Libralakt
Libralakte ist die zusammenfassende Bezeichnung einer Gruppe von Rechtsgeschäften des römischen Rechts. Bedeutende Libralakte sind die mancipatio, mit der Erwerbsgeschäfte absolviert wurden, das nexum, das zur Übernahme rechtsgeschäftlicher Haftung diente, und die solutio, mit der Gewaltunterworfene aus der väterlichen Gewalt oder Schuldner nach Kredittilgung aus ihrer Verbindlichkeit ausgelöst wurden. Besonders eigen ist ihnen der Ritual- und Symbolcharakter.
Die Charakteristika der Libralakte sind in den Quellen unterschiedlich gut belegt: sehr gut die der mancipatio, schlecht und Spekulationen eröffnend die des nexum. Die Wurzeln der Libralakte liegen im altrömischen Wirtschaftsrecht und reichen in die legendäre Königszeit zurück. Die erste kodifizierte Erwähnung findet sich im Zwölftafelgesetz (Tafel VI). Gemeinsam ist den Geschäften, dass sie durch Zuwägung mittels Kupfer und Waage (per aes et libram) ausgehandelt wurden. Da es zu der Zeit noch keinen gemünzten Geldkreislauf für den Zahlungsverkehr gab, wog der Wägemeister (libripens) dem Zahlungsempfänger in Form von Kupferbarrenstücken zu. Aber auch Ehen wurden durch Libralakt eingegangen.
In der nachklassischen Zeit ging die Bedeutung der Libralgeschäfte zurück, um unter Justinian aus dessen kompilierten Rechtsquellen vollends zu verschwinden.
- ↑ Wolfgang Kunkel, Martin Schermaier: Römische Rechtsgeschichte (= UTB. 2225). 14., durchgesehene Auflage. Böhlau, Köln u. a. 2005, ISBN 3-412-28305-3.
- ↑ Uri Yiftach: Maria Nowak, Bastards in Egypt: Social and Legal Illegitimacy in the Roman Era (= Journal of Juristic Papyrology, Supplement 37). In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Romanistische Abteilung), Band 141, Heft 1, 2024, S. 597–602; Rezension von Maria Nowak: Bastards in Egypt: Social and Legal Illegitimacy in the Roman Era (= Journal of Juristic Papyrology, Band 41, 2011), S. 103–122.