Unter Arbeitsmigration (oder Erwerbsmigration) wird in der Arbeitswissenschaft und Volkswirtschaftslehre jede Migration verstanden, die überwiegend die Aufnahme oder den Wechsel einer Erwerbstätigkeit zum Ziel hat.

Allgemeines

In dieser allgemeinen Definition wird vom Begriff der Arbeitsmigration sowohl die Binnenwanderung innerhalb eines Staates (auch Pendler) als auch die grenzüberschreitende Auswanderung/Einwanderung erfasst. Ebenfalls Teil der Arbeitsmigration sind die Einwanderung mit einem Touristenvisum und anschließender verbotener Erwerbstätigkeit, die Saisonarbeit, Wanderjahre und die Landflucht in die Städte.

Der Oberbegriff Migration umfasst die durch vorübergehende oder dauernde Ortsveränderung ausgelöste Wanderung von Personen, deren Motiv neben der Arbeitsaufnahme auch aus ethnischen, politischen, psychologischen, religiösen oder sozialen Gründen (Armutszuwanderung, Wirtschaftsflüchtlinge) bestehen kann. Mit der Emigration aus ihrem Herkunftsland und der Immigration in einen anderen Staat befassen sich mehrere Humanwissenschaften.

Geschichte

Völkerwanderungen als global wirkende Migration waren historisch meist nicht mit einer Arbeitsmigration verbunden.

Ab 1519 kam es bis 1867 durch die Sklaverei und den hiermit einhergehenden Sklavenhandel von Schwarzafrikanern in den USA, der Karibik und Brasilien zu einer Arbeitsmigration von rund 11 Millionen Menschen in diese Länder. Erst durch Einfuhrverbote von Sklaven (USA 1808, England 1833, Frankreich 1848, Spanien 1862, Kuba 1886, Brasilien 1888) wurde der Sklavenhandel erheblich eingeschränkt. Im Spätmittelalter waren die Hollandgänger Wanderarbeiter, die nach dem Dreißigjährigen Krieg etwa ab 1650 aus sozialen Gründen von wirtschaftlich schwachen Gebieten Deutschlands (vornehmlich Westfalen) saisonal in die Niederlande zogen.

Zu kontinentalen Massenabwanderungen kam es aus England, Frankreich und Deutschland ab 1816, als 90 % der Migranten in die USA (Einwanderung in die Vereinigten Staaten) auswanderten, gefolgt mit Abstand von Kanada (große Einwanderungswelle), Brasilien (Einwanderung nach Brasilien), Argentinien und Australien (Einwanderung nach Australien). Zwischen 1816 und 1914 wanderten alleine 5,5 Millionen Deutsche und seither noch einmal 2 Millionen in die USA aus.

Durch massenweise Einwanderung aus Italien wurde 1888 die Schweiz zum Einwanderungsland. Diese Einwanderung war insbesondere die Ursache dafür, dass die Schweiz mit 25,3 % – nach den Kleinstaaten Luxemburg und Liechtenstein – die höchste Ausländerquote in Europa aufweist.

In der Nazizeit bestand die Migration in Deutschland entweder aus der Emigration und Flucht aus Deutschland oder dem „Ausländereinsatz“ in der deutschen Kriegswirtschaft. Am 15. Mai 1934 wurde hierzu das „Gesetz zur Regelung des Arbeitseinsatzes“ erlassen. Mit dem Begriff „Arbeitseinsatz“ sollten hierin, dem bisherigen Sprachgebrauch folgend, Erinnerungen an Militär und Krieg assoziiert werden. Seitdem gab es eine zwangsweise Arbeitsmigration nach Deutschland ausschließlich durch Zivilarbeiter, Fremdarbeiter, Ostarbeiter und NS-Zwangsarbeit. Hierfür wurden Arbeitslager, teilweise auch im Ausland, errichtet. Seit der Nachkriegszeit in Deutschland haben sich drei Wanderungstypen herauskristallisiert, Arbeitsmigration, Aussiedlung und Flucht. Dabei wurden Aussiedler wegen der ihnen zuerkannten deutschen Staatsbürgerschaft als „Heimkehrer“ oder „Russlanddeutsche“ nicht zur Arbeitsmigration gerechnet.

Der British Nationality Act 1948 bot allen Bewohnern britischer Kolonien eine einheitliche Staatsangehörigkeit und freie Einreise, was die Zuwanderung aus der Karibik und später aus Indien und Pakistan förderte. In Frankreich erfolgte ab 1961 die Zuwanderung aus den ehemaligen nordafrikanischen Kolonien des Maghreb. Deutschland schloss Anwerbeabkommen mit Staaten aus dem Mittelmeerraum, im Dezember 1955 mit Italien, im März 1960 mit Spanien und Griechenland, im Oktober 1961 mit der Türkei, im Mai 1963 mit Marokko, im März 1964 mit Portugal, im Oktober 1965 mit Tunesien und im Oktober 1968 mit Jugoslawien. Hierdurch wuchs die ausländische Erwerbsbevölkerung von etwa 550.000 (1961) auf 2,6 Millionen an. Der Anwerbestopp, von welchem lediglich Italien ausgeschlossen war, brachte im November 1973 die Arbeitsmigration nach Deutschland weitgehend zum Stillstand.

Die deutsche Wiedervereinigung führte ab 1990 zu starker Binnenwanderung von Ostdeutschland nach Westdeutschland. Zwischen 1991 und 2017 zogen insgesamt über 3,6 Millionen Personen aus den neuen Bundesländern in die alten Bundesländer, und über 2,4 Millionen zogen in die Gegenrichtung. Zudem verließen allein 1989 und 1990 etwa 800000 Personen den Osten. Erstmals im Jahr 2017 war die Zahl derer, die von West nach Ost wanderten, größer als in die umgekehrte Richtung.

Die Flüchtlingsströme des 21. Jahrhunderts aus Afrika und dem mittleren Osten stellen insbesondere für die Europäische Union große Herausforderungen dar. Diese Flüchtlinge sind Dieter Prokop zufolge Wirtschaftsmigranten, also Arbeit suchende Arbeitslose, oder Sozialmigranten, also wegen zu erwartender Sozialleistungen meist illegal Eingereiste.

Bezeichnungen

Fremdarbeiter, Gastarbeiter, ausländischer Arbeitnehmer, Wanderarbeitnehmer, Arbeitsemigrant

In der Bundesrepublik Deutschland beschrieb 1970 der erste Bericht der Bundesanstalt für Arbeit die wirtschaftliche und soziale Lage nicht-deutscher Arbeitnehmer mit der Überschrift „Ausländische Arbeitnehmer 1969“. Diese Bezeichnung ersetzte bei offiziellen Stellen und bei den Gewerkschaften seitdem zunehmend den Ausdruck Gastarbeiter. Der Begriff „Gastarbeiter“ war an die Stelle des Begriffs „Fremdarbeiter“ getreten, womit in der Zeit des Nationalsozialismus und im Zweiten Weltkrieg ausländische Kriegsgefangene und Zivilisten bezeichnet worden waren, die im Deutschen Reich Zwangsarbeit leisten mussten.

In den ersten Anwerbeabkommen war ein Rotationsprinzip vorgesehen, wonach die Arbeiter nach einiger Zeit wieder in ihre Heimatländer zurückkehren und durch neu angeworbene Arbeitskräfte ersetzt werden sollten. Der Begriff Gastarbeiter brachte zum Ausdruck, dass Deutschland den Arbeitern einen vorübergehenden Arbeitsaufenthalt als „Gäste“ mit Aussicht auf Rückkehr gewährte. Die Widersprüchlichkeit und Ironie, die in der Verwendung des positiv konnotierten Begriffs Gast im Kontext einer nahezu wertneutralen Rahmenvereinbarung zur Arbeitskraftanwerbung lag, wurde auch in der modernen deutschsprachigen Gastarbeiterliteratur dargestellt. Für diejenigen, die dauerhaft blieben, kam der Begriff „Arbeitsemigranten“ in Gebrauch.

