Codex Hermogenianus
Der Codex Hermogenianus (so die bezeugte Bezeichnung in Ostrom; in Westrom: Hermogenianus oder Corpus Hermogeniani, generell kurz: CH) war eine kompilierte Privatsammlung von Konstitutionen des römischen Kaisers Diokletian aus dem Jahr 295 n. Chr.
Der Codex, der auf den epiklassischen Juristen Hermogenian zurückgeführt wird, ist nicht unmittelbar überliefert, weshalb er aus späteren Rechtsquellen rekonstruiert werden musste. Er gehört an den Beginn der Spätantike und damit in die Zeit des sogenannten nachklassischen Rechts. Diokletian ließ das Werk noch zweimal neu auflegen, weil neue Rechtssätze aus dem Westen des Reichs eingebracht werden mussten.
- ↑ Ausgezogen im Codex Theodosianus 1, 5, 5.
- ↑ Ausgezogen in einer Interlinearglosse zu den Fragmenta Vaticana 270 und der Collatio 6, 5; und 10, 3.
- ↑ Ausgezogen in der Consultatio 4, 9; 5, 6; 6, 10; 6, 12–14; 6, 18; 9, 1 und 9, 18.
- ↑ Detlef Liebs: Die Jurisprudenz im spätantiken Italien (260–640 n.Chr.) (= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 8). Duncker & Humblot, Berlin 1987, S. 137–143.
- ↑ Jan Dirk Harke: Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57405-4 (Grundrisse des Rechts), § 1 Rnr. 21 (S. 16 f.).