Karl Dönitz (* 16. September 1891 in Grünau bei Berlin; † 24. Dezember 1980 in Aumühle) war ein deutscher Marineoffizier, ab Januar 1943 im Rang eines Großadmirals. Er war einer der 24 Angeklagten im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Er wurde wegen Führens von Angriffskriegen und Kriegsverbrechen schuldig gesprochen und am 1. Oktober 1946 zu zehn Jahren Haft verurteilt, die er bis zum 1. Oktober 1956 vollständig verbüßte.

Anfang 1936 wurde Dönitz „Führer der U-Boote“ (ab 1939 „Befehlshaber der U-Boote“) und war in der deutschen Kriegsmarine die treibende Kraft beim Aufbau der U-Boot-Waffe. Ende Januar 1943 von Adolf Hitler zum Oberbefehlshaber der Kriegsmarine ernannt, wurde er in dessen politischem Testament vom 29. April 1945 als sein Nachfolger in den Ämtern des Reichspräsidenten und Oberbefehlshabers der Wehrmacht benannt und damit für wenige Tage letztes Staatsoberhaupt des nationalsozialistischen Deutschen Reichs.

Nach den Suiziden von Hitler am 30. April und Joseph Goebbels am 1. Mai 1945 setzte Dönitz am 5. Mai eine bereits Ende April vorbereitete Geschäftsführende Reichsregierung unter Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk als Leitenden Reichsminister ein, die allgemein als Regierung Dönitz bekannt wurde. Dönitz autorisierte die Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht vom 8. Mai 1945. Am 23. Mai 1945 wurde Dönitz mit den Generalen des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) und den Mitgliedern der Regierung verhaftet, die in der Marinesportschule im Sonderbereich Mürwik angetroffen wurden.

Leben

Kaiserreich und Erster Weltkrieg

Beförderungen:

Dönitz entstammte der sozialen Schicht des staatstreuen preußischen Bürgertums. Er war der Sohn des Ingenieurs und Leiters der Patentabteilung der Zeiss-Werke Emil Dönitz und dessen Ehefrau Anna, geborene Beyer. Seine Mutter starb, als er noch keine vier Jahre alt war; sein zwei Jahre älterer Bruder Friedrich und er wurden von da an von ihrem Vater alleine aufgezogen.

1898 zog der Vater mit den Kindern nach Jena, um seine Stelle bei den Zeiss-Werken anzutreten. Dönitz besuchte die Stoy’sche Erziehungsanstalt. Mit dem Umzug der Familie nach Weimar im September 1906 wechselte er auf das dortige Realgymnasium am heutigen Rathenauplatz 3. Nach dem Abitur trat Dönitz am 1. April 1910 als Seekadett in die Kaiserliche Marine ein. Zu diesem Ausbildungsjahrgang, der so genannten „Crew 10“, gehörte auch Martin Niemöller. Im Anschluss an die Infanterieausbildung in der Marineschule Mürwik trat der Kadett Dönitz am 12. Mai die Bordausbildung auf dem Großen Kreuzer SMS Hertha an. Am 1. April des folgenden Jahres kehrte er zurück an die Marineschule, um seine Offizierausbildung zu beginnen. Am 15. April 1911 wurde Dönitz zum Fähnrich ernannt. Im Sommer 1912 absolvierte er seinen Infanterielehrgang beim II. Seebataillon und einen Torpedolehrgang auf der Panzerkorvette SMS Württemberg. Mit dem Absolvieren eines Artillerielehrgangs an der Schiffsartillerieschule in Kiel-Wik beendete Fähnrich z. S. Dönitz seine Ausbildung als Seekadett und wurde am 1. Oktober 1912 als Wachoffizier und Adjutant auf den Kleinen Kreuzer SMS Breslau kommandiert. Als väterliche Figur und Mentor nach dem Tod des Vaters galt der Erste Offizier der Breslau, Kapitänleutnant Wilfried von Loewenfeld. Zu dieser Zeit war die Breslau der modernste Kleine Kreuzer der deutschen Flotte. Am 27. September 1913 folgte die Ernennung zum Leutnant zur See.

Zu Beginn des Ersten Weltkrieges gelang es der Breslau und dem Schlachtkreuzer SMS Goeben unter der Führung von Konteradmiral Wilhelm Souchon, den französischen und britischen Seestreitkräften auszuweichen und nach Konstantinopel zu entkommen, wo die Schiffe der Osmanischen Marine unterstellt wurden. Die Breslau nahm fortan unter dem Namen Midilli an Gefechten gegen Einheiten der Kaiserlich russischen Marine im Schwarzen Meer teil. Dönitz wurde im Kriegsjahr 1914 mehrfach ausgezeichnet.

Im August 1915 lag die Midilli zu Reparaturarbeiten in der Werft von Stenia bei Konstantinopel (heute İstinye, Stadtteil von Istanbul). Leutnant zur See Dönitz wurde in dieser Zeit als Flugplatzleiter einer Fliegerabteilung an die Dardanellen-Front und nach San Stefano versetzt, wo er auch als Beobachtungsoffizier eingesetzt wurde und sich als Flieger ausbilden ließ. Im September verließ Dönitz die Breslau.

Seine Heirat 1916 mit Ingeborg Weber, der Tochter des preußischen Generalmajors Erich Weber, bedeutete für Dönitz einen sozialen Aufstieg.

Zwischenzeitlich zum Oberleutnant z. S. befördert, meldete sich Dönitz freiwillig zu der neuen Waffengattung der Unterseeboote und wurde am 15. September der U-Abteilung der Kaiserlichen Marine zugeteilt. Die U-Ausbildung begann für ihn mit einem weiteren Torpedolehrgang, diesmal speziell auf die Erfordernisse des modernen Waffensystems Unterseeboot zugeschnitten. Dieser Lehrgang brachte ihn im Oktober zurück an Bord der Württemberg. Den Jahreswechsel verbrachte Dönitz an der U-Schule. Am 17. Januar wurde er als Wachoffizier auf U 39 kommandiert. Auf U 39 nahm Dönitz unter den Kommandanten Walter Forstmann und Heinrich Metzger insgesamt an fünf Feindfahrten teil, bis er im Dezember 1917 von Bord ging, um sich auf ein eigenes Kommando vorzubereiten. Im ersten Halbjahr 1917 fuhr auch der spätere Theologe und Widerstandskämpfer Martin Niemöller als Steuermann auf U 39.

Am 1. März 1918 erhielt Dönitz das Kommando auf UC 25, einem – von der Hamburger Vulkanwerft gebauten – minenführenden UC-II-Boot. Auf der ersten der beiden Feindfahrten, die er mit diesem Boot unternahm, drang er in den italienischen Hafen Augusta ein und versenkte ein dort liegendes Schiff. Die Torpedos von UC 25 trafen einen italienischen Kohlefrachter und nicht, wie befohlen, beabsichtigt und auch später gemeldet, das britische Werkstattschiff Cyclops. In der Annahme, Dönitz habe dieses versenkt, empfahl sein Flottillenchef ihn zur Auszeichnung. Infolgedessen wurde Dönitz am 10. Juni 1918 das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern verliehen. Im September 1918 erhielt er das Kommando auf UB 68, einem erheblich größeren, hochseefähigen Zweihüllenboot. Bei einem Angriff auf einen britischen Geleitzug im Mittelmeer wurde UB 68 tauchunfähig und erheblich beschädigt, weshalb es von der Besatzung aufgegeben wurde. Nach Verlassen des Bootes geriet Dönitz in britische Kriegsgefangenschaft, die er nutzte, um die spanische Sprache zu erlernen. Aus gesundheitlichen Gründen wurde er im Juli 1919 entlassen und kehrte zu seiner Frau und zu Tochter Ursula nach Deutschland zurück.

Weimarer Republik

Dönitz wurde in die zunächst vorläufige Reichsmarine der Weimarer Republik übernommen und im Juli 1919 zum Stab der Marinestation der Ostsee kommandiert, wo er Hilfsarbeiten unter anderem als Referent für Offizierspersonalien verrichtete. Seit März 1920 war er Kommandant verschiedener Torpedoboote, namentlich V 5, T 157 und G 8. Dönitz, der dem Chef des Stationskommandos, Vizeadmiral Magnus von Levetzow, persönlich bekannt war, war von diesem deshalb zum Kommandanten des Torpedobootes „V 5“ ernannt worden, um sich ab dem ersten Tag des Kapp-Lüttwitz-Putsches für die Unterstützung der Putschisten „zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung“ bereitzuhalten. Dem Militärhistoriker Herbert Kraus zufolge erlebte Dönitz das „Scheitern des Putsches […] als persönliche Niederlage an Bord seines Bootes“, da er erkennen musste, „daß die alte Ordnung mit Waffengewalt […] nicht wiederhergestellt werden konnte“. Am 1. Januar 1921 wurde er zum Kapitänleutnant befördert und war der I. Torpedobootshalbflottille unterstellt.

Ab Frühjahr 1923 war er Referent und Adjutant der Inspektion des Torpedo- und Minenwesens. In dieser Zeit erhielt er eine Admiralstabsausbildung durch den damaligen Inspekteur des Bildungswesens der Marine Konteradmiral Erich Raeder. Mit dem 3. November 1924 wurde Kapitänleutnant Dönitz Referent in der Marinewehrabteilung; in dieser Stellung verblieb er etwas mehr als zwei Jahre. Anschließend war er als Navigationsoffizier auf dem Kreuzer Nymphe eingesetzt. Im Herbst 1927 nahm er an einer Navigationsbelehrungsfahrt auf dem Vermessungsschiff Meteor teil und absolvierte einen Kurs für Wetterkunde am Observatorium der Marine in Wilhelmshaven.

Am 24. September 1928 wurde Dönitz Chef der 4. Torpedobootshalbflottille, und am 1. November 1928 wurde er zum Korvettenkapitän ernannt. Zwei Jahre später wurde er 1. Admiralstabsoffizier der Marinestation der Nordsee.

Hilfreich für den rasanten Aufstieg waren die überaus positiven Beurteilungen, die Dönitz von seinen militärischen Vorgesetzten erhalten hatte – 13 im Zeitraum von Juli 1913 bis November 1933. Lediglich der spätere Admiral und damalige Kapitän zur See Wilhelm Canaris bemängelte in seiner ersten Beurteilung vom November 1931, Dönitz’ „Charakterbildung“ sei „noch nicht abgeschlossen“, er sei sehr ehrgeizig und geltungsbedürftig, erklärte diese Mängel aber in seiner zweiten Beurteilung ein Jahr später für vollständig behoben.

Zeit des Nationalsozialismus

Vorkriegszeit

In der Funktion des 1. Admiralstabsoffiziers der Marinestation der Nordsee wurde er am 1. Oktober 1933 zum Fregattenkapitän befördert. Als Kommandant des Kreuzers Emden, seit Ende September 1934, machte Dönitz im Jahr 1935 eine mehrmonatige Auslandsreise nach Südostasien. Nach der Rückkehr wurde Dönitz von dem zwischenzeitlichen Generaladmiral Raeder mit dem Aufbau der neuen deutschen U-Boot-Waffe beauftragt. Dönitz empfand diese neue Stellung zuerst als Abstellgleis, revidierte diese Ansicht aber sehr bald. Der Bau deutscher U-Boote war möglich geworden, nachdem sich Adolf Hitler im selben Jahr mit dem Deutsch-britischen Flottenabkommen über den Versailler Vertrag hinweggesetzt hatte, indem er einseitig die deutsche Wehrhoheit erklärte.

In der allgemeinen Strategie der deutschen Marine, dem Unterbrechen der Seewege des Gegners (der damaligen Militärdoktrin zufolge insbesondere der britischen Royal Navy), war für das Waffensystem U-Boot keine maßgebliche Rolle vorgesehen. Am 22. September 1935 wurde Fregattenkapitän Dönitz zum Chef der U-Boot-Flottille Weddigen ernannt und am 1. Oktober 1935 zum Kapitän zur See befördert. Im Januar des Jahres erhielt er auf Antrag das Ehrenkreuz für Frontkämpfer. Bereits am 1. Januar 1936 wurde Dönitz’ Posten aufgewertet und in Führer der Unterseeboote (FdU) umbenannt. Im gleichen Jahr beteiligten sich deutsche U-Boote unter der Führung von Dönitz an einem geheimen Einsatz im spanischen Bürgerkrieg. Das wurde 1991 durch einen Aufsatz von Bodo Herzog in der Zeit aufgedeckt. Am 28. Januar 1939 erfolgte seine Ernennung zum Kommodore.