Als ausländische Arbeitnehmer wurden in der Bundesrepublik Deutschland sowohl die aus den Anwerbestaaten in Südeuropa und aus der Türkei angeworbenen Gastarbeiter als auch andere Arbeitnehmer aus dem westeuropäischen Ausland und Übersee bezeichnet, unter denen sich auch qualifizierte Angestellte befanden. Die innerhalb der EWG getroffenen europäische Regelungen zur Arbeitsmigration sprechen von „Wanderarbeitnehmern“.

In einzelnen Arbeitsmarktsegmenten gab es auch Arbeitsmigration, die dem Transfer von Spezialkenntnissen diente. Auch diese Migration beruhte teils auf gezielter Anwerbung aus dem Ausland. Beispielsweise wanderten in der Zeit der Industrialisierung englische und irische Experten des Montan- und Hüttenwesens aus, um anderswo an der Erschließung neuer Lagerstätten und dem Aufbau verarbeitender Gewerbe zu arbeiten. Ein weiteres Beispiel ist der Wissenstransfer im Maschinenbau und in der Textil-, Montan- und Schwerindustrie, welcher entscheidend auf Migration beruhte, und dies vor allem in einer Frühphase, bevor eine formalisierte Techniker- und Ingenieursausbildung eingeführt wurde.

Deutschland

Arbeitsmigration nach Deutschland

Entwicklung bis Anfang des 20. Jahrhunderts

Anwerbung von Menschen zum Zwecke der Erwerbsarbeit und des wirtschaftlichen Aufbaus eines Staates wird schon verstärkt seit dem Dreißigjährigen Krieg betrieben, insbesondere Preußen betrieb eine forcierte Zuwanderungspolitik (Peuplierung). Motivation der Anwerbung war dabei aus Sicht des anwerbenden Staates in der Regel noch nicht vorrangig die Suche nach Arbeitskräften für bestehende Betriebe, sondern der Anreiz zum Aufbau neuer Landwirtschaftsbetriebe (und anderer Betriebe) zum Zwecke der Binnenkolonisation bevölkerungs- und strukturschwacher Bereiche innerhalb des Herrschaftsbereich des anwerbenden Staates, sowie der wirtschaftlichen Weiterentwicklung durch das Know-how hochqualifizierter Menschen aus dem Ausland.

Arbeitsmigration im engeren Wortsinne setzte in Zusammenhang mit der Industrialisierung ein. In den Industrieregionen des Deutschen Reiches bestand Ende des 19. Jahrhunderts insbesondere eine starke Zuwanderung von Polen, die allerdings zum Teil aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches stammten (siehe z. B. Ruhrpolen), also zum Teil Binnenmigranten waren. Allerdings war diese Politik nach etwa 1880 durch das Bestreben bestimmt, den nötigen Arbeitskräftezustrom aus dem östlichen Ausland nicht zur Einwanderung geraten zu lassen, sondern in den Bahnen transnationaler Saisonwanderung zu halten. Zu diesem Zwecke etablierte Preußen ab 1890 ein Kontrollsystem zur Steuerung und Überwachung der Arbeitsmigration der polnischen Arbeitskräfte.

Im Kaiserreich sowie in der Weimarer Republik galt ein sogenanntes Inländerprimat: Bereits im Kaiserreich war eine vorrangige Berücksichtigung inländischer Arbeitskräften vorgesehen, dies fand aber faktisch in einigen Branchen kaum Anwendung. In der Weimarer Republik wurde erstmals ein Verfahren eingeführt, mit dem vor der Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft überprüft werden musste, ob für die Arbeitsstelle inländische Arbeitskräfte zur Verfügung standen.

Nachfolgende Entwicklungen

Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Wiedervereinigung

Bereits Anfang der 1950er Jahre wurde in einigen Branchen in der Bundesrepublik ein Arbeitskräftemangel spürbar. Die hohe Zahl der Kriegstoten und -gefangenen sowie ermordeten und geflüchteten Juden beschränkte das Arbeitskräftereservoir. Vor allem der Bergbau litt darunter, dass viele neu eingestellte Arbeitnehmer bei der ersten Gelegenheit in Branchen mit weniger harten Arbeitsbedingungen wechselten. Zunächst wurden die Bergbauunternehmen selbst aktiv und warben in Österreich unter den Flüchtlingen aus Siebenbürgen neue Kumpel an, deren Zahl allerdings gering blieb. Andererseits kamen durch Flucht und Vertreibung mehrere Millionen Deutsche aus Ostdeutschland und den verstreuten deutschen Siedlungsgebieten Osteuropas in die Bundesrepublik. Bereits in dieser Zeit gab es im Bundeswirtschaftsministerium erste Überlegungen, italienische Arbeiter anzuwerben, was jedoch zunächst auf die Ablehnung der Unternehmer stieß. Unter anderem rechneten sie mit einer geringen Arbeitsleistung sowie der Verbreitung kommunistischer Ideen.

Die eigentliche Initiative ging nicht von Deutschland aus, weil bis in die 1950er Jahre die Arbeitslosenquote noch hoch war. Im Herbst 1953 warb die italienische Regierung in der Bundesrepublik für italienische Gastarbeiter. Auf diesem Weg sollte das Handelsbilanzdefizit durch Überschüsse in der Übertragungsbilanz kompensiert werden, um die Leistungsbilanz der Bundesrepublik gegenüber auszugleichen. Zunächst reagierte die Bundesregierung zurückhaltend auf das Angebot. Vor allem Arbeitsminister Anton Storch wollte zunächst deutsche Arbeitslose aus strukturschwachen Gebieten in Arbeit bringen. Die Gegenposition vertrat Wirtschaftsminister Ludwig Erhard. 1954 begann er eine gezielte Pressekampagne, um eine öffentliche Diskussion über die Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften auszulösen. Zeitgleich setzte die italienische Regierung Gespräche über Rahmenbedingungen für die Anwerbung von Arbeitskräften durch. In diesen Verhandlungen wurden das Auswahlverfahren durch die deutsche Arbeitsverwaltung, der Lohntransfer und der Familiennachzug geregelt.

Im Sommer 1955 änderte die Bundesregierung ihre Haltung, auch weil absehbar war, dass der Aufbau der Bundeswehr und die geplante Wehrpflicht weitere Arbeitskräfte binden würde und weil in Frankreich und der Schweiz ebenfalls über die Anwerbung italienischer Arbeiter diskutiert wurde. Eine erste Hochrechnung sah für 1956 einen Anwerbebedarf von 800.000 Arbeitskräften vor. Am 20. Dezember 1955 wurde das deutsch-italienische Anwerbeabkommen unterzeichnet. Die „Vereinbarung über die Anwerbung und Vermittlung von italienischen Arbeitskräften nach der Bundesrepublik Deutschland“ vom 20. Dezember 1955 regelte die praktische Durchführung der Arbeitsvermittlung in Italien von der Anforderung der deutschen Betriebe über die Auswahl der Bewerber in Italien bis hin zu Anreise, Lohnfragen und Familiennachzug. Zunächst sollten Saisonarbeiter für die Landwirtschaft und für das Hotel- und Gaststättengewerbe angeworben werden. Die Arbeitsverträge waren auf sechs oder zwölf Monate befristet, doch bereits kurz nach Unterzeichnung des Abkommens reichten Betriebe aus allen Branchen, besonders Industrie und Bergbau, Vermittlungsaufträge ein, die verstärkt zur Anwerbung von männlichen Arbeitskräften führten.

