Die Wärmewende ist neben der Stromwende und der Verkehrswende eine der drei Säulen der Energiewende. Ziel der Energiewende ist es, den Verbrauch fossiler Brennstoffe drastisch zu reduzieren oder im Idealfall auf Null zu senken, also Klimaneutralität zu erreichen. Damit soll der mit der Verbrennung von fossilen Energieträgern verbundene Ausstoß von Treibhausgasen beendet und somit die weitere Erderwärmung verhindert werden.
Technologien
Da der Gebäudesektor eine erhebliche Quelle für Treibhausgasemissionen ist, ist aus Klimaschutzgründen eine Umstellung der Wärmeversorgung nötig. Diese „Wärmewende“ basiert dabei auf zwei grundlegenden Strategien, die sich gegenseitig ergänzen müssen: dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie der Steigerung der Energieeffizienz.
In den Ländern der Europäischen Union und weltweit wurden im Wärmemarkt bisher sehr unterschiedliche Strategien mit sehr unterschiedlichem Erfolg verfolgt. Als Bausteine einer Wärmewende kommen beispielsweise zur Anwendung: die systematische Abdeckung des großstädtischen privaten und industriellen Wärmebedarfs durch Fernwärme, auch mit Kontrahierungszwang, der Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Strom und Wärme liefern, die systematische Einspeisung von Abwärme aus Industrie und Privathaushalten in Fernwärmenetze, der Einsatz von Wärmepumpenheizungen, der Ausbau von Solarthermie und Geothermie, – oftmals wieder in Verbindung mit Fern- und Nahwärmewärmenetzen und Wärmespeichern – oder die Installation von Kalten Nahwärmenetzen. Weiterhin zählen zu den Strategien im Wärmemarkt auch Maßnahmen zur systematischen Senkung des Wärmebedarfs, wie sie in Deutschland in der Energieeinsparverordnung hinterlegt sind, sowie das Einspeichern von im Sommer mit Solarthermie gewonnener Wärme für den Winter in ebenfalls an Fernwärmesysteme angeschlossenen großen Saisonalspeichern.
Auch für die klimaschonende Beheizung individueller Gebäude gibt es wegen jeweils unterschiedlicher Voraussetzungen keine Musterlösung, die für alle Gebäude gleichermaßen einsetzbar wäre. Wichtig sind hier neben dem Umstieg auf erneuerbare Wärmetechnologien – wie etwa Wärmepumpen – Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Gebäudesanierungen zur generellen Reduzierung des Heizbedarfs. Wasserstoff wird nach derzeitigem Forschungsstand in der Wärmewende jedoch eher keine große Rolle spielen, siehe dazu unten das Kapitel Zukunftsperspektive ‚Wärmewende und Wasserstoffwirtschaft‘.
Dänische Wärmewende als Vorreiter und als Lern- und Anschauungsfeld
Im Jahr 1973 löste die Ölkrise durch hohe Energiepreise in vielen Industrieländern schwere Rezessionen aus. Auch die dänische Wirtschaft, deren Energieversorgung stark von Ölimporten abhing, war stark betroffen. In der Folge wurde 1979 das Wärmeversorgungsgesetz beschlossen. Dieses verpflichtete alle Kommunen zu einer sogenannten Wärmeplanung. Eine wesentliche Säule dieser Wärmeplanung war die Planung und der Bau von Fernwärmenetzen. Die Kommunen legten dabei Vorranggebiete für Nah- und Fernwärmegebiete fest. Für anliegende Haushalte besteht Kontrahierungszwang, d. h. sie müssen ihren Wärmebedarf aus dem Wärmenetz beziehen.
Weiterhin wurden ab 2013 Öl- und Gasheizungen in Neubauten verboten. Seit 2016 dürfen alte Heizkessel fossiler Heizungen nicht mehr durch neue Pendants ersetzt werden. Darüber hinaus werden fossile Energieträger hoch besteuert.
Die Wärme wird zu einem hohen Anteil erneuerbar erzeugt. Die wesentlichen Energieträger sind dabei Biomasse und Solarthermie. Die Stromerzeugung muss, wenn möglich, mit Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen. Auch überschüssiger Windstrom wird zur Wärmeerzeugung genutzt, womit der Wärmemarkt zur Stabilisierung des Stromnetzes beiträgt. Erneuerbare Energieträger sind von der Energiesteuer befreit.
Die solare Wärme des Sommers wird mit saisonalen Speichern mit einem Fassungsvermögen von bis zu 120.000 Kubikmetern auch für den Winter nutzbar gemacht.
Derzeit werden 63 Prozent der dänischen Haushalte mit Fernwärme versorgt, in Kopenhagen sogar bis zu 98 Prozent. 68 Prozent der Fernwärme wird mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. 40 Prozent des Wärmebedarfs in Dänemark stammen aus Erneuerbaren Energien, in Fernwärmenetzen sind es sogar 50 Prozent. Nur 15 Prozent der dänischen Haushalte heizen noch mit Erdgas, nur acht Prozent mit Öl. Im Vergleich dazu heizen in Deutschland nur 14 % der Haushalte mit Fernwärme.
Wärmewende in Deutschland
Wärme ist für mehr als 50 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs verantwortlich. Sie wird als Raumwärme, für Klimatisierungszwecke, für Warmwasser und Prozesswärme oder zur Kälteerzeugung genutzt. Raumwärme und die Prozesswärme haben sektorübergreifend allein Anteile von knapp 30 % bzw. gut 20 % am Endenergieverbrauch. Etwa 30 % des deutschen CO2-Ausstoßes entstehen im Wärmesektor. Wichtig bei der Wärmewende ist nicht nur eine Erfassung des Wärmebedarfs, sondern auch des Kältebedarfs, da die Klimatisierung von Gebäuden mit fortschreitender Globaler Erwärmung immer wichtiger wird.
Die Wärmewende war 2015 Schwerpunktthema der Jahrestagung des Forschungsverbundes Erneuerbare Energien. Auch die Jahrestagung 2022 befasste sich mit „Forschung für die Wärmewende“.
Zahlen im deutschen Wärmemarkt
In Deutschland werden 48,2 % der Wohnungen mit Erdgas beheizt, 25,6 % mit Öl und 13,9 % mit Fernwärme. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung stieg von 1990 bis 2021 von 2,1 % auf 16,5 % an. Mit einem Anteil von fast 3/4 leistet Biomasse, hauptsächlich Holz und Holzprodukte, den größten Beitrag zur Bereitstellung Erneuerbarer Wärme. Solarthermie, Geothermie und Umweltwärme stellen gemäß Stand 2021 14,0 % der erneuerbaren Wärme zur Verfügung.
Bei einer Fernwärmeversorgung liegt der mittlere Anteil erneuerbarer Energien geringfügig über dem bundesweiten Durchschnitt bei 17,8 % (2020).
Der Wärmebedarf insgesamt blieb bis auf jahreszeitliche Schwankungen in den letzten Jahren in Deutschland weitgehend unverändert.