Zweiter Weltkrieg

Einen Monat nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde Dönitz am 1. Oktober 1939 zum Konteradmiral ernannt. Am 19. September war seine Dienststellung in Befehlshaber der Unterseeboote (BdU) umbenannt worden.

Im Bewusstsein der politischen Krisen in den Jahren 1935 bis 1938 musste Dönitz die Möglichkeit einer Gegnerschaft Englands bei der strategischen Ausrichtung der U-Boot-Waffe berücksichtigen. Ein effektiver Handelskrieg setzte laut Dönitz eine Sollstärke der U-Boot-Waffe von rund 300 Booten voraus. Gemäß der Doktrin der „Drittelparität“ sollten sich ein Drittel der Boote im Fronteinsatz befinden, ein weiteres Drittel im An- bzw. Abmarsch und das letzte Drittel zur Überholung in den Heimathäfen. Im Z-Plan vom 1. März 1939 wurde der Bau von 249 U-Booten beschlossen. So begann der Seekrieg im Atlantik zwar mit einer geringen Zahl an U-Booten (57 U-Boote, davon nur 37 für den Atlantik geeignet), aber dennoch mit Erfolgen für die deutsche Seite. Aufgrund dessen wurde Dönitz am 1. September 1940 zum Vizeadmiral befördert.

Dönitz ließ die U-Boot-Besatzungen dazu ausbilden, gegen Geleitzüge zu kämpfen, hierbei plante er, einer Massierung an Schiffen eine Massierung an U-Booten entgegenzusetzen – die so genannte Rudeltaktik.

Im Zuge der verminderten Rohstoffzuteilung an die Kriegsmarine, die im November 1941 erfolgte und für das Jahr 1942 nur 60 % der angeforderten Menge an Stahl und Aluminium vorsah, forderte Dönitz eine Förderung des U-Bootbaus auf Kosten der größeren Einheiten. In einer Eingabe an die Seekriegsleitung bewertete er die Vorstöße der deutschen Kriegsschiffe in den Atlantik bisher als gescheitert und zukünftig als aussichtslos. Diese indirekte Kritik an der Strategie Raeders, in der Dönitz eine bereits geäußerte Kritik Hitlers wiederholte, offenbarte einen grundsätzlichen Konflikt zwischen dem Oberbefehlshaber der Marine und dem Befehlshaber der U-Boote, der sich allerdings zunächst nicht zu einem offenen Machtkampf entwickelte, da die deutschen Großkampfschiffe zu diesem Zeitpunkt nicht einsatzbereit waren. Als im Frühjahr 1942 die beiden Schlachtschiffe der Scharnhorst-Klasse und der Kreuzer Prinz Eugen auf Drängen Hitlers ihre Basis am Atlantik in Brest verlassen mussten und das Gros der deutschen Überwasserflotte um das Schlachtschiff Tirpitz nach Norwegen verlegte, war die offensive operative Strategie Raeders im Wesentlichen gescheitert. Von Brest und den anderen Stützpunkten an der nordfranzösischen Atlantikküste aus führte nun Dönitz mit U-Booten die Schlacht im Atlantik. Zunächst schienen die hohen Versenkungszahlen im Frühjahr 1942 den Erfolg des von ihm definierten „Tonnagekrieges“ anzudeuten. Bereits am 14. März 1942 wurde Dönitz zum Admiral befördert.

Oberbefehlshaber

Am 30. Januar 1943 wurde Dönitz unter Auslassung des Dienstgrades Generaladmiral zum Großadmiral befördert und als Nachfolger Erich Raeders zum Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine ernannt. Der Ernennung war eine Konfrontation Raeders mit Hitler vorausgegangen, die den Rücktritt Raeders zur Folge hatte. Anlässlich eines Lagevortrags am 6. Januar im Führerhauptquartier Wolfsschanze hatte Hitler den Zustand der Kriegsmarine kritisiert. Insbesondere bemängelte er Raeders Strategie der Seekriegsführung (Unternehmen Rösselsprung im Juni 1942 und Unternehmen Regenbogen im Dezember 1942) sowie den Einsatz der großen Schiffe wie der Bismarck, die 1941 versenkt worden war und der Tirpitz, die zu diesem Zeitpunkt seit einem Jahr in Norwegen isoliert war. Raeder bot unter dem Eindruck dieser Kritik unmittelbar seinen Rücktritt an, den Hitler annahm.

In einem Schreiben vom 14. Januar benannte Raeder auf Wunsch Hitlers zwei Offiziere, die seiner Ansicht nach als Nachfolger in Frage kämen. Neben Dönitz war dies Generaladmiral Rolf Carls. Für den sieben Jahre älteren Carls, der wie Dönitz auch U-Bootkommandant im Ersten Weltkrieg gewesen war, sprach laut Raeder die umfassende Erfahrung in der Führung militärischer Operationen, hinsichtlich unterschiedlicher Schiffstypen, als auch Organisationen. Zudem wäre seine Ernennung „ohne alle Reibungen“ möglich, denn kein Offizier von gleichem Verdienst würde in der Beförderung übersprungen werden. Für Dönitz sprach, dass durch seine Ernennung ein erkennbarer Schwerpunkt auf die U-Boot-Waffe gelegt werde. Hitler entschied sich für Dönitz, der am 30. Januar – dem zehnten Jahrestag der sogenannten Machtergreifung – zum Oberbefehlshaber der Kriegsmarine ernannt wurde.

Gleich zu Beginn seiner Tätigkeit als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine ließ Dönitz am 30. Januar 1943 allen Marinedienststellen eine Nachricht über seine Beförderung mitteilen. Auch die Schiffe auf See erhielten diese per Funk. Die zuständigen Nachrichtenoffiziere sendeten den Text wortgleich und nach Verschlüsselung mit allen relevanten Verschlüsselungsverfahren. Damit wurde den Kryptoanalytikern der gegnerischen Entzifferungszentralen, z. B. in Bletchley Park, für alle Marine-Chiffrierverfahren eine ideale Gelegenheit zur Dekodierung der Verfahren geboten. Das Senden der Information als Geheimtext war ein schwerwiegender geheimdienstlicher Fehler, da am nächsten Tag – ganz öffentlich – die deutsche Presse informiert wurde.

Als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine gab Dönitz den Posten als Befehlshaber der Unterseeboote nicht auf. Nachdem die Atlantikschlacht im Frühjahr 1943 aufgrund technologischer Unterlegenheit der veralteten U-Boot-Typen gescheitert war, versuchte er, einerseits durch eine Massenproduktion neuer U-Boote und andererseits durch rücksichtslose Durchhalteappelle an die U-Boot-Besatzungen, die sachlich durch nichts mehr gerechtfertigt waren, eine strategische Offensivoption zurückzuerlangen: „… vor Flugzeugen nicht tauchen, schießen und abwehren. Vor Zerstörern möglichst über Wasser ablaufen. Hart sein, nach vorne kommen und angreifen. Ich glaube an Euch.“ Dies bedeutete jedoch, in den Worten des britischen Sachbuchautors Andrew Williams: „Jeder U-Boot-Kommandant, der den Befehl von Dönitz befolgen würde, auf der Wasseroberfläche zu kämpfen, unterschrieb sein eigenes Todesurteil.“

Bei der Invasion in der Normandie (1944) ließ er 36 U-Boote auslaufen:

„Jedes feindliche Fahrzeug, das der Landung dient, auch wenn es etwa nur ein halbes Hundert Soldaten oder einen Panzer an Land bringt, ist ein Ziel. Es ist anzugreifen, auch unter Gefahr des eigenen Verlustes. […] Das Boot, das dem Feinde bei der Landung Verluste beibringt, hat seine höchste Aufgabe erfüllt und sein Dasein gerechtfertigt, auch wenn es dabei bleibt.“

Das war angesichts der zu diesem Zeitpunkt massiven alliierten Wasser- und Luftüberlegenheit ein Kamikaze-Befehl, da nur geringe Aussichten bestanden, dass ein U-Boot einen Angriff auf die stark gesicherten Konvois im Kanal oder auf die Schiffskonzentrationen vor der Küste der Normandie überstehen würde.

Obwohl die Zahl der versenkten U-Boote in der Folgezeit immer weiter stieg, wurde die Möglichkeit, dass die Alliierten den „Schlüssel M“, also die deutsche Enigma-Maschine gebrochen haben könnten, weiterhin ausgeschlossen. Zwar veranlasste Dönitz mehrfach gründliche Untersuchungen hierzu, beispielsweise im Sommer 1941 durch den Konteradmiral Erhard Maertens, dieser kam aber zu falschen Schlussfolgerungen (siehe auch: Erhard Maertens & Enigma), so dass keine nachhaltigen Konsequenzen gezogen wurden.

Trotz der erdrückenden eigenen Verluste und der sehr stark abgefallenen Versenkungserfolge konnte sich Dönitz, von einer kurzen Phase in der Mitte des Jahres 1943 abgesehen, zu keinem Zeitpunkt dazu entschließen, die Konsequenzen zu ziehen und den U-Boot-Krieg abzubrechen. Er begründete dies mit strategischen Überlegungen. Seiner Auffassung nach hätte ein Abbruch der Atlantikschlacht den Westalliierten ermöglicht, große Mengen von Menschen und Material freizumachen, die dann an anderer Stelle gegen Deutschland zum Einsatz gebracht worden wären.

Das Ergebnis dieser Haltung lässt sich auch an den Verlustzahlen ablesen: Von den rund 41.000 deutschen U-Boot-Fahrern des Zweiten Weltkrieges starben bis Kriegsende fast 26.000 im Einsatz. Unter den Toten war auch Dönitz’ jüngerer Sohn Peter. Der andere Sohn, Klaus, fiel auf dem Schnellboot S 141 der 5. Schnellboot-Flottille bei einem Angriff auf die südenglische Hafenstadt Selsey.

In dem 68 Monate dauernden Kampf gingen 781 von 820 deutschen U-Booten (95,2 Prozent) verloren, 632 wurden nachweislich von den Alliierten versenkt. Eine solche Verlustquote hatte keine andere Waffengattung zu verzeichnen, weder auf deutscher noch auf alliierter Seite.

Befehligt wurden die U-Boote zuerst von Wilhelmshaven aus (1939/1940), danach vom Schloss Kernével bei Lorient (1940–1942), wo der BdU mit nur sechs Stabsoffizieren die Einsätze dirigierte, und zuletzt vom Hauptquartier Koralle in Bernau bei Berlin (1943–1945). Die geringe Zahl auf deutscher Seite stand in einem eklatanten Missverhältnis zu den Hunderten von Stabsoffizieren, mit denen die britische U-Boot-Abwehr von London und Liverpool aus ihre Gegenmaßnahmen strategisch und taktisch koordinierte und technisch revolutionierte.

Am 20. April 1945 gratulierte Dönitz Hitler im Führerbunker in Berlin zum Geburtstag und erhielt von ihm den Auftrag zur „sofortigen Vorbereitung zur restlosen Ausschöpfung aller personellen und materiellen Möglichkeiten für die Verteidigung des Nordraums im Falle einer Unterbrechung der Landverbindung in Mittel-Deutschland“. Dönitz verabschiedete sich am Nachmittag des 21. Aprils von Hitler und verließ am nächsten Tag um 2:00 Uhr Berlin in Richtung seines neuen Hauptquartiers am Suhrer See bei Plön, wo er am späten Vormittag ankam. Die Seekriegsleitung, die das Lager Stadtheide seit dem 27. März als Ausweichquartier nutzte, hatte Dönitz und seinem Stab ein paar Baracken freigemacht.