Insbesondere die Regierung der Türkei übte Einfluss auf die Behörden der Bundesrepublik aus, Gastarbeiter in großem Stil aufzunehmen. So übermittelte Legationsrat Ercin von der türkischen Botschaft 1960 den Wunsch seiner Regierung nach Abschluss einer Wanderungsvereinbarung. Eine deutsche Ablehnung würde von seiner Regierung als eine „Zurücksetzung“ des NATO-Mitglieds Türkei besonders gegenüber Griechenland betrachtet werden. Der Experte Faruk Şen urteilte, Anfang der 1960er und 1970er Jahre sei die Türkei „darauf angewiesen“ gewesen, Arbeitskräfte in andere Länder zu entsenden, um die Arbeitslosigkeit zu senken und durch die Zahlungen der Migranten ins Heimatland das hohe Außenhandelsdefizit auszugleichen. Das von deutscher Seite federführende Bundesministerium des Innern legte seinerseits Wert darauf, in der Anwerbevereinbarung die Aufenthaltsgenehmigungen jeweils auf maximal zwei Jahre zu beschränken. Es solle „deutlich gemacht werden, dass eine Dauerbeschäftigung türkischer Arbeitnehmer im Bundesgebiet und eine Einwanderung, auf die auch von der Türkei kein Wert gelegt wird, nicht vorgesehen sind“.

Im Juli 1954 betrug der Anteil der Gastarbeiter an der Gesamtzahl der beschäftigten Arbeitnehmer noch 0,4 Prozent. Der große Schub begann etwa 1960, dem ersten Jahr der Vollbeschäftigung, als diese Gastarbeiterquote bei 1,5 Prozent lag; sie erreichte 10,3 Prozent im September 1971. Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 verlor die Bundesrepublik mit der nun beendeten Flucht aus der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR eine wichtige Quelle für Arbeitskräfte, zugleich wuchs die Wirtschaft weiter, so dass die Anwerbung verstärkt und auf weitere Länder ausgedehnt wurde.

Zunächst lebten die Arbeiter unter schlechten Bedingungen in Baracken.

Im September 1964 wurde der Portugiese Armando Rodrigues de Sá als millionster Gastarbeiter der BRD geehrt. Arbeitgeberverband, Arbeitsverwaltung und Medien empfingen den Zimmermann feierlich auf dem Bahnhof Köln-Deutz, die Werkskapelle spielte Georges Bizets Auf in den Kampf Torero!, der damaligen Bundesminister des Innern begrüßte ihn, und er wurde mit einem Strauß Nelken, einer Ehrenurkunde sowie einem Zündapp-Moped (heute im Haus der Geschichte) willkommen geheißen.

Der Begriff Gastarbeiter verlor 1964 mit der Aufgabe des Rotationsprinzips an Relevanz, wurde jedoch weiterhin verwendet. Die ehemaligen Immigranten werden heute als Migranten der ersten Generation bezeichnet.

Bereits Anfang der 1970er-Jahre zeigte sich, dass die ursprüngliche Annahme eines befristeten Aufenthaltes in Deutschland verfehlt war. Das ursprünglich angestrebte Rotationsmodell fiel unter Druck der Arbeitgeber, welche sich die Kosten des erneuten Anlernens ersparen wollten. Durch Gesetze wurde der Nachzug von Familienangehörigen geregelt, eine Möglichkeit, die auch von vielen der Migranten genutzt wurde. 1973 gab es rund vier Millionen Gastarbeiter und Angehörige in der Bundesrepublik. Im selben Jahr einigte man sich auch auf einen Anwerbestopp aufgrund der durch die Ölkrise bedrohlichen Wirtschaftslage. Mit dem umstrittenen Rückkehrhilfegesetz zur finanziellen Förderung der Rückkehrbereitschaft ausländischer Arbeitnehmer versuchte die Bundesregierung 1983/84 eine Entlastung des Arbeitsmarktes aufgrund zunehmender Arbeitslosigkeit zu erzielen.

Von 14 Millionen in die Bundesrepublik eingereisten Gastarbeitern kehrten etwa 12 Millionen wieder zurück.

Entwicklung in der DDR

In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nahmen die Vertragsarbeitnehmer eine ähnliche Rolle ein. 1989 waren 94.000 Vertragsarbeitnehmer in der DDR ansässig, zwei Drittel waren vietnamesischer Herkunft. Andere Herkunftsländer waren Kuba, Algerien, Mosambik, Angola, Polen und Ungarn. Sie wurden zeitlich befristet bis zu fünf Jahren in DDR-Betrieben beschäftigt. Die Arbeitnehmer wohnten in speziellen Wohnsiedlungen. Eine Integration dieser Arbeitskräfte, die häufig nur unzureichend Deutsch konnten, in die DDR-Gesellschaft war nicht angestrebt und fand nur in den seltensten Fällen statt.

Entwicklung nach der Wiedervereinigung

Ab 1990 kamen wegen des Zerfalls des Ostblocks und der Erweiterung der Europäischen Union auch Arbeitsmigranten aus Osteuropa nach Westeuropa.

Der Anwerbestopp war bis ins 21. Jahrhundert unterbrochen allein von der Green-Card-Offensive. Dadurch wurde die Bundesrepublik Deutschland de facto zu einem Einwanderungsland, wenngleich dies bis Ende der 1990er-Jahre von allen bundesdeutschen Regierungen zwar nicht bestritten, so doch zumindest ignoriert wurde und eine aktive Integrationspolitik nicht erwünscht war.

Auswanderung

Anfang des 18. Jahrhunderts führten wirtschaftliche Probleme in Deutschland zu einer Auswanderungswelle in die Vereinigten Staaten. Um das Jahr 1850 wanderten fast eine Million Deutsche in die Vereinigten Staaten aus, bildeten Ende des 19. Jahrhunderts die größte Einwanderergruppe und maßgeblich die dortigen Gewerkschaften.

Entwicklungen nach der Wiedervereinigung und politische Debatte

Nach der Wiedervereinigung traf die Bundesrepublik Deutschland mit den südosteuropäischen Staaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien sowie mit der Türkei Regierungsvereinbarungen über die Entsendung und Beschäftigung von Arbeitnehmern ausländischer Unternehmen auf der Grundlage von Werkverträgen (Stand: Juni 2018).

Angesichts des Drucks der anwachsenden Zahlen von Asylbewerbern und dem Fachkräftemangel sprechen sich einzelne Politiker dafür aus, die Nachfrage gut ausgebildeter Personen nach Asyl zum Teil in eine Arbeitsmigration nach Deutschland umzulenken. So schlug der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Manfred Schmidt im Oktober 2013 vor, qualifizierte Personen bereits vor dem Asylantrag, in einer neu einzurichtenden Vorstufe des Asylverfahrens, als Arbeitsmigranten aufzunehmen. Sachsens Innenminister Markus Ulbig strebt hingegen an, qualifizierte Personen aus bereits länger laufenden Asylverfahren aufzunehmen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich erklärte, ein humanitäres Problem könne nicht mit den Mitteln der Arbeitsmigration gelöst werden; Experten der Bundesagentur für Arbeit und der IHK verwiesen auf das Erfordernis, die unter Flüchtlingen vorhandenen Qualifikationen und Potenziale überhaupt zu erfassen. Diese Debatte wird im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa 2015 erneut geführt.

2016 führte die Bundesregierung mit der „Westbalkan-Regelung“ ein bis 2020 begrenztes Programm für die Aufnahme von Arbeitsmigranten aus den Westbalkan-Staaten ein.

Angesichts eines vorhandenen Fachkräftemangels in Deutschland wirbt u. a. die Organisation German Scholars Organization (GSO) um Rückkehrer (Stand: November 2014). Einzelnen in der Schweiz tätigen Hochschulprofessoren hat die GSO bis zu 100.000 Euro für ihre Rückkehr geboten. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen wirbt aktiv um Rückkehrer (Stand: Januar 2019); bis 2014 war dies auch für Bayern der Fall. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) sprach sich 2015 für branchenspezifische Mobilitäts- und Rückkehrer-Programme aus, um junge gut Qualifizierte zu werben, dauerhaft zu binden oder wieder zurückzuholen. Unter den Auswanderern aus Deutschland und den Rückkehrern sind jeweils rund 80 % Hochqualifizierte.

