Bundeswehr

Flagge Deutschlands Bundeswehr
Führung
Oberbefehlshaber:Bundesminister der Verteidigung;
im Verteidigungsfall: Bundeskanzler
Verteidigungsminister:Boris Pistorius
Militärische Führung:Carsten Breuer, Generalinspekteur der Bundeswehr
Sitz des Hauptquartiers:Erster Dienstsitz: Hardthöhe (Bonn),
Zweiter Dienstsitz: Bendlerblock (Berlin)
Teilstreitkräfte:Heer, Marine, Luftwaffe, Cyber- und Informationsraum
Militärische Stärke
Aktive Soldaten:186.221 (Februar 2026)
davon 25.417 Frauen
Reservisten:etwa 930.000 dienst­leistungs­pflichtige Angehörige der Reserve
Wehrpflicht:ja (seit 2011 ausgesetzt)
Wehrtaugliche Bevölkerung:ca. 33,63 Millionen (Männer und Frauen, Alter 16–49; 2014)
Wehrtauglichkeitsalter:vollendetes 17. Lebensjahr
Anteil Soldaten an Gesamtbevölkerung:0,22 % (2020)
Haushalt
Militärbudget:82,69 Mrd. Euro (2026)

108,2 Mrd. Euro (2026)
incl. 4. Tranche Sondervermögen
(127 Mrd. USD)

Ausgabenanteil vom Steueraufkommen:5,6 % (2022)
Anteil am Bruttoinlandsprodukt:2,39% (2025)
Geschichte
Gründung:1955
Faktische Gründung:12. November 1955
Höchste Mannstärke:fast 600.000 (3. Oktober 1990)
Höchster Etat:82,69 Mrd. Euro (2026)

Die Bundeswehr ist der nachgeordnete Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), der aus den deutschen Streitkräften und einem zivilen Bereich besteht. Erstere gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe, Marine und Cyber- und Informationsraum sowie dem Unterstützungsbereich. Zivil sind die Organisationsbereiche Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen und Personal (zusammen die Bundeswehrverwaltung), die Militärseelsorge und die Rechtspflege sowie drei dem BMVg unmittelbar nachgeordneten militärischen Dienststellen und der Militärische Abschirmdienst. Das BMVg als oberste Bundesbehörde und zivile Einrichtung steht hierarchisch über der Bundeswehr, ohne selbst Teil von ihr zu sein. Unter den Angehörigen der Bundeswehr sind Soldaten, aber auch Beamte, Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) und Richter (an den Truppendienstgerichten).

Der Bundesminister der Verteidigung ist Mitglied der Bundesregierung und grundsätzlich der Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) über die Streitkräfte (Art. 65a GG). Sie geht im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG).

Als Parlamentsarmee benötigt die Bundeswehr für Einsätze die Zustimmung des Deutschen Bundestags. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr finden grundsätzlich im Rahmen von Mandaten der NATO, EU und UN statt.

  1. 1 2 Grundsätze für die Spitzengliederung und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr. (PDF) Bundesmisterium der Verteidigung, 30. April 2024, abgerufen am 29. Juli 2024.
  2. Bundesministerium der Verteidigung: Personalzahlen der Bundeswehr. März 2026, abgerufen am 26. März 2026 (Stand: 28. Februar 2026.).
  3. Auftrag der Reserve. In: Über die Bundeswehr. Bundeswehr, abgerufen am 29. April 2023.
  4. BT-Drs. 17/5239
  5. Bevölkerung nach Geburtsjahren und Geschlecht für Deutschland. In: Ergebnisse des Zensus 2011. Abgerufen am 6. April 2021.
  6. Bevölkerung Gesamt. Statistisches Bundesamt, 31. März 2020, abgerufen am 6. April 2021.
  7. 1 2 3 Deutschland investiert in Verteidigung und stärkt das Bündnis. bmvg.de, 26. November 2025, abgerufen am 1. Januar 2026.
  8. Steuereinnahmen: Deutschland, Jahre, Steuerarten vor der Steuerverteilung. Statistisches Bundesamt, 24. Oktober 2023, abgerufen am 24. Oktober 2023.
  9. The Secretary General’s Annual Report. (PDF) In: NATO.int. 26. März 2026, S. 67, abgerufen am 27. März 2026 (englisch).
  10. Armee der Einheit. BMVg, 3. August 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Juli 2018; abgerufen am 8. September 2019.