Am 25. April 2023 ist in der Europäischen Union die Reform des bestehenden EU-Emissionshandelssystems ETS beschlossen worden. Grünes Licht gegeben wurde dabei auch für ein separates Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude, das 2027 starten soll, sowie für neue Regeln für den Emissionshandel in der Luft- und Schifffahrt. Bei einem CO2-Preis von 100 Euro je Tonne müsste eine Familie mit einem kleinen Haus in Deutschland, das 20.000 Kilowattstunden Erdgas pro Jahr verbraucht, für ihre Gasheizung zusätzlich knapp 500 Euro im Jahr zahlen; der Haushalt mit Ölheizung rund 580 Euro. Bei 200 Euro je Tonne müsste die Gasheizung die Beispielfamilie fast tausend Euro im Jahr allein für CO2 zahlen. Bei 300 Euro wären die Belastungen noch höher: Fast 1500 Euro für das Heizen mit fossilem Gas, 1750 Euro mit Öl. Für die Beispielrechnungen sind typische Verbrauchsannahmen zugrunde gelegt und bestimmte hypothetische gegenwartsbezogene Preisannahmen gemacht worden; wo diese Zahlen in 2027 tatsächlich liegen werden, wenn der EU-Emissionshandel für Gebäude (und Verkehr) startet, dafür ist es in Sachen Prognosen derzeit noch zu früh.
Wärmestrategie der Bundesregierung und Programm zur Umsetzung der Wärmewende
Bisherige und gegenwärtig laufende Entwicklungen
Der Wärmesektor wurde beim Klimaschutz in Deutschland lange vernachlässigt. Dirigistische Planungen durch die Kommunen, wie sie in den skandinavischen Ländern zur Senkung des Primärenergiebedarfs im Wärmesektor genutzt werden, wurden in Deutschland in der Vergangenheit abgelehnt. Gleichwohl wussten und wissen die Verantwortlichen in den zuständigen Ministerien zahlreicher vergangener und gegenwärtiger Regierungen um die bedeutende Rolle der Kommunen für die Wärmewende, wobei bislang in Deutschland in Sachen Wärmewende – anders als in Skandinavien – bei den Umbauprozessen auf Freiwilligkeit der Liegenschafts- und Immobilienbesitzer gesetzt wurde. Eine Zeit lang lag der Fokus der Regierungsbemühungen der Bundesregierung auf individueller Gebäudesanierung. So heißt es im Konzept der Bundesregierung für eine sichere und nachhaltige Energieversorgung vom September 2010:
Die überwiegende Mehrheit der Heizungssysteme entspricht nicht dem Stand der Technik. Die Szenarien belegen, die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist der zentrale Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen der Klimaschutzziele. Unser zentrales Ziel ist es deshalb, den Wärmebedarf des Gebäudebestandes langfristig mit dem Ziel zu senken, bis 2050 nahezu einen klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Klimaneutral heißt, dass die Gebäude nur noch einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen und der verbleibende Energiebedarf überwiegend durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Dafür ist die Verdopplung der energetischen Sanierungsrate von jährlich etwa 1 % auf 2 % erforderlich. Bis 2020 wollen wir eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 % erreichen.
Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele waren:
- die Energieeinsparverordnung (EnEV) mit Anforderungen an Neubauten und bei Sanierungen im Bestand und
- das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das ebenfalls auf Neubauten abzielt.
Das Stichwort „Fernwärme“ kommt in dem ursprünglichen Konzept der Bundesregierung nicht vor. Kraft-Wärme-Kopplung wird nur zweimal erwähnt, sie soll bei Biomasse-Erzeugungsanlagen und bei hocheffizienten und CCS-fähigen Kraftwerken kleiner (kommunaler) Anbieter gefördert werden. Noch 2015 wurde unter energetischer Sanierung auch oder sogar vorrangig der Austausch alter Heizkessel durch moderne Erdgasheizungen gesehen. Eine Maßnahme, die nach Einschätzung einschlägiger Branchenverbände bis zu 40 % CO2-Einsparung ermöglichen sollte. Die Schwäche einer solchen Strategie, die ganz auf billigem russischen Erdgas basiert, wurde mit dem Ausbruch des Ukrainekriegs offensichtlich. Wegen des stark gestiegenen Preises für Erdgas liefern Großwärmepumpen, Geothermie, Solarthermie und Biomasse plötzlich deutlich günstiger Fernwärme als mit Erdgas befeuerte Anlagen. Infolgedessen kündigte die Bundesregierung im Jahr 2022 an, Erneuerbare Wärmeerzeugung und Großwärmepumpen in Wärmenetzen sowie den Ausbau der Fernwärme binnen vier Jahren mit 3,8 Mrd. Euro zu fördern.
Die im ursprünglichen Konzept geforderte Sanierungsquote wurde zwar später als politische Zielgröße in Frage gestellt, eine kleine Anfrage der FDP im Mai 2021 bestätigte jedoch eine bis dahin unverändert niedrige Sanierungsquote von ca. 1 % trotz hoher Aufwände auf Seiten des Staates und der Immobilienbesitzer und weiterhin, dass der CO2-Ausstoß im Gebäudesektor in den letzten drei Jahren nicht gesunken war.
Mit dem Russischen Überfall auf die Ukraine gewann, zusätzlich zum Klimaschutz, das Ziel an Bedeutung, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energie zu reduzieren. Viele Hausbesitzer erhoffen sich, mit einer Wärmepumpe gegen weiter steigende Energiepreise absichern zu können. Ab 2024 sollen jährlich, gemäß Plänen der Ampelregierung, mehr als eine halbe Million Wärmepumpen pro Jahr installiert werden. 2021 wurden in Deutschland fast 180.000 Wärmepumpen verkauft.
Die „Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie“ mit Forschungsstellen in Bochum, Cottbus und anderswo propagiert eine Deckung des deutschen Wärmebedarfs über eine Infrastruktur mit Geothermie, auch mit transkommunalen Wärmenetzen und Tiefen-Wärmespeichern, die auch für die Einspeisung anderer erneuerbarer Energien geeignet ist.
Am 12. Juni 2023 haben Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zu einem Fernwärmegipfel nach Berlin eingeladen, um mit Vertretern von Wirtschafts-, Verbraucher- und Immobilienorganisationen über den Aus- und Umbau der Wärmenetze zu sprechen. Etwa zwei Drittel der Wärme in den Fernwärmenetzen wird derzeit aus fossilen Energieträgern erzeugt. „Die Vertreterinnen und Vertreter des heutigen Treffens haben bekräftigt, dass bis 2030 insgesamt die Hälfte der Wärme in den Netzen klimaneutral erzeugt werden soll“, sagte Habeck am Gipfeltag. Des Weiteren dürfte eine Festlegung in der Gipfel-Erklärung viele private Immobilienbesitzer adressieren: Wer sich an ein geplantes Fernwärmenetz anschließen lassen will, soll „von der Pflicht zum Einbau einer Heizung befreit werden, welche die künftig vorgeschriebene 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien erfüllt“.
Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz als miteinander verzahnte Gesetzesprojekte
Dass die koordinierende Rolle der Kommunen bei Stadt- und Quartiersplanungen gestärkt werden sollte, da nur so die übergeordneten Ziele zur Wärmewende in Angriff genommen und kontrolliert werden können, ist auf Seiten der Wissenschaft bereits seit längerem erkannt. Kommunen brauchen deswegen Planung, und dies vor allem dadurch, dass die Möglichkeiten der lokalen Wärmewende beleuchtet und Strategien und Maßnahmen gemeinsam mit den Akteuren vor Ort entwickelt werden. Eine solche Planung geht weit über Versorgungskonzepte von Einzelgebäuden hinaus; sie integriert vielmehr Fälle von Gebäuden und Liegenschaften in Wärmeinfrastruktur-Entwicklungsplänen und -Bauplänen für Quartiere oder für Kommunen im Ganzen.
Am 13./14. Juni 2023 haben sich die Parteien der Ampel-Regierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz bezüglich des vom Bundesbauministerium vorgelegten Gesetzesentwurfs zur kommunalen Wärmeplanung sowie zur Novellierung der aus dem Energieressort stammenden, heizungsspezifischen Abschnitte im Gebäudeenergiegesetz (GEG) in einem Kompromiss geeinigt: Danach soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung in den Kommunen der Bundesrepublik Deutschland bis spätestens 30. Juni 2028 eingeführt werden. Unter den Kommunen sollen große Städte – Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern – ihre kommunale Wärmeplanung allerdings bereits vorher, nämlich bis spätestens 30. Juni 2026, vorlegen müssen. Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern, die bis spätestens 30. Juni 2028 ihre Wärmeplanung zu erarbeiten haben, wird ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren ermöglicht. Die Gebäudeenergiegesetz-Novellierung und die Wärmeplanungsgesetz-Initiierung sollen zum 1. Januar 2024 rechtswirksam werden. Solange noch keine kommunale Wärmeplanung der Kommune vor Ort vorliege, sollen beim Heizungsaustausch in Bestandsbauten auch noch Gasheizungen eingebaut werden dürfen – falls diese auf Wasserstoff umrüstbar seien –, so der Kompromiss. Im Fachjargon heißen solche Erdgasheizungen „H2-ready“. Ebenfalls im Zuge des Heizungsaustauschs in Bestandsbauten eingebaut werden dürfen Heizungen, die mit Biomethan betrieben werden können. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Energieträgers „Biomethan“ sind damit verbundene zukünftige Entwicklungen allerdings kaum absehbar. (Dass es außer den benannten Gasheizungen noch viele andere Alternativen zur Realisierung sogenannter „umweltfreundlicherer“ Heizungen gibt, dazu siehe unten mehr.) Das ursprünglich anvisierte Verbot des Einbaus von Öl- und Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 ist damit abgewendet: Die erzielte Grundsatzeinigung der drei Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP sieht mehrjährige Übergangsfristen für Bestandsbauten vor. Vielmehr sollen ab dem 1. Januar 2024 Heizungen, die in Neubauten eingebaut werden, zu mindestens 65 Prozent CO2-Neutralität aufzuweisen haben, d. h. zu mindestens diesem Prozentsatz aus erneuerbaren Energien gespeist sein müssen. Besitzer von Neubauten in Neubaugebieten müssen die gesetzlichen Pflichten des Gebäudeenergiegesetzes ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich einhalten. Für Heizungen in Bestandsbauten sollen die Mindestens-65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung und mit ihr die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erst zur Wirkung gelangen, wenn die kommunale Wärmeplanung vor Ort vorliegt. Erst dann müssen für Bestandsgebäudeheizungen besagte 65%-Regelung und die Vorgaben des Gesetzes, insbesondere mit dem Heizungsaustausch im Bestandsgebäude einhergehend, umgesetzt werden. Reparaturen an den alten Heizungen sind zwischenzeitlich noch erlaubt, solange die Übergangsfrist läuft. Der Wärmeplan der Kommune vor Ort soll aufzeigen, ob ein bestimmtes Bestandsgebäude, da, wo es steht, aufgrund von Planungen an eine klimafreundliche Versorgung aus einem Wärmenetz angeschlossen werden kann oder nicht, und damit nach dem Willen der Bundesregierung dessen Besitzer Planungs- und Investitionssicherheit für den Heizungsumbau gewährleisten. Zudem soll die staatliche Förderung noch einmal aufgestockt werden. Die beiden in enger Verzahnung stehenden Gesetzesprojekte sollen im Spätfrühling/Sommer/Herbst 2023 im deutschen Bundestag beraten werden.
Die Gebäudeenergiegesetz-Novellierung ist am 8. September 2023 beschlossen worden: an der Abstimmung nahmen nach hitziger Debatte 679 Bundestagsabgeordnete teil; dafür stimmten 399, dagegen 275 bei 5 Enthaltungen. Am 29. September 2023 hat die Gebäudeenergiegesetz-Novellierung den Bundesrat passiert und kann somit, wie geplant, zum 1. Januar 2024 rechtswirksam werden.
Positiv hat der Städte- und Gemeindebund die von der Ampel beschlossenen Änderungen beim sogenannten „Heizungsgesetz“ (eigentlich: Gebäudeenergiegesetz) aufgenommen. Es sei „ein richtiger Schritt, dass beim Gebäudeenergiegesetz – insbesondere bei Bestandsgebäuden – eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Dies bedeutet für einen beträchtlichen Teil der Kommunen, dass frühestens 2026 oder 2028 Maßnahmen ergriffen werden (Ausnahmen: siehe unten). „Damit wird die notwendige Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung hergestellt“, stellte Landsberg fest. Zugleich forderte er vom Bund „eine nachhaltige Unterstützung“, damit auch die Kommunen die Wärmewende bei ihren eigenen 185.000 Gebäuden umsetzen können. Wegen der vielen noch offenen Details sollte das Gesetzgebungsverfahren mit großer Sorgfalt und Realitätssinn betrieben werden, so Landsberg. Auch die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, äußerte sich positiv über die Verzahnung des Heizens von Gebäuden mit der kommunalen Wärmeplanung. Ähnlich äußerte sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Kritisch werden die Gesetzesprojekte dagegen von Umweltverbänden, wie etwa der deutschen Umwelthilfe, gesehen: während es bei der DUH für richtig befunden wird, die Kommunen zu einer Wärmeplanung zu verpflichten, wird es als kontraproduktiv bewertet, Holzverbrennung fürs Heizen per Gesetz durchgehen zu lassen. Auch das Erlauben von Wasserstoff-kompatiblen Erdgasheizungen in Bestandsbauten wird von der Deutschen Umwelthilfe kritisiert. Problematisch daran ist, dass viele Immobilienbesitzer noch gar nicht wissen, dass im Gebäudesektor in Verbrennungsprozessen für Heizen und Warmwasserbereitung verwendetes Erdgas einer in Jahresschritten ansteigenden CO2-Bepreisung unterworfen sein wird sowie ab 2027 Gebäude (mit Kohlendioxidausstoß) in den erweiterten EU-Emissionshandel namens „EU ETS 2“ mit einbezogen sein werden, was eine zusätzliche Kostenverschärfung für Betreiber von Gasheizungen beinhaltet. Nebenbei sorgt die EU derzeit auf dem Markt für eine Verknappung der Emissionszertifikate, welche bekanntermaßen die Handelsobjekte des Emissionshandels darstellen. Darüber hinaus wird grüner Wasserstoff in der Zukunft aller Voraussicht nach einen ziemlich knappen Rohstoff darstellen und für die Dekarbonisierung zahlreicher Zweige der Grundstoffindustrie sowie der Chemischen Industrie benötigt werden, sodass grüner Wasserstoff fürs Heizen voraussichtlich über lange Zeit hinweg wenig oder gar nicht zur Verfügung stehen wird (– dies gilt, wenn angenommen wird, dass die Grundstoffindustrie und die Chemische Industrie bis 2045 dekarbonisiert werden, was industriepolitisch zu erwarten ist). Außerdem besitzen die zur Gewinnung des grünen Wasserstoffs erforderlichen Elektrolyseure (mit Ausnahme von Kapillarelektrolyseuren), welche die Dissoziation des Wassers in Wasserstoff und Sauerstoff realisieren, nur mittelmäßige Wirkungsgrade (– bei Kapillarelektrolyseuren sind die Wirkungsgrade immerhin gut bis sehr gut). Des Weiteren gilt: um hochreines H2O für die Elektrolyse bereitstellen zu können, muss ungefähr das neunfache Volumen an Wasser den Reinigungsprozess durchlaufen, damit am Ende eine Volumeneinheit an hochreinem H2O daraus abgezweigt werden kann. Diese Umstände machen grünen Wasserstoff vergleichsweise eher teuer, wenngleich Skaleneffekte der Großproduktion diesen wiederum etwas verbilligen. Des Weiteren müssen Wasserstoff-kompatible Erdgasheizungen dann, wenn die Umstellung von Erdgas auf grünen Wasserstoff tatsächlich erfolgt, nachgerüstet werden. Aufgrund der sich abzeichnenden Kostenentwicklung beim Heizen mit Gas raten Verbraucherzentralen Immobilienbesitzern von der Anschaffung von neuen Gasheizungen in Haus oder Wohnung dringend ab. (In Frage kommende Alternativen sind in erster Linie Wärmepumpenheizungen oder – im Falle von Fern- oder Nahwärme – sogenannte Wärmeübergabestationen.)