Arbeitsmigration nach Frankreich

In Frankreich legte der erste französische Fünfjahrplan, der Monnet-Plan, fest, dass der Arbeitskräftebedarf zunächst vorwiegend durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden sollte. Für die Zeit 1946/47 wurde der Bedarf auf 980.000 benötigten Arbeitskräften geschätzt. Dieser Bedarf sollte, abgesehen von einer auf 100.000 Arbeitskräfte geschätzten und nicht steuerbaren algerischen Migration, nur zu rund 34 % durch (zusätzliche) Zuwanderung gedeckt werden. Die weiteren Arbeitskräfte sollten durch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit, eine Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit und eine Wiedereingliederung von Rentnern gewonnen werden.

Laut dem Politologen Patrick Weil wurde in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine Zuwanderung nach Frankreich, die zu dieser Zeit aus wirtschaftlichen und bevölkerungspolitischen Gründen dringend nötig gewesen wäre, dadurch verhindert, dass Wohnraum auf dem französischen Wohnungsmarkt knapp war und der Devisentransfer eingeschränkt worden war. Diese Einschränkung des Devisentransfers, welche Rücküberweisungen reduzierte, war laut Pierre Guillen vom Finanzministerium gegen den Willen des Arbeits- und des Außenministeriums verfügt worden.

Europäische Union

Innerhalb der EU gilt die Freizügigkeit für EU-Bürger. Darüber hinaus wurden eigene Regeln geschaffen, um die EU-Binnenmigration zu erleichtern, so zum Beispiel die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern. Im Jahr 1993 wurde das Netzwerk EURES gegründet, das die innereuropäische, grenzübergreifende Mobilität im Bereich des Arbeitsmarktes fördern soll. Mit der Richtlinie 2013/55/EU wurde der Europäische Berufsausweis (EBA) eingeführt, um die Anerkennung der beruflichen Qualifikation beim Wechsel zwischen EU-Staaten zu erleichtern.

Mit Bezug auf die Arbeitsmigration aus Drittstaaten hat die EU zahlreiche Regelungen getroffen:

Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Stärkung ihrer Integrationspolitik schuf die EU die Neue Agenda für Kompetenzen (New Skills Agenda) und einen Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen. Diese umfassen u. a. Instrumente zur besseren Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt.

Internationale Arbeitsorganisation

Das Übereinkommen über Missbräuche bei Wanderungen und die Förderung der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung der Wanderarbeitnehmer der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Übereinkommen 143) beinhaltet einen Aufruf an die Regierungen, die illegale Einwanderung zu bekämpfen und die Integration von Migranten zu fördern. Dieser Konvention zufolge sollen sie außerdem in Betrug auf Lohn und Lohnzusatzleistungen genauso behandelt werden wie Inländer.

Arbeitsmigration weltweit

Weltweit führten die wachsenden industriellen Zentren zu neuartigen Arbeitswanderungen. Auslöser war oft die koloniale Plantagenwirtschaft und der Abbau von Bodenschätzen (etwa Guano und Kupfer in Chile, Silber und Zinn in Bolivien, Pfeffer und Kautschuk in Malaya, Blei, Zink und Kupfer in Nordrhodesien, Kupfer und Uran im Belgischen Kongo).

Ähnlich wie Deutschland begannen nach dem Zweiten Weltkrieg auch andere europäische Länder, Gastarbeiter anzuwerben, beispielsweise Frankreich oder das Vereinigte Königreich. Diese warben vermehrt in den Ländern, die damals oder einstmals zu ihren Kolonien zählten.

Gemäß einer 1953 veröffentlichten OEEC-Studie ähnelten sich die Anwerbepraktiken der verschiedenen Staaten darin, dass bilaterale Abkommen der Massenanwerbung einer großen Zahl vergleichbar qualifizierter Fachkräfte dienten, Einzelanwerbungen hingegen vor allem der Anwerbung höher qualifizierter Arbeitskräfte.

Durch den Ölboom warben auch viele asiatische Staaten Gastarbeiter an, vor allem aus Pakistan, Indien und Bangladesch, aber auch aus ärmeren arabischen Ländern und aus Schwarzafrika. In manchen Ländern, wie etwa in Kuwait, machen Arbeitsemigranten bis zu 80 % der Wohnbevölkerung aus. Integrationsbestrebungen gibt es hier im Allgemeinen kaum, und es ist oft gesetzlich auch nach Jahrzehnten nicht möglich, die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Besondere Einschränkungen entstehen für Migrantinnen in diesem Raum durch die Abhängigkeit vom Kafala-System. Medien berichteten 2014, im Libanon gebe es eine Viertelmillion weibliche Hausangestellte, die durch das Kafala-System in einer Art stillschweigende Sklaverei gezwungen würden; auch sexuelle Gewalt und Zwangsprostitution würden durch dieses System begünstigt. Laut Human Rights Watch erleben Hausangestellte auch in Katar nicht nur arbeitsrechtliche Verstöße, sondern auch körperliche und sexuelle Misshandlungen.

Auch in den USA ist eine Arbeitsmigration zu betrachten, vorwiegend aus Mexiko. Durch das Bracero-Programm wurden in den Jahren 1942 bis 1964 ca. 4 bis 5 Millionen Arbeiter aus Mexico angeworben. Der Demograph Jeff Passel schätzte die Zahl der illegalen Einwanderer in den USA im März 2004 auf 10,3 Millionen, davon sollen 57 % oder 5,9 Millionen Mexikaner sein. Umgedreht wandern viele US-Amerikaner in die Maquiladora-Region im amerikanisch-mexikanischen Grenzgebiet. Hier sind größtenteils Branchen der Textil-, Elektro-, Elektronik- und Möbelindustrie vorzufinden, die von den Vorteilen des nordamerikanischen Freihandelsabkommen (NAFTA) profitieren. Weitere Arbeitsmigranten kommen unter anderem aus China, den Philippinen, Indien und Vietnam.

Laut einer 2010 vom Economic Policy Institute veröffentlichten Studie hat Einwanderung in den Vereinigten Staaten durchweg einen positiven Einfluss auf das relative Gehaltsniveau der im Inland geborenen Beschäftigten. In Gegensatz hierzu werden, so die Studie, die früher Eingewanderten durch die später Eingewanderten einem Wettbewerbsdruck ausgesetzt, da sie eine ähnliche Qualifikationsstruktur aufweisen, und verlieren dadurch an relativem Gehaltseinkommen.

In Asien gibt es Millionen von Arbeitsmigranten; in Malaysia machen Arbeitsmigranten (Stand 2021) zwischen 20 bis 30 Prozent der Belegschaften in Malaysia aus. Den höchsten Anteil machten sie in Singapur aus, wo die Ausländer etwa 30 % der Arbeitskräfte stellen. In einigen Ländern des Nahen Ostens ist der prozentuale Anteil der Arbeitsmigranten an der Bevölkerung noch höher: beispielsweise in den Vereinigten Arabischen Emiraten (85 % Ausländeranteil in Dubai) und Katar (88–95 % Ausländeranteil, siehe Arbeitsmigranten in Katar). Die Ausländeranteile sind in Kleinstaaten oder Kleinststaaten wie alle volkswirtschaftlichen Kennzahlen mit Vorsicht zu beurteilen.

Vom Westen fast vollkommen unbeachtet findet in Westafrika Arbeitsmigration in großem Stile statt. Millionen von jungen Menschen vor allem aus den Sahelländern arbeiten unter oft unmenschlichen Bedingungen etwa auf Plantagen in den Küstenstaaten wie Ghana, Elfenbeinküste und Liberia, aber auch in Senegal. Auch Großstädte wie Lagos und die nigerianische Erdölindustrie haben große Anziehungskraft.

