vom Original am 8. August 2014; abgerufen am 1. August 2014.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  10. http://www.bnr.de/artikel/hintergrund/umtriebige-szene-im-weserbergland
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