Mit Blick auf Wasserstoff-kompatible Erdgasheizungen warnte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck davor, den Verbrauchern „leere Versprechungen“ zu machen. Zunächst müsse „verlässlich geklärt werden, ob und wo Wasserstoff wirklich zum Heizen zur Verfügung steht“. Ansonsten stünden Verbraucher am Ende mit einer Wasserstoffheizung ohne Wasserstoff da. „Das würde sehr teuer“, so Habeck gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Erfüllung der Mindestens-65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung
Um das 65-Prozent-Kriterium mindestens zu erfüllen, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten: Anschluss an ein Wärmenetz, Einbau einer elektrischen Wärmepumpe, einer Stromdirektheizung, einer solarthermischen Anlage oder einer Biomasseheizung (Holz, Pellets, Biogas, Biomethan).
Möglich sind auch Hybridheizungen, bei denen ein erneuerbarer Anteil wie Wärmepumpe oder Solarthermie das 65-Prozent-Kriterium erfüllt. Die restliche Heizenergie kann dann zunächst aus fossilen Quellen wie Erdgas und Erdöl kommen.
Dass der erneuerbare 65-Prozent-Anteil bei der eingesetzten Heizenergie erreicht wird, ist für jede Heizungsanlage vor der Inbetriebnahme nachzuweisen.
Akzeptiert wird dabei auch eine neue Erdgasheizung, sofern sie künftig Wasserstoff verbrennen kann, also „H2-ready“ ist. Der Wasserstoff kann dabei (in Form von sogenanntem „grünen Wasserstoff“) erneuerbar hergestellt werden oder (in Form von sogenanntem „blauen Wasserstoff“) aus Erdgas mit anschließender CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS). Allerdings besitzt die mit der Herstellung von blauem Wasserstoff einhergehende CCS-Methode Langzeitfolgekosten (sogenannte „Ewigkeitskosten“), die dann möglicherweise von den Gasversorgern auf den Steuerzahler abgewälzt werden, falls sie zur Anwendung kommt.
Die bloße Existenz einer Erdgasheizung, die künftig auch Wasserstoff verbrennen kann, würde jedoch für die Erlaubung des Betriebs einer solchen Heizung auf Dauer nicht ausreichen. Die „H2-ready“-Heizung muss außerdem laut kommunaler Wärmeplanung in einem „Wasserstoffnetzausbaugebiet“ liegen, das spätestens Ende 2044 vollständig mit Wasserstoff versorgt wird. Ob letzteres passiert oder nicht, geht daraus hervor, ob oder ob nicht der jeweilige Betreiber des Gasnetzes bis Ende 2028 in einem verbindlichen Umstellungsfahrplan für Wasserstoff der Kommune vor Ort eine Versorgungsvollziehung zusichert.
Weil die Wärmepläne der Kommunen erst in einigen Jahren vorliegen, dürfen schon bestehende Heizungen in Bestandsgebäuden bis 2026 beziehungsweise 2028 auch noch durch solche ersetzt werden, die das 65-Prozent-Kriterium nicht erfüllen. Die 65 Prozent müssen dann ab dem Zeitpunkt erfüllt werden, zu dem die Kommune den Wärmeplan vorlegt.
Wer in die Zwangslage gerät, seine Gasheizung austauschen zu müssen, ohne dass schon eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, für den eröffnet der Gesetzgeber auch die besondere Möglichkeit, bis 2026 respektive 2028 noch eine neue Gasheizung einzubauen. Gemäß einer EU-Gesetzgebung muss diese dann ab 2029 zu 15 Prozent mit Gas aus Biomasse oder mit Wasserstoff betrieben werden. Der vorgeschriebene sogenannte „klimaneutrale Gasanteil“ steigt ab 2035 auf 30 und ab 2040 auf 60 Prozent.
Bevor eine Heizungsanlage eingebaut wird, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, verlangt das Heizungsgesetz eine Pflichtberatung, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit hinweist, vor allem wegen ansteigender CO2-Preise. Der Heizungsbesitzer trägt die volle Verantwortung für den Umbau seiner Heizung, insbesondere auch für den Fall, dass er dabei auf eine Technologie setzen sollte, die sich später als unökonomisch entpuppt.
Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen auf Mieter
Das Gebäudeenergiegesetz soll Mieter schützen, wie es im Änderungsantrag der Ampel-Koalitionsfraktionen heißt. Bisher dürfen Vermieter maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Jahresmiete umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Im GEG ist nun eine neue Modernisierungsumlage verankert. Vermieter sollen Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von zehn Prozent auf den Mieter umlegen können – Bedingung ist aber, dass eine staatliche Förderung (siehe unten) in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird. Das soll zudem den Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben.
Zugleich gilt eine Kappungsgrenze: Die Monatsmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, können es, wie bisher, zwei bis drei Euro werden.