Stationen während des Zweiten Weltkriegs:

Hitlers „Nachfolger“ als Reichspräsident

Hitler ernannte Dönitz testamentarisch zu seinem Nachfolger als Oberbefehlshaber der Wehrmacht, Kriegsminister und Reichspräsident. Das entsprach nicht der formal noch gültigen Weimarer Verfassung. Hitler hatte jedoch am 13. Dezember 1934 das Gesetz über den Nachfolger des Führers und Reichskanzlers erlassen, das er am gleichen Tag ausfertigte, aber nie veröffentlichte. Darin deklarierte er für sich die Vollmacht „für den Fall seines Todes oder sonstiger Erledigung der in seiner Person vereinigten Ämter des Reichspräsidenten und Reichskanzler seinen Nachfolger“ selbst zu bestimmen. Dönitz akzeptierte seine Ernennung, nachdem er am 1. Mai 1945, 15:18 Uhr telegraphisch durch Martin Bormann in Plön vom Tode Hitlers unterrichtet worden war. Schon am 30. April hatte Bormann Dönitz seine Ernennung zum Reichspräsidenten mitgeteilt, ohne ihm zu verraten, dass Hitler tot war, was bis zum 1. Mai fast niemand im Deutschen Reich wusste. Dönitz hielt diese Ernennung zum Reichspräsidenten für so bedeutend, dass er noch 1975 ein „Politisches Testament“ verfasste, in dem er das Amt des Reichspräsidenten auf den Bundespräsidenten der Bundesrepublik übertragen wollte.

Sein Amt als „Nachfolger des Führers“ verkündete Dönitz mit einer Ansprache an das deutsche Volk und einem darauffolgenden Tagesbefehl an die Wehrmacht, die der Reichssender Hamburg am 1. Mai 1945, 22:30 Uhr mit der unwahren Mitteilung einleitete, Hitler sei „heute Nachmittag in seinem Befehlsstand in der Reichskanzlei bis zum letzten Atemzuge gegen den Bolschewismus kämpfend für Deutschland gefallen“. Auch Dönitz verschwieg, dass Hitler sich selbst getötet hatte; er sprach ebenfalls davon, dass Hitler „gefallen“ sei, und von dessen „Heldentod“. Der provisorische Regierungssitz lag ab dem 3. Mai in Flensburg-Mürwik, im dort eingerichteten Sonderbereich Mürwik, dem letzten noch unbesetzten Teil des Dritten Reiches. Nach der Kapitulation vom 8. Mai wurde die Flensburger Regierung am 23. Mai von den Alliierten abgesetzt und Dönitz verhaftet, der anschließend im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wegen Kriegsverbrechen und Planung eines Angriffskrieges unter Anklage gestellt wurde.

Kapitulation

Dönitz und die geschäftsführende Reichsregierung strebten einen Separatfrieden mit den Westalliierten an, um die Rote Armee aus Deutschland zurückzudrängen. Nachdem bereits auf der alliierten Konferenz von Casablanca im Jahr 1943 die Forderung des amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt nach bedingungsloser Kapitulation der Kriegsgegner verabschiedet worden war und Churchill einen Konflikt mit den sowjetischen Alliierten befürchtete, lehnten die westlichen Alliierten jedoch jede Teilkapitulation ab. Nach dem Krieg begründete Dönitz die Fortsetzung des Krieges auch damit, dass möglichst viele deutsche Soldaten in westalliierte Gefangenschaft gebracht werden sollten, um sie so vor sowjetischer Gefangenschaft zu bewahren. Diese Darstellung wird jedoch von jüngerer historischer Forschung zum Teil in Frage gestellt und als beschönigend dargestellt, da Dönitz erst zwei Tage vor der Kapitulation befahl, die gesamten verfügbaren Schiffe zur Rettung von Flüchtlingen einzusetzen (vgl. z. B. die Arbeiten von Heinrich Schwendemann im Literaturverzeichnis). Weiterhin fällten Marinekriegsgerichte im noch von deutschen Truppen kontrollierten Gebiet unter Berufung auf Dönitz’ Durchhaltebefehle bis in die Tage nach der Gesamtkapitulation hinein zahlreiche Todesurteile wegen Fahnenflucht und „Wehrkraftzersetzung“. Dönitz persönlich bestand darauf, den Hitlergruß als Ehrenbezeugung beizubehalten und alle Hitlerbilder an ihrem Platz zu belassen.

Am 2. Mai 1945 befahl in Berlin General Weidling die Einstellung aller Kampfhandlungen in der Reichshauptstadt. Dönitz bereitete umgehend eine Teilkapitulation gegenüber den Westalliierten vor. Generaladmiral Hans-Georg von Friedeburg traf am 3. Mai 11:30 Uhr im britischen Hauptquartier von Feldmarschall Bernard Montgomery in Wendisch Evern bei Lüneburg ein, um eine Teilkapitulation in Nordwestdeutschland, den Niederlanden und Dänemark vorzubereiten. Sie wurde am 4. Mai 18:30 Uhr unterzeichnet und trat am 5. Mai 8:00 Uhr in Kraft. Am 5./6. Mai trafen Generaladmiral von Friedeburg und am 6. Mai Generaloberst Alfred Jodl im Hauptquartier von General Dwight D. Eisenhower wegen einer weiteren Teilkapitulation gegenüber den Westalliierten ein. Eisenhower bestand jedoch auf einer Gesamtkapitulation, aber mit dem Zugeständnis, dass nach der Unterzeichnung 48 Stunden zur Umsetzung verbleiben könnten. Damit hatte die Regierung Dönitz ihr Ziel erreicht, große Teile der Wehrmacht in Mittel- und Süddeutschland vor sowjetischer Gefangennahme zu bewahren und sie hinter die westalliierten Linien fliehen zu lassen.

Am 7. Mai um 02:41 Uhr morgens unterzeichnete Generaloberst Jodl im operativen Hauptquartier der SHAEF (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force) im französischen Reims im Auftrag von Dönitz die bedingungslose Gesamtkapitulation aller deutschen Streitkräfte am 8. Mai um 23:01 Uhr. Am 8. Mai um 12:30 Uhr kündigte Dönitz über den Reichssender Flensburg dem deutschen Volk den Waffenstillstand um 23 Uhr an. Da keine hochrangigen sowjetischen Offiziere in Reims teilgenommen hatten, musste auf Wunsch Stalins die Unterzeichnung im sowjetischen Hauptquartier wiederholt werden. Daher unterzeichneten am 9. Mai um 00:16 Uhr im sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel), der Chef des Generalstabs der Luftwaffe (Generaloberst Hans-Jürgen Stumpff) und der Oberbefehlshaber der Marine (Generaladmiral von Friedeburg) mit Bevollmächtigung von Dönitz eine weitere Kapitulationsurkunde.

Nachkriegszeit

Nach der Kapitulation

Heinrich Himmler, der mit großem Gefolge in Flensburg angekommen war, bemühte sich, Mitglied der neuen Reichsregierung zu werden, doch Dönitz berücksichtigte ihn nicht bei seiner Regierung, die er am 5. Mai ernannte. Bei einem Essen am 6. Mai sprach Dönitz mit Himmler darüber. Am 10. Mai stimmte Dönitz zu, dass SS-Angehörige mit Personalpapieren der Kriegsmarine ausgestattet wurden, damit sie ihre Mitgliedschaft in der SS verschleiern konnten, denn es war offensichtlich, dass Mitglieder der SS unter anderem für den Völkermord an den Juden und von ihr begangene Kriegsverbrechen zur Verantwortung gezogen würden.

Dönitz’ politische Sicht ließ keine große Einsicht in die Realitäten nach dem verlorenen Krieg erkennen. Aus seiner Sicht hatte sich die Wehrmacht einschließlich der Kriegsmarine bewährt. Sie habe sich – im Gegensatz zum Ersten Weltkrieg – nicht gegen die Regierung gewandt. Meuterei und Revolution seien ausgeblieben. Die pluralistische Regierungsform der westlichen Demokratien lehnte Dönitz vehement ab. Eine Woche nach der Kapitulation schrieb er:

„Die wahre Volksgemeinschaft, die der Nationalsozialismus geschaffen hat, muß erhalten werden; der Wahnsinn der Parteien wie vor 1933 darf nicht wieder Platz greifen.“

Er lehnte eine Verantwortung der NS-Führung für die Vorgänge in den Konzentrationslagern ab. Dass dies keine Staatsverbrechen seien, sondern normale juristische Fälle, die Einzeltätern anzulasten seien, ist seinem Tagesbefehl an die Wehrmacht vom 18. Mai zu entnehmen. Dönitz versuchte noch, über Dwight D. Eisenhower eine Verordnung in Kraft zu setzen, die das Reichsgericht für die Verbrechen in den Konzentrationslagern zuständig gemacht hätte. Er legte Eisenhower auch nahe, sein Vorgehen gegen den Nationalsozialismus einzuschränken, weil sonst eine Bolschewisierung Deutschlands drohe. In persönlichen Gesprächen mit den Abgesandten der Alliierten am 17. und 20. Mai legte er diese Ansichten nochmals dar. Am 23. Mai 1945 wurden Dönitz und die Angehörigen des OKW Jodl und Friedeburg auf die Patria bestellt, auf der die alliierte Überwachungskommission für das OKW unter dem amerikanischen Generalmajor Rooks und dem britischen Brigadegeneral Foord residierte. Dort wurde ihnen die auf Befehl General Eisenhowers mit Zustimmung des Marschalls der Sowjetunion Schukow angeordnete Verhaftung als Kriegsgefangene mitgeteilt. Auch die Mitglieder der Geschäftsführenden Reichsregierung wurden an diesem Tag verhaftet. Anschließend wurden die Festgenommenen im Hof des Flensburger Polizeipräsidiums der Weltpresse vorgeführt. Am 5. Juni 1945 verkündeten die Alliierten in der Berliner Erklärung ihre Übernahme der obersten Regierungsgewalt über Deutschland.

Angeklagter im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher

Dönitz wurde zusammen mit anderen hohen Wehrmachtangehörigen und Vertretern der NSDAP-Hierarchie im Kriegsgefangenenlager Nr. 32 (Camp Ashcan) im luxemburgischen Bad Mondorf interniert. Im Oktober 1945 wurde er dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg überstellt und angeklagt. Die Verteidigung übernahm der ehemalige Flottenrichter Otto Kranzbühler. Der 38-Jährige hatte vor seinem Eintritt in die Reichsmarine im Jahr 1934 Jura studiert und wurde auf Dönitz’ Wunsch zu seinem Verteidiger berufen. Er wurde während des Prozesses von Hans Meckel, dem ehemaligen Kommandanten von U 19, unterstützt. Bei der Suche nach Akten halfen den beiden Kurt Aßmann, der bis 1943 das Marinearchiv (die Kriegswissenschaftliche Abteilung der Marine) geleitet hatte, und Eberhard Weichold, der mehrfach im Oberkommando der Marine gedient hatte und Meckel bei der Ermittlung entlastenden Materials behilflich war. Kranzbühlers Team, das nach Meckels Ansicht von britischer Seite „fair unterstützt“ wurde, erreichte für Dönitz Freisprüche in einem von drei Anklagepunkten. Dönitz wurde nicht nach Anklagepunkt IV Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Hinsichtlich des Anklagepunkts I wurde festgestellt, dass Dönitz aufgrund seiner Dienststellung nicht an der Verschwörung zur Durchführung eines Angriffskrieges beteiligt gewesen war. Hinsichtlich der Anklagepunkte II Verbrechen gegen den Frieden und III Verbrechen gegen das Kriegsrecht erfolgte eine Verurteilung.

Von Dönitz stammte der Laconia-Befehl vom 17. September 1942, der es untersagte, Angehörige versenkter Schiffe zu bergen oder ihnen Nahrungsmittel oder Wasser zu geben, wenn sie sich in Rettungsbooten befanden. Dönitz hatte diesen Befehl gegeben, nachdem ein amerikanischer Bomber das U-Boot U 156 bombardiert hatte, das gerade mit anderen deutschen U-Booten Rettungsboote mit Überlebenden des zuvor versenkten britischen Truppentransporters Laconia im Schlepp hatte.