Die Unterschätzung der erforderlichen Integrationsleistungen durch den Staat und die Gesellschaft der Aufnahmeländer, aber auch durch die Migranten selbst kommentiert Max Frisch mit dem zum geflügelten Wort gewordenen Spruch: „Wir riefen Arbeitskräfte und es kamen Menschen.“ (Anlass dazu waren die Diskussionen über Ausländer und „Überfremdung“ in der Schweiz in den 1960er Jahren; Grund für die Diskussionen war die zahlenmäßig große Immigration, insbesondere italienischer Einwanderer/Saisonniers).

Illegale Arbeitsmigranten

Anders als in Deutschland kam es in anderen Ländern immer wieder zu umfangreichen Legalisierungsmaßnahmen der zuvor irregulären Einwanderer.

Im Jahr 2004 erlaubte die thailändische Regierung allen nicht autorisierten Ausländern, die vor dem November 2003 gekommen waren, sich registrieren zu lassen. 1,5 Millionen Personen nutzten diese Möglichkeit. In Spanien haben von Februar 2005 bis Mai 2005 700.000 irreguläre Einwanderer eine Aufenthaltserlaubnis beantragt.

Da die Möglichkeiten zur legalen Migration für viele Menschen sehr begrenzt sind, nutzen viele Migranten die Hilfe von Fluchthelfern oder Menschenschmugglern. Dabei kommt es immer wieder zu Todesfällen. Im Juni 2000 waren im Hafen der englischen Stadt Dover 58 asiatische Flüchtlinge erstickt in einem Lastwagen aufgefunden worden.

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Nach einer Studie des britischen National Institute of Economic and Social Research ist kein statistischer Zusammenhang zwischen einer hohen Einwanderungsquote und hoher Arbeitslosigkeit erwiesen; es gebe sogar ein schwaches Indiz für eine Wirkung in die entgegengesetzte Richtung, dass nämlich eine hohe Einwanderungsquote die Wirtschaft stimuliere und dadurch die Arbeitslosigkeit auch von Niedrigqualifizierten mindere.

Eine dennoch subjektiv wahrgenommene ökonomische Bedrohung durch Immigranten verstärkt Vorurteile gegenüber diesen. Dieser Effekt ist nicht auf bildungsferne Milieus beschränkt. So bringen hoch gebildete Menschen ebenfalls Vorurteile gegenüber Einwanderern zum Ausdruck, sobald diese als hochgebildet beschrieben werden und daher als eine wirtschaftliche Bedrohung wahrgenommen werden.

Nehmen Einwanderer Positionen in den unteren sozialen Schichten ein und kommt es in diesem Zusammenhang zu einem sozialen Aufstieg Einheimischer, nennt man dies in Anlehnung an den Soziologen Hans-Joachim Hoffmann-Nowotny eine Unterschichtung.

Folgen für die Herkunftsländer

Mindestens so groß wie in den Gastländern sind die Auswirkungen massiver Arbeitsmigration auch für die Herkunftsländer. Einerseits können die Geldsendungen von Gastarbeitern einen großen Teil des jeweiligen Bruttonationaleinkommens darstellen – so übertreffen diese Summen zum Beispiel in Moldawien und Albanien bei weitem die im Land erwirtschafteten Leistungen, auch in Bulgarien, Marokko oder Bangladesch sind sie sehr beträchtlich. Andererseits können durch massive Abwanderung vor allem junger Menschen ganze Landstriche überaltern.

Auch die sozialen Folgen können bedeutend sein. So werden oft Familien jahrzehntelang zerrissen. Oft fällt es rückkehrenden Gastarbeitern schwer, sich in ihrer Heimat wieder einzufinden. Sie sind zerrissen zwischen alter und neuer Heimat und werden oft von den Daheimgebliebenen abgelehnt. Im ehemaligen Jugoslawien besteht zum Beispiel das Klischee vom Landarbeiter, der nach zehn Jahren Baustelle im weißen Mercedes nach Hause kommt und hier den hohen Herrn spielt. Da meist vor allem Männer auswandern, kann sich Emigration auch auf die demographische Situation einer Region auswirken.

Andererseits hat in Ländern mit einer langen Tradition der Gastarbajteri, wie etwa Jugoslawien, diese zu einem fruchtbaren Austausch mit den Gastländern, hier vor allem dem deutschsprachigen Raum, geführt.

Talentabwanderung

Als Talentabwanderung (englisch brain drain) bezeichnet man die Auswanderung der qualifizierteren Bevölkerungsschichten, wenn diese nicht die Möglichkeiten gegeben sehen, im eigenen Land eine ihrer Ausbildung entsprechende Arbeit zu finden und davon leben zu können. Talentabwanderung führt oft zu einem Teufelskreis: Durch einen Mangel an qualifiziertem Personal verschlechtert sich die Attraktivität des Standorts und damit auch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation noch weiter. Talentabwanderung findet auch zu Zeiten statt, wo ansonsten der Migration enge Riegel vorgeschoben sind, da trotz aller Einwanderungsbeschränkungen Experten noch immer gesucht sind.

Viele Länder und Regionen, vor allem aber die OECD-Staaten, haben „Brain-Gain“-Programme eingeführt, um diese Entwicklung aufzuhalten. Dabei versucht man durch besondere Angebote und Unterstützung vor allem für junge Akademiker, diese zum Bleiben zu bewegen. Ein Schwerpunkt ist dabei oft auch, das Bildungs­system zu verbessern, da ein Studium in einem anderen Land erfahrungsgemäß oft der erste Schritt zum Auswandern ist. Der Erfolg solcher Bestrebungen hält sich jedoch in Grenzen, da sie ohne Verbesserung der allgemeinen Situation meist nicht viel mehr als Absichtserklärungen sind.

Mittlerweile halten viele Wissenschaftler die rein negative Sicht auf die Talentabwanderung aus Sicht der abgebenden Nation oder Region allerdings für überholt. Eindrückliches Beispiel für den neuen Forschungsansatz, der in der Migration von Fachkräften eine Entwicklungsperspektive für ärmere Staaten sieht, ist der indische IT-Sektor. Seit den sechziger Jahren wanderten viele indische Fachkräfte in die USA ab, wo sie wesentlich zum Boom der dortigen Branche beitrugen. Dort konnten sie auch Kapital, Know-how und Kontakte aufbauen. In den neunziger Jahren wanderten viele wieder zurück nach Indien und gründeten selbst Unternehmen, von denen die indische Wirtschaft stark profitierte und welche durch die weltweite IT-Krise weitere komparative Kostenvorteile realisieren konnte.

Darüber hinaus finden die Rücküberweisungen von Migranten in ihre Heimatländer immer mehr Beachtung. Sie übersteigen die global registrierte staatliche Entwicklungshilfe (ODA) und in vielen armen Ländern macht sie den größten Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) aus (in El Salvador etwa 18 %).

Eindeutig negativ wird jedoch die Talentabwanderung hinsichtlich medizinischen Personals bewertet, da dessen Ausbildung sehr teuer ist und da dieses Personal in allen ärmeren Staaten (außer Kuba) knapp ist.

Ähnlich der Talentabwanderung wird auch die Migration von Pflegekräften, kurz Pflegemigration (englisch care drain), problematisiert. So kommen vor allem Frauen aus Ländern Ost-, Mittel- und Südosteuropas wie Polen, Tschechien, Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Ukraine in die Empfängerländer Deutschland, Österreich, Italien, Schweiz und Spanien. Pflegemigration findet auch in weiteren Staaten statt, etwa in der Türkei und Russland. Ausländische Pflegekräfte finden einerseits in Pflegeeinrichtungen, andererseits aber auch in der häuslichen Pflege Beschäftigung.

