Legis actio sacramento in rem
Die legis actio sacramento in rem war ein altziviler Spruchformelprozess, der in der frühen republikanischen Zeit entstanden ist. Der prätorische Prozesstyp gehört zu den ältesten bekannten Legisaktionen des römischen Rechts und basierte auf keinem Gesetz. Das lege agere verfolgte Vindikationen, die Herausgabe von Sachen (häufig aus Erbschaften) oder einer Gesamtheit von Personen. Wurde die persönliche Haftung des Beklagten verfolgt, wurde einschlägig mittels der legis actio sacramento in personam vorgegangen.
Das Verfahren war als Prätendentenstreit konzipiert, denn Kläger und Beklagter machten beide gleichwertig ihre Ansprüche geltend. Da die Parteirollen gleich waren, trug jeder die Beweislast für seine Behauptungen. Im Wege von Rede und Gegenrede behaupteten sie ihren Besitzanspruch (meum esse) an der streitgegenständlichen Sache. Die Parteien hatten einen beträchtlichen religiösen Wetteinsatz (Geldsumme) zu stellen, das namengebende sacramentum. Dabei handelte es sich um eine Art Kaution, fällig zur Zahlung an den Staat bei Prozessverlust. Der Richter entschied im Prozess (apud iudicem), welchem sacramentum er zum Erfolg verhilft (cuius sacramentum iustum sit).
Eine wichtige Quelle ist der hochklassische Jurist Gaius, der sich in den Institutiones äußert.
- ↑ Mario Varvaro: Die Legisaktionen. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Band 1 §§ 1–58. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5, S. 321–341, hier S. 329–334 (Rn. 37).
- ↑ Gaius, Institutiones 4, 16.