Während einer Inspektion in einem U-Boot-Verband im Oktober 1942 sagte Dönitz:

„die U-Boot-Erfolge hätten sich zwar verringert, aber die Lage würde sich in Kürze bessern, denn es sei für die Alliierten sehr schwer, genügend Besatzungen für ihre Schiffe zu finden. Es sei jetzt ein Stadium erreicht worden, da der totale Krieg auch zur See geführt werden müsse. Die Schiffsbesatzungen seien für die U-Boote genauso ein Ziel wie die Schiffe selbst!“

Im Operationsbefehl Atlantik Nr. 56 vom 7. Oktober 1943 stand ein neuer Absatz, der sogenannte Rettungsschiffbefehl, für die frisch ausgelaufenen U-Boote im Atlantik, der nach Ansicht einiger Alliierter Hitlers Absicht bestätigte, die Besatzungen der alliierten Handelsmarine möglichst zu vernichten:

„Rescueships
Zu jedem Geleitzug gehört im Allgemeinen ein sogenanntes rescue ship, ein Spezialschiff bis zu 3 000 BRT, das zur Aufnahme der Schiffbrüchigen nach U-Bootangriffen bestimmt ist. Diese Schiffe sind meist mit Bordflugzeug und großen Motorbooten ausgerüstet, stark bestückt (Wabowerfer) und sehr wendig, so dass sie häufig vom Kommandanten als U-Bootfallen angesprochen werden. Ihre Versenkung ist im Hinblick auf die erwünschte Vernichtung der Dampferbesatzungen von großem Wert.“

Tatsächlich waren Rettungsschiffe weder schwer bewaffnet noch hatten sie Flugzeuge an Bord und sie dienten auch nicht als U-Boot-Fallen, wie es Dönitz im Prozess behauptete. Ihm war unbekannt, dass sie während des Krieges mit Huff-Duff-Geräten ausgerüstet und an der Ortung der nach den Maßgaben der Rudeltaktik fühlunghaltenden deutschen U-Boote beteiligt waren.

US-amerikanische Nachrichtendienst-Offiziere, welche die acht überlebenden Besatzungsmitglieder des am 19. März 1944 versenkten Torpedoversorgers U 1059 einschließlich seines gegen die Nationalsozialisten eingestellten Kommandanten Leupold verhörten, schrieben:

„Vor dem Auslaufen von U 1059 hatte Leupold ein Gespräch mit Korvettenkapitän Karl-Heinz Moehle, dem Chef der 5. U-Boot-Flottille. Im Verlauf der Befehlsausgabe für die Feindfahrt übermittelte Moehle Leupold besondere mündliche Anweisungen des den Befehl über die U-Boote führenden Admirals (Eberhard Godt), dass bei Schiffsversenkungen alle Überlebenden vernichtet werden sollten. Als der Kommandant von U 1059 wegen eines solchen Befehls überrascht und empört war, sagte ihm Moehle, dies sei ein ausdrücklicher Befehl vom Oberbefehlshaber (Dönitz) und Teil des totalen Krieges, der jetzt geführt werden müsse. Vor seiner Abfahrt hatte Leupold Gelegenheit, diesen Befehl mit anderen U-Boot-Kommandanten zu erörtern. Alle diese Kommandanten erklärten ihm, Befehl hin oder her, dass sie nicht vorhätten, dieser Anweisung Folge zu leisten.“

Aus nicht bekannten Gründen präsentierten die Alliierten Leupolds Aussagen weder beim Kriegsverbrecherprozess gegen den Kommandanten von U 852, Eck, noch beim Prozess gegen Dönitz.

In Nürnberg meldeten sich zwei Offiziere der Kriegsmarine, Karl-Heinz Moehle (Chef der 5. Schulflottille) und Oberleutnant zur See Peter Josef Heisig, ein am 27. Dezember 1944 in Gefangenschaft geratener Wachoffizier von U 877. Beide vermittelten laut Blair unter Eid den Eindruck, Dönitz habe U-Boot-Kommandanten insgeheim aufgefordert, schiffbrüchige Besatzungen zu ermorden, um die Bemannung weiterer Schiffe zu verhindern, was Blair aber als unwahr bezeichnet.

In den Unterlagen der Kriegsmarine soll Blair zufolge trotz umfangreicher Suche kein Beweis gefunden worden sein. Zudem sei es Kranzbühler gelungen, die Glaubwürdigkeit der Dönitz belastenden Zeugen Karl-Heinz Moehle und Peter Josef Heisig beim Prozess zu erschüttern. Moehle habe sich möglicherweise selbst vom Vorwurf entlasten wollen, den Laconia-Befehl ausgegeben zu haben, und diesen zudem völlig missverstanden. Heisig habe möglicherweise seinen im Eck-Prozess angeklagten Freund Hoffmann, Zweiter Wachoffizier auf Ecks Boot, vor dem Erschießungskommando retten wollen. 67 U-Boot-Kommandanten sollen laut Blair eidesstattliche Aussagen abgegeben haben, der Laconia-Befehl sei nicht als Aufforderung angesehen worden, Schiffbrüchige zu töten. Auch der im Eck-Prozess angeklagte Kommandant von U 852 habe erklärt, nur im Sinne seines eigenen Interesses gehandelt zu haben.

Zu den Unterzeichnern der eidesstattlichen Aussagen gehörte auch der Kommandant der U-Boote U 560, U 351, U 1007 und U 1231, Oberleutnant zur See Helmut Wicke. Dieser soll allerdings am 28. September 1998 erklärt haben, dahingehend belehrt worden zu sein, dass es kriegswichtig sei, Schiffbrüchige nicht überleben zu lassen. Dem Autor Dieter Hartwig zufolge hat es zudem deutliche Hinweise auf das Verschwindenlassen kompromittierender Akten gegeben.

Dönitz’ Verteidiger Otto Kranzbühler erreichte, dass der schwerwiegende Vorwurf des (laut Londoner U-Boot-Protokoll von 1936 verbotenen) „Versenkens von feindlichen Handelsschiffen ohne Warnung“ gegen seinen Mandanten und Großadmiral Erich Raeder fallengelassen wurde, was die beiden Admirale vor der Todesstrafe bewahrte. Dazu trug insbesondere die schriftliche Zeugenaussage des Oberbefehlshabers der US-Pazifikflotte, Admiral Chester W. Nimitz, bei, in der dieser erklärte, dass amerikanische U-Boote im Seekrieg gegen Japan Handelsschiffe ohne Warnung versenkt hatten, wenn es sich nicht erkennbar um Lazarettschiffe handelte. Feindliche Überlebende seien von der US Navy nicht gerettet worden, wenn es eine zusätzliche Gefahr für das eigene U-Boot bedeutet hätte. Tatsächlich war es sogar vorgekommen, dass amerikanische U-Boot-Besatzungen japanische Überlebende in Rettungsbooten oder im Wasser schwimmend ermordet hatten.

Dönitz war ein Befürworter des NS-Regimes und verurteilte in seiner Aussage vor dem Gerichtshof alle, die sich gegen Hitler gewandt hatten, besonders aber den „Putsch des 20. Juli“. Im Prozess wurde Dönitz von der Anklage zu seiner Rundfunkrede zum Heldengedenktag am 12. März 1944 befragt:

„Was wäre unsere Heimat heute, wenn der Führer uns nicht im Nationalsozialismus geeint hätte? Zerrissen in Parteien, durchsetzt von dem auflösenden Gift des Judentums und diesem zugänglich, da die Abwehr unserer jetzigen kompromißlosen Weltanschauung fehlte, wären wir längst der Belastung des Krieges erlegen und der erbarmungslosen Vernichtung unserer Gegner ausgeliefert worden.“

Auf Nachfrage, was er mit dem „auflösenden Gift des Judentums“ meine, bekräftigte Dönitz ausdrücklich, dass er mit der Vertreibung der Juden aus Deutschland einverstanden war. Weitere Themen des Prozesses waren 12.000 KZ-Häftlinge, die in Dänemark zum Bau und zur Reparatur von Schiffen eingesetzt wurden, und die Erschießung von britischen Kommandos in Norwegen 1943 auf der Grundlage des Kommandobefehls.

Am 1. Oktober 1946 sprach der Gerichtshof Dönitz vom Vorwurf der Verschwörung zur Führung eines Angriffskriegs frei, da er bei den Planungen nicht einbezogen worden war. Der Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Anklagepunkte I und IV) war nicht gegen ihn erhoben worden. Dönitz wurde aber wegen der Durchführung von Angriffskriegen verurteilt. Wegen dieser „Verbrechen gegen den Frieden“ und wegen Kriegsverbrechen wurde er zu zehn Jahren Haft in Spandau verurteilt. Seine Mithäftlinge dort waren Rudolf Heß, Erich Raeder, Walther Funk, Albert Speer, Baldur von Schirach und Konstantin von Neurath. Für den von den Alliierten mit dem Verhör von Wehrmachtbefehlshabern beauftragten Juristen Walter Hasenclever (1910–1992) war der Gefangene Dönitz „anscheinend der einzige unter den höchsten Befehlshabern der Wehrmacht, der bis zuletzt dem Nationalsozialismus verschrieben blieb“.

Dönitz und der Nationalsozialismus

Das zum Zeitpunkt von Dönitz’ Eintritt in die Reichsmarine gültige Wehrgesetz versagte dem Reichswehrangehörigen neben dem Wahlrecht und weiteren Bürgerrechten auch die Zugehörigkeit zu jedweder Partei. Diese Bestimmungen wurden in der Neufassung des Wehrgesetzes im Rahmen des Aufbaus der Wehrmacht im März 1935 präzisiert – ab jetzt war insbesondere die Zugehörigkeit zur NSDAP für die Dauer des Dienstes untersagt. Am 30. Januar 1944 erhielt Dönitz das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP und wurde ab diesem Zeitpunkt als Angehöriger der NSDAP geführt (Mitgliedsnummer 9.664.999). Seine Ansprachen, insbesondere an der U-Boot-Schule und vor Rekruten, strotzten vor NS-Ideologie und forderten fanatische Opferbereitschaft. Die Idealisierung der selbstmörderischen Einsätze der Kleinkampfverbände der Kriegsmarine und die Aufforderung an seine U-Boot-Kommandanten, Mannschaft und Boote zu opfern, und vor allem sein lobender Kommentar über den Mord an mitgefangenen Kameraden in einem australischen Gefangenenlager illustrieren darüber hinaus seine NS-typische, menschenverachtende Grundhaltung. In einem Geheimerlass vom 19. April 1945 über die Beförderung „verantwortungsfreudiger Persönlichkeiten“ begrüßte Dönitz, dass ein Oberfeldwebel als Lagerältester eines Gefangenenlagers in Australien die unter den Gefangenen sich bemerkbar machenden Kommunisten „planvoll und von der Bewachung unauffällig umlegen“ ließ. Diesem Unteroffizier gebühre für seinen Entschluss und seine Durchführung Anerkennung: „Ich werde ihn nach seiner Rückkehr mit allen Mitteln fördern, da er bewiesen hat, dass er zum Führer geeignet ist“. Zeitgenossen berichteten überdies von einer Bewunderung für Hitler. Die Teilnahme an dessen Lagebeurteilungen ließ ihn beispielsweise schlussfolgern, „wie unbedeutend wir alle im Vergleich mit dem Führer sind“. In Ansprachen betonte er wiederholt seine völlige Übereinstimmung mit Hitlers eliminatorischem Antisemitismus und bezichtigte „das internationale Judentum“ der geplanten Vernichtung des deutschen Volkes.

Vertrauten zufolge ist Dönitz dem Nationalsozialismus auch nach Kriegsende und Gefängnisaufenthalt hinaus verbunden geblieben. In seinem Aufsatz Marine, Nationalsozialismus und Widerstand stellte Walter Baum 1963 die These auf, dass es Dönitz’ Haltung, Taten und vor allem seinen Verlautbarungen nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 zu verdanken gewesen sei, dass Hitler ihn später zum Nachfolger ernannt habe. Der in diesem Aufsatz ebenfalls behaupteten Nähe der deutschen Marine zum bzw. Anfälligkeit gegenüber dem Nationalsozialismus und der Beschreibung seiner Person als „politisch“, als Hitler in Bewunderung ergeben und als von dessen Ideologie, namentlich dem Rassenwahn, überzeugt, plante Dönitz zu widersprechen. Das Vorhaben, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, gab er aber 1967 auf.