Rechtsfragen

Regelungen zur Arbeitsmigration in Deutschland enthält das AufenthG vom Januar 2005 ausschließlich für Drittstaatsangehörige, also Arbeitsmigranten, die von außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz stammen. Erwerbstätigkeit ist gemäß § 2 Abs. 2 AufenthG die selbständige Tätigkeit, die Beschäftigung im Sinne des § 7 SGB IV (Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis) und die Tätigkeit als Beamter. Der Grundsatz für die Arbeitsmigration ist in § 18 Abs. 1 AufenthG wie folgt formuliert: „Die Zulassung ausländischer Beschäftigter orientiert sich an den Erfordernissen des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Die besonderen Möglichkeiten für ausländische Fachkräfte dienen der Sicherung der Fachkräftebasis und der Stärkung der sozialen Sicherungssysteme. Sie sind ausgerichtet auf die nachhaltige Integration von Fachkräften in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft unter Beachtung der Interessen der öffentlichen Sicherheit.“ Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Beschäftigung (Blaue Karte EU) ist in der Regel ein konkretes Arbeitsplatzangebot (§ 18 Abs. 2 AufenthG). Die jeweiligen Aufenthaltstitel sind zeitlich befristet und werden grundsätzlich für ausländische Fachkräfte gemäß § 18 Abs. 3 AufenthG für vier Jahre erteilt, soweit der Arbeitsvertrag keine kürzere Laufzeit vorsieht. Für die Einreise ist in der Regel ein Visum erforderlich; sofern der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet, kann für kürzere Beschäftigungen auch ein Schengen-Visum erteilt werden. Fachkräfte sind definiert als Personen mit akademischer Ausbildung und mit qualifizierter Berufsausbildung (§ 18 Abs. 3 AufenthG).

Ausländische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel können eine Erwerbstätigkeit ausüben. Nur in Ausnahmefällen sind gesetzliche Verbote zu einer Aufenthaltserlaubnis vorgesehen (§ 4a Abs. 1 und 3 AufenthG).

International

Europäische Union

EU-Bürger haben gemäß § 45 AEUV das Recht, in einem anderen EU-Mitgliedstaat nach einer Beschäftigung zu suchen oder sich auf einen Arbeitsplatz zu bewerben mit Ausnahme der öffentlichen Verwaltung. Dieses Recht wird nach § 46 AEUV durch die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union genauer spezifiziert. Arbeitssuchende dürfen sich für eine Dauer von maximal sechs Monaten im Hoheitsgebiet des anderen Mitgliedstaates aufhalten, haben jedoch allgemein zunächst keinen Anspruch auf die Arbeitslosenhilfe des aufnehmenden Landes. Diese Rechte wurden durch Richtlinie 2014/54/EU vom 16. April 2014 über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen erweitert.

Wirtschaftliche Aspekte

Arbeitsmigration setzt die Faktormobilität des Produktionsfaktors Arbeit, die so genannte Arbeitsmobilität, voraus. Arbeitskräfte müssen zur Mobilität bereit sein und einen Wechsel des Arbeitsplatzes vornehmen wollen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen innerbetrieblicher und zwischenbetrieblicher Mobilität, beruflicher sowie regionaler und internationaler Arbeitsmobilität. Die Arbeitsmobilität wird als perfekt bezeichnet, wenn sich die Lohnsätze verschiedener Staaten durch Lohnkonvergenz angleichen.

Insbesondere zwei Theorien befassen sich mit der Arbeitsmigration. Nach der Integrationstheorie wird bei Schaffung eines Wirtschaftsraumes die wirtschaftliche Wohlfahrt erhöht, wenn Arbeitskräfte dahin wandern können, wo ihre Arbeitsproduktivität und damit auch ihr erzielbarer Arbeitslohn am höchsten ist. Unterstellt wird also eine Arbeitsmobilität von weniger produktiven zu höher produktiven Arbeitsplätzen des Wirtschaftsraumes. Dieser Prozess dauert so lange, bis sich die Grenzprodukte der Arbeit und damit die Löhne (für dieselbe Arbeit) im Integrationsraum angeglichen haben (Lohnkonvergenz). Dagegen geht die klassische Außenhandelstheorie von der Immobilität der Arbeitskräfte zwischen den Staaten aus. Bei unterschiedlicher Faktorausstattung (Bodenschätze, Kapital, Stand der Technik, Arbeitskräfte) erfolgt ein Ausgleich und eine Steigerung des Wohlstandes durch den Außenhandel. Jeder Staat konzentriert sich auf die Produktion jener Güter, bei denen er einen komparativen Kostenvorteil besitzt, weil er im Vergleich zu den anderen Ländern kostengünstiger produzieren kann (Heckscher-Ohlin-Theorem).

Die Lohntheorie geht davon aus, dass sich die Arbeitsmigration von einem Niedriglohnland in ein Hochlohnland für Arbeitskräfte nur dann lohnt, wenn der Gewinn aus dem (diskontierten) Wert des Arbeitseinkommens im Hochlohnland abzüglich der Wanderungskosten mit den Opportunitätskosten (ehemaliges Arbeitseinkommen im Heimatland) übereinstimmt. Die Wanderung von Arbeitskräften ist jedoch nicht nur auf Entlohnungsunterschiede zurückzuführen, sondern kann auch auf sozialen, politischen oder psychologischen Gründen beruhen. So hat die Arbeitslosigkeit in vielen Staaten zur Wanderarbeit und zur Arbeitsmigration in Richtung Europäische Union geführt.

Volkswirtschaftlich sinnvoll ist internationale Arbeitsmigration, wenn ein nationaler Arbeitsmarkt mittelfristig offene Stellen, also eine das Arbeitsangebot übersteigende Arbeitsnachfrage, aufweist und inländische Arbeitskräfte mit entsprechender Qualifikation fehlen. In allen Zielländern übernehmen ausländische Arbeitsmigranten im Regelfall ungelernte und angelernte Tätigkeiten mit niedriger Qualifikation, vorwiegend mit hoher körperlicher Arbeitsbelastung, gesundheitlicher Belastung und Lohnbedingungen, die viele Einheimische nicht mehr akzeptieren wollen. Kommt es in einem Niedriglohnland zur Arbeitsmigration in ein Hochlohnland, verringert sich in Niedriglohnländern das Arbeitsangebot, während es in Hochlohnländern steigt. Wegen der zunehmenden Verknappung der Arbeitskräfte auf den Niedriglohnmärkten steigt auf diesen der Lohnsatz, dagegen sinkt der Lohnsatz auf den Hochlohnmärkten. Auf beiden Seiten findet eine Annäherung der Lohnsätze durch Lohnkonvergenz statt. Das Lohnniveau zwischen Staaten bleibt dagegen unterschiedlich, wenn die Arbeitsmobilität gering ist.

Von Bedeutung für die Übertragungsbilanz sind die Rücküberweisungen (englisch remittances) von Arbeitsentgelten ausländischer Arbeitskräfte in ihre Heimat. Sie belasten die Passivseite der Übertragungsbilanz und müssen durch Überschüsse etwa aus der Handelsbilanz durch Exporte ausgeglichen werden, um das Staatsziel des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts nicht zu gefährden. In den Empfängerländern haben sie generell einen positiven Effekt auf Armut und Gesundheit, wenngleich sie negative Effekte auf Arbeitswilligkeit, Bildung und Wirtschaftswachstum haben können.

Die europäische Flüchtlingskrise im Jahre 2015 hat gezeigt, dass von Flüchtenden überwiegend eine Massenzuwanderung in die Sozialsysteme erfolgt ist, so dass keine Arbeitsmigration vorliegt. Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen EU-Mitgliedstaat begeben, können deshalb von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Ein Mitgliedstaat muss diesem Urteil zufolge die Möglichkeit haben, nicht erwerbstätigen Unionsbürgern, die von ihrer Freizügigkeit allein mit dem Ziel Gebrauch machen, in den Genuss der Sozialhilfe eines Mitgliedstaats zu kommen, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel für die Beanspruchung eines Aufenthaltsrechts verfügen, Sozialleistungen zu versagen.

