Das „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Münster/Hamm (Münster/Hamm-Gesetz)“ vom 9. Juli 1974 ordnete bei der Gebietsreform in der Region um die Städte Münster und Hamm auf der kommunalen Ebene an. Das Gesetz trat am 1. Januar 1975 in Kraft.

Kurzbeschreibung

I. AbschnittGebietsänderungen im Bereich der Gemeinden
§ 1Eingliederung von Albachten, Amelsbüren, Angelmodde, Handorf, Hiltrup, Nienberge, Roxel, Sankt Mauritz und Wolbeck sowie Flurstücken anderer Gemeinden in die Stadt Münster; Auflösung des Kreises Münster und der Ämter Sankt Mauritz, Roxel und Wolbeck
§ 2Eingliederung von Gimbte sowie Flurstücken der Gemeinden Ladbergen und Saerbeck in die Stadt Greven
§ 3Eingliederung von Flurstücken aus der Gemeinde Roxel in die Gemeinde Havixbeck
§ 4Zusammenschluss von Appelhülsen, Darup, Limbergen, Nottuln und Schapdetten zur neuen Gemeinde Nottuln, Eingliederung von Flurstücken, Auflösung des Amtes Nottuln
§ 5Eingliederung von Rinkerode in die Stadt Drensteinfurt
§ 6Zusammenschluss der Stadt Sendenhorst und der Gemeinde Albersloh zur neuen Stadt Sendenhorst, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Alverskirchen, Auflösung des Amtes Sendenhorst
§ 7Zusammenschluss von Alverskirchen und Everswinkel zur neuen Gemeinde Everswinkel, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Telgte
§ 8Eingliederung von Westbevern sowie einiger Flurstücke in die Stadt Telgte, Auflösung des Amtes Telgte
§ 9Eingliederung von Flurstücken in die Gemeinde Ostbevern, Auflösung des Amtes Ostbevern
§ 10Zusammenschluss der Stadt Olfen und der Gemeinde Kirchspiel Olfen zur neuen Stadt Olfen, Auflösung des Amtes Olfen
§ 11Zusammenschluss der Stadt Lüdinghausen und der Gemeinde Seppenrade zur neuen Stadt Lüdinghausen, Auflösung des Amtes Lüdinghausen
§ 12Zusammenschluss von Bösensell, Ottmarsbocholt, Senden und Venne zur neuen Gemeinde Senden
§ 13Zusammenschluss von Capelle, Nordkirchen und Südkirchen zur neuen Gemeinde Nordkirchen, Auflösung des Amtes Nordkirchen
§ 14Zusammenschluss von Ascheberg und Herbern zur neuen Gemeinde Ascheberg, Auflösung des Amtes Herbern
§ 15Zusammenschluss der Stadt Beckum und der Gemeinde Neubeckum zur neuen Stadt Beckum
§ 16Eingliederung von Enniger, Ostenfelde und Westkirchen sowie Flurstücken der Gemeinde Neubeckum in die Gemeinde Ennigerloh; Rechtsnachfolgerin des aufgelösten Amtes Beelen ist die Gemeinde Beelen
§ 17Eingliederung von Vorhelm sowie Flurstücken der Gemeinde Heessen in die Stadt Ahlen
§ 18Eingliederung der Stadt Stromberg in die Stadt Oelde, Auflösung des Amtes Oelde
§ 19Zusammenschluss von Diestedde, Liesborn und Wadersloh zur neuen Gemeinde Wadersloh, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Oelde, Auflösung des Amtes Liesborn-Wadersloh
§ 20Zusammenschluss der Städte Freckenhorst und Warendorf sowie der Gemeinden Einen und Milte zur neuen Stadt Warendorf, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinden Everswinkel und Telgte
§ 21Zusammenschluss der Stadt Ibbenbüren und der Gemeinde Ibbenbüren-Land zur neuen Stadt Ibbenbüren, Eingliederung von Flurstücken anderer Gemeinden, Auflösung des Amtes Ibbenbüren