Kommunale Wärmeplanung
Was das im Entwurf befindliche „Wärmeplanungsgesetz“ (WPG) des Bundes anbelangt, so sieht dieses vor, dass die rund 11.000 Kommunen in Deutschland künftig eine flächendeckende Wärmeplanung für die Gebäude in ihrem Gebiet erstellen. Das ist das zentrale Ziel. Eine flächendeckende Wärmeplanung ist eine wesentliche Voraussetzung auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Sie gibt Planungs- und Investitionssicherheit. „Viele Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht ... . Andere fangen gerade an. Es ist klar, dass wir einen längeren Atem dafür brauchen, die Umstellung braucht Zeit. Aber wer seine Wärmeversorgung jetzt umstellt, spart in Zukunft Energiekosten. Und das wollen wir gemeinsam mit den Ländern, mit den Kommunen und mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern erreichen“, so Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbauministerium.
Den Kommunen wird eine wichtige Rolle zur erfolgreichen Umsetzung der Wärmewende zuteil. Durch die Nähe zu den Bürgern und der lokalen Wirtschaft, können die Kommunen diese zur Beteiligung und Umsetzung an entsprechenden Maßnahmen motivieren und unterstützen. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Kommunen, ihre Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand zu nutzen, um die räumliche Planung zu übernehmen. Häufig sind die Kommunen Eigentümer der Infrastruktureinrichtungen, die für eine umfassende kommunale Wärmeplanung essenziell sind. Den Kommunen kommt eine große Bedeutung bei der Planung und Entwicklung einer Wärmeinfrastruktur der Zukunft zu. Durch eine Erhöhung des Wärmepumpenbestandes in Gebäuden, der Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und Anlagen oder dem Bau von Wärmenetzen sind Kommunen ein wichtiger Teil, um die Wärmewende auf bundesweiter Ebene erfolgreich umzusetzen.
Die Wärmeplanung führt zur Beantwortung wichtiger Fragen: Welche Gebäude können eventuell an ein bereits bestehendes Wärmenetz angeschlossen werden und wo sind neue Netze sinnvoll? Können vor Ort Nahwärme, Fernwärme – mit oder ohne Geothermie – genutzt werden? Stehen in der Region Biogas oder künftig auch grüner Wasserstoff oder Solarthermie zur Verfügung? Auch örtliche industrielle oder sonstige Abwärmequellen (mit Abwärme aus Industrieprozessen, aus Rechenzentren, aus Abwasser oder Gewässern) können im Falle geeigneter Gegebenheiten für eine Nutzung in Frage kommen. Die lokalen örtlichen Wärmequellen sollen von der kommunalen Wärmeplanung erfasst und, soweit technisch sinnvoll nutzbar, zugunsten der Erreichung von Klimaneutralität zur Deckung des örtlichen Wärmebedarfs herangezogen werden. Zielführende Technologien wie saisonale Wärmespeicher, Großwärmepumpen und Power-to-Heat-Anlagen können die Wärmewende auf der kommunalen Ebene unterstützen. Niedertemperatur-Wärmenetze können eine gute Speziallösung für Kleinsiedlungen und kleine Quartiere sein.
Nebenbei zu erwähnen: Im Wärmeplanungsgesetz, das in der ausführlichen Bezeichnung „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ heißt, wird der Einsatz von Biomasse zur Gewinnung von Wärme ab 2045 begrenzt: in Wärmenetzen mit einer Länge zwischen 20 und 50 Kilometern ist der anteilige Einsatz an Biomasse als Energieträger an der Gesamtheit aller eingesetzten Energieträger auf maximal 25 Prozent beschränkt. In Wärmenetzen mit einer Länge von über 50 Kilometern darf der Energieträgeranteil an Biomasse zur Wärmegewinnung noch 15 Prozent betragen. Für neue Wärmenetze ab dem 1. Januar 2024 wird der Biomasseanteil im Wärmeplanungsgesetz-Entwurf bereits auf 35 Prozent für die zwanzig- bis fünfzigkilometrigen Wärmenetze und auf 25 Prozent für die überfünfzigkilometrigen Wärmenetze begrenzt.
Damit die Kommunen zügig starten können, bezuschusst der Bund die kommunalen Wärmeplanungen der Kommunen mit 500 Mio. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds.
Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben bereits entsprechende Gesetze zur regionalen Wärmeplanung verabschiedet. So müssen Regionen und Kommunen in Hessen ihre Wärmepläne bis spätestens 30. November 2023, in Baden-Württemberg bis 31. Dezember 2023, in Schleswig-Holstein bis 31. Dezember 2024 und in Niedersachsen bis 31. Dezember 2026 vorlegen. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann warnte deswegen vor einer möglichen Benachteiligung dieser vier Länder.
Bereits existierende Wärmepläne auf der Grundlage landesrechtlicher Regelungen haben Bestandsschutz. Das Gleiche gilt für Wärmepläne, die einige Städte auch ohne landesrechtliche Grundlage auf den Weg gebracht haben, sofern die jeweilige Planung mit den Anforderungen des zu verabschiedenden Wärmeplanungsgesetzes vergleichbar ist. Allerdings müssen die besagten Städte bei der Fortschreibung bestehender Wärmepläne die Vorgaben des neuen Gesetzes berücksichtigen.
Eines der Hauptanliegen des „Wärmeplanungsgesetzes“ besteht unter anderem darin, zu ermöglichen, dass Regionen (letztlich Bundesländer) und Kommunen (unter Beachtung des Klimaneutralitätsziels) die für sie besten Optionen einer künftigen Wärmeversorgung herausfinden.
Um den Kommunen die Erfüllung der Pflicht zu erleichtern, hat die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) einen Leitfaden zur Kommunalen Wärmeplanung entwickelt. Dieser beinhaltet Informationen und Hilfestellungen für die Kommunen zur Planung und Umsetzung der Wärmeplanung, etwa durch die Vorstellung bereits vorhandener Technologien, Fördermöglichkeiten und Best-Practice Beispielen.
Wie ist im Rahmen der Wärmewende die staatliche Förderung für Heizungen vorgeplant?
Ab dem 1. Januar 2024 will die Ampel-Regierung die Wärmewende mit Milliarden fördern. Das Geld soll nicht aus dem normalen Bundeshaushalt kommen, sondern aus einem Sondertopf – nämlich aus dem sogenannten „Klima- und Transformationsfonds“. Geplant ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden. Für alle Haushalte soll es einkommensunabhängig einen einheitlichen Fördersatz von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen für sämtliche Wohn- und Nichtwohngebäude, in welche sie eingebaut werden, geben. Dies wird „Grundförderung“ genannt. Wer im Eigenheim wohnt und nicht vermietet, d. h. selbstnutzender Wohneigentümer ist, und über weniger als 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr verfügt, kann weitere 30 Prozent Förderung erhalten: den sogenannten „Einkommensbonus“. Davon könnten viele Rentner profitieren. Zudem ist ebenfalls für selbstnutzende Wohneigentümer, die nicht vermieten, ein „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent geplant – und zwar bis zum Jahr 2028. Der Bonus gilt denjenigen unter diesen, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist oder welche eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen und diese dann austauschen. Ab 2028 soll dieser Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre sinken. Insgesamt aber ist die Förderung bei maximal 70 Prozent gedeckelt. Zum Zwecke der Förderung wird die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) bis Ende des Jahres 2023 novelliert werden müssen. Anders als in der Vergangenheit werden die Förderanträge, die ab dem 1. Januar 2024 umweltfreundlicheres Heizen betreffen, nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern vielmehr bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu stellen sein und gemäß der genannten Förderrichtlinie bewilligt werden.
Unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen für die Wärmewende
Die Förderungen der Ampel-Regierung in Sachen Heizung sind im Wesentlichen an private Eigenheimbesitzer adressiert. Doch was geschieht mit den Kommunen? Auch die Kommunen benötigen finanzielle Unterstützung, um Schulen, Krankenhäuser in kommunaler Hand und Verwaltungsgebäude in Sachen Heizung umzurüsten. Kommt das Gebäudeenergiegesetz wie vorgesehen, müssen laut Deutschem Städte- und Gemeindebund jährlich 7.000 Heizungsanlagen auf Erneuerbare Energien umgerüstet oder neu eingebaut werden. Die jährlichen Mehrkosten bezifferte der Verband auf 400 Millionen Euro (genauer sind es 385,7 Millionen). Zwar sei davon auszugehen, dass sich die Kosten über die Betriebszeiten amortisierten. Aber der jährliche Investitionsbedarf sei enorm, sagte dessen Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Hinzu kämen in zahllosen Fällen noch teure energetische Sanierungen, weil fast 60 Prozent der Gebäude der Kommunen 45 Jahre oder älter seien. 135.000 kommunale Gebäude müssen nach Berechnungen des Kommunalverbands bis 2045 mit einer neuen Heizung ausgestattet werden. Um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, entstünden Mehrkosten von je 60.000 Euro pro Anlage gegenüber den bisherigen Ausgaben, so der Städte- und Gemeindebund nach Angaben der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 8. Mai 2023.
(In den 21 Jahren von Anfang 2024 bis Ende 2044 kommt so eine Gesamtsumme von 8,1 Milliarden Euro zusammen.) Landsberg kritisierte, die Kommunen seien von den in Aussicht gestellten Förderungen bislang ausgeklammert.
Es kommt sogar noch schlimmer: Mit dem Wachstumschancengesetz will Finanzminister Christian Lindner die „Axt“ an die Gewerbesteuer anlegen und die sogenannte „Mindestgewinnbesteuerung“ aussetzen. Abgesehen von den finanziellen Mehrbelastungen in Höhe von 385,7 Mio. Euro pro Jahr wegen Heizungsumrüstungen in kommunalen Gebäuden, kommen so entgehende Gewerbeeinnahmen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr noch oben drauf.
Die rund zwei Milliarden Euro pro Jahr, die den Kommunen steuerlich entzogen werden, hat der Finanzminister nicht gegenfinanziert. Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetags, warnte, dass dies die an die Allgemeinheit bereitgestellten Dienstleistungen der Kommunen beeinträchtigen könne und dass deren Haushalte vielerorts stark angespannt seien. Die suboptimale Performance des Finanzministers gegenüber den Kommunen wird sicherlich noch nachwirken und versetzt die Kommunen in eine Lage, in der sie ihre öffentlichen Aufgaben nicht angemessen wahrnehmen können.
Zukunftsperspektive ‚Wärmewende und Wasserstoffwirtschaft‘
Ein im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erstelltes Gutachten unter Mitwirkung von neun Forschungseinrichtungen und Beratungsunternehmen (unter anderem der Deutschen Energie-Agentur und ifeu) befasste sich im März 2023 u. a. mit dem Einsatz von Wasserstoff zur Wärmeerzeugung in Gebäuden. Der hohe Strombedarf sei „der zentrale Nachteil von Wasserstoff gegenüber anderen Technologien“. Wasserstoff zur Erzeugung von Wärme zu nutzen, erfordere 6 bis 10-mal mehr Strom als für Wärmepumpen benötigt würde. Technologischer Fortschritt würde auch keine wesentlichen Verbesserungen bringen, dafür verantwortlich seien „physikalische Grundgesetze (Hauptsätze der Thermodynamik)“. Wärmenetze, Solarthermie und „in geringem Umfang“ Biomasse seien ebenfalls der Nutzung von Wasserstoff im Wärmebereich vorzuziehen. Hohe Kosten für Verbraucher seien bei der Nutzung von Wasserstoff zu erwarten. Daher bedürfe es „eindeutiger Regelungen im Ordnungsrecht, welche unzureichende primärenergetische Effizienz in Gebäuden, wie bspw. beim Einsatz von Wasserstoff, unterbinden.“
Eine 2022 erschienene Übersichtsarbeit, die 32 unabhängige (d. h. nicht von Industrieverbänden oder -unternehmen in Auftrag gegebene) Studien analysierte, kam zu dem Ergebnis, dass emissionsarmer oder emissionsfreier Wasserstoff zwar massiv von der Gas- und Heizungsindustrie beworben und als Schlüsseltechnologie gepriesen werde, jedoch keine einzige der untersuchten Studien den großflächigen Einsatz von Wasserstoff zu Heizzwecken empfahl. Stattdessen kamen die Studien zu dem Ergebnis, dass Wasserstoff, verglichen mit anderen Alternativen, wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Fernwärmenetzen teurer, ineffizienter und ressourcenintensiver sei und größere negative Umweltauswirkungen mit sich bringen würde. Insbesondere verursachten Wasserstoffheizungen aufgrund des um etwa um den Faktor fünf höheren Energieverbrauchs höhere Energiesystemkosten als die Alternativen; entsprechend beinhalteten sie höhere Gesamtkosten für Endverbraucher und benötigten mehr Energieinfrastruktur, erforderten einen höheren Ressourcenaufwand und verursachten mehr Flächenverbrauch. Auch würde sich durch sinkende Wasserstoffkosten durch günstigere Ökostromproduktion kein Vorteil ergeben, da dieser Vorteil genauso für Wärmepumpen gelte und damit das relative Kostenverhältnis der Technologien sich nicht verändere. Zwar könnte Wasserstoff eine ergänzende Rolle im Wärmesektor spielen, beispielsweise für Spitzenlasten in Wärmenetzen, die vorhandene Beleglage liefere jedoch keinen Grund für die Annahme, dass fossiles Erdgas 1 zu 1 durch Wasserstoff ersetzt werden solle. Im Gegenteil berge die Diskussion über zukünftige Wasserstoffheizungen die Gefahr, dass der Umstieg auf bereits heute verfügbare saubere Heiztechnologien, die schon heute Emissionen einsparen könnten, verzögert würde. Auch gebe es zahlreiche konkurrierende Wasserstoffgroßverbraucher z. B. in der Industrie, für die es kaum Alternativen zum Wasserstoff gebe, die daher Vorrang vor Heizungen haben sollten.
Praxisperspektive zu ausgewählten Ländern und Kommunen als Akteure im Wärmemarkt
München
Die Stadtwerke München starteten bereits im Jahr 2008 eine langfristige Strategie zur Versorgung der Stadt München mit erneuerbarer Wärme. Die Stadt München finanziert die Strategie zum Voranbringen der Erneuerbaren durch deren Stadtwerke mit einem Budget von 9 Milliarden Euro. Dies ist der Teil der städtischen Strategie, bis 2035 klimaneutral zu werden.
