Einheitselektrolokomotive

Als Einheitslokomotiven wurden die von der Deutschen Bundesbahn im Rahmen des Einheitslokomotivprogramms nach dem Zweiten Weltkrieg beschafften Elektrolokomotiven bezeichnet. Sie umfassten die damaligen Baureihen E 10, E 40, E 41 und E 50, die ab 1968 als die Baureihen 110, 140, 141 und 150 sowie die davon abgeleiteten Varianten geführt wurden. Das Ziel des Bauprogramms war, nach dem Krieg mit modernen Lokomotiven wieder in die elektrische Zugförderung einzusteigen. Aus Kostengründen sollten so viele Bauteile wie möglich unter den Loks austauschbar sein, daher spricht man von Einheitslokomotiven (auch in Anlehnung an die Einheitsdampflokomotiven der Deutschen Reichsbahn). Da die letztgelieferten Fahrzeuge inzwischen ein Alter von mehr als 40 Jahren erreicht haben, wurden die Einheitslokomotiven größtenteils ausgemustert, die Baureihen 141 und 150 bereits komplett.

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