Entlassung aus dem Gefängnis und Lebensabend

Nach der vollständigen Verbüßung seiner Strafe am 1. Oktober 1956 lebte Dönitz in Aumühle bei Hamburg. Seine Frau Ingeborg starb 1962. Seine beiden Söhne waren gefallen: Leutnant zur See Peter Dönitz am 19. Mai 1943 als Wachoffizier auf U 954, Oberleutnant zur See Klaus Dönitz am 13. Mai 1944 auf dem Schnellboot S 141. Die Tochter Ursula, die 1937 den Marineoffizier Günter Hessler geheiratet hatte, überlebte den Krieg.

1958 kam es zu einem Eklat, als der Wehrexperte der SPD, Fritz Beermann, auf einer Tagung von Offizieren und Anwärtern der Bundeswehr zur Tradition der Bundesmarine sprach und ausführte, er sympathisiere eher mit Max Reichpietsch und Albin Köbis, im Ersten Weltkrieg als Meuterer hingerichteten Matrosen, denn mit Dönitz und Raeder. Die anwesenden Marineoffiziere verließen daraufhin den Saal. Das Bundesministerium für Verteidigung begrenzte den Eklat durch die Erklärung, die einstigen Großadmirale seien keine Vorbilder für die Bundesmarine mehr.

Einen weiteren Eklat verursachte Dönitz’ einziger Nachkriegsauftritt an einer Schule am 22. Januar 1963 im Otto-Hahn-Gymnasium in Geesthacht. Der Schülersprecher Uwe Barschel, später Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, hatte auf Anregung seines Geschichtslehrers Heinrich Kock Dönitz eingeladen, vor Schülern der Klassen 9 bis 13 über das Dritte Reich zu referieren. Die Schüler wurden von ihren Lehrern auf den Auftritt nicht vorbereitet. Daher gab es keine kritischen Nachfragen, weder von den Schülern noch von den Lehrern. Nachdem die Bergedorfer Zeitung einen begeisterten Bericht über diesen Geschichtsunterricht in höchster Vollendung veröffentlicht hatte, griffen überörtliche und ausländische Medien den Fall auf. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein wurde auf einer Pressekonferenz mit starker Kritik an dem Vorgang konfrontiert. Nachdem ein Regierungsrat aus dem Kultusministerium die Schule am 8. Februar 1963 aufgesucht und mehrere Stunden mit dem Schulleiter Georg Rühsen (* 1906) gesprochen hatte, ertränkte sich dieser noch am selben Abend in der Elbe. Seine Leiche konnte erst am 25. April 1963 geborgen werden.

Begräbnis

Als letzter deutscher Offizier im Feldmarschallsrang starb Dönitz 1980 im Alter von 89 Jahren. Er wurde am Dreikönigstag 1981 auf dem Waldfriedhof Aumühle-Wohltorf neben seiner Frau Ingeborg beerdigt. Eine Tafel erinnert an seine gefallenen Söhne Klaus und Peter. Obwohl Dönitz laut Zentraler Dienstvorschrift von Seiten der Bundeswehr sowohl nach Rang als auch aufgrund seines Ritterkreuzes ein Ehrengeleit zugestanden hätte, erging am 25. Dezember 1980 von Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung eine Anordnung, die es Soldaten untersagte, in Uniform an der Beisetzung teilzunehmen, die ohne militärische Ehren zu erfolgen habe. Diese Entscheidung erzeugte eine Welle der Empörung, die sich gegen den Bundesminister der Verteidigung Hans Apel richtete. Der Vorgang, der zu dieser Entscheidung geführt hatte, reichte bis ins Jahr 1969 zurück und wurde vom Generalinspekteur der Bundeswehr Ulrich de Maizière ausgelöst. Dieser hatte dem damaligen Verteidigungsminister Gerhard Schröder (CDU) vorgeschlagen, bei Dönitz’ Begräbnis auf Redebeiträge, Geleit und Kranzniederlegung zu verzichten. Den Einwänden und Änderungsvorschlägen des Inspekteurs der Marine, Gert Jeschonnek, der sich für genau diese Ehrenbezeugungen aussprach, entgegnete de Maizière, man könne „den Soldaten Dönitz nicht von seinem politischen Verhalten um und nach dem 20.7.44 trennen“. Der Bundesminister der Verteidigung Helmut Schmidt stellte im Jahr 1971 die dementsprechend von Schröder formulierte Ansicht des Bundesministeriums der Verteidigung in dieser Angelegenheit nochmals klar und ging über de Maizières Vorschläge noch hinaus, indem er aktiven Truppenvorgesetzten Redebeiträge im Rahmen einer Beisetzung Dönitz’ untersagte. Bei dieser Haltung blieb Schmidt auch, als sich de Maizières Nachfolger Armin Zimmermann auf Anregung des nunmehrigen Inspekteurs der Marine und ehemaligen U-Boot-Offiziers Heinz Kühnle nochmals für eine Abmilderung dieser Entscheidung einsetzte. Prinzipiell beschied auch Schmidts Amtsnachfolger Georg Leber gegenüber Generalinspekteur Zimmermann ebenso, ließ aber von Kühnle einen Text ausarbeiten, der als Ansprache verlesen werden durfte, und formulierte eine Kranzwidmung. Dieser Sachstand wurde unter dem Nachfolger Zimmermanns, Jürgen Brandt, der – laut dem späteren Marine-Inspekteur Hans-Rudolf Boehmer – über Dönitz sagte, dieser sei „damals in Kiel schon ein Nazi gewesen und habe Nazi-Reden gehalten“, abgeändert und entsprechend von Apel entschieden.

An der Trauerfeier in der Aumühler Bismarck-Gedächtnis-Kirche am 6. Januar 1981 nahmen 5000 Trauergäste teil. Etwa 100 von ihnen trugen ihr Ritterkreuz. Teilnehmer erkannten den ehemaligen Kommandanten des Führerbunkers Wilhelm Mohnke und Hans-Ulrich Rudel, der Autogramme verteilte. Im Anschluss an die Rede des Pastors sangen die Trauergäste die erste Strophe des Deutschlandliedes. In seinem Werk Mein Jahrhundert kommentierte der Autor Günter Grass das Ereignis in einer Zeichnung, die einen Sarg in der Form eines U-Bootes mit der Jahreszahl 1981 darstellt, der von Sargträgern mit Ritterkreuz und Marinemütze getragen wird. Beim Begräbnis waren auch einige Mitglieder neonazistischer Bewegungen anwesend. An Dönitz’ Grab fanden Ehrungen und Gedenkveranstaltungen rechtsextremer Organisationen statt, die NPD legte regelmäßig Kränze nieder.

Rezeption

Mythenbildung

Karl Dönitz war maßgeblich für den Versuch verantwortlich, die deutsche Niederlage im Zweiten Weltkrieg in einen moralischen Sieg umzudeuten und die Wehrmacht positiv darzustellen. Begonnen hatten er und seine Berater damit bereits unmittelbar nach der Übernahme der Staatsgewalt am 1. Mai 1945. Der letzte Wehrmachtbericht vom 9. Mai 1945 zeichnete das Bild einer makellosen und effizienten Wehrmacht, die einem übermächtigen Gegner erlegen sei. Die darin enthaltene Apologie wurde zum Ausgangspunkt der Legende der „sauberen Wehrmacht“. Da für Dönitz nicht die Überlegenheit des Gegners, sondern mangelnde nationale Geschlossenheit des deutschen Volkes die Niederlage im Zweiten Weltkrieg herbeigeführt hatte, belebte er zugleich den Mythos, der Zusammenbruch der „Heimatfront“ sei Ursache der Niederlage gewesen, und knüpfte an die Dolchstoßlegende vom Ende des Ersten Weltkriegs an. In der Rezeption der Ereignisse in Plön und Flensburg kurz vor Kriegsende wurde Dönitz teilweise als „Retter“ wahrgenommen, der die Kapitulation gegen den Willen Hitlers durchgesetzt habe. Bereits aus dem ersten Funkspruch vom 30. April 1945, mit dem ihm die Nachfolge Hitlers übertragen wurde, hatte Dönitz jedoch gefolgert, dass Hitler den Weg zur Kapitulation ebnen wolle und ihm dabei völlige Handlungsfreiheit überließ. In der Fortsetzung früherer Bemühungen um einen Separatfrieden, wie sie Ribbentrop, Himmler, Goebbels und Göring unternommen hatten, opferte Dönitz bewusst Teile der Kriegsmarine, um seine Verhandlungsposition gegenüber den Westalliierten zu verbessern. Spielraum für Verhandlungen oder zum Taktieren hatte er allerdings nicht.

Begünstigt wurde die Legendenbildung durch die emotionale Bindung vieler Soldaten und Zivilisten, die in den letzten Kriegstagen durch die Marine über die Ostsee evakuiert worden waren. Bis in die Gegenwart gestehen breite Kreise der deutschen Öffentlichkeit Dönitz zu, sich bei der Evakuierung der Bevölkerung aus dem Osten vorbildlich verhalten zu haben. Die Landsmannschaft Ostpreußen etwa verlieh ihm 1975 dafür ihre höchste Auszeichnung, den „Preußenschild“. Dönitz’ Fortführung des Krieges in Richtung Westen wurde in der Rezeption als notwendig angesehen, um Zeit für die Evakuierung von Flüchtlingen aus dem Osten zu gewinnen. Übersehen wird dabei, dass Dönitz selbst die zunächst nur auf Soldaten ausgerichtete Rettungsoperation durch Treibstoffbeschränkungen eher behinderte und dass Soldaten und Bevölkerung in den deutsch besetzten Gebieten weiter terrorisiert wurden.

Die Verurteilung im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess, die ausdrücklich nicht auf Dönitz’ „Verstöße[n] gegen die internationalen Bestimmungen für den U-Boot-Krieg“ fußte, leistete der Legendenbildung Vorschub. Da auch ehemalige Kriegsgegner, die ihre U-Boote in vergleichbarer Weise eingesetzt hatten, der deutschen Kriegsmarine attestierten, ehrenhaft gekämpft zu haben, wurde die Verurteilung Dönitz’ von den Angehörigen der Kriegsmarine als „Siegerjustiz“ gewertet. „Karl Dönitz wurde zum Märtyrer“, argumentiert Jörg Hillmann, „da er für die gesamte Kriegsmarine eine Schuld zu tragen hatte, die entweder ausschließlich in der Tatsache des verlorenen Krieges und/oder in der Nachfolge Adolf Hitlers begründet lag“. Traditionsverbände der Marine wie der Deutsche Marinebund beklagten in der Folge das „Martyrium“ Dönitz’, den sie ausschließlich als vorbildlichen Truppenführer wahrnahmen. Aber auch der kommissarische Leiter der Abteilung Marine, Karl-Adolf Zenker, erinnerte in seiner Ansprache gegenüber den ersten Freiwilligen der neugegründeten Bundesmarine am 16. Januar 1956 an die Großadmirale Raeder und Dönitz, die aus politischen Gründen zu Haftstrafen verurteilt worden seien. Zenkers Ehrenerklärung für Dönitz führte im April 1956 zu einer Großen Anfrage der Sozialdemokraten im Deutschen Bundestag und zu einem mit großer Mehrheit aus den Reihen von Regierung und Opposition gefassten Beschluss, dass die militärischen Leistungen Dönitz’ nicht von seinem politischen Versagen als Oberbefehlshaber zu trennen seien. Indem aber in den zum Teil leidenschaftlich geführten Debatten Ereignisse und Personen des Ersten Weltkriegs als unbelastet dargestellt worden waren, wurde zugleich einer maritimen Verklärung Vorschub geleistet. Die maritime westdeutsche Solidargemeinschaft versuchte, so die Analyse Jörg Hillmanns, politische Funktionen und militärische Verhaltensweisen zu entkoppeln und die Großadmirale unter Hervorhebung militärischer Effizienz und soldatischer Tugenden mit der Kriegsmarine zu verbinden.