Das Fernwärmenetz in München ist mit rund 900 Kilometern Länge eines des längsten Europas. Derzeit betreiben die SWM zwei Systeme bei ihrer Fernwärmeversorgung – das gewachsene Dampfnetz innerhalb des Mittleren Rings und die später entstandenen Heizwassernetze unter anderem in Sendling, Perlach und Freimann. Bis 2040 soll München die erste deutsche Großstadt werden, die ihre Fernwärme zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gewinnt. Derzeit wird teilweise noch Kraft-Wärme-Kopplung genutzt. Für die Umstellung setzt das Unternehmen in erster Linie auf Geothermie. Die Stadtwerke München verfügen bereits über mehrere wärmeerzeugende Geothermie-Anlagen in der Stadt und im Großraum München.
Unter dem Münchner Stadtgebiet liegt die Temperatur des in einer wasserführenden Kalksteinschicht vorhandenen Thermalwassers zwischen 80 °C und 140 °C. In Sauerlach kann Wasser mit 140 °C aus 4.200 Meter Tiefe gepumpt werden. Aus dem Malm-Kalkstein kann an den genutzten Standorten ausreichend Thermalwasser gefördert werden, weil diese Bohrungen entweder an tektonische Störungen (Klüfte) oder an verkarstete Bereiche angeschlossen sind. Da diese Malmschicht von Norden nach Süden „einfällt“, also im Süden Münchens deutlich tiefer liegt, und das Grundwasser dementsprechend höhere Temperaturen hat, ist im Süden eine kombinierte Nutzung zur Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) möglich, in Norden hingegen nur eine Wärmenutzung.
Die erste Geothermie-Anlage Münchens wurde 2004 in Riem in Betrieb genommen, die Riem und die Neue Messe München rund um die Uhr mit Wärme versorgt. Bei der Förderung wird ein aus zwei Bohrungen bestehendes Dubletten-System eingesetzt. Dabei wird dem Tiefenwasser, das mit einer Temperatur von 94 °C gefördert wird, Wärme entzogen, bevor es über die zweite Bohrung wieder zurückgeführt wird, sodass dem Untergrund kein Wasser entzogen wird.
Eine zweite Geothermie-Anlage in Sauerlach produziert neben Wärme auch Strom. Eine weitere Anlage in Freiham ist an das Fernwärmenetz der Innenstadt angeschlossen und versorgt weitere Gebiete über ein nachgelagertes Niedertemperaturnetz. Im April 2018 haben die Arbeiten für Deutschlands größte Geothermie-Anlage beim Heizkraftwerk Süd begonnen. Stand 2022 verfügen die Stadtwerke München über insgesamt sechs Geothermie-Anlagen.
Durch umfassende Investitionen ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz der SWM in immer mehr Stadtteilen Münchens möglich. Seit November 2015 werden weitere Thermalwasserschichten unter dem Stadtgebiet erkundet. Es wird damit gerechnet, bis zu 16 weitere Geothermie-Anlagen errichten zu können.
Berlin
Auch Berlin hat eine Wärmestrategie verabschiedet, mit der das Land Berlin bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden soll. Wesentlicher Bestandteil der Strategie ist die Wärme- und Kälteversorgung. Derzeit basiert die Berliner Wärmeversorgung zu 44 % auf Erdgas, zu 32 % auf Fernwärme, zu 17 % auf Öl, zu 6 % auf Strom, zu 1 % auf Erneuerbare Energien und zu <1 % auf Kohle. Dies soll bis 2045 umgestellt werden auf 44 % Fernwärme, 25 % Strom, 17 % Erneuerbare Energien und 14 % erneuerbares Gas. Die Fernwärme soll mit Abwärme, Abwasser, Flusswasser, Solarenergie und Geothermie grüner werden. Probebohrungen für Geothermie sind geplant.
Eine 2021 veröffentlichte Potenzialstudie des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) attestiert die technische Machbarkeit der dekarbonisierten Wärmeversorgung bereits bis 2030, da in Berlin und Brandenburg „erneuerbare Wärmepotenziale in einem ausreichenden Maße vorhanden seien“. Größte Anteile an einer erfolgreichen Wärmewende könnten demnach Abwärme aus Industrieprozessen und Rechenzentren (23,6 %), Gewässerwärme (12,9 %), Solar- (16,5 %) und Geothermie (30,7 %) aufweisen.
Niedersachsen
Um den Klimaschutz in Niedersachsen zu stärken, hat das Land im Jahr 2022 eine Novelle des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, durch die Festlegung von Zielen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie durch die Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien für Niedersachsen, zu den nationalen und internationalen Klimaschutzzielen beizutragen.
Dazu gehört langfristig auch der Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Wärmesektor. Dieser ist in Niedersachsen im Zeitraum von 2008 bis 2020 von 6,2 auf 8,2 Prozent angestiegen. Der restliche Anteil am Endenergieverbrauch im Wärmesektor fällt in Niedersachsen weiterhin auf fossile Energiequellen. In Wohngebäuden werden in Niedersachsen 70 % Gas, 18 % Heizöl, 6 % Fernwärme, 2 % Holz, 2 % Strom und 1 % Umweltwärme zur Beheizung verwendet (Stand 2019).
Die Wärmewende als wichtiges Element der Energiewende und damit des Klimaschutzes ist deshalb als integraler Bestandteil dieses Klimaschutzgesetzes in §20 ‚Wärmeplanung‘ verankert. Dies beinhaltet unter anderem die Pflicht für Mittel- und Oberzentren zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2026. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Klimaschutz und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) unterstützt die kommunale Wärmeplanung und definiert diese als einen „langfristige[n] und strategisch angelegte[n] Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045“. Darüber hinaus ist die kommunale Wärmeplanung zuständig für die Koordination der Deckung des Wärmebedarfs aus nachhaltigen Quellen und stellt eine Basis für weitere Planungen in der Wärmeversorgung dar.
Wärmewende in der Schweiz
Wie Deutschland setzt auch die Schweiz in ihrer Energiestrategie 2050 auf die Kernelemente Energieeffizienz, Ausbau Erneuerbarer Energien und Atomausstieg. Wie in Deutschland gibt es Förderprogramme für die Nutzung Erneuerbarer Wärme.
Schweizer Gemeinden können (oder müssen in gewissen Kantonen, zumindest ab einer bestimmten Größe) jedoch durch eine räumliche Energieplanung ihre energetische Entwicklung strategisch planen. Großstädte wie Zürich erstellen somit eine aufwändige räumliche Energieplanung, die in dem Ausbau von Wärme- und Kältenetzen in Gebieten mit hoher Wärmeabnahmedichte mündet, die bestmöglich verfügbare Erneuerbare Energieträger und Abwärme nutzen.
