Pemolin

Pemolin ist ein Arzneistoff mit stimulierender Wirkung. Die Substanz gehört zu den Oxazolidinonen und besitzt ähnliche Eigenschaften wie Methylphenidat.

Strukturformel
(R)-Pemolin (oben) und (S)-Pemolin (unten)
Allgemeines
Freiname Pemolin
Andere Namen

(RS)-2-Amino-5-phenyl-1,3-oxazol-4-on (IUPAC)

Summenformel C9H8N2O2
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 2152-34-3
EG-Nummer 218-438-8
ECHA-InfoCard 100.016.763
PubChem 4723
ChemSpider 4561
DrugBank DB01230
Wikidata Q419008
Arzneistoffangaben
ATC-Code

N06BA05

Wirkstoffklasse

Stimulans

Eigenschaften
Molare Masse 176,17 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

256–257 °C

Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser, löslich in heißem Ethanol

Sicherheitshinweise
Bitte die Befreiung von der Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel und Futtermittel beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung

Achtung

H- und P-Sätze H: 302312332
P: ?
Toxikologische Daten

436 mg·kg−1 (LD50, Ratte, oral)

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0°C, 1000 hPa).

Pemolin war in Deutschland über 50 Jahre auf dem Markt. Anfänglich eingesetzt zur Behandlung von Leistungs- und Antriebsschwäche, z. B. in den Wechseljahren, bei Depression, epileptischen Anfällen und anderen Erkrankungen des Nervensystems, war Pemolin zuletzt nur noch als Reservemittel zur Behandlung von ADHS zugelassen.

Nachdem das Risiko der Hepatotoxizität bekannt geworden war, zog die englische Behörde die Zulassung bereits 1997 zurück. Die FDA schränkte zunächst die Indikation ein und das BfArM bewertete das Risikoprofil neu. Nach mehrfachem Auftreten von akutem Leberversagen nahmen die Hersteller die Substanz auf Druck der Behörden (FDA Alert) vom Markt. Der Hersteller Abbott Laboratories (Cylert) stellte die Produktion 2005 ein. Schließlich nahm Lilly das letzte Produkt (Tradon) 2006 vom deutschen Markt. Fertigarzneimittel sind weltweit nicht mehr im Handel.

Pemolin ist betäubungsmittelrechtlich geregelt.

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