§ 22Eingliederung von Flurstücken aus der Gemeinde Lienen in die Stadt Lengerich
§ 23Zusammenschluss der Stadt Tecklenburg sowie der Gemeinden Brochterbeck, Ledde und Leeden zur neuen Stadt Tecklenburg, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinden Lengerich und Saerbeck, Auflösung des Amtes Tecklenburg
§ 24Zusammenschluss von Lotte und Wersen zur neuen Gemeinde Lotte, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Westerkappeln, Auflösung des Amtes Lotte
§ 25Eingliederung von Flurstücken aus der Stadt Lengerich in die Gemeinde Lienen
§ 26Eingliederung von Flurstücken in die Gemeinde Ladbergen
§ 27Eingliederung von Flurstücken in die Gemeinde Mettingen
§ 28Eingliederung von Flurstücken aus der Gemeinde Ibbenbüren-Land in die Gemeinde Recke
§ 29Zusammenschluss der Stadt Bevergern und der Gemeinden Dreierwalde, Hörstel und Riesenbeck zur Stadt Hörstel, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinden Elte und Rheine rechts der Ems, Auflösung des Amtes Riesenbeck
§ 30Zusammenschluss von Halverde, Hopsten und Schale zur neuen Gemeinde Hopsten, Auflösung des Amtes Hopsten
§ 31Zusammenschluss der Stadt Rheine und der Gemeinden Elte, Mesum, Rheine links der Ems und Rheine rechts der Ems zur neuen Stadt Rheine, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Emsdetten, Auflösung des Amtes Rheine
§ 32Eingliederung von Flurstücken in die Gemeinde Neuenkirchen
§ 33Eingliederung von Flurstücken aus der Stadt Ochtrup in die Gemeinde Wettringen
§ 34Zusammenschluss der Städte Borghorst und Burgsteinfurt zur neuen Stadt Steinfurt
§ 35Eingliederung von Flurstücken in die Stadt Emsdetten
§ 36Zusammenschluss der Stadt Ahaus und der Gemeinden Alstätte, Dorf Ottenstein und Wessum zur neuen Stadt Ahaus, Auflösung des Amtes Wessum
§ 37Zusammenschluss der Städte Epe und Gronau zur neuen Stadt Gronau (Westf.)
§ 38Eingliederung von Lette sowie Flurstücken der Gemeinden Billerbeck und Darup in die Stadt Coesfeld
§ 39Zusammenschluss der Stadt Dülmen und der Gemeinden Buldern, Kirchspiel Dülmen, Merfeld und Rorup zur neuen Stadt Dülmen, Eingliederung von Flurstücken anderer Gemeinden, Auflösung der Ämter Dülmen und Rorup
§ 40Zusammenschluss von Holtwick und Rosendahl zur neuen Gemeinde Rosendahl, Auflösung des Amtes Osterwick
§ 41Eingliederung von Flurstücken in die Gemeinde Reken; Eingliederung von Flurstücken aus der Stadt Borken in die Gemeinde Heiden; Rechtsnachfolgerin des aufgelösten Amtes Heiden-Reken ist die Gemeinde Reken
§ 42Zusammenschluss von Ramsdorf und Velen zur neuen Gemeinde Velen, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Heiden, Auflösung des Amtes Velen-Ramsdorf
§ 43Zusammenschluss von Erle und Raesfeld zur neuen Gemeinde Raesfeld, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Overbeck
§ 44Zusammenschluss der Städte Bockum-Hövel, Hamm und Heessen sowie der Gemeinden Pelkum, Rhynern und Uentrop zur neuen Stadt Hamm, Eingliederung von Flurstücken aus der Stadt Ahlen, Eingliederung des Ortsteils Hilbeck der Gemeinde Rhynern in die Stadt Werl.