Der ''Verband Fernwärme Schweiz'' veröffentlichte 2008 eine aufwändige Studie namens Weissbuch Fernwärme Schweiz mit „Langfristperspektiven bis zum Jahr 2050 für erneuerbare und energieeffiziente Nah- und Fernwärme“ in der Schweiz. Dabei wurden mögliche Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme mit dem Wärmebedarf von potentiellen Nah- und Fernwärmeversorgungen nach ihrer geografischen Lage in einem geografischen Informationssystem verknüpft. Als mögliche Wärmequellen wurden berücksichtigt:
- Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA)
- Abwärme industrieller Prozesse (AW)
- Grundwasser (GW)
- Abwasserreinigungsanlagen (ARA)
- Seen
- Flüsse
- Holz
- Tiefengeothermie
Die Studie kommt zu dem abschließenden Ergebnis, dass mit geeigneten Rahmenbedingungen 38 % des Schweizer Komfort-Wärmebedarfs mit erneuerbarer Nah- und Fernwärme gedeckt werden könnten.
Derzeit wird jedoch nur 8 % des Schweizer Wärmebedarfs mit Fernwärme gedeckt; allerdings werden die Schweizer Wärmenetze mit durchschnittlich über 75 % erneuerbaren Energieträgern und Abwärme gespeist. Insgesamt beträgt der Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung in der Schweiz immerhin 22,8 %. Fast zwei Drittel der Wohnungen werden jedoch mit Öl und Gas beheizt.
Eine 2022 veröffentlichte Studie von EMPA und Universität Genf kommt zu dem Schluss, dass die Elektrifizierung der Wärmeversorgung in jedem erwogenen Szenario das höchste Klimaschutzpotential darstelle. Wirkungsgrade und vorübergehende Umstellungen beeinflussten die Schlussfolgerung nicht.
Siehe auch
Literatur
Allgemein:
- Hans Hertle, Martin Pehnt, Benjamin Gugel, Miriam Dingeldey, Kerstin Müller: Wärmewende in Kommunen: Leitfaden für den klimafreundlichen Umbau der Wärmeversorgung. (= Schriftenreihe Ökologie; Bd. 41). Heinrich-Böll-Stiftung, [Berlin] 2015, ISBN 978-3-86928-142-1. (Download-PDF)
- Magnus Maier: Die kommunale Wärmeplanung: ein wichtiger Treiber der Wärmewende. In: Renews Spezial. (ISSN 2190-3581) 13. Jg., Ausg. Nr. 79 (November 2016), S. 1–27. (Download-PDF)
- Katharina Gapp-Schmeling: Nachhaltigkeitsbewertung kommunaler Wärmeversorgungskonzepte. In: Jahrbuch Nachhaltige Ökonomie. [Metropolis-Verl., Marburg], 8. Jahrbuch (2022/2023): Im Brennpunkt: kommunale Wärmewende. / Holger Rogall et al. (Hrsg.)., ISBN 978-3-7316-1531-6, S. 49–60.
Spezielle und angrenzende Themen:
- Hartmut Gaßner, Georg Buchholz, André Deinhardt: Der Beitrag der Geothermie zur Wärmewende: Ist-Stand, Soll-Stand, rechtlicher Regelungsbedarf. In: ZNER – Zeitschrift für neues Energierecht. (ISSN 1434-3339) Bd. 25, H. 5 (2021), S. 450–456.
- Tobias Loga, Britta Stein, Nikolaus Diefenbach, Rolf Born: Deutsche Wohngebäudetypologie: Beispielhafte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von typischen Wohngebäuden. 2., erw. Aufl., IWU – Institut Wohnen und Umwelt, Darmstadt 2015, ISBN 978-3-941140-47-9. (Download-PDF)
Weblinks
- Wärmewende.de. Gemeinsam betriebene Informationswebsite der Agentur für Erneuerbare Energien und des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik
- Umweltbundesamt: Systemische Herausforderung der Wärmewende, Abschlussbericht, Stand April 2021.
- Leitfaden Kommunale Wärmeplanung. klimaschutz-niedersachsen.de-Internetportal (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen), Stand März 2022. (PDF)
- Leitfaden Kommunale Wärmeplanung: Arbeitshilfe 1: Daten und Datenquellen für die kommunale Wärmeplanung. klimaschutz-niedersachsen.de-Internetportal (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen), Stand Mai 2023. (PDF)
- Leitfaden Kommunale Wärmeplanung: Arbeitshilfe 2: Energieeffizienzpotenziale im Gebäudebereich. klimaschutz-niedersachsen.de-Internetportal (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen), Stand März 2022. (PDF)
- Leitfaden Kommunale Wärmeplanung: Arbeitshilfe 3: Nachhaltige Wärmepotenziale und Technologien. klimaschutz-niedersachsen.de-Internetportal (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen), Stand März 2022. (PDF)
- Leitfaden Kommunale Wärmeplanung: Arbeitshilfe 4: Wärmeversorgungsstrukturen im Quartier. klimaschutz-niedersachsen.de-Internetportal (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen), Stand März 2022. (PDF)
- Leitfaden Kommunale Wärmeplanung: Arbeitshilfe 5: Beispiele kommunaler Wärmeplanung und Wärmeversorgung. klimaschutz-niedersachsen.de-Internetportal (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen), Stand März 2022. (PDF)
- Eignungsanalyse Wärmepumpe. (Eigenheim-Eignungsanalyse in Bezug auf den vermeintlichen Einbau einer Wärmepumpenheizung) energiewechsel.de-Internetportal (Deutschland – Land des Energiewechsels (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BRD)), ohne Datumsangabe.
- Planungsleitfaden: das eigene Wärmepumpen-Projekt erfolgreich umsetzen. duh.de-Internetportal (Deutsche Umwelthilfe), Stand: Dezember 2021.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude. bafa.de-Internetportal (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), ohne Datumsangabe.
- Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). energiewechsel.de-Internetportal (Deutschland – Land des Energiewechsels (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BRD)), ohne Datumsangabe.
Einzelnachweise
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- ↑ Rechtliche Grundlagen der Fernwärme. S. 28, abgerufen am 30. März 2023.
- ↑ Henriette Kammer: Thermische Seewassernutzung in Deutschland. Bestandsanalyse, Potential und Hemmnisse seewasserbetriebener Wärmepumpen. Wiesbaden 2018, S. 215–217.
- ↑ Die dänische Wärmewende. Abgerufen am 5. März 2022.
- ↑ Ein kleines Land mit viel Erfahrung: Kommunale Wärmeplanung in Dänemark. Abgerufen am 5. März 2021.
- ↑ https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2019/10/Meldung/direkt-erfasst_infografik.html. Abgerufen am 5. März 2022.
- 1 2 Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme. Abgerufen am 11. Juli 2022.
- ↑ Wärmemarkt: Energiesparen ohne CO2-Effekt. Abgerufen am 9. Juli 2022.
- ↑ Henriette Kammer: Thermische Seewassernutzung in Deutschland. Bestandsanalyse, Potential und Hemmnisse seewasserbetriebener Wärmepumpen. Wiesbaden 2018, S. 219f.
- ↑ Henriette Kammer: Thermische Seewassernutzung in Deutschland. Bestandsanalyse, Potential und Hemmnisse seewasserbetriebener Wärmepumpen. Wiesbaden 2018, S. 2.
- ↑ Themen 2022: Forschung für die Wärmewende – klimaneutral, effizient und flexibel. Forschungsverbund Erneuerbare Energien. Abgerufen am 14. Juni 2023.
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