Erbrechtsschutz (römisches Recht)
Der Schutz des Erbrechts war durchlaufend Teil des römisch-rechtlichen Zivilprozesses. Angelegt bereits in der frühen Phase der Legisaktionenverfahren, etwa in den actiones sacramento in rem und familiae eriscundae, wurde er im Formularverfahren (hereditatis petitio) und im kaiserrechtlichen Kognitionsverfahren weiterentwickelt. Die Erbschaftsklage war – mit Auswirkungen auf den Erbrechtsschutz – stets ein streitiges Verfahren.
Der Streit zweier Prätendenten um eine Erbschaft wurde ursprünglich als bloße Prozesswette ausgetragen. Daraus entwickelte sich zunehmend aber eine sachlich strukturierte Schadensersatzklage, die am jeweils vorangegangenen Rechtsstatus anknüpfte. So nahm der Formularprozess in vielen Bereichen Bezug auf die Legisaktionen, das Kognitionsverfahren wiederum auf den Formularprozess. Dem Erbrechtsschutz liegt insoweit eine Entwicklungsgeschichte aus dem archaischen Rechtszustand heraus zugrunde. Auch die Kaiser griffen nicht selbst oder unmittelbar in die bestehenden Gerichtsordnungen ein, sie bemühten sich vielmehr um juristischen Rat.