Eine kritische Betrachtungsweise Dönitz’ wurde durch die Ehrenbezeugungen der früheren Feinde erschwert, die sich schon während des Krieges angedeutet hatten und bis zu Dönitz’ Tod anhielten. Der um Dönitz’ Rehabilitierung bemühte ultrarechte amerikanische Publizist H. Keith Thompson sammelte ab 1958 Aussagen hoher Militärs zu Kriegsverbrecherprozessen allgemein und speziell Dönitz’ Verurteilung, die er per suggestiver Fragestellung als „gefährlichen Präzedenzfall“ wertete. Innerhalb eines Jahres hatte Thompson bereits 237 Stellungnahmen, neben denen von 115 Offizieren der Alliierten auch von Politikern und Privatpersonen, gesammelt. Thompson stellte bei seinen Bemühungen fest, dass insbesondere hohe Dienstgrade, wie zum Beispiel Joseph J. Clark, Jesse B. Oldendorf und H. Kent Hewitt, sich in erheblicherem Maße beteiligten als niedrigere und britische Offiziere deutlich weniger geneigt waren, zu seiner revisionistischen Sammlung beizutragen, als amerikanische. Thompsons Sammlung apologetischer Äußerungen von 385 hauptsächlich amerikanischen Offizieren, Politikern und prominenten Privatpersonen, die den Soldaten Dönitz lobten und den Nürnberger Prozess kritisierten, erschien 1976. Bereits zu Beginn seiner Sammlung hatte Thompson Kontakt zu Dönitz aufgenommen und ihm auch zahlreiche Stellungnahmen überlassen, die dieser für ein eigenes Buchprojekt zu nutzen plante. 1967 gab Dönitz einen Teil der Texte an Ewald Schmidt di Simoni weiter, mit der Bitte, deren möglichen publizistischen Wert zu prüfen. Von diesem oder von Dönitz selbst erhielt dessen Crewkamerad Maximilian Fels die Texte aus Thompsons Sammlung. Fels hatte anlässlich des Erscheinens von Dönitz’ Buch Zehn Jahre und zwanzig Tage einige ausschließlich britische Urteile darüber in der Vereinszeitschrift des Deutschen Marinebundes veröffentlicht. Sieben Jahre später gab er eine Auswahl von 38 einseitig positiven, hauptsächlich amerikanischen Stimmen zu Dönitz im Charakter einer Festschrift unter dem Titel Dönitz in Nürnberg und danach heraus. Der 22-seitige Text ist gerahmt von Fels’ persönlichen Ansichten und einem langen Zitat einer Veröffentlichung Kranzbühlers, fand weite Verbreitung und findet sich auch heute noch in zahlreichen Nachlässen.

Dönitz selbst verbreitete nach seiner Haftentlassung am 1. Oktober 1956 durch Bücher und Interviews seine Sicht der Ereignisse der Jahre 1935 bis 1945 und baute ein Bild des unpolitischen Berufsoffiziers auf, der für die Verbrechen des NS-Regimes keine Verantwortung trage. Dazu trug auch bei, dass einschlägiges Aktenmaterial der Forschung lange nicht zugänglich war, sodass Dönitz über einen Wissensvorsprung verfügte. Dönitz berief sich stets auf das Preußentum. Er kenne keinen individuellen Geist, sondern nur das preußische Gemeinschaftsgefühl. Hatte er die nationalsozialistische Volksgemeinschaft zuvor als unmittelbare Folge dieses preußischen Gemeinschaftsgefühls verstanden, so vermochte er das nationalsozialistische Gedankengut nach dem Krieg auszublenden und trotzdem mit Tugenden wie Pflichtbewusstsein, Verantwortungsgefühl und Treue das Bild eines tadelsfreien Offiziers zu stilisieren. Gegenüber Albert Speers gegenteiligen Aussagen bestand Dönitz darauf, dass jener Hitler dazu gebracht habe, ihn zum Nachfolger zu bestimmen, und betonte damit sein eigenes Opfer. Seine bedingungslose Gefolgschaft, seine antisemitischen Hetzkampagnen und Durchhalteparolen verschwieg er. „Karl Dönitz“, so folgert Jörg Hillmann, „hat sich selbst zum unpolitischen Opfer der NS-Diktatur stilisiert und sein Wirken als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine ausschließlich als eine militärische Aufgabe, fernab des Regimes dargestellt und die besondere Bedeutung der U-Bootwaffe sowohl vor und während des Krieges, wie zum Kriegsende und in der Rezeptionsgeschichte vollkommen überbetont.“ Einen Wandel des Dönitz-Bildes löste Lars Bodenstein zufolge der Bestseller Das Boot von Lothar-Günther Buchheim aus, in dem Dönitz als inkompetenter Maulheld charakterisiert wird. Auch Ian Kershaw bezeichnete Dönitz im Gegensatz zum postulierten Bild eines Profi-Militärs als „Erznazi“.

Historische Forschung

Die Unterlagen der deutschen Marine wurden am Ende des Zweiten Weltkriegs zunächst von den Alliierten beschlagnahmt. Auch wenn Anfang der 1960er Jahre mit der Rückgabe der Akten begonnen wurde, erschwerte dieser Umstand die kritische Auseinandersetzung mit der Rolle Dönitz’ im Zweiten Weltkrieg. Die Memoirenliteratur im Nachkriegsdeutschland und die von Dönitz verfassten Autobiographien prägten das Bild einer Kriegsmarine und ihres Oberbefehlshabers, die vom Holocaust abgekoppelt schienen. Dönitz’ eigene Bücher enthalten wenig Persönliches, sondern sind vor allem Erzählungen seines Lebens in der Marine bis 1935 oder ausführliche Darstellungen des U-Boot-Krieges im Zweiten Weltkrieg. Er war zwar in größerem Maße selbst Autor als etwa Erich Raeder in dessen Autobiographie, dessen Erinnerungen von einem Autorenteam geschrieben wurden. Unterstützt wurde er aber bis zu seinem Tod von dem Historiker Jürgen Rohwer, einem ehemaligen Offizier der Kriegsmarine, den Dönitz bald nach Kriegsende kennengelernt hatte und der ihn in Fachfragen zum Seekrieg beriet.

Die Zeitzeugengeneration tendierte dazu, eine emotionslose Operationsgeschichte zu verfassen, in der zwar jede militärische Operation im Detail untersucht und mit Operationen des Kriegsgegners verglichen wurde, die aber dadurch auch zur Relativierung tendierte und mit Glorifizierung und Heroisierung verknüpft war, indem handlungsleitende Motive auf soldatische Tugenden reduziert wurden. Die wissenschaftlichen Studien von Reimer Hansen und Marlis G. Steinert, die sich zum Teil schon in den 1960er Jahren kritisch mit der Regierung Dönitz befassten, blieben in der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet. Die von Fritz-Otto Busch (1963), Walter Görlitz (1972) und Karl Alman (d. i. Franz Kurowski; 1983) verfassten Biographien, aber auch die fast romanhaften Darstellungen des U-Boot-Krieges, etwa von Günter Böddeker, Jochen Brennecke, Harald Busch und Wolfgang Frank, genügen nicht wissenschaftlichen Ansprüchen. Die kritische Arbeit, die der Marinehistoriker Bodo Herzog 1986 im Tel Aviver Jahrbuch für deutsche Geschichte veröffentlichte, stützt sich zum Teil auf historisch zweifelhafte Quellen, nämlich auf Aussagen ehemaliger U-Boot-Kommandanten, die 1981 in der Zeitschrift konkret veröffentlicht wurden und gegen Dönitz als Beispiel des angeblich in Westdeutschland vorherrschenden Militarismus polemisieren. Ungeachtet von Einwänden in Detailfragen gilt die von Peter Padfield verfasste Biographie (1984) als in weiten Teilen aussagekräftig.

Als grundlegend zum Verständnis der Rolle Dönitz’ im Zweiten Weltkrieg gilt ferner die dreibändige Darstellung Michael Salewskis Die deutsche Seekriegsleitung 1933–1945 (1970–1975). Jörg Hillmann konstatiert in diesem Zusammenhang eine sich auch anlässlich von Salewskis Darstellung zunehmend verhärtende Umgangsweise zwischen Zeitzeugen und Marine-Historikern. Dies habe die Aufarbeitung des U-Boot-Einsatzes im Zweiten Weltkrieg in den Folgejahren verhindert und sei stets in der Person Dönitz kulminiert. Zu einem neuen Dönitz-Bild trugen die Arbeit von Jost Dülffer, Weimar, Hitler und die Marine (1973), und die Beiträge Werner Rahns in der Publikation Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg bei. Herbert Kraus und Howard Grier beschäftigten sich mit Dönitz unter speziellen Fragestellungen. Eine Gesamtschau auf die Ereignisse des U-Boot-Krieges auf deutscher wie auf alliierter Seite unternahm Clay Blair (1996 u. 1998). Jörg Hillmann (2004 u. 2007) und Lars Bodenstein (2002) publizierten Arbeiten zum „Mythos“ Dönitz. Dieter Hartwig, Marinegeschichtslehrer an der Marineschule Mürwik und der Führungsakademie der Bundeswehr, hielt ab 1987 Vorträge über Dönitz und legte 2010 eine Veröffentlichung vor, in der er sich anhand thematischer Fragestellungen mit Dönitz beschäftigt.

Film

In dem Zweiteiler Laconia (2011) wurde Karl Dönitz von Thomas Kretschmann dargestellt. Der Film thematisiert die Ereignisse, die zur Ausgabe des Laconia-Befehls am 17. September 1942 führten.

Schriften

Zusammen mit Theodor Kraus

  • Die Kreuzerfahrten der Goeben und Breslau. Ullstein, Berlin 1932.
  • Die U-Bootswaffe. E. S. Mittler & Sohn, Berlin 1942.
  • Ich lege Rechnung. München 1953. In: Quick 19/1953.
  • Deutsche Strategie zur See im Zweiten Weltkrieg. Bernard & Graefe-Verlag, Frankfurt am Main 1970, ISBN 3-7637-5100-9.

Eigene Veröffentlichungen

  • Die Fahrten der „Breslau“ im Schwarzen Meer. (Ullstein-Kriegsbücher) Ullstein, Berlin 1917.
  • 10 Jahre und 20 Tage. Athenaeum Verlag, Bonn 1958.
  • Mein wechselvolles Leben. Musterschmidt-Verlag, Göttingen 1968 (2., verbesserte Auflage 1975).