Das im März 2020 in Kraft getretene deutsche Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) hat eine wesentliche Änderung für die Erwerbsmigration nach Deutschland gebracht. Insbesondere enthält das FEG die Abschaffung der Vorrangprüfung für ausländische Fachkräfte. Zeitgleich bremste jedoch die sich ausbreitende COVID-19-Pandemie die internationale Arbeitsmobilität und somit auch den Zuzug von Erwerbsmigranten. Im Jahr 2020 sind 29747 Personen nach Deutschland eingereist, die einen Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration erhielten. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber 2019 um 53,7 %. Bei fast allen Formen der Erwerbsmigration handelt es sich um eine zunächst temporäre und nicht dauerhafte Zuwanderung, da die Aufenthaltsdauer (abgesehen von den Suchtiteln) zunächst an die Dauer des Arbeitsverhältnisses gekoppelt ist. Allerdings besteht die Möglichkeit der Verlängerung und später der Verstetigung (Niederlassungserlaubnis) des Aufenthaltstitels zu Erwerbszwecken. Von den im Jahre 2020 zugezogenen Personen (0,365 Mio. aus Drittstaaten) befanden sich lediglich 29747 Arbeitsmigranten aus Drittstaaten. Bei syrischen und türkischen Zuwanderern steht die Arbeitsmigration nicht im Vordergrund (Familiennachzug, humanitäre Gründe), dagegen kommen Inder und US-Amerikaner überwiegend aus Gründen der Arbeitsmigration.