§ 45Eingliederung von Benninghausen, Bökenförde, Cappel bei Lippstadt, Dedinghausen, Eickelborn, Esbeck, Garfeln, Hellinghausen, Herringhausen, Hörste, Lipperode, Lohe, Overhagen, Rebbeke und Rixbeck sowie Flurstücken anderer Gemeinden (darunter Bad Waldliesborn der Gemeinde Liesborn) in die Stadt Lippstadt, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Eickelborn in die Gemeinden Bad Sassendorf und Lippetal
§ 46Zusammenschluss der Stadt Erwitte sowie der Gemeinden Bad Westernkotten, Berenbrock, Böckum, Ebbinghausen, Eikeloh, Horn-Millinghausen, Merklinghausen-Wiggeringhausen, Norddorf, Schallern, Schmerlecke, Seringhausen, Stirpe, Völlinghausen und Weckinghausen zur neuen Stadt Erwitte, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinden Langeneicke und Lippstadt, Auflösung des Amtes Erwitte
§ 47Zusammenschluss von Altengeseke, Altenmellrich, Anröchte, Berge, Effeln, Klieve, Mellrich, Robringhausen, Uelde und Waltringhausen zur neuen Gemeinde Anröchte, Auflösung des Amtes Anröchte
§ 48Zusammenschluss der Stadt Geseke und der Gemeinden Bönninghausen, Ehringhausen, Eringerfeld, Ermsinghausen, Langeneicke, Mönninghausen und Störmede zur neuen Stadt Geseke, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinden Bökenförde und Eikeloh, Auflösung des Amtes Störmede
§ 49Zusammenschluss der Städte Belecke, Hirschberg und Warstein sowie der Gemeinden Allagen, Mülheim, Sichtigvor, Suttrop und Waldhausen zur neuen Stadt Warstein, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Drewer, Auflösung des Amtes Warstein
§ 50Zusammenschluss der Stadt Rüthen sowie der Gemeinden Altenrüthen, Drewer, Hemmern, Hoinkhausen, Kallenhardt, Kellinghausen, Kneblinghausen, Langenstraße-Heddinghausen, Meiste, Menzel, Nettelstädt, Oestereiden, Weickede und Westereiden zur neuen Stadt Rüthen, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinden Effeln und Suttrop, Auflösung des Amtes Rüthen
§ 51Eingliederung von Barlo, Biemenhorst, Hemden, Holtwick, Liedern, Lowick, Mussum, Spork, Stenern, Suderwick und von Flurstücken der Gemeinde Dingden (heutiger Stadtteil Lankern) in die Stadt Bocholt. Rechtsnachfolgerin des aufgelösten Amtes Liedern-Werth ist die Stadt Bocholt
§ 52Zusammenschluss der Städte Anholt, Isselburg und Werth sowie der Gemeinden Herzebocholt, Heelden und Vehlingen zur neuen Stadt Isselburg, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Wertherbruch
II. AbschnittGebietsänderungen im Bereich der Kreise
§ 53Zusammenfassung von Ahlen, Beckum, Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte, Wadersloh und Warendorf zum neuen Kreis Warendorf mit Sitz in Warendorf, welcher Rechtsnachfolger der aufgelösten Kreise Beckum und Warendorf ist
§ 54Zusammenfassung von Altenberge, Emsdetten, Greven, Hörstel, Hopsten, Horstmar, Ibbenbüren, Ladbergen, Laer, Lengerich, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Recke, Rheine, Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg, Westerkappeln und Wettringen zum neuen Kreis Steinfurt mit Sitz in Steinfurt, welcher Rechtsnachfolger der aufgelösten Kreise Tecklenburg und Steinfurt ist
§ 55Zusammenfassung von Ascheberg, Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden zum neuen Kreis Coesfeld mit Sitz in Coesfeld, welcher Rechtsnachfolger der aufgelösten Kreise Lüdinghausen und Coesfeld ist
§ 56Zusammenfassung von Ahaus, Bocholt, Borken, Gescher, Gronau (Westf.), Heek, Heiden, Isselburg, Legden, Raesfeld, Rhede, Reken, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen und Vreden zum neuen Kreis Borken mit Sitz in Borken, welcher Rechtsnachfolger der aufgelösten Kreise Ahaus und Borken ist
§ 57Zusammenfassung von Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Lippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede (Ruhr) zum neuen Kreis Soest mit Sitz in Soest, welcher Rechtsnachfolger der aufgelösten Kreise Lippstadt und Soest ist
III. AbschnittGerichtsorganisation
§ 58Zuordnung zu den Amtsgerichten Ahaus, Ahlen, Beckum, Bocholt, Borken, Coesfeld, Dülmen, Geseke, Gronau, Ibbenbüren, Lippstadt, Lüdinghausen, Rheine, Soest, Steinfurt, Tecklenburg, Warendorf und Warstein; Bestimmungen zum Amtsgericht Hamm; Aufhebung des Amtsgerichts Vreden; Zuordnung des Amtsgerichts Werne a. d. Lippe zum Landgericht Dortmund
§ 59Zuordnung zu den Verwaltungsgerichten
IV. AbschnittSchlussbestimmungen
§ 60Schlussbestimmungen
§ 61Bestimmungen zu Berufsschulen
§ 62Bestimmungen zum Oberstadtdirektor und Oberbürgermeister der Stadt Bocholt
§ 63Inkrafttreten des Gesetzes

Siehe auch

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