Literatur

  • Walter Görlitz: Karl Dönitz. Der Großadmiral. Musterschmidt, Göttingen 1972, ISBN 3-7881-0069-9.
  • Marlis G. Steinert: Die 23 Tage der Regierung Dönitz. Die Agonie des Dritten Reiches. München 1978, ISBN 3-453-48038-4.
  • Walter Frank: Dönitz. Dokumentation zur Zeitgeschichte. Hrsg. vom Deutschen Marinebund. Wilhelmshaven 1981.
  • Bodo Herzog: Der Kriegsverbrecher Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. In: Jahrbuch des Instituts für Deutsche Geschichte. Band 15, Tel Aviv 1986, ISSN 0334-4606, S. 477–489.
  • Karl Dönitz †. In: Der Spiegel. Nr. 1, 1981 (online).
  • Peter Padfield: Dönitz – des Teufels Admiral. Verlag Ullstein, Berlin 1984, ISBN 3-550-07956-7.
  • Herbert Kraus: Großadmiral Karl Dönitz. In: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Hitlers militärische Elite. Vom Kriegsbeginn bis zum Weltkriegsende. Band 2. Primus Verlag, Darmstadt 1998, ISBN 3-89678-089-1, ISBN 3-534-12678-5 (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), S. 45–54.
  • Herbert Kraus: Karl Dönitz und das Ende des „Dritten Reiches“ in Flensburg 1945. In: Broder Schwensen, Gerhard Paul, Peter Wulf Hrsg.: Lange Schatten. Ende der NS-Architektur und frühe Nachkriegsjahre in Flensburg. Flensburg 2000, ISBN 3-931913-05-8.
  • Jörg Hillmann: Der „Mythos“ Dönitz – Annäherungen an ein Geschichtsbild. In: Bea Lundt (Hrsg.): Nordlichter. Geschichtsbewußtsein und Geschichtsmythen nördlich der Elbe (= Beiträge zur Geschichtskultur. Bd. 27). Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2004, ISBN 3-412-10303-9.
  • Heinrich Schwendemann: «Deutsche Menschen vor der Vernichtung durch den Bolschwismus zu retten» Das Programm der Regierung Dönitz und der Beginn der Legendenbildung. In: Kriegsende 1945 in Deutschland. Hrsg.: Jörg Hillmann und John Zimmermann, Oldenbourg 2002, ISBN 3-486-56649-0.
  • Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit Hrsg. mit Unterstützung des Deutschen Marine Instituts, Bonn, und des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, Potsdam. Ferdinand Schöningh, Paderborn u. a. 2010, ISBN 978-3-506-77027-1.
  • Francois-Emmanuel Brézet: Dönitz. «Le dernier Führer». Perrin, Paris 2011, ISBN 978-2-262-03086-5. Taschenbuch: 2015, ISBN 978-2-262-05075-7.
  • Klaus Hesse: Das „Dritte Reich“ nach Hitler: 23 Tage im Mai 1945. Eine Chronik. Hentrich und Hentrich Verlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-95565-117-6.
Commons: Karl Dönitz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Gerd Sandhofer: Dokumente zum militärischen Werdegang des Großadmirals Dönitz. In: Militärgeschichtliche Mitteilungen (MGM). Heft 1/1967, S. 59 f.; Herbert Kraus: Großadmiral Karl Dönitz. In: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Hitlers militärische Elite. 68 Lebensläufe. Primus, Darmstadt 2011, ISBN 978-3-89678-727-9, S. 316.
  2. Walter Görlitz: Karl Dönitz. Der Großadmiral. Musterschmidt, Göttingen/Zürich/Frankfurt am Main, S. 9.
  3. François-Emmanuel Brézet: Dönitz. E-Book. Perrin, Paris 2015, ISBN 978-2-262-06116-6, eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche (französisch).
  4. Die Chronik unserer Schule. (Nicht mehr online verfügbar.) In: falkschule-weimar.de. Archiviert vom Original am 11. Januar 2016; abgerufen am 3. Januar 2023.
  5. Herbert Kraus: Großadmiral Karl Dönitz. In: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Hitlers militärische Elite. 68 Lebensläufe. Primus, Darmstadt 2011, S. 316.
  6. Martin Niemöller: Vom U-Boot zur Kanzel. Berlin: Martin Warneck Verlag, 1938.
  7. Peter Padfield: Dönitz – des Teufels Admiral. Verlag Ullstein, Berlin 1984, S. 98.
  8. Rainer Busch, Hans-Joachim Röll: Der U-Boot-Krieg 1939–1945. Band 5: Die Ritterkreuzträger der U-Boot-Waffe. E.S. Mittler & Sohn, Bonn 2003, S. 27.
  9. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Schöningh, Paderborn 2010, S. 15.
  10. Herbert Kraus: Großadmiral Karl Dönitz. In: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Hitlers militärische Elite. 68 Lebensläufe. Primus, Darmstadt 2011, S. 316 f.
  11. Gerd Sandhofer: Dokumente zum militärischen Werdegang des Großadmirals Dönitz. In: Militärgeschichtliche Mitteilungen. (MGM). Heft 1/1967, S. 59–81, zusammenfassende Wertung der Beurteilungen, S. 65 f.; Beurteilungen von 1913 bis 1931 als Dokumente Nr. 1–13, S. 69–77; Beurteilungen durch Canaris (Dok. Nr. 12 u. 13), S. 76 f.
  12. Bodo Herzog: Piraten vor Malaga. In: Die Zeit. Nr. 49, 1991 (Volltext nach Anmeldung [abgerufen am 4. Februar 2022] über den bis dahin geheimen Einsatz von U-Booten unter der Führung von Karl Dönitz im Mittelmeer im Jahre 1936).
  13. Michael Salewski: Die deutsche Seekriegsleitung 1935–1945. Band 1. Bernard & Graefe, Frankfurt am Main 1970, S. 445 f.
  14. Werner Rahn: Strategische Optionen und Erfahrungen der deutschen Marineführung 1914 bis 1944. Zu den Chancen und Grenzen einer mitteleuropäischen Kontinentalmacht gegen Seemächte. In: Werner Rahn – Dienst und Wissenschaft. Hrsg. von Wilfried Rädisch i. A. des MGFA. Potsdam 2010, ISBN 978-3-941571-08-2, S. 27–72.
  15. Clay Blair: Der U-Boot-Krieg. Die Gejagten 1942–1945. Wilhelm Heyne Verlag, München 1999, ISBN 3-453-16059-2, S. 203.
  16. Peter Padfield: Dönitz Des Teufels Admiral. Ullstein, Berlin [u. a.] 1984, ISBN 3-550-07956-7, S. 301.
  17. Michael Pröse: Chiffriermaschinen und Entzifferungsgeräte im Zweiten Weltkrieg – Technikgeschichte und informatikhistorische Aspekte. Dissertation. Technische Universität Chemnitz, Dezember 2004, S. 132 f. (Volltext [PDF; 7,5 MB; abgerufen am 9. März 2023]).
  18. Aus dem Angriffsbefehl für 27 U-Boote auf Konvoi HX 239, Mai 1943, zit. n. Andrew Williams: U-Boot-Krieg im Atlantik. Heel Verlag, Königswinter 2007, ISBN 978-3-8289-0587-0, S. 265. (engl. Originalausgabe The Battle Of The Atlantic 2002 für BBC Worldwide Ltd.).
  19. Andrew Williams: U-Boot-Krieg im Atlantik. Heel Verlag, Königswinter 2007, ISBN 978-3-8289-0587-0, S. 265.
  20. Andrew Williams: U-Boot-Krieg im Atlantik. Heel Verlag, Königswinter 2007, ISBN 978-3-8289-0587-0, S. 283.
  21. „von 39 000 U-Boot-Fahrern fielen mehr als 32 000“ Aufgetaucht. In: Der Spiegel. Nr. 6, 1961, S. 32 (online).
  22. Aufgetaucht. In: Der Spiegel. Nr. 6, 1961, S. 32 (online).
  23. Peter Longerich: Hitler. Biographie. Siedler, München 2015, ISBN 978-3-8275-0060-1, S. 993.
  24. Zitiert nach Martin Moll (Hrsg.): „Führer-Erlasse“ 1939–1945. Edition sämtlicher überlieferter, nicht im Reichsgesetzblatt abgedruckter, von Hitler während des Zweiten Weltkrieges schriftlich erteilter Direktiven aus den Bereichen Staat, Partei, Wirtschaft, Besatzungspolitik und Militärverwaltung. Steiner, Stuttgart 1997, ISBN 3-515-06873-2, S. 493.
  25. Günther Walter Gellermann: Tief im Hinterland des Gegners. Ausgewählte Unternehmen deutscher Geheimdienste im Zweiten Weltkrieg. Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5998-0, S. 104.
  26. Otto Rönnpag: Ereignisreiche Apriltage 1945 in Plön. Großadmiral Dönitz im Hauptquartier „Forelle“ am Suhrer See. In: Jahrbuch für Heimatkunde im Kreis Plön. Jg. 15, 1985, ISSN 0343-0952, S. 74.
  27. Akten der Reichskanzlei, Regierung Hitler, II/1, S. 241 f.
  28. Bernd Mertens: Rechtsetzung im Nationalsozialismus. Mohr Siebeck, Tübingen 2009, S. 67. Vgl. auch Thomas Moritz, Reinhard Neubauer: Die Rechtmäßigkeit der „Regierung Dönitz“ oder: Wie rechtsstaatlich war das „Dritte Reich“? In: Kritische Justiz. 1989, S. 475–481 (Volltext (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2023. Suche in Webarchiven.)).
  29. Jörg Echternkamp: Die 101 wichtigsten Fragen – Der Zweite Weltkrieg. Beck, München 2010, S. 120. Das Dokument wurde nach Dönitz Tod am 30. Dezember 1980 vom Rechtsanwalt Otto Kranzbühler dem amtierenden Bundespräsidenten Karl Carstens übermittelt. Da Bundespräsidialamt und Bundeskanzleramt ihm keinerlei rechtliche Relevanz beimaßen, erfuhr die Öffentlichkeit davon erst 2005 durch einen Leserbrief Hans Neusels, des ehemaligen Leiters des Präsidialbüros von Karl Carstens in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: Karl Dönitz an Karl Carstens. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Archiv, 2. Juni 2005. Vgl. das Digitalisat: 40 Jahre: Das Politische Testament von Karl Dönitz, bundesarchiv.de (Memento vom 17. Oktober 2015 im Internet Archive) (PDF) vom 7. Mai 2015, jetzt bei 40 Jahre: Das Politische Testament von Karl Dönitz (Memento vom 25. März 2016 im Internet Archive).
  30. Andreas Hillgruber/Gerhard Hümmelchen: Chronik des Zweiten Weltkrieges. Kalendarium militärischer und politischer Ereignisse 1939–1945. Athenäum, Königstein im Taunus; Droste, Düsseldorf 1978, ISBN 3-7610-7218-X, S. 282.
  31. Wiedergabe der Rede am 25. Todestag von Karl Dönitz. (Memento vom 20. Oktober 2014 im Internet Archive) In: Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv DRA. 24. Dezember 2005.
  32. Vgl. Broder Schwensen in: Flexikon. 725 Aha-Erlebnisse aus Flensburg! Flensburg 2009, Artikel: „Reichshauptstadt“.
  33. Gerhard Paul: Der letzte Spuk. In: Die Zeit. Nr. 19, 2005 (Volltext (Memento vom 5. Mai 2005 im Internet Archive) [abgerufen am 8. März 2023]).
  34. Bundesarchiv: Nordwest-Kapitulation. (Memento vom 29. April 2015 im Internet Archive)
  35. Bundesarchiv: Gesamt-Kapitulation. (Memento vom 14. Juni 2009 im Internet Archive)
  36. Kopie der Urkunde über die Gesamtkapitulation aus dem Bundesarchiv. (Memento vom 8. Juli 2015 im Internet Archive)
  37. Bundesarchiv: Wiederholung der Gesamt-Kapitulation. (Memento vom 9. Juli 2015 im Internet Archive)
  38. Alexei Filitow/Hermann Wentker: Die Konferenz von Potsdam 1945. In: Helmut Altrichter u. a. (Hrsg.): Deutschland – Russland. Stationen gemeinsamer Geschichte. Orte der Erinnerung. Bd. 3: Das 20. Jahrhundert. Oldenbourg, München 2014, ISBN 978-3-486-75524-4, S. 162 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  39. Herbert Kraus: Karl Dönitz und das Ende des „Dritten Reiches“ in Flensburg 1945. In: Broder Schwensen, Gerhard Paul, Peter Wulf: Lange Schatten: Ende der NS-Diktatur und frühe Nachkriegsjahre in Flensburg. Stadtarchiv Flensburg 2000, ISBN 3-931913-05-8, S. 96.
  40. 1 2 Herbert Kraus: Karl Dönitz und das Ende des „Dritten Reiches“. In: Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Ende des Dritten Reiches – Ende des Zweiten Weltkrieges. Eine perspektivische Rückschau. Herausgegeben im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, München 1995, ISBN 3-492-12056-3, S. 14.
  41. sowie in Walter Rahn: Deutsche Marinen im Wandel. S. 537, 544 Fn. 53.