Siehe auch

Literatur

  • Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge. München 2001.
  • Hedwig Richter u. Ralf Richter: Die Gastarbeiter-Welt. Leben zwischen Palermo und Wolfsburg. Schöningh 2012.
  • Harald Bauder: How Migration Regulates Labor Markets New York. ISBN 0-19-518088-7
  • Karin Hunn: „Nächstes Jahr kehren wir zurück…“. Die Geschichte der türkischen „Gastarbeiter“ in der Bundesrepublik, Wallstein, Göttingen 2005, 598 S., ISBN 3-89244-945-7
  • Friedrich Heckmann: Die Bundesrepublik: Ein Einwanderungsland? Zur Soziologie der Gastarbeiterbevölkerung als Einwandererminorität, Stuttgart: Klett-Cotta 1981.
  • Castro Varela, María do Mar/ Clayton, Dimitria (Hrsg.): Migration, Gender, Arbeitsmarkt. Neue Beiträge zu Frauen und Globalisierung. 2003, ISBN 3-89741-126-1
  • Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. “Gastarbeiter” in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953–1973. Böhlau, Köln 2008, ISBN 978-3-412-20074-9.
  • Dario/Kanzleiter, Boris (Hrsg.): Nach Norden. Mexikanische ArbeitsmigrantInnen zwischen neoliberaler Umstrukturierung, Militarisierung der US-Grenze und dem amerikanischen Traum. Verlag: Schwarze Risse, 1999, ISBN 3-924737-47-9
  • Hans Uske, Michael Heveling-Fischell, Waldemar Mathejczyk: Risiko Migration. Krankheit und Behinderung durch Arbeit. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, ISBN 3-927388-81-5
  • Raymond Gétaz, Kathi Hahn, Hannes Reiser (Redaktion): Bittere Ernte. Die moderne Sklaverei in der industriellen Landwirtschaft Europas. Europäisches Bürgerforum/CEDRI, ISBN 3-9522125-2-0
  • Stefan Rother: Arbeitsmigration zwischen Nationalstaat und Global Migration Governance: Das Beispiel des Entsendelandes Philippinen. In: Heribert Weiland, Ingrid Wehr, Matthias Seifert (Hrsg.): Good Governance in der Sackgasse. Nomos, Baden-Baden 2009, S. 217–240, ISBN 978-3-8329-4292-2
Commons: Foreign workers – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Hartmut Hirsch-Kreinsen/Heiner Minssen (Hrsg.), Lexikon der Arbeits- und Industriesoziologie, 2017, S. 57
  2. Hartmut Hirsch-Kreinsen/Heiner Minssen (Hrsg.), Lexikon der Arbeits- und Industriesoziologie, 2017, S. 57
  3. Franz Stimmer (Hrsg.), Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit, 2000, S. 435
  4. Anette Treibel, Migrationen in modernen Gesellschaften – Soziale Folgen von Einwanderung, Gastarbeit und Flucht, 2003, S. 17 f.
  5. Jochen Oltmer, Globale Migration: Geschichte und Gegenwart, 2012, o. S.
  6. Jochen Oltmer, Migration im 19. und 20. Jahrhundert, 2010, S. 10
  7. André Holenstein/Patrick Kury/Kristina Schulz, Schweizer Migrationsgeschichte, 2018, o. S.
  8. Statista vom April 2021, Europäische Union: Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung in den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2020, abgerufen am 17. August 2021
  9. Ulrich Herbert, „Ausländereinsatz“ in der deutschen Kriegswirtschaft 1939-1945, 1992, S. 46 ff.
  10. Günter Morsch, Arbeit und Brot: Studien zu Lage, Stimmung, Einstellung und Verhalten der deutschen Arbeiterschaft 1933-1936/37, 1993, S. 122
  11. Helmut Geuenich, Migration und Migrant(inn)en im Schulbuch, 2015, S. 6
  12. Jochen Oltmer/Axel Kreienbrink/Carlos Sanz Díaz (Hrsg.), Das "Gastarbeiter"-System: Arbeitsmigration und ihre Folgen in der Bundesrepublik Deutschland, 2012, S. 10 f.
  13. Die Millionen, die gingen. In: Zeit online. 2. Mai 2019, abgerufen am 8. Mai 2019.
  14. Dieter Prokop, Europas Wahl zwischen Rhetorik und Realität, 2018, o. S.
  15. Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.) Ausländische Arbeitnehmer 1969, Nürnberg, 1970
  16. Roberto Sala, Vom „Fremdarbeiter“ zum „Gastarbeiter“, Institut für Zeitgeschichte, München/Berlin, 2007.
  17. Klaus J. Bade: Als Deutschland zum Einwanderungsland wurde. In: Die Zeit. 24. November 2013, abgerufen am 19. Februar 2018.
  18. Jochen Oltmer, Migration im 19. und 20. Jahrhundert, De Gruyter, 2013, ISBN 978-3-486-75600-5. S. 20.
  19. Olaf Köppe: MigrantInnen zwischen sozialem Rechtsstaat und nationalem Wettbewerbsstaat. Zur Bedeutung von Justiz und Politik bei der Vergabe von ‚bürgerlichen‘ und sozialen Rechten an MigrantInnen unter sich verändernden sozialen, politischen und ökonomischen Bedingungen. In: Gerhard–Mercator–Universität Duisburg (Hrsg.): Dissertation. 6. Juni 2002, S. 14–19 (core.ac.uk [PDF; abgerufen am 15. August 2022]).
  20. Kalenderblatt: Erster Zustrom von Gastarbeitern aus dem Süden. In: Deutschlandradio, 20. Dezember 2005.
  21. Johannes-Dieter Steinert, Migration und Politik. Westdeutschland – Europa – Übersee 1945–1961, Osnabrück 1995, S. 307
  22. Faruk Şen, Türkische Arbeitnehmergesellschaften – Gründung, Struktur und wirtschaftliche Funktion der türkischen Arbeitnehmergesellschaften für die sozioökonomische Lage in der Türkei, Frankfurt am Main, 1980, S. 33 ff., zitiert nach Stefan Luft, Abschied von Multikulti, Resch/Gräfelfing, 2006, S. 103. Vgl. hierzu auch Heike Knortz, Diplomatische Tauschgeschäfte. Gastarbeiter in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953–1973, Böhlau/Köln, 2008.
  23. Zitiert nach Aytac Eryilmaz/Mathilde Jamin (Hrsg.), Fremde Heimat – Yaban, Silan olur. Eine Geschichte der Einwanderung aus der Türkei, Klartext/Essen, 1998, S. 73
  24. Alexandra Ventura Corceiro: Geschichte und Entwicklung der portugiesischen Arbeitsmigration in die Bundesrepublik Deutschland. Die Geschichte von Armando Rodrigues de Sá. (Memento vom 27. Januar 2012 im Internet Archive) In: Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland (PDF; 21 kB).
  25. Hedwig Richter: Die Komplexität von Integration. Arbeitsmigration in die Bundesrepublik Deutschland von den fünfziger bis in die siebziger Jahre. In: Zeitgeschichte Online, November 2015.
  26. 1 2 1683–1900 – Geschichte und Einwanderung. U.S. Department of State, abgerufen am 7. Juni 2012.
  27. Merkblatt Nr. 16: Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen in Deutschland. (PDF) Bundesagentur für Arbeit, Juni 2018, abgerufen am 26. Mai 2019. Vorwort, S. 2.
  28. Bundesamts-Chef Schmidt will gut ausgebildeten Flüchtlingen ein Asylverfahren ersparen. Der Spiegel (online), 13. Oktober 2013, abgerufen am 14. Oktober 2013.
  29. Debatte über Flüchtlingspolitik: „Arbeitsmigration löst Problem nicht“. (Nicht mehr online verfügbar.) Tagesschau, 14. Oktober 2013, archiviert vom Original am 14. Oktober 2013; abgerufen am 7. Dezember 2013.
  30. Gebt ihnen Jobs. Süddeutsche online, 7. Dezember 2013, abgerufen am 7. Dezember 2013.
  31. Dorothea Siems: Die neuen Gastarbeiter kommen aus dem Westbalkan. In: Welt. 2. Oktober 2017, abgerufen am 26. Mai 2019.
  32. Wissenschaftler-Rückkehrprogramm GSO/Carl-Zeiss-Stiftung. German Scholars Organization e.V., November 2014, abgerufen am 6. Januar 2019.
  33. Deutschland zahlt für Rückkehrer. NZZ am Sonntag, 6. Oktober 2013, abgerufen am 14. Oktober 2013.
  34. Rückkehrprogramm. Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 6. Januar 2019.
  35. Ralf Scharnitzky: Initiative „Return to Bavaria“: Der Anwerbeflop. In: www.sueddeutsche.de. 26. Juni 2014, abgerufen am 6. Januar 2019.
  36. Studie zur Auswanderung: Deutschland verliert Talente an das Ausland. FAZ, 10. März 2015, abgerufen am 20. September 2015.
  37. Heike Knortz: Gastarbeiter für Europa: Die Wirtschaftsgeschichte der frühen europäischen Migration und Integration, Böhlau Verlag Köln Weimar, 2015, ISBN 978-3-412-50178-5, S. 59.
  38. Patrick Weil, La France et ses étrangers, S. 83, zitiert nach Heike Knortz: Gastarbeiter für Europa: Die Wirtschaftsgeschichte der frühen europäischen Migration und Integration, Böhlau Verlag Köln Weimar, 2015, ISBN 978-3-412-50178-5, S. 57.
  39. Pierre Guillen, L'immigration italienne en France, S. 41 f. und S. 47, zitiert nach Heike Knortz: Gastarbeiter für Europa: Die Wirtschaftsgeschichte der frühen europäischen Migration und Integration, Böhlau Verlag Köln Weimar, 2015, ISBN 978-3-412-50178-5, S. 57.
  40. Integration: New Skills Profile tool to help non-EU nationals enter the labour market. Europäische Kommission, 20. Juni 2017, abgerufen am 1. Mai 2018 (englisch).
  41. Übereinkommen über Mißbräuche bei Wanderungen und die Förderung der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung der Wanderarbeitnehmer, 1975 (ILO-Übereinkommen 143). Abgerufen am 23. Februar 2020.
  42. Menschenhandel, Schmuggel, Händler von Arbeitskraft. Abgerufen am 27. Mai 2019.
  43. Giuseppe Parenti, V. C. Phelan: Die Arbeitsverwaltung in einigen westeuropäischen Staaten. Bericht der Sachverständigen für Arbeitsfragen, Bundesarchiv (BA) Koblenz, B119 1002, OEEC, Januar 1953. Zitiert nach: Johannes-Dieter Steinert: Arbeit in Westdeutschland: Die Wanderungsvereinbarungen mit Italien, Spanien, Griechenland und der Türkei und der Beginn der organisierten Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte. In: Archiv für Sozialgeschichte 35, S. 197–209. Friedrich-Ebert-Stiftung, 1995, abgerufen am 22. November 2021. S. 199.
  44. Mat Nashed: Vergewaltigt oder in die Prostitution getrieben. In: Vice. 19. Mai 2014, abgerufen am 20. Dezember 2017.
  45. Katar: Reformen des Arbeitsrechts ändern nichts an menschenrechtsfeindlichem System. In: Human Rights Watch. 12. Januar 2017, abgerufen am 20. Dezember 2017.
  46. Knut Henkel Zug ins Ungewisse. Über illegale Arbeitsmigranten, die über Mexiko in die USA gelangen. In: Rheinischer Merkur, Nr. 19/2010, Seite 32.
  47. BRACERO-Programm - Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 9. Januar 2022; abgerufen am 9. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  48. Migration News, April 2005.
  49. Heidi Shierholz: Immigration and WagesMethodological advancements confirm modest gains for native workers, Economic Policy Institute Report, Briefing Paper #255, 4. Februar 2010. Zitiert durch: Anna Turner: Immigration helps boost relative wages of U.S.-born workers at all levels of education. Economic Policy Institute, Februar 2010.
  50. Peter Bengtsen: Zwangsarbeit in Malaysia: So werden Einweghandschuhe für Deutschland hergestellt. In: Der Spiegel. Abgerufen am 11. April 2021.
  51. Ben Chu: Immigration does not cause unemployment, The Independent, 10. Januar 2012. (englisch)
  52. Antony S. R. Manstead: The psychology of social class: How socioeconomic status impacts thought, feelings, and behaviour. In: British Journal of Social Psychology. Band 57, Nr. 2, 2018, S. 267–291, doi:10.1111/bjso.12251, PMID 29492984, PMC 5901394 (freier Volltext) (wiley.com [abgerufen am 20. September 2019]).
  53. Pflegemigration mit anderen Augen sehen und verstehen. Caritas Deutschland, 27. September 2011, abgerufen am 18. Juli 2017.
  54. Volker Häfner, Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, 1983, S. 29
  55. Peter Robson, The economics of international migration, 1987, S. 65
  56. Bundeszentrale für politische Bildung vom 26. Mai 2002 (Hrsg.), Wirtschaftliche Integration und Arbeitskräftewanderungen in der EU
  57. Wanderungskosten sind die Nachteile, die den Arbeitnehmern im Falle eines Arbeitsplatzwechsels entstehen wie Transport-, Umzugs- oder Umschulungskosten; neuerdings auch Zahlungen an Schlepper
  58. Florian Bartholomae, Konsumentenheterogenität und Struktur des Außenhandels, 2011, S. 81 FN 19
  59. Harry W Richardson, Regional Growth Theory, 1973, S. 89 ff.
  60. Holm Sundhaussen/Konrad Clewing (Hrsg.), Lexikon zur Geschichte Südosteuropas, 2016, S. 78
  61. Jochen Oltmer/Axel Kreienbrink/Carlos Sanz Díaz (Hrsg.), Das "Gastarbeiter"-System: Arbeitsmigration und ihre Folgen in der Bundesrepublik Deutschland, 2012, S. 11
  62. Richard H. Adams Jr., Evaluating the Economic Impact of International Remittances On Developing Countries Using Household Surveys: A Literature Review, in: Journal of Development Studies 47 (6), 2011, S. 809–828
  63. EuGH, Urteil vom 11. November 2014, Urteil in C-333/13 - Elisabeta Dano, Florin Dano / Jobcenter Leipzig
  64. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.), Migrationsbericht der Bundesregierung 2020, Januar 2021, S. 9
  65. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.), Migrationsbericht der Bundesregierung 2020, Januar 2021, S. 40
  66. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.), Migrationsbericht der Bundesregierung 2020, Januar 2021, S. 52/76
  67. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.), Migrationsbericht der Bundesregierung 2020, Januar 2021, S. 60/76
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.