  42. Herbert Kraus: Karl Dönitz und das Ende des „Dritten Reiches“ in Flensburg 1945. In: Broder Schwensen, Gerhard Paul, Peter Wulf: Lange Schatten: Ende der NS-Diktatur und frühe Nachkriegsjahre in Flensburg. Stadtarchiv Flensburg 2000, ISBN 3-931913-05-8, S. 37.
  43. Vgl. Peter Padfield: Dönitz – des Teufels Admiral. Verlag Ullstein, Berlin 1984, S. 503.
  44. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Ferdinand Schöningh, Paderborn 2010, S. 42.
  45. Günter Krause: U-Boot und U-Jagd. 2., korrigierte Auflage. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986 (Kriegsverbrechen auf See, S. 63.).
  46. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Ferdinand Schöningh, Paderborn 2010 (Dokumentation, Dokument 2, S. 404).
  47. Clay Blair: U-Boot Krieg 1942–1945. Die Gejagten. Verlagsgruppe Weltbild, Augsburg 1998, ISBN 3-8289-0512-9 (Buch drei, Kapitel sechs, Abschnitt: Weitere Fehlschläge auf der Nordatlantikroute. S. 627, Anm. 1).
  48. Clay Blair: U-Boot-Krieg 1942–1945. US-Titel Hitler’s U-Boat War. Lizenzausgabe für Bechtermünz Verlag im Weltbild Verlag, Augsburg 2004 (Sammelband 2, Feindfahrten aus und in den Fernen Osten. S. 773, Druckfehler korrigiert, im Original B-Boot statt U-Boot).
  49. Clay Blair: U-Boot-Krieg 1942–1945. US-Titel Hitler’s U-Boat War. Lizenzausgabe für Bechtermünz Verlag im Weltbild Verlag, Augsburg 2004 (Sammelband 2, Feindfahrten aus und in den Fernen Osten. S. 769).
  50. Clay Blair: U-Boot-Krieg 1942–1945. US-Titel Hitler’s U-Boat War. Lizenzausgabe für Bechtermünz Verlag im Weltbild Verlag, Augsburg 2004 (Sammelband 2, Die Zeit der Abrechnung. S. 1003).
  51. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2010, S. 42, 43, 315.
  52. 1 2 Clay Blair: U-Boot-Krieg 1942–1945. US-Titel Hitler’s U-Boat War. Lizenzausgabe für Bechtermünz Verlag im Weltbild Verlag, Augsburg 2004 (Sammelband 2, Die Zeit der Abrechnung. S. 1000).
  53. Telford Taylor: Die Nürnberge Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht. München 1992, ISBN 3-453-08021-1, S. 472.
  54. Walter Hasenclever: Ihr werdet Deutschland nicht wiedererkennen. Erinnerungen. Köln 1975 und dtv 1978, S. 157 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). Walter Hasenclever, der 1936 zwangsweise emigriert war, war ein Cousin des gleichnamigen expressionistischen Schriftstellers. Er leitete in den 60er Jahren mit Walter Höllerer das Literarische Colloquium.
  55. Hans Poeppel, Wilhelm Karl Prinz von Preußen, Karl-Günther von Hase (Hrsg.): Die Soldaten der Wehrmacht. Herbig, München, 1998, S. 26.
  56. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2010, S. 158.
  57. Felix Römer: Kameraden. Die Wehrmacht von Innen. Piper, München 2012, ISBN 978-3-492-05540-6, S. 62, 777.
  58. Peter Padfield: Dönitz. Des Teufels Admiral. Verlag Ullstein, Berlin u. a. 1984, ISBN 3-550-07956-7, S. 463.
  59. Zit. n. Andrew Williams: U-Boot-Krieg im Atlantik. Heel Verlag, Königswinter 2007, ISBN 978-3-8289-0587-0, S. 279.
  60. Werner Rahn: Dönitz, die Marineführung und die Verteidigung der „Festung Europa“. In: Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, Band 10/1: Die militärische Niederwerfung der Wehrmacht. DVA, München 2008, S. 42.
  61. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2010, S. 192.
  62. Walter Baum: Marine, Nationalsozialismus und Widerstand. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Jg. 11, Heft 1, herausgegeben i. A. des Instituts für Zeitgeschichte, München 1963, S. 17 ff., 39; ifz-muenchen.de (PDF; 1,5 MB).
  63. Walter Baum: Marine, Nationalsozialismus und Widerstand. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Jg. 11, Heft 1, herausgegeben i. A. des Instituts für Zeitgeschichte, München 1963, S. 45 ff., ifz-muenchen.de (PDF; 1,5 MB).
  64. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Schöningh, Paderborn 2010, S. 162.
  65. Ingeborg Dönitz. In: Der Spiegel. Nr. 19, 1962, S. 98 (online).
  66. Lars Ole Bodenstein: Die Rolle von Karl Dönitz im Zweiten Weltkrieg. Die kritische historische Analyse eines Mythos. In: Historische Mitteilungen der Ranke-Gesellschaft. Band 15, 2002, ISSN 0936-5796, S. 17.
  67. Johanna Lutteroth: Dönitz erzählt vom Krieg. Affäre um Hitlers Nachfolger. In: Spiegel Online, 18. November 2011. Die Dönitz-Affäre – Der Großadmiral und die kleine Stadt. Siegerbeitrag im Wettbewerb des Bundespräsidenten Ärgernis, Aufsehen, Empörung: Skandale in der Geschichte; ohg-geesthacht.de (PDF; 2,3 MB) Arbeit des Geschichtskurses der Klasse 13a des Otto-Hahn-Gymnasiums Geesthacht, Februar 2011.
  68. Kai Gerullis: Eine Affäre, die noch heute spaltet. In: abendblatt.de. 6. Februar 2010, abgerufen am 8. April 2023 (ursprünglich veröffentlicht auf der Website der Bergedorfer Zeitung).
  69. Katarina Holländer: Wo Deutschland stirbt. In: Republik, 27. Februar 2020, abgerufen am 10. August 2022.
  70. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Schöningh, Paderborn 2010, S. 234.
  71. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Schöningh, Paderborn 2010, S. 237.
  72. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Schöningh, Paderborn 2010, S. 243–244.
  73. Peter Padfield: Dönitz – des Teufels Admiral. Verlag Ullstein, Berlin 1984, S. 12–16.
  74. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Schöningh, Paderborn 2010, S. 251.
  75. Peter Padfield: Dönitz – des Teufels Admiral. Verlag Ullstein, Berlin 1984, S. 13.
  76. Volker Weiß: „Heldengedenken“ auf dem Waldfriedhof. In: fr.de. 30. November 2011, abgerufen am 29. November 2021.
  77. Lars Ole Bodenstein: Die Rolle von Karl Dönitz im Zweiten Weltkrieg. Die kritisch historische Analyse eines Mythos. In: Historische Mitteilungen 15 (2002), S. 7.
  78. Lars Ole Bodenstein: Die Rolle von Karl Dönitz im Zweiten Weltkrieg. Die kritisch historische Analyse eines Mythos. In: Historische Mitteilungen 15 (2002), S. 8 f.
  79. Jörg Hillmann: Die Kriegsmarine und ihre Großadmirale im kollektiven Gedächtnis. In: Historische Mitteilungen 20 (2007), S. 46.
  80. Jörg Hillmann: Die Kriegsmarine und ihre Großadmirale im kollektiven Gedächtnis. In: Historische Mitteilungen 20 (2007), S. 19.
  81. Jörg Hillmann: Die „Reichsregierung“ in Flensburg. In: Jörg Hillmann, John Zimmermann (Hrsg.): Kriegsende 1945 in Deutschland. R. Oldenbourg, München 2002, S. 35–65, hier S. 41, 64.
  82. Jörg Hillmann: Die „Reichsregierung“ in Flensburg. In: Jörg Hillmann, John Zimmermann (Hrsg.): Kriegsende 1945 in Deutschland. R. Oldenbourg, München 2002, S. 35–65, hier S. 48 f.
  83. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2010, S. 90.
  84. Lars Ole Bodenstein: Die Rolle von Karl Dönitz im Zweiten Weltkrieg. Die kritisch historische Analyse eines Mythos. In: Historische Mitteilungen 15 (2002), S. 9 f.
  85. Jörg Hillmann: Die Kriegsmarine und ihre Großadmirale im kollektiven Gedächtnis. In: Historische Mitteilungen 20 (2007), S. 60.
  86. Jörg Hillmann: Die Kriegsmarine und ihre Großadmirale im kollektiven Gedächtnis. In: Historische Mitteilungen 20 (2007), S. 53.
  87. Lars Ole Bodenstein: Die Rolle von Karl Dönitz im Zweiten Weltkrieg. Die kritisch historische Analyse eines Mythos. In: Historische Mitteilungen 15 (2002), S. 16.
  88. Jörg Hillmann: Der „Mythos“ Dönitz. Annäherungen an ein Geschichtsbild. In: Bea Lundt (Hrsg.): Nordlichter. Geschichtsbewusstsein und Geschichtsmythen nördlich der Elbe. Böhlau, Köln 2004, S. 253.
  89. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Schöningh, Paderborn 2010, S. 88.
  90. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Schöningh, Paderborn 2010, S. 89; Lorenz Jäger: Doenitz at Nuremberg: A Re-Appraisal. In: FAZ, 16. März 2003, S. 21.
  91. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Schöningh, Paderborn 2010, S. 330.
  92. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Schöningh, Paderborn 2010, S. 37.
  93. Lars Ole Bodenstein: Die Rolle von Karl Dönitz im Zweiten Weltkrieg. Die kritisch historische Analyse eines Mythos. In: Historische Mitteilungen 15 (2002), S. 16 f.
  94. Jörg Hillmann: Die Kriegsmarine und ihre Großadmirale im kollektiven Gedächtnis. In: Historische Mitteilungen 20 (2007), S. 55.
  95. Jörg Hillmann: Die Kriegsmarine und ihre Großadmirale im kollektiven Gedächtnis. In: Historische Mitteilungen 20 (2007), S. 56.
  96. Lars Ole Bodenstein: Die Rolle von Karl Dönitz im Zweiten Weltkrieg. Die kritisch historische Analyse eines Mythos. In: Historische Mitteilungen 15 (2002), S. 18.
  97. Ian Kershaw: die ewige Frage nach dem «Warum?» (Audiobeitrag), Sendung von Passage, SRF, 3. Juni 2012, Min. 27.
  98. Lars Ole Bodenstein: Die Rolle von Karl Dönitz im Zweiten Weltkrieg. Die kritisch historische Analyse eines Mythos. In: Historische Mitteilungen 15 (2002), S. 3.
  99. Jörg Hillmann: Der „Mythos“ Dönitz. Annäherungen an ein Geschichtsbild. In: Bea Lundt (Hrsg.): Nordlichter. Geschichtsbewusstsein und Geschichtsmythen nördlich der Elbe. Böhlau, Köln 2004, S. 245.
  100. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Schöningh, Paderborn 2010, S. 12–14.
  101. Jörg Hillmann: Die Kriegsmarine und ihre Großadmirale im kollektiven Gedächtnis. In: Historische Mitteilungen 20 (2007), S. 10. Hillmann nennt namentlich Arbeiten von Friedrich Ruge, Jürgen Rohwer und Gerhard Hümmelchen, Kurt Assmann, Cajus Bekker, Gerhard Bidlingsmaier und Rolf Güth.
  102. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Schöningh, Paderborn 2010, S. 12.
  103. Lars Ole Bodenstein: Die Rolle von Karl Dönitz im Zweiten Weltkrieg. Die kritische historische Analyse eines Mythos. In: Historische Mitteilungen der Ranke-Gesellschaft. Band 15, 2002, ISSN 0936-5796, S. 3 f.
  104. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Schöningh, Paderborn 2010, S. 11.
  105. 1 2 Lars Ole Bodenstein: Die Rolle von Karl Dönitz im Zweiten Weltkrieg. Die kritisch historische Analyse eines Mythos. In: Historische Mitteilungen 15 (2002), S. 4.
  106. Lars Ole Bodenstein: Die Rolle von Karl Dönitz im Zweiten Weltkrieg. Die kritisch historische Analyse eines Mythos. In: Historische Mitteilungen 15 (2002), S. 6.
  107. 1 2 Jörg Hillmann: Der „Mythos“ Dönitz. Annäherungen an ein Geschichtsbild. In: Bea Lundt (Hrsg.): Nordlichter. Geschichtsbewusstsein und Geschichtsmythen nördlich der Elbe. Böhlau, Köln 2004, S. 251 f.
  108. Dieter Hartwig: Großadmiral Karl Dönitz. Legende und Wirklichkeit. Schöningh, Paderborn 2010, S. 12 f.
  109. Rezension: Alexander Rost: Endlich Klarheit über Dönitz: Wenig bleibt von Hitlers Admiral. In: Die Zeit, Nr. 41/1984.
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